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News Streaming-Abmahnungen: Kanzleien droht Debakel
- Ersteller Andy
- Erstellt am
- Zur News: Streaming-Abmahnungen: Kanzleien droht Debakel
Madman1209 schrieb:Das scheint ja die Kanzlei anders zu sehen, wenn man dem Interview glauben darf.
Natürlich sieht die das anders, man muss ja eine bestimmte Angst bei den Leuten aufrechterhalten damit die Masche funktioniert.
..., obwohl die ursprünglichen Pläne für eine Ausweitung der Streaming-Abmahnungen mittlerweile einen kräftigen Dämpfer erhalten haben..
... Mit dieser Entscheidung sowie der zweifelnden Einschätzung vom Landgericht Köln entwickeln sich die Streaming-Abmahnungen für die Kanzlei zunehmend zu einem Debakel. Wie die Verfahren letztlich ausgehen, lässt sich angesichts der unsicheren Rechtslage kaum prognostizieren. Vieles wird von den Kölner Richtern abhängen, wenn diese im Januar das finale Urteil über die zahlreichen Beschwerden fällen.
Es sollte doch jedem klar sein, dass das Geschäft in dieser Runde schon gelaufen ist. Es ging ja nie darum irgend wen zu verklagen. Es ging immer und geht einzig und allein um die ~10% die einfach die 250€ rüberwachsen lassen um eine drohende Klage abzuwenden. Wie die Verfahren ausgehen ist dabei unerheblich, denn auch wenn in diesem Fall entschieden wird, dass hier nichts abzumahnen war, gibts immer noch genug Lücken für die um die Masche (rechtlich einwandfrei) mit den verschiedensten Dingen durch zu ziehen.
Verboten gehört die Geschäftspraktik des Abmahnens an sich. Dass jemand tausende Abmahnungen auf einmal rausschicken kann, die offensichtlich aus praktischen und Ressourcen-technischen Gründen gar nicht alle verfolgt werden können (weder haben die Gerichte Zeit/Ressourcen für 1000e Klagen, noch die Kanzlei) und somit als Ziel offensichtlich primär die Geldmacherei über Einschüchterung im Sinne haben, gehört schlicht verboten.
Warhead
Commander
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hoffentlich gibts erstmal ein endgültiges urteil im bezug auf streaming und zweitens dann diese trollanwälte so eins auf den deckel, dass die nie wieder auchn ur ansatzweise in diesem bereich arbeiten können. dazu bedarf es doch wohl nur einer entziehung der zulassung als anwalt
TNM
Captain
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Die Gerichte werden sich zu schützen wissen. Das Verfahren zeigt doch wie leicht man richterliche Beschlüsse bekommt weil diese gar nicht gelesen werden (überarbeitete Richter). Das ist der eigentliche Skandal, der versuchte Betrug ist von Kriminellen zu erwarten, unfähige Gerichte aber nicht.
Was mich wundert ist, dass hier bei CB noch kein Hinweis auf die Umleitunf von RedTube auf "Retdube" zu lesen war. Ferne gab es in anderen Online Medien auch Berichte über die zeitlichen Zusammenhänge, etwa zwischen dem Zeitpunkt des Gutachtens über das Programm GladII 1.1.3 und dem Zeitpunkt der Registrung der Herstellerfirma in Delaware / USA, übrigens einem Paradies für anonyme Briefkastenfirmen.
Für Redtube ist das natürlich eine sehr günstige Gelegenheit. Steilvorlage zum Image verbessern für so gut wie keine Kosten und extrem guter Medienwirksamkeit. Nicht überraschend, dass die sich einschalten.
Naja, seit der Abmahnirrsinn hier losgegangen ist, werden die Leute von RT sicher auch einen Nutzerrückgang und damit verbundene finanzielle Einbußen bemerkt haben. Es liegt ja nur in deren Interesse klar zu stellen, dass deren Angebot legal ist und nicht gefährlich.
OldboyX schrieb:Es sollte doch jedem klar sein, dass das Geschäft in dieser Runde schon gelaufen ist. Es ging ja nie darum irgend wen zu verklagen. Es ging immer und geht einzig und allein um die ~10% die einfach die 250€ rüberwachsen lassen um eine drohende Klage abzuwenden. Wie die Verfahren ausgehen ist dabei unerheblich, denn auch wenn in diesem Fall entschieden wird, dass hier nichts abzumahnen war, gibts immer noch genug Lücken für die um die Masche (rechtlich einwandfrei) mit den verschiedensten Dingen durch zu ziehen.
