News Streaming-Abmahnungen: Kanzleien droht Debakel

richtig so....hoffentlich fallen die abzocker mit ihrer masche so richtig auf die Schnauze.
 
Wie soll denn das Gericht prüfen wie die Kläger an die IP Adressen gekommen sind?

z.B. Ich gehe zum Gericht und sage: "Ich habe hier 1.000 IP Adressen und ich bin über GLADII 1.1.3 an diese IP Adressen gekommen." Das GLADII 1.1.3 IP Adressen mitloggen kann, bei P2P Netzwerken, ist bereits per Gutachten bewiesen worden.

Soll der Richter dann zum Server fahren der die IP Adressen mitloggt und sich die Software live vorführen lassen?
Soll er sich den Sourcecode erläutern lassen oder wie hast du dir die Prüfung vorgestellt? Wie verhinderst du, dass die Betreiber dir eine gefakte Vorstellung liefern? :rolleyes:

Nein die Realität sieht so aus, dass die Funktionsweise der Software nachgewiesen wurde ( Bei P2P ). Gut sie hätten ein weiteres Gutachten in Auftrag geben können / müssen, dass GLADII 1.1.3 auch auf Webseiten funktioniert. Aber hier wissen wir nicht inwiefern das Gericht dort getäuscht wurde. Wenn im Antrag auf Prüfung nur allgemein von Filesharing gesprochen wurde ist das schwer zu durchschauen...

Desweiteren ist dieser Satz interessant:
Ob gegenüber dem Landgericht Köln falsche eidesstattliche Aussagen getätigt wurden
Wie soll ein Gericht ansonsten mögliche Falschaussagen als Unwahrheit entlarven?

Das ist ähnlich als wenn du bei Grün gefahren bist, aber zwei andere Menschen dann bezeugen, dass du bei Rot gefahren wärst. Da kann sich das Gericht auch nur auf die Aussage der zwei anderen Menschen verlassen...
Wie soll das Gericht denn dort sonst prüfen wer im Recht ist?
 
Wenn die Richter denn so sehr überarbeitet und zugeschüttet sind dann müssen eben die Gesetze so gestaltet werden das die Gesetze eindeutig sind und die Richter nicht belastet werden , was eben bedeuten müsste den Abmahnwahn komplett zu verbieten und die VDS zu verbieten.
Jetzt wird sicher der nächste kommen und sagen, na das geht nun auch wieder nicht !?
Sicher kann man die Gesetze nicht zwangsläufig so anpassen nur damit die Traumtänzer sich ja nicht überarbeiten , dann müssen aber die Richter und Gerichte besser und kompetenter ausgestattet werden damit Sie auch in der Lage sind das zu verstehen was sie unterzeichnen !
Deshalb sehe ich die Gerichte und Richter schon in einer Mitschuld , man hätte nur die eidesstattliche Versicherung fachlich prüfen lassen müssen und prüfen können wenn man sie denn als Richter nicht versteht oder verstehen kann.
In der eidesstattliche Versicherung steht klar drin das es um Downloads von einem Server mittels einem Webbrowser geht und es steht drin das jemand versichert man könnte dort die Adressen der Nutzer auf dem Server abgreifen , ich bezweifle sehr stark das auch nur ein Richter gewusst haben kann das das sowas ohne gerichtliche oder staatliche Intervention auf legalem Wege völlig unmöglich ist und das gegen den Datenschutz verstossen würde wenn man den Server illegal anzapfen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:

Du machst es dir zu einfach. Ein Richter hat klare Fragen zu stellen wenn er etwas aus dem Antrag nicht versteht, dann hat der Antragssteller die Wahl zu lügen oder offenzulegen worum es sich handelt.

In diesem Fall hätte gereicht sich anzusehen was GLADII ist (sollte der Richter damit nicht vertraut sein), dann im Antrag nachzulesen ob es auch genau so verwendet wurde (in diesem Fall P2P und nicht Webseite, was aber da stand), und wenn der Richter das da liest hat er nachzufragen.

