Staatlich geprüfter Techniker (Informatik) - zweifel ...

Es würde vllt Sinn machen sich an den AG zu binden wenn es andere Fort/Weiterbildungen wäre, die man privat nicht so gut stemmen kann weil es eben das "Meisterbafög" nicht gibt.

Es geht hier eh um eine ziemlich lange Zeit. Der Techniker geht in Teilzeit ja meist 4 Jahre (zumindest war das mein letzter Stand), somit ist dann die Frage wie lange man sich danach noch binden möchte..

Die Zeit muss man sowieso investieren da würde ich mich persönlich nciht binden wollen.
 
Hallo

brettler schrieb:
Es geht hier eh um eine ziemlich lange Zeit. Der Techniker geht in Teilzeit ja meist 4 Jahre (zumindest war das mein letzter Stand),
Es gibt Technikerschulen die bieten 3 Jahre in Teilzeit an, die legen aber ein höheres Tempo vor und man muss mehr zuhause lernen/aufarbeiten.

brettler schrieb:
Die Zeit muss man sowieso investieren da würde ich mich persönlich nciht binden wollen.
Egal ob man sich zeitlich und/oder finanziell an den Arbeitgeber per Vertrag bindet, es lohnt sich nicht wenn man vom Aufstiegsbafög nur 25% zurück zahlen muss.
Es ist egal ob der Vertrag vor Gericht standhalten würde, man muss sich wenn man früher gehen will mit dem Arbeitgeber einigen/rumärgern und/oder vor Gericht gehen.
Beim Aufstiegsbafög hat man keinen Stress mit dem Arbeitgeber und kann nach bestehen machen was man will und muss sich mit niemandem einigen/rumärgern.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Tomislav2007 schrieb:
[...]Welche Klauseln aus dem Vertrag den @nfrtomek vom Arbeitgeber bekommen soll sind denn bekannt ?

Das ist irrelevant, da es nur wenige wirksame Klauseln gibt und allen gemein ist, dass sie eine gestaffelte Rückzahlung in vernünftiger Zeit beinhalten müssen.



Tomislav2007 schrieb:
Beim Aufstiegsbafög muss man nur 25% zurück zahlen und man muss sich nicht mit dem Arbeitgeber auseinander setzen wenn man nach bestehen nicht wie vertraglich vereinbart dort bleiben möchte.

Wie es bei einem Studium ist weiß ich nicht, aber berufliche Weiterbildung wird mittlerweile so gut vom Staat bezuschusst das ein Vertrag mit einem Arbeitgeber keinen Sinn macht.
Aber stell du mal weiter deine Expertise zur Verfügung und runde das Bild ab.

Grüße Tomi

Schließt eine Vereinbarung mit dem AG das Aufstiegsbafög aus?

Warum soll man auf free money verzichten?
Ergänzung ()

Tomislav2007 schrieb:
[...]
Es ist egal ob der Vertrag vor Gericht standhalten würde, man muss sich wenn man früher gehen will mit dem Arbeitgeber einigen/rumärgern und/oder vor Gericht gehen.
[...]

Nein, man kündigt einfach fristgerecht. Selbst wenn man alles anerkennt steht man im worst case genauso da wie ohne AG-Unterstützung und in jedem anderen Fall besser, da man x-Monatsraten nicht zurückzahlen muss.

Es wirkt auf mich, als wüsstest du gar nicht, wovon wir sprechen.
 
Natürlich geht es in erster Linie um die (durchaus berechtigte) "egoistische Sicht des TE und seinem Plan. Dennoch sollte man dabei bedenken, dass auch AG sehr egoistisch denken/handeln und genau wissen welche Forderungen nach so einem Studium auf ihn zu kommen können.

