News StudiVZ mahnt Internetseiten wegen „VZ“ ab

tonictrinker schrieb:
....Ob die Recht haben oder nicht, spielt ja erstmal keine Rolle. Die wollen, dass das VZ am Ende bei den Leuten nur EINE Internetseite ins Gedächtnis ruft, das ist völlig normal - deshalb hat sich doch auch die Post mal gestritten, weil jemand die Farbe Postgelb verwendet hat.
Wie das dann nun passiert, mit Abmahnungen oder gerichtlichen Mitteln oder auch einfach nur mit Abschreckungsmaßnahmen, ist völlig gleich.....

Kann mich dem nur anschliessen. IHR würdet es auch tun wenn es eure wäre... ;) (mal ehrlich leute, gell?)

hatte mal sowas, da hat jemdand eine Seite welche das Wort " METRO" enthielt. Diese hatte diese Seite nix mit der Metrogroup zu tun, war eher auf einen Metropolitischen ansatzt bedacht worden. da "metropolitisch" eigentlich ja ein "öffentliches" Wort ist, hat man sich auch nichts dabei gedacht. Allerdings flatterte ein dickes Schreiben, unterschrieben von gleich 3 Anwälten in Haus, um den "evt. nebenbuhler" gleich mausemundtot zu machen. Natürlich galt es die Anwaltskosten gleich zu begleichen.
Diesen Fall fand ich aber auch weit unangemessener als der "ZV" Fall hier, welchen ich schon ehe verstehe. Das Metroding jedoch eine Sauerei, aber das zeigt, wie weit der "Ermessenspielraum gehen kann.
 
HappyMutant schrieb:
Nein, der Grund ist hier Konkurrenz aus dem Feld zu schlagen.
Du machst es mir leicht, meine Reaktion darauf lieferst du praktischerweise gleich mit. :-)

Ob dies bei Projekten mit anderen Zielgruppen und minimaler Nutzerbasis der Fall ist sei mal dahingestellt.


HappyMutant schrieb:
Aber je eher man Namensgleichheit abmahnt desto größer die Chance später den Namen tatsächlich als Marke anerkannt zu bekommen. Wenn erstmal ein ganzes Nest von VZ-Ablegern vorhanden ist, ist dies ungleich schwieriger.
Und da wären wir wieder beim Thema Geld angelangt. Um nichts anderes geht es hier. Ich persönlich würde mich auf so einer Seite nicht wohlfühlen, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.
Aber wie schon erwähnt, wenn man eine allgemein gültige Abkürzung in den Namen einbaut, dann darf man sich nicht wundern, dass auch andere Betreiber auf eine entsprechende Abkürzung zurückgreifen, was ja speziell im Internet Sinn macht.


FH16 schrieb:
StudiVZ ist ausschliesslich durch Negativ-PR bekannt geworden. Ich find das eine Leistung.
Eine Leistung ist es, ja. Ob eine erstrebenswerte, darüber ließe sich diskutieren. Hier trennt sich halt die Spreu vom Weizen. Es gibt leider Individuen, die nur aufs Geld aus sind und denen auf dem Weg dahin alle Mittel und Wege recht sind. Andere wiederum haben da eine eher selbstlosere Herangehensweise und versuchen nur, anfallende Kosten hereinzubringen und sich darüber hinaus natürlich den Lebensunterhalt zu verdienen. Ich würde jederzeit letztere gegenüber erstere bevorzugen, aber vielleicht steh ich mit der Einstellung allein da.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

"Vz" lässt sich genauso wenig rechtlich schützen wie "WM". Die Abgemahnten sollten sich mal einen Anwalt nehmen der sich mit Markenrecht auskennt und sich auf das Urteil des BGH zur WM 2006 berufen das besagt: "Begriffe beschreibender Natur sind markenrechtlich nicht schützbar."
 
in der heutigen zeit so was von normal - ich frage mich wohin das alles noch führen soll bald werden wir verklagt weil wir das Wort nur in den Mund nehmen! oder weil ich in einem Referat um Verzeichnis abzukürzen VZ verwende! -- Ich für meinen teil kenne diese Seite nicht und werde nun NOCH weniger das verlangen haben diese Seite kennen zu lernen!
 