Mit "hinfahren und Programm prüfen" hat das nichts zu tun, es geht um simple Sorgfaltspflicht sicherzustellen dass die Instrumente welche Persönlichkeitsrechte verletzen auch NUR so angewendet werden wie es vorgesehen ist (per Gutachten belegt) und nicht anders.
 
Damit hat Redtube für die Rechte der Internetnutzer mehr getan als alle deutschen Politiker in den letzten 10 Jahren zusammen.
 
Voyager10 schrieb:
...
In der eidesstattliche Versicherung steht klar drin das es um Downloads von einem Server mittels einem Webbrowser geht und es steht drin das jemand versichert man könnte dort die Adressen der Nutzer auf dem Server abgreifen ...

ich lese da raus, dass es um einen downloadlink zu einer "in augenschein genommenen" datei geht, welche bei xy-liegt. wo sich dieser downloadlink befindet.. ist nicht erklaert. demzufolge koennte diese eidestattliche erklaerung sogar richtig sein.
 
Turrican101 schrieb:
Damit hat Redtube für die Rechte der Internetnutzer mehr getan als alle deutschen Politiker in den letzten 10 Jahren zusammen.

Redtube hat eher massive Umsatzeinbusen durch rückläufige Besucherzahlen und schlechtem Image.

Ich hoffe der Fall bringt etwas mehr Gewissheit im Umgang mit Massenabmahnungen und Streamingdiensten.
 
Man ist geneigt bei dieser Dreistigkeit, Arroganz und Selbstsicherheit der Abmahn-Anwälte, mal persönlich vorbei zu fahren und mal ganz freundlich "Guten Tag" zu sagen.
Hoffentlich hat das ein negatives Nachspiel für die Anwälte und dem ganzen Abzock-Mafia-Netzwerk dahinter.
Finanziel, als auch juristisch.
 
Wurde denn egtl von RedTube jemals verlangt diese Videos offline zu nehmen? Denn dann kann man auch davon ausgehen das jemand seine "Werke" schützen will. Sind sie weiter verfügbar dann ist es egtl gewollt das Gewinn über Mahnkosten erwirschaftet wird was für mich wieder einem Verbrechen gleich kommt. Dejenige dem das Auto geklaut wird "was nicht abgeschlossen war" bekommt eine mitschuld. Ebenso Diejenige Filmfirma die Videos wissentlich vom Betreiber nicht offline nehmen lassen.
 
Es wird in der EV aber davon gesprochen, das der Download protokolliert wird und nicht der Aufruf der Seite in der das Video eingebettet ist.
Wenn also bspw über Werbung und/oder über eine zwischengeschaltete Domain (retdube) geloggt wird, dann ist die EV falsch, da sich so nicht der Download (also Start des Streams) protokollieren lässt.

Und es wird davon gesprochen, das damit fremde Portale überwacht werden können.
 
Madman1209 schrieb:
Das scheint ja die Kanzlei anders zu sehen, wenn man dem Interview glauben darf.
Das Interview ist ein Skandal!
Denn der Tenor geht ganz klar in die Richtung: wir machen das, weil uns (rechtlich) eh nichts passieren kann.

Leider hat er damit wohl auch noch recht, so traurig es ist. Und deswegen wird sich nichts ändern.
 
Da baut sich ja eine ganz schöne Welle auf und das nur wegen der Hoppelvideos?

Wessen IPs da wohl mit bei waren, das es jetzt derart raucht und kracht. Da hat es wohl mal die richtigen getroffen.
 
Darum geht es doch an sich gar nicht...

Stell dir doch mal die Ausmaße vor! Bei twitch.tv gucken täglich Millionen von Usern anderen Usern beim Zocken zu. Wenn da jetzt auf einmal i-wer was zeigt, was er nicht zeigen darf/dürfte wie auch immer, dürfen dann alle User einfach so verklagt werden, weil sie zufällig im falschen Augenblick beim Stream zugeguckt haben?

Bei Videos auf Youtube oder so kann ich es ja noch nachvollziehen, weil man da mehr oder weniger gezielt Videos guckt, aber bei Streams, wo die Daten nur gspeichert werden, weil der technische Prozess vom Stream halt so abläuft, damit man ruckelfrei gucken kann, dann ist das einfach zu viel und totaler Käse...