Das ist fraglich. Es sind durchaus auch Strafanzeigen anhängig, die zu Konsequenzen für die betreffende Kanzlei führen können. Aber vom Grundprinzip hast du recht: Es ist doch ein wenig absurd dass U+C sich zehntausende einzlne Nutzer als Ziel ausgesucht hat, anstatt den Urheberrechtsverletzenden direkt abzumahnen oder gar Anzeige zu erstatten (In den Abmahnungen wird ja behauptet, dass die vorliegenden Werke bereits illegal auf dem Server gelandet sind, und als solche nicht zur legalen Privatkopie taugen würden). Da liegt die Vermutung eines gewerbsmäßigen Betrugs schon recht nahe...
@Marius: Da liegst du ein wenig falsch: Redtube ist nicht der Rechteinhaber, sondern nur ein Portal, das kostenlos Erotikfilme zum Streaming bietet. Der Rechteinhaber heißt The Archive AG, und ist in den 250€ Abmahnumfang mit 15,50€ Schadenersatzforderung inkludiert.
mfg
N
nebukadnezar.ll
Gast
Es bleibt zu hoffen, dass jeder, der die Abmahngebühr gezahlt voreilig gezahlt, sich einen Anwalt nimmt, und U&C verklagt. Ansonsten kommen die Abmahner ungeschoren davon.
tree-snake
Captain
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Wie kann man Redtube den am besten unterstützen ohne Ärger von der Freundin zu bekommen
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Voyager10
Fleet Admiral
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http://www.abmahnhelfer.de/wp-content/uploads/2013/12/EV.pdf
Ich hab mir grade mal diese eidesstattliche Versicherung von thearchiveAG genau angesehen , das Ding ist ansich schon ein hartes Stück. Zwei Seiten reines Internet für Anfänger Blablah und kein Wort dazu wie denn die Gladi2 Software an die Nutzer IPs des Stream-Servers von Aussen gekommen ist, im Gegenteil der Typ behauptet dort nur "es war so wie ich sage und damit basta" und damit ist der vor Gericht durchgekommen .
Und da sollen uns in Zukunft Richter vor Mißbrauch der VDS retten und schützen wenn die so einen vorsätzlich betrügerischen Wisch vor Gericht abnicken.
Ich hab mir grade mal diese eidesstattliche Versicherung von thearchiveAG genau angesehen , das Ding ist ansich schon ein hartes Stück. Zwei Seiten reines Internet für Anfänger Blablah und kein Wort dazu wie denn die Gladi2 Software an die Nutzer IPs des Stream-Servers von Aussen gekommen ist, im Gegenteil der Typ behauptet dort nur "es war so wie ich sage und damit basta" und damit ist der vor Gericht durchgekommen .
Und da sollen uns in Zukunft Richter vor Mißbrauch der VDS retten und schützen wenn die so einen vorsätzlich betrügerischen Wisch vor Gericht abnicken.
Stahlseele
Rear Admiral
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- Feb. 2009
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- 5.979
Auf heise.de gibt es da was ganz interessantes zu lesen zum thema
http://www.heise.de/newsticker/meld...hnungen-jenseits-der-roten-Linie-2071680.html
http://www.heise.de/newsticker/meld...hnungen-jenseits-der-roten-Linie-2071680.html
Superdicker
Cadet 3rd Year
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- Okt. 2004
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Mit 25000 € GmbH Haftung kann man sich ausrechnen wie weit Urmann zahlen kann. Bei diesem Popelbetrag wird er mit Sicherheit mit weiteren neuen Aktionen überraschen.
Ich frage mich wieso seine zuuständige Anwaltskammer diesem Herren keine Pause auferlegt?
Ich frage mich wieso seine zuuständige Anwaltskammer diesem Herren keine Pause auferlegt?
U+C wird das ganze bis jetzt leider wenig jucken, die haben bis jetzt nämlich nur im Auftrag von The Archive AG abgemahnt. Die gesamte Kette war zumindes meinem Verständnis nach folgende:
U+C kann sich also vorerst darauf berufen nur im Auftrag von The Archive AG gehandelt zu haben und da die Auskunftsbeschlüsse durchgewunken worden sind, auch von der Rechtmäßigkeit ausgegangen werden musste! Kritisch wird es für die Jungs von U+C erst, wenn man handfeste Beweise findet, dass die Firmen The Archive AG und itGuards z.B. in direktem Auftrag von U+C einzig und allein zu dem Zweck der Abmahnungen gegründet worden sind. Dazu müssten aber schleunigst Durchsuchungen in sämtlichen Räumlichkeiten von allen Beteiligten stattfinden. Und da The Archive AG und itGuards in der Schweiz gemeldet sind, kann man das mehr oder weniger vergessen denke ich, leider.
Der einzige der bei diesem Komplott den Kopf wird hinhalten müssen, ist der eidestattliche Versicherer der Software.
