Steuerhinterziehung? - Hausbesuch bei Zumwinkel

Die, gegen die jetzt gerade ermittelt wird, werden ihre Steuern "nachzahlen" müssen, weil man sie dazu verdonnern wird. Am Ende werden sie also schon noch gezahlt haben, nur eben zu spät, weshalb sie nicht mehr straffrei ausgehen werden. Das entspricht meiner obigen Aussage: "Sie hätten einfach rechtzeitig ihre Steuern zahlen sollen." Und damit widerspreche ich erneut Deiner Aussage, die da lautete: "Zu spät zahlen ist noch nicht illegal. Sie gar nicht zahlen ist es."

Tatsache ist: Wer nicht zahlt, handelt illegal. Aber wer zu spät zahlt, kann nicht unbedingt darauf bauen, vom Vorwurf der Illegalität freigesprochen zu werden. Das ist das Problem diejenigen, gegen die jetzt gerade ermittelt wird. Die Verfahren sind bereits eingeleitet und sie können von sich aus nicht mehr aktiv werden und nachzahlen, um ihrer Strafe zu entgehen.
 
Laut neuster Info sollen deutsche Banken schon seit den 70ern Tips zur Gründung von Stiftungen in Lichtenstein gegeben haben. Prominentester Anspruchnehmer des ganzen soll unser Altkanzler Helmut Kohl gewesen sein (CPU-Spendenaffäre).
Deshalb -oSi- wird es wohl auch keine Haftstrafen geben. Wer schneidet sich schon ins eigene Fleisch.

@keshkau: mit § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird das ganze aber ausgehebelt
 
Ob es zu Haftstrafen kommt, wollte ich mit der verlinkten Umfrage nicht aussagen.
Nur das es sie gibt.
Ich habe da mal mit Ja gestimmt. ;)



Jetzt wird auch gegen Bankberater ermittelt. Mitarbeiter deutscher Banken sind jetzt auch im Visier.
weiter...



Das Ding zieht jetzt aber schöne Kreise...
Mal sehen, was noch so alles ans Licht kommt.
 
Warum wohl habe ich § 371 der Abgabenordnung im Zusammenhang mit der aktuellen Affäre zitiert? Weil da steht:

Straffreiheit tritt nicht ein, wenn

a)vor der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung oder zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit erschienen ist

b) dem Täter oder seinem Vertreter die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekanntgegeben worden ist

c) die Tat im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.
 
Wir können hier eh nur spekulieren. Mehr nicht.


Eine Anklage, falls es soweit kommt (noch wird nur ermittelt), würde nicht nur auf einem § aufbauen.
Die würden mehr verwenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehe das bitte nicht so klein kariert.

Ich schrieb, dass eine Anklage mehrere Punkte beinhalten würde. Nicht das ein einziger benutzt wird.
Natürlich genügt ein einziger Paragraph, aber das wird höchst selten gemacht.
Sonst steht eine Anklage auf sehr wackeligen Beinen.


Das sollte jetzt nicht zum Thema werden. :rolleyes:
 
Ich denke mir mal, der "Elite"-Bonus und gute Anwälte werden es schon richten.
Wir reden doch hier von Großverdienern, die in der Regel Einkünfte aus mehreren Quellen beziehen (http://de.wikipedia.org/wiki/Einkunftsart). Da ist das Finanzamt ganz besonders scharf auf die Einkommensteuererklärungen. Um die werden die sich nicht gedrückt haben können.

Leider ist damit auch schon das Kind in den Brunnen gefallen. Denn bei der Steuerhinterziehung geht es darum, dass dem Finanzamt Einkünfte verschwiegen werden, die an sich steuerpflichtig sind. Wenn dieser Tatbestand einmal nachgewiesen worden ist, hilft Dir selbst ein gutes Team von Anwälten wenig. Die können die Beweise schließlich nicht vom Tisch wischen, sofern sie verwertbar sind.

Wie Du weißt, musst Du Deine Steuererklärung unterschreiben. Mit der Unterschrift bezeugst Du, dass alle gemachten Angaben richtig sind. Wenn da etwas fehlt, ist das stets Vorsatz.
 
keshkau schrieb:
Wenn da etwas fehlt, ist das stets Vorsatz.
Nicht immer. Es gibt auch noch den Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung. Das ist der Fall, wenn man glaubwürdig nachweisen kann, daß das Nichterklären von Einkünften nicht absichtlich erfolgte. Allerdings dürfte das den "Lichtensteinern" keiner abnehmen...:D
 
Ok, wenn ich bedenke das Klaus Volkert eine Freiheitstrafe verbüßen muss, könntet ihr durchaus im Recht liegen. Nur stellt sich bei Steuerhinterziehung für mich eine Frage bezüglich Freiheitstrafe ja oder nein? Auch wenn es jetzt Offtopic wird: Welcher Politiker wurde zur Rechenschaft gezogen, wenn es um die Verschwendung von Steuermitteln ging? Diese Frage ist nur mal so am Rande.
Gedulden wir uns die nächsten Jahre und gucken dann was heraus kommt.
Ich kenne ein Mädel die ist beim Finanzamt, da wird sie beim nächsten Bier mal ausgequetscht. :D
 
Mich würde ja interessieren, was nun aus dieser Geschichte geworden ist. Weiß jemand dazu was konkretes?:freak:
 
Na mal sehen was da raus kommt. Eben beschlich mich so ein ungutes Gefühl. Vor Tagen noch so hitzig darüber diskutiert und jetzt mal gleich auf neue Themen gestürzt.:mad:
 
@cleoklm: Medientechnisch ist die Kuh erstmal gemolken. ;) Mit der Zeit wäre es sicherlich langweilig täglich zu lesen "Akten und Material über Zumwinkel wird noch bearbeitet".
Ich kann dich dafür beruhigen, wenn es um geldeintreiben geht lässt Vater Staat nicht so schnell locker.
Übrigens soll eine CD von schweizer Bankkonten herum schwirren. Die nächsten zittern schon. :D
 
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