Wie bei Videos, einfach den Hoster anschreiben und das Video/Stream wird abgesetzt... Aber einfach so User verklagen, weil sie sich ahnungslos i-was angucken? Wo leben wir denn bitte??

Darf ich demnächst auch Alle Zuschauer von Pro7 verklagen, weil sie sich mein Gesicht bei Taff angeguckt haben?
 
Zuletzt bearbeitet: (Zitat gelöscht, weil direkter Nachfolger-Post)
Ein Debakel für die Anwaltskanzlei?
Nur wenn die Staatsanwaltschaft ein Untersuchungsverfahren gegen die Kanzlei eröffnen würde...
 
Kenneth schrieb:
Wurde denn egtl von RedTube jemals verlangt diese Videos offline zu nehmen? (...)
Ja es wurden mehrfach Videos (meist komplette 2-Stunden-Dinger, nicht die üblichen 15 Minuten into Money-Shot Clips) entfernt.

vander schrieb:
(...)
Wessen IPs da wohl mit bei waren, das es jetzt derart raucht und kracht. Da hat es wohl mal die richtigen getroffen.
Was heißt denn hier "die richtigen"? Es hat offensichtlich genug Leute getroffen, die sich der unklaren Rechtssituation beim Thema Streaming bewusst sind und die auch keine Hemmungen haben vor Gericht und/oder in der Öffentlichkeit zuzugeben, dass sie im Internet Pornos schauen. Ob das jetzt moralisch verwerflich ist muss jeder mit sich selbst ausmachen. Diejenigen, die hinter der geplanten Abnahmwelle stehen, haben wohl eher darauf gehofft, dass alle Betroffenen ein Schamgefühl bis wer weiß wohin haben und lieber Scheine rüberwachsen lassen als vor irgend nem Anwalt oder Gericht zuzugeben, dass sie eventuell mal für 5 Minuten Vergnügen auf RedTube vorbeigesurft haben. Aber Pech gehabt, U+C, es gibt tatsächlich Leute die sich wehren wenn ihnen ein "ey du, gib uns Geld"-Brief ins Haus flattert.

Wo die Leute der Kanzlei U+C moralisch stehen wird auch mit dem folgenden Zitat gut deutlich:
Noch am Freitag sagte Thomas Urmann, Gesellschafter von der Kanzlei U+C, die für das Verschicken der Abmahnungen zuständig war, im Gespräch mit Zeit Online: „Aber selbst wenn die IP-Adressen auf eine illegale Art erlangt worden wären, kann uns das juristisch völlig egal sein.“
Und da beachten wir noch garnicht mal, dass illegal erworbene Beweise vor Gericht keine Aussagekraft haben. Ich kann auch nicht auf eigene Faust ne Unterhaltung zwischen zwei "Gangstern" aufzeichnen und hoffen, dass das dann vor irgendeinem Gericht als Beweis zugelassen wird.

Ich hoffe jedenfalls, dass U+C so richtig schön eins aufn Deckel kriegt, und dass eventuell auch beim zuständigen Landgericht ein paar Köpfe rollen. Dass Streaming und P2P komplett unterschiedlich sind und nicht mit der exakt gleichen Methode IP Adressen ermittelt werden können sollte den Sachverständigen, die die entsprechende Software "erlauben" bzw. deren Ergebnisse vor Gericht zulassen, hoffentlich klar sein.
 
Wenn an unserem Rechtssystem noch irgendetwas in Ordnung wäre, dann würden diese Abmahnanwälte und deren Auftraggeber hart bestraft werden. Am besten direkt für ein paar Jahre in den Knast wandern.

Diese Art von systematischem, massenhaften Abmahnunwesen ist nichts anderes als Erpressung im Rahmen von organisierter Kriminalität. Das ist wesentlich schlimmer als irgendwelche (mutmaßliche) private Urheberrechtsverletzungen ohne kommerziellen Hintergrund, gegen die diese Abmahnungen angeblich gerichtet sein sollen.

