tonictrinker schrieb:
Die wollen, dass das VZ am Ende bei den Leuten nur EINE Internetseite ins Gedächtnis ruft, das ist völlig normal [...]
Ihr seid doch immer so für Konkurrenz und der Wirtschaftsbelebung (solche Sprüche kommen hier dauernd). Das die Kleineren vor den Größeren den Kürzeren ziehen ist da völlig normal - Konkurrenz usw. eben.
Das "VZ" ist eine Abkürzung. Soll Computerbase jetzt die Webseiten TVbase und Musicbase abmahnen?
Und was du hier mit "Konkurrenz" meinst, verschließt sich mir völlig. Das ist fast das Gegenteil von Konkurrenz, vor allem wenn die "Großen" Kleinere juristisch weg beißen können.
HappyMutant schrieb:
Blödsinn, jeder hat das Recht das Recht in Anspruch zunehmen. Wenn er das nicht dürfte und dafür bestraft würde, dann wäre es kein Rechtsstaat.
Natürlich dürfen die Betreiber ihr Recht in Anspruch nehmen. Aber das, was hier im Bereich Internetgewerbe läuft, ist Missbrauch. Ein normaler Mensch darf analog auch nur Notwehr anwenden, wenn dies nach den Gesetzen zulässig ist, wenn also die entsprechende Situation auftritt.
Die rechtlichen Grundlagen des Abmahnwesens gefallen mir nicht, da sie sich imo zu leicht missbrauchen lassen. Das ist also ob nicht-staatliche Stellen "Ordnungswidrigkeiten" feststellen und ahnden würden und gegenüber einem finanzschwachen Gegner ist der Abmahnende oft viel zu mächtig.
Ein Angebot, welches ein potenzielles Opfer des deutschen Abmahnwesens ist, sollte schnellstmöglich ins Ausland gehen. Dann kann man den Betreiber erstmal deutlich schlechter belangen. Selber schuld, deutsches Rechtssystem.
HappyMutant schrieb:
Gerade wenn sich die abgemahnten Seiten nicht nur an der Idee sondern auch noch am Design bedienen.
Solange man sich nicht am Quellcode bedient hat, ist da nicht viel zu machen. Wenn die Ähnlichkeiten extrem ausgeprägt sind (ich kenne die genannten Seiten nicht), wird vielleicht das Geschmacksmuster von StudiVZ verletzt. Das wäre natürlich ein anderes Kaliber.
HappyMutant schrieb:
Die Entscheidung liegt also bei den Gerichten, wenn sich die Abgemahnten zu Unrecht abgemahnt fühlen.
Nein, eben nicht...
FH16 schrieb:
Die Buchstaben sind wohl kaum geschützt. Es geht um die Verwendung derselben. Nämlich das ein Name, gefolgt von "VZ" als Internetadresse. Da steckt deutlich mehr dahinter als nur zwei Buchstaben. Ist dasselbe wie bei "...scout24" oder "i" gefolgt von einem Wort, das mit einem grossen Buchstaben beginnt. Die Plagiate erwecken immer den Anschein, dass der Begriff in Zusammenhang mit dem Erfinder steht. Bei "...VZ" denkt jeder an StudiVZ, das streitest du wohl nicht ab, oder?
Wie oben schon geschrieben, dann könnte jede Webseite (auch CB) Dutzende andere abmahnen.
Ich habe hier auf meiner Logitechtastatur eine Sondertaste, die iTouch heißt (welche Funktion die hat, hab ich vergessen). Soll Apple gegen sowas juristisch vorgehen?
Und nein, bei "VZ" denkt nicht jeder an StudiVZ. Dass es kein Zusammenhang zwischen den "Plagiaten" und dem Erfinder bzw. Betreiber von StudiVZ gibt, lässt sich sehr einfach über das jeweilige Impressum der Webseite feststellen. Und ein solches Impressum ist in Deutschland Pflicht.
FH16 schrieb:
Auch negative Schlagzeilen sind gute Werbung. StudiVZ hat noch NIE eine gute Schlagzeile erhalten, aber im Gespräch waren sie immer: Nazizeug, Datenschutz usw. Und genau darum hat StudiVZ geschafft, innerhalb ultrakurzer Zeit fast alle Studenten aus dem deutschsprachigen Raum zu erreichen (ich kenne maximal eine Handvoll Studis, die nicht drin sind). Eine Marke dermassen schnell zu etablieren verdient meinen Respekt.
Wie arm...ich werde auch bald studieren, und ich finde das ganz schön schwach. Man sollte dezentralere Methoden der Kommunikation wählen.
Kein Wunder, dass die Webseite mehrfach gehackt wurde, allein schon deshalb wäre ich wieder gegangen.