Bei uns heisst die Reginoalzeitung schon seit über 100 Jahren LVZ.
Darf die LVZ jetzt StudiVZ verklagen ? :lol:
 
Dass Landgericht Köln erließ dennoch in beiden Fällen einstweilige Verfügungen, weil die Optik der abgemahnten Webseiten weitestgehend von studiVZ übernommen worden sei.

Das muss wohl "Das" heißen.


@topic:
Auf der einen Seite finde ich es angebracht seitens StudiVZ, weil diese ja auch SchuelerVZ betreiben und man auf die Idee kommen könnte, dass auch die oben genannten anderen VZ-Seiten von den Machern stammen.
Aber auf der anderen Seite weiß ich nicht wie hart sie das Paket geschützt haben und ob man da jetz so hart durchgreifen muss wegen des VZs... Das Layout ist ja sowieso schon halb geklaut xD
 
Falls einer von euch genau so dämlich sein sollte wie ich und noch immer dort drin ist, dann soll er sich doch bitte der gerade von mir gegründeten Gruppe "ACHTUNG - studiVZ mahnt Websites ab!" bzw. http://www.studivz.net/Groups/Overview/ee85ccd2d6f61270 anschließen. Ich lade schon kräftig ehemalige Protestler ein. Das mit den Protestgruppen hat bei der AGB-Änderung wunderbar funktioniert und so werden hoffentlich noch mehr Leute von der jetzigen Schweinerei erfahren, mehr will ich eigentlich gar nicht.
 
Schade das es nicht vor Gericht kommt, da die Abmahnungen nicht rechtens sein können.
Besonders schlimm finde ich, dass die anderen Anbieter ja ganz andere Klientel haben und gar nicht auf Studenten "aus" waren.
Fazit: Armer Rechtsstaat.

PS: Nicht StudiVZ hat damit Geld gemacht, sondern deren Anwälte. ;-)
 
Schon geil, wenn man schon eine Kombination aus zwei Buchstaben abmahnen kann, dann ist der Schritt zu einem Buchstaben (oder einer Farbe.. man erinnert sich) ja nicht mehr weit.
Bald darf keiner von uns mehr auch nur ein Wort schreiben oder sagen, sind ja alles geschützte Kombinationen.

Geil wohin der Wind und die Geldgeilheit uns wehen.
 
Haha, man kann sich nicht mal Groups ansehen, ohne angemeldet zu sein. Das spricht Bände. Möchte gar nicht wissen, was die mit den Userdaten alles anstellen.
 
Das wäre ja so, als würde ich ein Browsergame machen, das Spiel nenne ich mal "handball-spiel.de" und sobald meine Nutzerzahl recht ansehnlich ist, mahne ich alle browsergames mit der Endung "spiel.de/com/net(wie auch immer)" ab.

Dass sie abmahnen dürfen, sei erlaubt.
Wenn ihnen die Gerichte jedoch zustimmen, na dann Prost Mahlzeit.
 
Irgendwann macht das Rechtssystem genau so einen Tuscher wie die Börse ab und zu.

Oder die Leute kommen drauf, was man mit Fackeln und Heugabeln sonst noch machen kann.....alter Spruch aus dem Bauernkriegen.
 
glaube zwar nicht, dass somit StudiVZ somit weit kommt, aber wir werden es ja sehen
 
tonictrinker schrieb:
Die wollen, dass das VZ am Ende bei den Leuten nur EINE Internetseite ins Gedächtnis ruft, das ist völlig normal [...]
Ihr seid doch immer so für Konkurrenz und der Wirtschaftsbelebung (solche Sprüche kommen hier dauernd). Das die Kleineren vor den Größeren den Kürzeren ziehen ist da völlig normal - Konkurrenz usw. eben.
Das "VZ" ist eine Abkürzung. Soll Computerbase jetzt die Webseiten TVbase und Musicbase abmahnen?
Und was du hier mit "Konkurrenz" meinst, verschließt sich mir völlig. Das ist fast das Gegenteil von Konkurrenz, vor allem wenn die "Großen" Kleinere juristisch weg beißen können.