Leider ist das nichts Neues und weder die Gerichte noch der Gesetzgeber scheinen bisher ernsthaft gewillt zu sein, dem im Interesse der Bürger endlich ein Ende zu setzen.
Ich hoffe mal dass das nicht daran liegt, dass da praktisch allesamt Juristen unter sich sind, und das Motto gilt, dass eine Krähe der anderen kein Auge aus hackt. :rolleyes:
 
Zehkul schrieb:
Für Redtube ist das natürlich eine sehr günstige Gelegenheit. Steilvorlage zum Image verbessern für so gut wie keine Kosten und extrem guter Medienwirksamkeit. Nicht überraschend, dass die sich einschalten.

Ganz tolle Werbung ja - wenn man mal davon absieht, dass in den letzten Wochen seit den Abmahnungen die Klickzahlen auf Redtube von deutschen Kunden gegen Null gegangen sein durften!

Natürlich schalten die sich ein, ich habe mich schon gewundert, weshalb die sich so lange nicht wehren. Diese Abmahnungswelle hat für Redtube praktisch den deutschen Markt erstmal komplett zerstört! Von toller Werbung kann man hier nicht gerade sprechen!
Außer natürlich, die Abmahnungen werden ein für allemal abgeschmettert, und das Ganze gesetzlich klargestellt - da hätten wir dann aber alles was davon!
 
Hi Leute,
ich bin neu hier und würde euch gerne mal um einen Rat fragen.
Also ich habe gestern eine solche Abmahnung erhalten, mir war zwar nie bewusst jemals auf dieser Seite gewesen zu sein aber das ist jetzt erstmal zweitrangig. Undzwar läuft in den nächsten Tagen die Frist ab, aber viele Internetportale fordern auf ersteinmal abzuwarten und sich die Hilfe eines Anwalts zu beschaffen. Ich bin allerdings ziemlich knapp bei Kasse und möchte mein Geld nicht unbedingt für einen Anwalt investieren, da dieser noch deutlich teuerer werden kann. Zudem scheint es ja in den letzten Tagen eine Kehrtwende gegeben zu haben, und die Medien zweifeln immer mehr an der Gültigkeit der Abmahnungen, viele Medien berichten auch davon das es im Januar zu einer offiziellen Aussage kommt und man jetzt erstmal abwarten soll. Meine Frage jetzt muss ich die Frist einhalten und in den nächsten Tagen was unternehmen oder kann ich mich jetzt endlich mal auf Weihnachten freuen? Oder habt ihr generell noch ein paar Tipps für mich, ich bin wegen der Abmahnung ziemlich verzweifelt :/ Ich entschulidge mich für meinen schlechten Ausdruck aber ich hoffe ihr versteht meine Lage und würde mich über Antworten von euch freuen. Danke :)
 
CD schrieb:
Und da beachten wir noch garnicht mal, dass illegal erworbene Beweise vor Gericht keine Aussagekraft haben. Ich kann auch nicht auf eigene Faust ne Unterhaltung zwischen zwei "Gangstern" aufzeichnen und hoffen, dass das dann vor irgendeinem Gericht als Beweis zugelassen wird.
Auch ich musste letztens lernen, dass dies nicht korrekt ist. Das ganze ist in den USA so, aber hier in Deutschland und übrigens auch in sehr vielen anderen Ländern dieser Welt dürfen auch illegal erworbene Beweise in einem Verfahren Verwendung finden, solange sie dem Fall dienlich sind. Es bleibt lediglich die Verhältnismäßigkeit zu beachten, was "verhältnismäßig" ist, entscheidet wohl jeder Richter für sich selbst.
 
Superdicker schrieb:
Mit 25000 € GmbH Haftung kann man sich ausrechnen wie weit Urmann zahlen kann.

Er zahlt soviel, wie im Falle einer Verurteilung wegen bandenmäßigen Betrugs und Nötigung das Gericht im Urteil festlegt.
Das können auch Haftstarfe und hohe Geldstrafen sein.
Mit der Einlage der GmbH hat das nichts zu tun.
 
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