News Streaming-Abmahnungen: Kanzleien droht Debakel

tree-snake schrieb:
Wie kann man Redtube den am besten unterstützen ohne Ärger von der Freundin zu bekommen :D


Schaut einfach gemeinsam :)
 
Ich habe zwar nichts mit Jura zu tun, aber meiner Meinung nach zeigen für mich alle Theorien, wie sie an die IP Adressen kamen, in eine eindeutige Richtung. Und zwar eine, die bestraft werden muß.
Bildlich verglichen sieht es für mich so aus:
Jemand manipuliert die Tachoanzeige eines Autos und der Fahrer, der nichts davon weiß, wird geblitzt, weil er laut Tacho 50 fuhr, in Wahrheit aber 60 in der Stadt. Da würde doch auch keiner auf die Idee kommen, daß der Fahrer schuldig ist.
 
Also was da abgeht ist echt mal genial, da kann man sich eigendlich nur zurücklehnen und Popcorn bestellen. Von der grauen Theorie her kann jeder über PopUp und Umleitung auf eine Seite mit so einem Streaming Video geleitet werden und zack sitzt man im Boot und bekommt Post von denen. Die Masche die diese Kanzlei da abzieht ist mal mehr als dreist, wer issn Chef bei denen ? Der Wendler ? Also ich bin mal gespannt wie das weitergeht und vor allem ob sich da noch die Politik einmischt weil dann wirds böse :)
 
Ich hatte vor etwa zwei Jahren eine Abmahnung von einer Schweizer Kanzlei Bekommen, und habe dann Feststellen können, dass die damit gar nichts zu tun hatten, und dies ein Betrugsversuch sei!

Also schmiss ich den Fackel damals in den Müll, wo er am besten Aufgehoben war!

Fraglich ist sicherlich heute auch, wieviele dieser Abmahnungen wirklich von einer Kanzlei Verschickt wurden!
 
Das wäre doch was, wenn Anwälte wegen banden-mäßigen Betruges für mehrere Jahre hinter Gittern wandern würden. :D
 
Hoffentlich machen die Abmahnanwälte so große Verluste damit das sie ihren Job gleich an den Nagel hängen können
 
man kann nur an die abmahnopfer appelieren, welche sicher niemals diesen film gesehen, besser noch nie auf der seite gewesen sind und einen beweiskraeftigen browserverlauf (retdube haben, eine strafanzeige zu stellen. mehrere hundert waeren ideal, denn in diesem fall muss die justiz von vorsatz ausgehen. dann steht bandenmaessiger betrug, noetigung oder gar erpressung auf der tagesordnung.

wo kein klaeger da ist leider auch kein richter. und bevor die von einzelfaellen ausgehen...
 
Auch in Deutschland sind illegal erworbene Beweise nicht zulässig, sobald sie ein Persönlichkeitsrecht verletzen. (Bsp. Vaterschaftstest ohne Gerichtsentscheidungen oder ohne Einwilligung der Mutter)
Diesen Fall sehe ich hier zwar nicht direkt gegeben, wenn allerdings das Gericht bewusst getäuscht wurde, ist es Betrug und die Beweise verlieren ihre Gültigkeit. Grund ist dann, dass unter korrekten rechtlichen Umständen das Gericht die Beweislast nie gestellt hätte.

Sollte es dazu kommen ist das wegweisend, denn es würde auch streaming grundlegend von der Speicherung freisprechen. Zudem zwingt es dann die Rechteinhaber dazu sich gegen den tatsächlichen Rechtsbrecher wenden zu müssen und nicht mehr GG kleine Bürger, die weniger Möglichkeiten und mehr Scham haben.
 
@ Autor: Eine einstweilige Verfügung ist ein Beschluss, kein Urteil!

I.ü. hat U+C recht, dass es auf die Entscheidung um den Beschluss für die laufenden Verfahren nicht ankommt (jedoch dürfte das Trittbrettfahrer sperren). Die Verfahren jedoch werden an anderen Punkten scheitern, z.B. der unwirksamen Abmahnung (97a UrhG, Stand 17.10.2013!), der fehlenden Beweisführung der IP-Adressen und des Streams selbst als auch der Rechtsansicht, die das LG Köln jetzt zum Vorschein bringt; In der Frage der Urh-Verletzung bei Streams scheint das LG Köln dem Aufsatz von Busch in der GRUR 2011 zu folgen, wonach die Rechtmäßigkeit der Nutzung analog nach den Regeln zum direkten Download zu bemessen sein wird, sodass die Maßgabe die Frage sein wird, ob die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde.
 
Ich denke, das ganze Theater wäre nicht entstanden, wenn sich die Richter die Mühe gemacht hätten,
den Anlass zur Abmahnung anständig zu prüfen.
Offensichtlich wird das ziemlich lasch gehandhabt, Streaming= illegal= Abmahnung(swürdig).
Die Tatsache, dass sie jetzt kleinlaut zurück rudern, lässt einiges vermuten.
Wenn ich das in verschiedenen Foren richtig verstanden habe, muss ein eine einstweilige Verfügung ausstellender Richter gar nicht prüfen, wie die Vorwürfe bzw. die "Beweise" zustande gekommen sind, sondern er kann danach entscheiden, ob sie "schlüssig" sind.
Falls das wirklich zutrifft, wundert mich dieses anhängige Verfahren nicht.
Diejenigen, die bereits gezahlt haben, werden ihr Geld nie wieder sehen, Richter sei Dank.
 
Das Schweizer Unternehmen „The Archive AG“ hält die Rechte an den Filmen und hat die beteiligten Kanzleien mit der massenhaften Abmahnung von RedTube-Nutzern beauftragt.