Wesentliche Aspekte:

  • Größe des Betriebs
  • Standards für Weiterbildungsprogramme
  • Aktuelle Personalplanung des betroffenen Unternehmens

sind unbekannt. Zudem muss man gerade in größeren Betrieben (insbesondere Konzern) damit rechnen, dass diese Art der Weiterbildung zwar von "ganz oben" positiv gesehen was aber nicht automatisch für die Mittelmanager (HAL/AL) gelten muss, die es mit so einem Kandidaten zu tun haben. Denn diese haben es plötzlich mit einem Problem bzgl. ihrer eigenen individuellen Personalplanung zu tun. Das kann sich ziemlich negativ auf Gehaltsverhandlungen oder Zeugnisbeurteilungen auswirken. Das sollte man auf den Schirm haben.

Deshalb: Nie die Rechung ohne den Wirt machen! (Schon gar nicht während der größten Wirtschaftskrise seit Bestehen dieses Landes.)
Ergänzung ()

Hallo! Hat mal jemand den betroffenen AG zu den Vertragsmodalitäten berfragt? Der muss nämlich auch zustimmen.
 
Hallo

Idon schrieb:
Schließt eine Vereinbarung mit dem AG das Aufstiegsbafög aus?
Kommst du jetzt echt mit 2 Verträgen/Vereinbarungen gleichzeitig um die Ecke ?
Ist das jetzt eine Verzweiflungsidee weil du merkst das du komplett falsch liegst ?
Mit der Expertise wird das Bild nie rund.

Idon schrieb:
Warum soll man auf free money verzichten?
Du kommst langsam dahinter, warum sollte man auf geschenkte 75% beim Aufstiegsbafög (ohne Klauseln) verzichten ?

Idon schrieb:
Es wirkt auf mich, als wüsstest du gar nicht, wovon wir sprechen.
Es ist möglich das es nur auf dich so wirkt.

Idon schrieb:
Das ist irrelevant, da es nur wenige wirksame Klauseln gibt und allen gemein ist, dass sie eine gestaffelte Rückzahlung in vernünftiger Zeit beinhalten müssen.
Dann erleuchte uns endlich mit deiner Expertise, wie viel muss man mindestens/maximal zurück zahlen, wenn man sich nicht an den Vertrag mit dem Arbeitgeber hält und direkt nach bestehen kündigt ?

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Schließt eine Vereinbarung mit dem AG das Aufstiegsbafög aus?

Es gibt Bafög Ämter die wollen entweder eine Erklärung vom AG oder zumindest ein Schreiben vom Antragsteller, das keine Kostenübernahme seitens des AG stattfindet.

Das ist aber ebenso nicht zulässig. Aber eigentlich schließt sich das offiziel aus, wenn der AG die Kosten übernimmt.
 
@Tomislav2007

Bist du wieder völlig vom roten Faden weg, so wie im Bewerbungs-Thread?

Warum liege ich "komplett falsch"?

Warum auf 75% verzichten? Du schlägst vor, auf womöglich 100% zu verzichten. Oder zumindest 100% von dem Anteil, den der AG übernimmt.

Rückzahlung zwischen 0 und 100% bei direkter Kündigung nach Bestehen.

@brettler

In aller Regel übernimmt der Arbeitgeber nur einen Kostenanteil. Den Rest könnte man dann also, sofern qualifiziert, über das Aufstiegsbafög abdecken. Ich habe beim Überfliegen des AFBG jetzt nichts Entgegenstehendes gesehen.
 
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Hallo

@brettler

Jetzt versau doch die Expertise von @Idon nicht mit Fakten.

@Idon

Du wirst von mir nie eine Entschuldigung bekommen, wofür auch, egal wie oft du danach bettelst.
Ich wiederhole meine Frage, wenn du dir die Tränen wegen dem geschlossenen Bewerbungsthread weggewischt hast kannst du gerne darauf antworten, falls du nicht nur rumpoltern möchtest:

Dann erleuchte uns endlich mit deiner Expertise, wie viel muss man mindestens/maximal zurück zahlen, wenn man sich nicht an den Vertrag mit dem Arbeitgeber hält und direkt nach bestehen kündigt ?