HappyMutant schrieb:
Blödsinn, jeder hat das Recht das Recht in Anspruch zunehmen. Wenn er das nicht dürfte und dafür bestraft würde, dann wäre es kein Rechtsstaat.
Natürlich dürfen die Betreiber ihr Recht in Anspruch nehmen. Aber das, was hier im Bereich Internetgewerbe läuft, ist Missbrauch. Ein normaler Mensch darf analog auch nur Notwehr anwenden, wenn dies nach den Gesetzen zulässig ist, wenn also die entsprechende Situation auftritt.
Die rechtlichen Grundlagen des Abmahnwesens gefallen mir nicht, da sie sich imo zu leicht missbrauchen lassen. Das ist also ob nicht-staatliche Stellen "Ordnungswidrigkeiten" feststellen und ahnden würden und gegenüber einem finanzschwachen Gegner ist der Abmahnende oft viel zu mächtig.

Ein Angebot, welches ein potenzielles Opfer des deutschen Abmahnwesens ist, sollte schnellstmöglich ins Ausland gehen. Dann kann man den Betreiber erstmal deutlich schlechter belangen. Selber schuld, deutsches Rechtssystem.

HappyMutant schrieb:
Gerade wenn sich die abgemahnten Seiten nicht nur an der Idee sondern auch noch am Design bedienen.
Solange man sich nicht am Quellcode bedient hat, ist da nicht viel zu machen. Wenn die Ähnlichkeiten extrem ausgeprägt sind (ich kenne die genannten Seiten nicht), wird vielleicht das Geschmacksmuster von StudiVZ verletzt. Das wäre natürlich ein anderes Kaliber.

HappyMutant schrieb:
Die Entscheidung liegt also bei den Gerichten, wenn sich die Abgemahnten zu Unrecht abgemahnt fühlen.
Nein, eben nicht...

FH16 schrieb:
Die Buchstaben sind wohl kaum geschützt. Es geht um die Verwendung derselben. Nämlich das ein Name, gefolgt von "VZ" als Internetadresse. Da steckt deutlich mehr dahinter als nur zwei Buchstaben. Ist dasselbe wie bei "...scout24" oder "i" gefolgt von einem Wort, das mit einem grossen Buchstaben beginnt. Die Plagiate erwecken immer den Anschein, dass der Begriff in Zusammenhang mit dem Erfinder steht. Bei "...VZ" denkt jeder an StudiVZ, das streitest du wohl nicht ab, oder?
Wie oben schon geschrieben, dann könnte jede Webseite (auch CB) Dutzende andere abmahnen.
Ich habe hier auf meiner Logitechtastatur eine Sondertaste, die iTouch heißt (welche Funktion die hat, hab ich vergessen). Soll Apple gegen sowas juristisch vorgehen?
Und nein, bei "VZ" denkt nicht jeder an StudiVZ. Dass es kein Zusammenhang zwischen den "Plagiaten" und dem Erfinder bzw. Betreiber von StudiVZ gibt, lässt sich sehr einfach über das jeweilige Impressum der Webseite feststellen. Und ein solches Impressum ist in Deutschland Pflicht.

FH16 schrieb:
Auch negative Schlagzeilen sind gute Werbung. StudiVZ hat noch NIE eine gute Schlagzeile erhalten, aber im Gespräch waren sie immer: Nazizeug, Datenschutz usw. Und genau darum hat StudiVZ geschafft, innerhalb ultrakurzer Zeit fast alle Studenten aus dem deutschsprachigen Raum zu erreichen (ich kenne maximal eine Handvoll Studis, die nicht drin sind). Eine Marke dermassen schnell zu etablieren verdient meinen Respekt.
Wie arm...ich werde auch bald studieren, und ich finde das ganz schön schwach. Man sollte dezentralere Methoden der Kommunikation wählen.
Kein Wunder, dass die Webseite mehrfach gehackt wurde, allein schon deshalb wäre ich wieder gegangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Pfff, die Schweriner Volkszeitung hat schon vor dem Internet die Abkürzung SVZ im Gebrauch, die studivz Leute sollten mal die Füsse still halten bei sowas.
 
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