Die "The Archive AG" besitzt also das Urheberrecht an den von ihnen oder einen von ihnen beauftragten Dritten,
eigens hochgeladenen Bildern/Filmen, auf einer öffentlich allgemein zugänglichen Website.
Somit besteht eine öffentlich allgemeine Einverständniserklärung dieser zum anschauen, durch die "The Archive AG".
Da kann "The Archive AG" gar nix unternehmen, außer ihre "urheberrechtlichen" Werke gar nicht erst der Allgemeinheit anzubieten.

Es wäre dann auch kein Wunder, wenn diese ev. in den nächsten Tagen od. Wochen ev. nen persönlichen Besuch bekommen, um diese "Angelegenheit" dann "persönlich" zu "klären". :)

Edit (an den Mod.: bitte unteres Zitat noch hinzufügen)
Einverständnis des Rechteinhabers:

Jedes Aufrufen einer Website mit urheberrechtlich geschützten Werken berührt das dem Urheber zugewiesene ausschließliche Vervielfältigungsrecht. Dieser hat aber seine Webseiten im Regelfall zu dem Zweck ins Internet gestellt, dass sie von möglichst vielen Nutzer besucht werden.
Es wird daher angenommen, dass der Urheber in solche Vervielfältigungen eingewilligt hat, die zur Kenntnisnahme erforderlich sind, und er Besuchern eine „Lizenz zum Blättern“ erteilt hat.

Dies gilt zumindest für all diejenigen Fälle, bei denen ein Surfer die entsprechende Webseite aufruft, ohne zuvor einen Link betätigt zu haben, also insbesondere die Fälle der direkten Eingabe der URL.
[1] Es entspricht ferner der ganz herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung, dass ein Webmaster mit Verweisen rechnen muss und mit diesen grundsätzlich einverstanden ist.
[2] Lediglich über den Umfang der „konkludenten Einwilligung“ gehen die Meinungen auseinander. Ob sie nur Surface Links oder auch die anderen Arten von Links erfasst, ist dabei nur eine der Fragestellungen, mit denen sich dieser Abschnitt beschäftigen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wäre doch was, wenn Anwälte wegen banden-mäßigen Betruges für mehrere Jahre hinter Gittern wandern würden

das wäre schön, ist aber unwahrscheinlich. Die Kanzelei ist bekannt für sowas; Der Typ macht das schon länger. Diesmal hat er den Bogen einfach überspannt. Ihn hassen jetzt wirklich alle, sogar die Schweizer. Außer vielleicht Anti-Porno Fraktionen wie Kirche oder sowas... Aber die hatten sicher auch die Briefkästen voll mit Abmahnungen :lol:
 
In Sachen Porno kommts halt manchmal auch von hinten.
Aber man muss die Anwälte auch verstehen wenns durchginge wärs ja auch irgendwie der "Stein der Weisen".
Mal sehn ob der Post durchgeht und nicht als reine sarkastische Polemik abgetan wird...

gruß Klopskopp
 
"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand." Rechtsverdreher gibt es. Mir hat mal ein Anwalt geraten, ich könne doch Krankengeld und die Lohnfortzahlung kassieren, in dem Fall die AU nur der Krankenkasse schicken... Mir war das viel zu heiss, ich dachte noch nichtmal an sowas. Wie ist der denn drauf - nebenbei auch Strafverteidiger. Bei Zahnärzten sagt man: "Die guten ins Kröpfchen, die schlechten ins Töpchen."
 
Das scheint irgendwie keinem aufzufallen: Selbst wenn man das cachen des streams als Download bezeichnen will ist es immer noch nicht illegal, da keine Verbreitung stattfindet.
 
chris233 schrieb:
Verbreitung nicht, aber es ist eine Kopie. Und vielleicht gehtst du ja während des Film-Schauens in den Temp Ordner und bastelst aus den tmp-Dateien den Film wieder zusammen :p. Es geht auch einfach darum, Filesharing ist tot und die armen Anwälte können sich den Sprit für Ihre S-Klasse nicht mehr leisten. Streaming ist dafür sehr weit verbreitet.

Ich schätze, bei Youtube und anderen Film-Hostern, wo man unmöglich wisen kann ob der Film illegal ist oder nicht, wird es keine Abmahnungen mehr geben. Wie soll ich feststellen, dass das Vdeo illegal ist? Selbst wenn ich es nach 2 Sekunden merke, wäre es zu spät.

Als nächstes werden mit Sicherheit wirklich illegale Portale genommen, wie kinox.to. Da weiß man i.d.R, dass "Der Hobbit" ausm Kino hier nicht vom Rechteinhaber versachenkt wird.
Aber auch hier mache ich lediglich eine temporäre Privatkopie. Außerdem reicht das Anklicken der Streamseite nicht aus um die IP abzumahnen. Erst wenn der IP-Nutzer auf "Abspielen" klickt, erst dann wäre es "strafbar".
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Smily schrieb:
Verbreitung nicht, aber es ist eine Kopie. Und vielleicht gehtst du ja während des Film-Schauens in den Temp Ordner und bastelst aus den tmp-Dateien den Film wieder zusammen :p.
Dann müssen unsere Netzcarrier und Internetanbieter ja die bösewichter schlechthin sein. immerhin wird der Datenstrom für 5-100ms in den Leitungen/Switches etc. prinzipbedingt gepuffert. Wer jetzt böse ist könnte die ja mitschneiden, und die liegen auch im "Arbeitsspeicher" der Netzwerkknoten, und lassen sich theoretisch wieder zusammensetzen ;-)
 
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