- The Archive AG kauft angebliche Rechte an gewissen "Kunstwerken"
- itGuards wird beauftragt IP Adressen von Streamingportalen zu loggen (auf welchem Wege auch immer)
- The Archive AG geht mit den IP Adressen zu einem Anwalt Namens Sebastian, der daraufhin die Auskunftsbeschlüsse stellt
- Die Adressdaten gibt er zurück an The Archive AG, welche damit wiederum zu U+C geht und diese mit den Abmahnungen beauftragt
U+C kann sich also vorerst darauf berufen nur im Auftrag von The Archive AG gehandelt zu haben und da die Auskunftsbeschlüsse durchgewunken worden sind, auch von der Rechtmäßigkeit ausgegangen werden musste! Kritisch wird es für die Jungs von U+C erst, wenn man handfeste Beweise findet, dass die Firmen The Archive AG und itGuards z.B. in direktem Auftrag von U+C einzig und allein zu dem Zweck der Abmahnungen gegründet worden sind. Dazu müssten aber schleunigst Durchsuchungen in sämtlichen Räumlichkeiten von allen Beteiligten stattfinden. Und da The Archive AG und itGuards in der Schweiz gemeldet sind, kann man das mehr oder weniger vergessen denke ich, leider.
Der einzige der bei diesem Komplott den Kopf wird hinhalten müssen, ist der eidestattliche Versicherer der Software.
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Suxxess
Admiral
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Achtung reine Vermutung, die Fakten haben die Gerichte zu klären!Madman1209 schrieb:Moment mal! sie können das nicht nachvollziehen? Und gestatten die Abmahnungen trotzdem? Hier mal ein Zitat aus dem Interview des abmahnenden Anwalts mit Zeit-Online:
Also das Gericht erlässt solche Beschlüsse und genehmigt Abmahnungen, obwohl sie nicht jetzt offen zugeben, keine ahnung von den Hintergründen zu haben? Das wäre für mich ein Grund, alle beteiligten komplett und ohne weitere Anhörungen rauszuwerfen bzw. aus dem Staatsdienst zu entlassen.
Unfähig und zu dumm etwas zu verstehen und dann trotzdem erst einmal so einen Beschluß erlassen? Unerhört!
Fassen wir mal die bisher bekannten Fakten zusammen:
1) Die Anwälte sind zum Landgericht gegangen und haben IP Adressen vorgelegt
2) Sie haben mutmaßlich angegeben diese IP Adressen durch GLADII 1.1.3 erhalten zu haben
3) Die Software GLADII 1.1.3 wurde bereits in der Vergangenheit bei ähnlichen Abmahnfällen im P2P Bereich eingesetzt. ( Die Funktionalität wurde also damals schon im P2P Bereich nachgewiesen )
4) Reine Mutmaßung: Die Anwälte könnten behauptet haben die IP Adressen halt durch diese "zertifizerte" Methode erhalten zu haben
Jetzt zum Gericht:
Natürlich haben sie eine Fehler gemacht wenn sie die Herkunft nicht genauer geprüft haben.
Auf der anderen Seite müssen die sich zum Teil auch darauf verlassen, dass diese Aussage der Kanzlei stimmt, dass sie diese IP Adressen über GLADII 1.1.3 erhalten haben.
Das das Landgericht nun zurückrudert legt nahe, dass das Gericht hier getäuscht worden sein könnte.
Ob hier gegebenenfalls ein Straftatbestand vorliegen könnte, wie z.B. das (vorsätzliche) vortäuschen falscher Tatsachen..wird zu klären sein.
Fazit:
Ich würde das Landgericht nicht voreilig verurteilen. Ich bin sicher das der Fall umfassend aufbearbeitet werden wird. Meiner Meinung nach wird am Ende herauskommen, dass das Gericht bei Kenntnis der wahren Sachlage die IP Adressen nicht als Beweismittel zugelassen hätte.
Zu den Providern:
Diese haben die Adressen herauszurücken wenn ein Gericht dieses anordnet. Ich sehe hier keine Verfehlung.
Zu Redtube:
Wie kann man auf die Idee kommen, dass diese das jetzt als Imagekampagne ausschlachten?
Das Gegenteil ist der Fall, die Nutzer sind stark verunsichert und werden das Portal aus Angst vor Abmahnungen meiden. Das ist auch exakt der Grund warum Redtube jetzt reagiert hat, deren Besucherzahlen wird durch diese Geschichte in den letzten Wochen drastisch eingebrochen sein.
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Madman1209
Fleet Admiral
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Hi,
Halt halt halt, so einfach geht das nicht. Es kann nicht sein, dass die Kanzlei sagt "das muss das Gericht prüfen" und das Gericht sagt "das muss die Kanzlei vorher prüfen", sonst hast du keine Gerichtsbarkeit mehr sondern nur noch Opfer der Justiz. Wer auch immer, eine Position MUSS die Prüfung korrekt vornehmen, und das sollte in letzter Instanz das Gericht sein, BEVOR es solche Beschlüsse erlässt! Sonst wird der schwarze Peter hin und hergeschoben, das kann nicht sein!
