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Verbreitung nicht, aber es ist eine Kopie. Und vielleicht gehtst du ja während des Film-Schauens in den Temp Ordner und bastelst aus den tmp-Dateien den Film wieder zusammen
aber die Höhe der Schadenersatzforderungen damals beim Filesharing bezog sich ja nur auf hypothetisch entgangege Gewinne (bzw. Luftschlösser), weil du eben beim P2P-Download automatisch auch die Dateien mit verbreitest und denen damit theoretisch Kunden abspenstig machst.
Für einen einfachen Download (beispielsweise bei Sharehostern) urheberrechtlich geschützen Materials ist soweit ich weiß noch nie Jemand belangt worden. Und auch wenn man Streaming Gucken als Download bezeichnen will; Schadenersatz könnte man nur vom Uploader der jeweiligen Datei verlangen. Nicht von denen, die sie abgespielt haben.
Die Redtube-Abmahnungen sprechen daher auch (absichtlich falsch) von "unbefugtem öffentlich Zugänglichmachen eines geschützen Werkes ... über eine sog. Tauschbörse" siehe hier. Da beides Unsinn ist waren alle Abmahnungen von vornherein hinfällig, und eigentlich auch die ganze Diskussion darum..