Steuer - Abschreibungen/Absetzen Azubi

joNNYcrOcket

Ensign
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171
Hallo,

da ich bald das erste mal eine Steuererklärung abgebe, IT Azubi im ersten Lehrjahr seit 1.9

Leider verdient man als Azubi nicht die Welt, nun hoffe ich über die Steuererklärung wieder einiges gut zu machen :) Es geistert viel im Netz, wie zB man kann einen Pc absetzen, Verbrauchsmaterial und Co..

Was von dem was ich angeschafft hab ist steuerlich geltend zu machen und in wie fern, also bekomme ich nur einen Teil oder komplett erstattet:

1-habe kurz vor der Ausbildung einen neuen PC (in Einzelteilen, selbst zusammengesetzt) angeschafft
2-2 USB Sticks, für Schule und Arbeit
3-Stifte, Hefte, Schnellhefter für die Schule
4-Fachbücher
5-Kopiergebühren für die Schule
6-fahre mit dem Auto zur Arbeit/Schule, was ist da möglich?
7-kann man auch ein Mobiltelefon absetzen?

Freue mich über Antworten oder Hinweise wo ich mehr darüber erfahren kann und bitte keinen link zu einem ellenseitenlangen Gesetzestext ;D

LG Jonny Crocket
 
Wieviel Lohnsteuer zahlst denn ?
 
Also zu aller Erst solltest du so eine Frage vielleicht nicht in einem Computer-Forum stellen... Es sei denn es ginge vielleicht um Steuer-Software... Womit ich auch schon bei dem Punkt wäre. Besorg dir ein gutes Programm zur Steuererklärung und probiere es aus. Hier würde ich entweder Lexware oder WISO empfehlen.
Bei WISO gibt es sogar kurze Videos zur Erklärung und Unterstützung.

Zum Zweiten solltest du dir darüber klar sein, dass du generell erst ab 8001 Euro pro Jahr Lohnsteuer bezahlst, plus 1000 Euro pauschale Werbungskosten, die du auch ohne Nachweise abziehen kannst. Also "lohnt" sich diese Abrechnung generell erst ab entsprechendem Jahreseinkommen, finde ich.
 
Das Mobiltelefon selbst kannst du nicht absetzen, wohl aber Gebühren für Gespräche, die für die Ausbildung angefallen sind. Entweder musst du das nachweisen oder wenn du das nicht kannst, wird es geschätzt.
Den PC kannst du auch absetzen, aber wohl in der Regel über mehrere Jahre, nicht auf einmal.
Fahrtkosten gibt es 30 Cent pro Kilometer.
Den Rest kannst du auch absetzen, da du die Sachen ja für die Ausbildung brauchst, Stichwort Werbungskosten (Anlage N Steuererklärung).

Hier kannst du alles in Ruhe nachlesen, es ist alles übersichtlich aufgelistet.
 
Ohne zu wissen was du verdienst/an Lohnsteuer zahlst ist alles spekulieren ob du überhaupt was absetzen kannst.
 
1. Du machst dir da entschieden zu viel Hoffnung, Daumen mal Pi ist das bei dir alles bereits mit den Pauschbeträgen abgegolten.

2. Du zeigst entschieden zu wenig Einsatz, wirklich mehr darüber erfahren zu wollen ;) viel Lesen wird dir nicht erspart bleiben, wenn du da durchsteigen willst ;).
 
Man muss im Jahr erstmal 8000 Euro verdient haben um Steurn zahlen zu müssen. Und dann ist es so, dass das Finanzamt einem nicht die Ausgaben erstattet, die man geleistet hat, sondern man kann nur bestimmte Kosten absetzen.
(Als Beispiel) Vorausgesetzt, man zahlt bis 8000 € keine Steuern. Du verdienst 9000 € im Jahr und musst 100 € pro Jahr steuern bezahlen. Dann kannst du solche Kosten wie wie Fahrten zur Arbeit absetzen. Dein Arbeitsweg beträgt 100 km hin und zurück. Also kannst du pro Tag 50 km x0,3 =15 € Absetzen. das mal ca. 200...... dann hast du Aufwendung von ca. 3000....... du kriegst aber vom Finanzamt nicht 3000 € zurück, sondern nur die 100 € die du als Steuern gezahlt hast.
 