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

Ach so, man muss irgend etwas zwischen 0 und 100% zurück zahlen, solange sich das nicht genauer beziefern läßt finde ich die Rückzahlung von 25% beim Aufstiegsbafög deutlich interessanter.
Mit der Expertise wird das Bild nie rund.

Grüß Tomi
 
Szenario A) AG zahlt 100%. Rückzahlung im Idealfall 0%.
Szenario B) AG zahlt 25%, 75% über Aufstiegsbafög. Rückzahlung im Idealfall 0% von 25% und die Teilrückzahlung des Aufstiegsbafög.
Szenario C) AG zahlt 0%, 100% über Aufstiegsbafög. Teilrückzahlung Aufstiegsbafög.

A) und B) können also attraktivere Optionen sein. Jeweils unter der Annahme, dass man sowie die Fortbildung für das Aufstiegsbafög qualifiziert sind (z. B. Vermögensfreigrenzen etc.).
 
Liebe Community :)
besten dank für eure vielen Kommentare und Input an mich.

ich habs bis jetzt noch nicht geschafft die Schule direkt anzurufen was ich mir aber für morgen Vormittag auf jeden Fall vorgenommen habe.

Zum einen habe ich morgen mit meinem Abteilungsleiter und mit meinem Teamleiter ein erneutes Meeting bzgl. der Weiterbildungsmaßnahmen.

Ich werde mich morgen nochmal bei der Schule informieren wie und was die Anbieten und zu welchen Kosten.
Ich werde mit diesen Infos erstmal für mich noch einige Gedanken sammeln zu dem Thema und am Nachmittag mit den beiden Vorgesetzten Sprechen.

Meine Tendenz geht dahin, dass ich das Studium von der Firma dankend ablehne und es dann in privater Form angehen werde. Für mich ist dies wohl die beste Lösung.

Ich werde mich bei der Schule erkundigen bzgl. des Weiterbildungs/Aufsstieg Bafög wie und was für mittel mir dort gegeben sind.

Mit meinem Arbeitgeber werde ich als Alternative schauen, ob es und welche Möglichkeiten es gibt bzgl. weiteren Zertifikaten in der IT die eventuell bezahlt werden vom AG.

So das ist für mich der aktuelle Stand.

Ich werde morgen oder Mittwoch nochmal Bescheid geben wie es gelaufen ist. Das Gespräch mit der Schule und das Gespräch mit den Vorgesetzten.
 
Hallo

@Idon

C) ist die attraktivste Option, was alle außer dir wissen/erkennen.
B) ist gemischter Unsinn.
A) ist die unattraktivste Option, solange die Rückzahlung auf bis zu 100% hoch gehen kann.

@nfrtomek

Welche Schule soll es denn werden ? Falls du den Namen nicht verraten willst, schreib doch zumindest ob Staatlich (Kostenlos) oder Privat (Kursgebühren).
Achte auf jeden Fall darauf das bei der Schule der Abschluß lautet Staatl. gepr. Techniker und nicht Staatl. anerkannter Techniker, der Staatl. anerkannte Techniker ist minderwertiger.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hängt davon ab. Wenn man weiß, dass man den Rückzahlungszeitraum beim AG beschäftigt sein wird (z. B., weil man im Eigentum in der Nähe wohnt und es sich um eine ländlichere Gegend handelt), ist A) eine sichere Version.

12-36 Monate werden die meisten wohl soweit überblicken können.
 
Tomislav2007 schrieb:


Hi Danke für die Info woher hast du die Info bzgl. Staatl. gepr. und Staatl. anerkannter?
(hast du hierzu vertrauenswürdige Quellen/Nachweise)?

Es ist eine Staatliche Schule daher erstmal Kostenlos, deswegen bin ich auch von dem Angebot der Firma zurück geschreckt und überlege einfach ob ich dies nicht auf eigene kosten mache.

