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Anwälte der populären Webseite studiVZ mahnen derzeit Internetseiten ab, die das Kürzel „VZ“ beinhalten. Als Grund dafür gibt der Seitenbetreiber an, dass sich das „VZ“-Kürzel eindeutig mit dem studiVZ in Verbindung bringen lasse und zudem dieser Name geschützt sei.
Unfassbar das die größte freiwillige, Datenspionage für gezielte Werbung und weiterverkäufe sich im Recht fühlt...Wäre so als ob der Teufel unsern Herr Gott etwas vorpredigt -.- ja, blanke Ironie.
Das Lande der Berufspionage und das Eldorador für Pedos(SchülerVZ) lässt grüßen. Die Leute die immer noch so naiv sind und denken dass ihnen Server wie "StudiVZ" kostenlose Speicherplatz, ohne Gegenleistung bietet, müssen selber dran glauben. :-D
Zu dumm, dass wohl der Recht bekommt, der es sich leisten kann. Wie ja bereits gesagt wurde ist "Vz" nicht unter diesen Bedingungen schutzfähig und das Webdesign ham sie auch nur geklaut - und jetz machen sie auf dicke Hose oder was?
Tut mir leid wenn ich das nicht verstehen kann, aber was soll das anderes sein als Geldbeschaffungsmaßnahmen?
Entweder sind die Macher von StudiVZ so blauäugig und denken die Abmahnung sei wirklich gerechtfertigt, was ich allerdings nicht glaube, oder die wollen einfach mal wieder etwas Aufmerksamkeit gewinnen.
Ich tippe eher auf letzteres...
Ich lach mich weg, StudiVZ treibt es doch ein wenig auf die Spitze. Ich mag diesen Laden eh schon lange nicht mehr, hat schon angefangen wenn man nur anschaut, das dort schon lange keine Studierenden mehr angemeldet sind. Ist schon lachhaft diese Seite...
Überhöhter Streitwert und viel zu kurze Fristen, klingt nach Einschüchterung, wer riskiert bei solchen Summen schon ein Verfahren bei dem was deutsche Gerichte teilweise für Skandalurteile fällen in dem Bereich. Hoffe irgendjemand geht trotzdem dagegen vor.
Ich hoffe das spricht sich rum, ist ja perfekte Negativwerbung.
Hier wäre es sinnvoll, wenn sich die Betroffenen zusammenschließen würden und ein Rechtsstreit per Spenden finanziert würde.
Die Abmahnungswellen und Einschüchterungstaktiken sind ja nicht mehr normal.
Und wenn ich jetz Volker Zellner heisse und mich dementsprechend abkürze ?
Darf ich dann StudiVZ verklagen weil ich eher geboren worden bin als deren Internetseite ?
(Wenn ich da jetz nich mal jemanden auf eine IDee gebracht hab ....)
Man man, Geld rausholen wo es nur geht. Gute Nacht Gesellschaft
das gut alte deutsche abmahnwesen...
es wundert, dass ein bestimmter abmahnanwalt - sein name sei hier nicht genannt, sonst mahnt jene person noch mich, cb und meine oma ab - nicht darin verstrickt ist. wäre doch genau sein territorium.
@mazze76: vielleicht sollte eine studentenvereinigung studivz abmahnen - es muss doch eine solche organisation geben, die "Studi" im namen hat und schon länger besteht als schnüffelvz.
Ich kann mich dem allgemeinen Tenor hier nur anschließen. Ich halte diese Abmahnung(en) seitens StudiVZ auch für nicht gerechtfertigt. Hier wird meines Erachtens nur versucht seinen Markennamen zu schützen zu Gunsten eines "Alleinstellungsmerkmals" das überhaupt keines ist. Wie der Verfasser der News richtig anmerkt, ist "Vz" eine gängige Abkürzung und daher als Alleinstellungsmerkmal völlig absurd. Ich wünschte das deutsche Rechtssystem würde es auch dann ermöglichen solche Streifälle vor Gericht zu klären, wenn eine der beiden Seiten nicht die finanziellen Mittel für einen Prozess hat, damit gezeigt wird, dass der >>Rechtsstaat<< auch für die Kleinen da ist!