VG,
Mad
Natürlich haben sie eine Fehler gemacht wenn sie die Herkunft nicht genauer geprüft haben.
Auf der anderen Seite müssen die sich zum Teil auch darauf verlassen, dass diese Aussage der Kanzlei stimmt, dass sie diese IP Adressen über GLADII 1.1.3 erhalten haben.
Fazit:Ich würde das Landgericht nicht voreilig verurteilen.
Halt halt halt, so einfach geht das nicht. Es kann nicht sein, dass die Kanzlei sagt "das muss das Gericht prüfen" und das Gericht sagt "das muss die Kanzlei vorher prüfen", sonst hast du keine Gerichtsbarkeit mehr sondern nur noch Opfer der Justiz. Wer auch immer, eine Position MUSS die Prüfung korrekt vornehmen, und das sollte in letzter Instanz das Gericht sein, BEVOR es solche Beschlüsse erlässt! Sonst wird der schwarze Peter hin und hergeschoben, das kann nicht sein!
VG,
Mad
MHumann
Lt. Commander
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Glaube ich nicht. Eher im Gegenteil. Jede Werbung ist gute Werbung heißt es in Marketingkreisen ;-DSeth666 schrieb:Naja, seit der Abmahnirrsinn hier losgegangen ist, werden die Leute von RT sicher auch einen Nutzerrückgang und damit verbundene finanzielle Einbußen bemerkt haben.
Bin mir recht sicher dass Redtube einen Nutzeranstieg in den letzten Wochen zu verzeichnen hatte. Allein schon durch neugierige, und nicht-Deutsche
Suma
Lt. Commander
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- Juni 2013
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- 1.528
Ich gebe Madman1209 recht...
Aber ich bin der Meinung, dass Kanzlei und Gericht verpflichtet sein sollten eine Prüfung der Informationen durchzuführen...
Zumindest kann dann das Gericht die Überprüfung durch die Kanzlei überprüfen, weil ich denke nicht, dass Gerichte die Zeit haben alles zu überprüfen, was sie vorgesetzt bekommen...
Aber ich bin der Meinung, dass Kanzlei und Gericht verpflichtet sein sollten eine Prüfung der Informationen durchzuführen...
Zumindest kann dann das Gericht die Überprüfung durch die Kanzlei überprüfen, weil ich denke nicht, dass Gerichte die Zeit haben alles zu überprüfen, was sie vorgesetzt bekommen...
TNM
Captain
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Das Gericht ist IMMER in letzter Instanz zuständig. Ein Anwalt/Polizist legt einen Antrag vor und listet Fakten auf die eine Anwendung eines Beschlusses rechtfertigen, der RICHTER ist dafür zuständig diese aufgelisteten Fakten abzuwägen und dann zu entscheiden.
Er kann sich lediglich darauf berufen dass die FAKTEN falsch waren (also eine glatte Lüge des Antragsstellers), aber nicht darauf dass er aus Zeitmangel den Beschluss "aufs gute Wort" des Antragsstellers durchwinkt weil dieser ihm es versichert hat. Damit hätte er ja die aufgelisteten Fakten nicht geprüft bzw. nicht selbst den Schluss gezogen sondern der Antragssteller hätte dies getan und der Richter akzeptiert dies aufs Wort (was den Richter überflüssig macht, das führt das Prinzip einer Prüfung VOR der Handlung ja ad absurdum)
Schon klar dass dies in der Praxis häufig vorkommt, die Richter sind überarbeitet und zugeschüttet. Ist es deswegen gut, richtig und zuverlässig? Eben nicht, wie dieser Fall zeigt. Das münzt sich dann auch auf Hausdurchsuchungen, Abhöraktionen und andere Privatsphärenverletzungen die von Richtern abgesegnet werden müssen um.
Er kann sich lediglich darauf berufen dass die FAKTEN falsch waren (also eine glatte Lüge des Antragsstellers), aber nicht darauf dass er aus Zeitmangel den Beschluss "aufs gute Wort" des Antragsstellers durchwinkt weil dieser ihm es versichert hat. Damit hätte er ja die aufgelisteten Fakten nicht geprüft bzw. nicht selbst den Schluss gezogen sondern der Antragssteller hätte dies getan und der Richter akzeptiert dies aufs Wort (was den Richter überflüssig macht, das führt das Prinzip einer Prüfung VOR der Handlung ja ad absurdum)
Schon klar dass dies in der Praxis häufig vorkommt, die Richter sind überarbeitet und zugeschüttet. Ist es deswegen gut, richtig und zuverlässig? Eben nicht, wie dieser Fall zeigt. Das münzt sich dann auch auf Hausdurchsuchungen, Abhöraktionen und andere Privatsphärenverletzungen die von Richtern abgesegnet werden müssen um.