Im Endeffekt investiere ich ja bloss in mich selbst in meine Zukunft das wäre allemal sinnvoller als beispielsweise einen Gamingrechner auf Finanzierung zu kaufen (grob gesagt) :)
Ich denke Ihr versteht was ich meine.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo

nfrtomek schrieb:
Hi Danke für die Info woher hast du die Info bzgl. Staatl. gepr. und Staatl. anerkannter?
Beim Staatl. gepr. Techniker erhälst du ein Staatsexamen, nachdem du die staatlich konzipierte Ausbildung + Prüfung unter staatlicher Aufsicht abgelegt hast.
Beim Staatl. anerkannten Techniker erhälst du nur ein Zeugnis von der Schule, die Schule ist zwar staatlich anerkannt aber die Ausbildung + Prüfung wird von der Schule konzipiert.

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatlich_geprüfter_Techniker
Zitat:
"Zu differenzieren ist hierbei, dass bei den Abschlüssen zum Staatlich geprüften Techniker nach einer vom Staat konzipierten Ausbildungs- und Prüfungsordnung ausgebildet und geprüft wird, während hingegen bei den Staatlich anerkannten Technikern die Fachschule selbst die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erstellt, welche von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde (z. B. Oberschulamt oder Landesschulbehörde) genehmigt werden müssen."

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatliche_Abschlussbezeichnung
Zitat:
"Eine staatliche Abschlussbezeichnung ist die rechtsverbindliche Etikettierung für einen erfolgreich absolvierten Studien- oder Ausbildungsgang unter staatlicher Aufsicht.
...
Folgende Abschlussbezeichnungen gelten als staatliche Abschlussbezeichnungen:
  • Berufsbezeichnungen, die durch ein Staatsexamen erworben wurden
  • Staatliche Abschlussbezeichnungen wie Diplom-… (BA) oder Bachelor an Berufsakademien (diese sind keine akademischen Grade)
  • Berufsbezeichnungen, die mit der Bezeichnung Staatlich geprüfte(r)… anfangen
  • Berufsbezeichnungen mit dem Zusatz Staatlich geprüft"

nfrtomek schrieb:
Es ist eine Staatliche Schule daher erstmal Kostenlos, deswegen bin ich auch von dem Angebot der Firma zurück geschreckt und überlege einfach ob ich dies nicht auf eigene kosten mache.
Das ist sehr gut, damit hast du die kompletten Kosten auf ca. 1500-2000€ gedeckelt, wenn du das dann mit dem Aufstiegsbafög finanzierst mußt du nur ca. 375-500€ zurück zahlen.

nfrtomek schrieb:
Im Endeffekt investiere ich ja bloss in mich selbst in meine Zukunft das wäre allemal sinnvoller als beispielsweise einen Gamingrechner auf Finanzierung zu kaufen (grob gesagt) :)
Ich denke Ihr versteht was ich meine.
Vor allem wenn man weiß das die KfW nur Minzinsen nimmt (Aktuell 0,82% effektiver Jahreszins) und die KfW einem nach bestehen 1 Jahr Zeit läßt für die erste Rate (ca. 100€ monatlich).

Grüße Tomi
 
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Tomislav2007 schrieb:
Das ist sehr gut, damt hast du die kompletten Kosten auf ca. 1500€ gedeckelt, wenn du das dann mit dem Aufstiegsbafög finanzierst mußt du nur ca. 375€ zurück zahlen.

Vor allem wenn man weiß das die KfW nur Minzinsen nimmt und einem nach bestehen 1 Jahr Zeit läßt für die erste Rate (ca. 100€ monatlich).

Grüße Tomi

Danke für die Aufklärung :) das klingt ja schonmal nach ner Aussage.
Ich werd morgen mit der Schule sprechen wie und was genau bei denen angeboten wird und zu welchen kosten.

Hier bleibt mir nur die Frage wenn wir davon ausgehen das mich die gesamte Ausbildung an der Schule in 4 Jahren ca. 1500-2000€ kostet. Dazu das Aufstiegsbafög. Wozu brauch ich dann noch die KfW Finanzierung?
Und wenn ich die Finanzierung nehme und nur einen miniteil ca. 400€ finanziere da Bafäg ja bereits 75% übernimmt. Warum sollte ich dann am Ende so hohe Raten ca. 100€ zurück Zahlen müssen!?

