Der Artikel mit seiner Überschrift klingt - leider - sehr tendenziös und bietet wenn man ihn genau liest, gar keine recherchierten Fakten.
Die Überschrift, dass der Bundestrojaner zur Quellen-TKÜ jetzt auch bei "Alltagskriminalität" eingesetzt werden darf, suggeriert, dass bei jedem nichtigen Anlass das Handy überwacht wird.
Dies ist eine völlig unzutreffende Darstellung des Sachverhalts.
a) Die QuellenTKÜ wird nach wie vor in der StPO verankert, d.h. sie ist der Polizei vorbehalten und kann nicht automatisch von Geheimdiensten verwendet werden
-> hier sollte aber aufgepasst werden, ob das Antiterrorgesetz, dass dem BfV teilweise originäre Befugnisse des BKAs und damit polizeigesetzliche Instrumente an die Hand gegeben hat, auf den Bundestrojaner ausgeweitet wird, was bisher nach meinem Kenntnisstand aber nicht der Fall ist. Das wäre dann tatsächlich ein pressewürdiger Skandal.
b) Der Bundestrojaner ist wie auch die normale Telefonüberwachung an einen Straftatenkatalog gekoppelt, d.h. er darf nur eingesetzt werden, wenn ein bestimmtes Delikt vorliegt, hier lohnt sich ein Blick in den §100a Absatz 2 der StPO, gemäß welchem schnell festgestellt ist, dass dort nur schwerwiegende Delikte erfasst sind (Mord, Totschlag, Völkermord, Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang etc.) und bewusst keine Alltagskriminalität. Warum wird es bei CB so dargestellt?
c) Die Polizei überwacht bereits jetzt verdachtsabhängig und anlassbezogen Gesprächsverbindungen und SMS. Sie darf auch Wohnungen durchsuchen und damit in die Privatssphäre von Menschen eindringen, wenn sie im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben (Anmerkung: Die Wohnungsdurchsuchung ist im übrigen tatsächlich bei Alltagskriminalität, d.h. Ladendiebstahl möglich).
Das ist der rechtsstaatliche Gesamtkonsenz dem wir uns verpflichten, weil wir sagen, dass nur so Straftaten aufgeklärt werden können und ansonsten Täter ungestraft davon kämen. Wenn wir nun aber feststellten (These), dass es einen neuen Hersteller von unüberwindbaren Wohnungstüren gäbe, sodass eine Durchsuchung nach Beweismitteln zwangsläufing ins Leere laufen würde und man auf Dauer ein wichtiges Instrument unseres Rechtsstaats verlieren würde, wäre es unter diesem Gesichtspunkt nicht opportun zu sagen, die Polizei darf auch die Leiter nehmen um übers Fenster in die Wohnung zu kommen?
Nichts anderes ist meiner Meinung nach die Quellen-TKÜ/Bundestrojaner.
Sie zielt darauf ab, die Informationen die später nach derzeitigem Stand vollverschlüsselt und damit nicht knackbar übertragen werden sollen bereits vor der Verschlüsselung abzugreifen.
Dass hier beachtet werden soll, dass das Trojaner-Programm im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse angewendet und programmiert wird, ist ein Vertrauensvorschuss den wir dem Staat entgegenbringen müssen, und auch bereits bei der typischen Wohnungsdurchsuchung getan haben.
Was ich eigentlich schade finde, liebe CB-Redatkion, ist, dass ihr einseitig berichtet, ohne den Sachverhalt tatsächlich differenziert dazustellen. Davon abgesehen, eure mangelhafte Grundlage an Fakten.
Bitte nicht falsch verstehen: Ich bin kein kritikloser Befürworter der Quellen-TKÜ, insbesondere an der Umsetzung habe ich meine Zweifel dahingehend, ob der Staat tatsächlich die Expertise hat, ein vertrauensvolles Programm / App zu schreiben, die den Kernbereich des Betroffenen wahrt und lediglich die Daten extrahiert, die für das jeweilige Strafverfahren relevant sind.
Letzten Endes kann es aber nicht die Konsequenz sein, dass wir uns mit dem Totschlagsargument "wir werden alle überwacht" diesem Instrument der Beweismittelgewinnung verwehren, weil es schlicht nicht stimmt.