das ist das was viele nicht verstehen. man mindert lediglich das zu versteuernde einkommen, nicht die steuern an sich.

beispiel (fiktive zahlen ohne grundlage):
jemand verdient 50000€ im jahr und zahlt dafür 15000€ steuern.
hätte er nun nur 45000€ verdient, würde er nur 14000€ steuern zahlen.
diese person setzt nun ausgaben in höhe von 5000€ ab und "spart" so 1000€ steuern.

da die lohnsteuer eine jahressteuer ist, kann es gut sein, dass du diese für das aktuelle jahr zurückbekommst. du hast ja ersst seit dem 1.9. einkommen ;) aber die welt wirds nicht sein. schau dir halt an, wieviel lst/kst und solli du gezahlt hast, dann weisst du, was du evtl. zurückbekommen könntest - maximal.

und bevor die frage aufkommt: einen verlustvortrag für privatpersonen gibts nicht ;)
 
Ohne entsprechende Nachweise wirst du eh kein Erfolg haben. Wird dein PC ausschließlich oder zum großen Teil für die Ausbildung/beruflich genutzt? Wenn du jetzt ja sagst, glaube ich dir nicht oder für was brauchst du in so einem Rechner dann einen 2500k und GTX570?
Zu Punkt 2-5: Ja kannst du absetzen aber du bekommst natürlich nicht den vollen Betrag erstattet.
Zu Punkt 6: Wege zur Arbeit/Schule kannst du ebenfalls steuerlich absetzen, Stichwort Kilometerpauschale.
Zu Punkt 7: Glaube kaum, dass du da was machen kannst. Wirst wohl auch hier schwer nachweisen können, dass du das Mobiltelefon auch geschäftlich nutzen tust.

Du stellst dir das insgesamt etwas zu einfach vor und gehst da sehr naiv an die Sache ran. Das Finanzamt wartet wohl kaum auf jemanden wie dich um dir dein Privatleben zu versüssen. Tja willkommen in der harten wirklichen Welt.

Des Weiteren wirst du wohl als Auszubildender kaum so viel verdienen, dass du viel rausschlagen kannst, da übers Jahr gesehen bestimmt zu wenig verdienst und somit auch zu wenig oder sogar gar keine Lohnsteuer zahlst.
 
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Heretic Novalis schrieb:
und bevor die frage aufkommt: einen verlustvortrag für privatpersonen gibts nicht ;)
Wurde das nicht letzt vom BFH gekippt? Dass man sich als Student oder Azubi Werbungskosten vortragen lassen kann?
hier stehts zumindest:Wie Studenten sich Steuern von morgen sparen

Kann mich zwar auch noch drann erinnern, dass Schäuble nach dem Urteil gleich gemeint hat, er ändert die Gesetzlage so, dass es wieder nicht geht, aber bisher hab ich nichts davon gehört.
 
Heretic Novalis schrieb:
und bevor die frage aufkommt: einen verlustvortrag für privatpersonen gibts nicht ;)

Aha und seid wann gilt 10d EStG nicht mehr für Privatpersonen?

Selbstverständlich kann man Verluste weiterhin vortragen, was seit einem Jahr nicht mehr geht, ist Verlustvorträge vererben.
 
@ TE:

Erstmal musst du wie bereits zuvor erwähnt überhaupt Lohnsteuer im Veranlagungszeitraum gezahlt haben.
Du arbeitest erst seit dem 01.09., jedoch wird die LSt auf das Jahr hochgerechnet. Fraglich ist jedoch ob bei einem Auszubildenden überhaupt LSt/ESt anfällt.
Der Steuerfreibetrag beträgt derzeit 8.004 €. Dieser Betrag stellt das zu versteuernde Einkommen dar.
Du hast oben bis jetzt lediglich Werbungkosten genannt.
Abzugsfähig sind aber auch Sonderausgaben (Versicherungen, etc.) und Außergewöhnlich Belastungen (Krankheitskosten).
Zur Übersicht zur Berechnung des z.v.E. bitte § 2 EStG lesen.
Es wäre hilfreich, wenn du ein paar mehr Informationen nennen würdest.
Liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor?