Das verwirrt mich grade :D

Danke dir schonmal vorab für die Infos !
 
Hallo

nfrtomek schrieb:
Hier bleibt mir nur die Frage wenn wir davon ausgehen das mich die gesamte Ausbildung an der Schule in 4 Jahren ca. 1500-2000€ kostet. Dazu das Aufstiegsbafög. Wozu brauch ich dann noch die KfW Finanzierung?
Das Aufstiegsbafög ist ein untrennbares Paket das aus 50% Zuschuss von der Bezirksregierung (geschenkt) und 50% Kredit von der KFW besteht.
Den Kredit muss man zurück zahlen, wenn man besteht erläßt die KfW einem noch einmal 50%, es bleiben unter dem Strich also 25% die man zurück zahlen muss.
Hier wird alles genau erklärt: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

nfrtomek schrieb:
Und wenn ich die Finanzierung nehme und nur einen miniteil ca. 400€ finanziere da Bafäg ja bereits 75% übernimmt. Warum sollte ich dann am Ende so hohe Raten ca. 100€ zurück Zahlen müssen!?
Das hat du falsch verstanden/gerechnet:
Gesamtkosten: ca. 1500-2000€
Anteil Zuschuss Bezirksregierung 50%: ca. 750-1000€
Anteil Kredit KfW 50%: ca. 750-1000€
Den Zuschuss mußt du nicht zurück zahlen, wenn du bestehst wird dir von der KfW die Hälfte des Kredites erlassen, es bleiben also ca. 375-500€ die du mit monatlich ca. 100€ zurück zahlen mußt.

Wie hoch die Kosten bei dir genau werden kann ich dir nicht sagen, ich kenne deine Fahrtkosten nicht, manche kaufen mehr und manche weniger Bücher, manche wiederholen Prüfungen (2x zahlen).

In welchem Bundesland lebst du ? https://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub
Abgesehen von Bayern und Sachsen hast du in allen anderen Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr (z.B. für Prüfungen), die dein Arbeitgeber dir gewähren muss.

Da kann man noch so viel Expertise haben und Bilder abrunden, wer bei diesen überschaubaren Minisummen einen Vertrag mit dem Arbeitgeber eingeht macht einen Fehler.

Grüße Tomi
 
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Achso ok super danke. Hatte vorhin auf der Seite von BMBF schon geschaut aber bin nicht schlau drauß geworden. Mir ist einfach zu warm und dadurch hab ich schlaf entzug :D

Und der Rechner auf der seite ist down also zum berechnen der Kosten.

Ok danke dir für die tolle Hilfe vorab.

bin jetzt raus muss nochmal auf den Balkon ins Planschbecken :D

Morgen mit der Schule sprechen ob Staatlich geprüft oder nur der anerkannte ...
(ich glaube die machen nur den anerkannten...)

Werde Berichten wie es gelaufen ist mit den Gesprächen.
Angenehmen Abend zusammen und schmilzt nicht weg.

Gruß
Tom
 
Hallo

nfrtomek schrieb:
Es ist eine Staatliche Schule daher erstmal Kostenlos,
nfrtomek schrieb:
Morgen mit der Schule sprechen ob Staatlich geprüft oder nur der anerkannte ...
(ich glaube die machen nur den anerkannten...)
Diese Kombination kann ich mir nicht vorstellen.
Soweit ich weiß bieten alle staatlichen Schulen ausschliesslich den Staatl. gepr. Techniker an, private Schulen bieten den Staatl. gepr. (teurer) oder anerkannten (günstiger) Techniker an.
Wenn du morgen bei der Schule bist dann laß dir einen Vertrag zum durchlesen mitgeben, da muss drin stehen welcher Abschluss (Staatl. gepr. oder Staatl. anerkannt) es wird.

Grüße Tomi
 
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