Du solltest auch nicht (automatisch) davon ausgehen, das diese ausländischen Dienste, wie Google, Meta, Netflix, Spotify etc. wirklich Ahnung von deutschem Recht haben. Teilweise wird einfach nur übersetzt, ohne sich im Vorfeld mal mit einer Anwaltskanzlei hinzusetzen und es rechtskonform auszuarbeiten. Wird es doch mal knapp, dann wird eben mit Geld versucht den anderen zum Aufgeben zu bewegen. Mit viel Geld, bekommt man entsprechende Anwälte die das können. Mit einer sauberen AGB, nach Deutschem Recht bzw. rechtskonform hat das allerdings nichts zu tun.
Die AGB des Anbieters und das StGB kennen sich nicht. Nur weil die AGB diesen Umstand nicht berücksichtigt, ändert das nichts am StGB. Zudem habe ich 2 Rechtsdozenten die von einem Betrug sprechen.
Es gibt eben keinen Präzedenzfall und ich vermute auch, dass Google nicht das Interesse daran hat. Der von mir befragte Rechtsanwalt geht auch vorrangig von einem Betrug aus, jedoch sieht er die Chancen 50 / 50, dass ein Staatsanwalt Anklage erheben würde und es zu einem Urteil in einem Strafprozess kommt.
Das die AGB nicht in DE oder ENG verfasst ist, versteht sich von selbst, wenn man z.B. in der Türkei abschließt.
Durch den VPN verwendet man einen anderen Ort, außerhalb Deutschlands, obwohl man sich in Deutschland befindet. Durch diesen Ortswechsel lügst du (hier Spotify) an und verschaffst dir einen finanziellen Vorteil, weil du dadurch sparen tust bzw. weniger zahlst, als in deinem Heimatland (also ohne VPN).
Wenn du aber z.B. in der Türkei Urlaub machst und von dort ein Spotify Vertrag abschließt, dann ist es legal. Du bist ja schließlich vor Ort.
Bei Bedarf kannst du auch mal
https://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/betrug-263-stgb-schema/ lesen.