Zu den von dir genannten Punkten:
1. 50 % können angesetzt werden lt. diesem Link. Habe aber das Urteil nicht gelesen und auch keine Richtlinie!-> http://www.ratgeber-steuer24.de/Computer_und_Software/Umfang_der_beruflichen_Nutzung.html
2. ja, handelt sich um Werbungskosten
3. s. 2
4. s. 2
5. s. 2
6. einfacher Weg in km x 0,30 € x Arbeitstage
7. kommt drauf an. Ggfs. per Einzelverbindungsnachweis einen Schlüssel errechnen.

Dieser Betrag muss den Arbeitnehmerpauschbetrag von 924 € überschreiten, ansonsten wird dieser angesetzt.

Solltest du weitere Fragen haben melde dich per PM, weil wie immer jeder versucht seinen Senf dazuzugeben. Dieses geschieht meistens auf Grundlage irgendwelcher Steuersoftware, Internetrecherche oder was weiß ich ohne überhaupt die gesetzlichen Grundlagen zu kennen.
 
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@t-kay

Besser wir reden hier von ESt, wenn wir schon pingelig sind. Die Lohnsteuer ist ja nun nur noch eine Vorauszahlung auf die ESt (wobei es ein paar Relikte der früheren Eigenständigkeit gibt).

@topic
zu 1) Ob das gelingt, hängt auch viel vom Finanzbeamten ab. Letztlich ist die berufliche Nutzung zu beweisen (das "Ob" der beruflichen Nutzung, nicht das "Wie", das bei Fehlen von Nachweisen geschätzt wird). Im Übrigen erfolgt eine Abschreibung des Betrages auf 3 Jahre, es sei denn, die Netto-Anschaffungskosten (wohl schon aufgeteilt auf privat-beruflicht; Vorsicht, meiner Meinung nach ein Risiko in der Veranlagung) übersteigen 410 Euro.

zu 2) Ja, s.o. (insbesondere: selbständig nutzbar)
Im Übrigen gilt sonst das bereits Gesagte. Aber: Ich persönlich glaube nicht, dass die Nutzung eines privaten Mobiltelefons ohne weitere Nachweise anerkannt wird (da habe ich die Finanzämter anders von innen kennengelernt).
 
Wenn du dir meinen Beitrag genau durchlesen würdest, hättest du die Differenzierung genau lesen können.
Zum besseren Verständnis der Lohnsteuer bitte §§ 38 ff EStG durchlesen.
Grundsätzlich liegst du richtig, aber im Rahmen von Einkünften nach § 19 EStG wird erstmal von LSt gesprochen, die wie du sagst eine VZ ist.
Der Begriff ESt wird erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung benutzt.
 
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Nunja, du hast recht, sollte ESt anfallen, so wäre hier auch eindeutig bereits LSt angefallen (und im Übrigen wäre sie wohl abgegolten). Allerdings halte ich für unbedarfte die Darstellung für etwas verwirrend. Interessant ist am Ende ja nun auch nur Einkommensteuer, da für die Abzüge, die der TE hier einzeln nachweise möchte, keine Abzugsmöglichkeit besteht (abseits der Pauschaule, die nun schon zigmal erwähnt wurde)

Und sonst:
Die Begriffe sind mir im Detail bestens (!) geläufig, also Vorsicht mit deinen Ratschlägen...
 
Für Laien ist das vllt. sehr verwirrend, aber ich persönlich würde Probleme bekommen wenn ich die Begrifflichkeiten nicht korrekt verwende.
Zusammenfassend kann ich dir natürlich nur Recht geben. ;)
Den Steuerpflichtigen interessiert nur die ESt-Erstattung/-Nachzahlung.
 
Erstmal vielen Dank, so große Resonanz hätte ich nicht erwartet :)

Das zum Thema "stell die Frage nicht in einem Computerforum" das konnte ich mir nun nicht verkneifen :D ......aber ich habe halt sehr gute Erfahrungen mit CB gemacht ;)

Danke wie gesagt an alle und das t-kay die PN anbietet beweist nur wieder den Genius Faktor dieses Forums.

Und an so manche, seid doch bitte nicht so unentspannt.. das ich die erste Frage hier stelle ist ne Art umgekehrtes Mindmapping! Und nicht genug Einsatz... kommentiere ich nicht weiter ;)

Vielen lieben Dank und t-kay bekommt gleich eine pn
Infos folgen :p
 
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