News StudiVZ mahnt Internetseiten wegen „VZ“ ab

Ich denke, es kommt weniger auf das VZ als auf das gleiche Design und den selben Zweck an, noch dazu komerziellisiert.
Wenn ich ein VZ für Eisenschlüssel machen würde, bezweifel ich, dass man mich abmahnen würde, wenn ich ein vollkommen anderes Design aufziehe und es privaten Charakter hat. Und selbst bei komerziellen Charakter, würde wohl wenig passieren, weil es ein komplett anderes Geschäftsmodell ist. Es gibt wesentlich dreistere Fälle.
Trotzdem werden mir die Typen vom StudiVZ immer suspekter....
 
Hast du die Nachricht überhaupt gelesen? Hier geht es um private Anbieter, die meines Erachtens nach eine ähnliche Klientel bedienen bzw. kommerzielle Anbieter, deren Portale einen völlig anderen Hintergrund haben. :rolleyes:
 
PokerVZ, FussbalVZ ...

warum haben die nicht mit PennerVZ angefangen
diese Seite ist beinahe identisch wie die von StudiVZ
und klingt auch ähnlich :evillol:
 
"Da sich die Abgemahnten in der Regel keinen Rechtsstreit mit der finanzkräftigen Stuttgarter Holtzbrinck-Verlagsgruppe leisten können"
Recht kriegt nur derjenige der es sich auch leisten kann?
Ja wo sammer dann hier?
 
armselig sowas. Nicht nur die datenkraken werbung, jetzt auch noch solche total an den haaren herbeigezogenen aktionen. VZ heisst verzeichnis, fertig aus. Der fall um scout, inside oder ...24 war schon kurios genug, aber zumindest bei scout kann mans verstehen, bei inside, 24 oder vz aber auf keinen fall. Oder auch die lächerlichkeiten mit apples iSchrott. hauptsache abkassieren, wer braucht schon moral?
 
Schweinerei. Und wie immer auf kosten von kleinen Leuten! Wird Zeit das wir wieder nen Krieg bekommen, danach gehts uns vielleicht kurzfristig besser.
 
und wieder fängt das Rad an zu drehen wie vor einiger Zeit da wurden Forenbetreiber angemahnt weil ein User einen angeblich geschützten Namen als Benutzername verwendete und jetzt sowas wieder. Was kommt wohl als nächstes.

Es ist wirklich traurig das man ohne weiteres einfach jemanden abmahnen kann und Geld einkassieren kann ohne das was bewiesen wurde und vor Gericht entschieden wurde. So bleibt die Abmahnung weiterhin ein Goldesel. Hoffentlich wachen bald mal unsere Abgeordnete auf und stoppen die Willkür der Juristen und veranlassen das man Niemanden mehr ohne Gerichtsurteil abzocken kann - denn nichts anderes ist das solange ein Gericht nichts anderes entschieden hat.

Was ich absolut nicht verstehe ist das die abgemahnten sich nicht so wehren wie es sein sollte, also vor Gericht gehen - die Begründung es fehle an Geld ist ein sehr schwaches Argument.

Als Webseitenbetreiber sollte man wirklich mal hergehen und eine rote Liste von solchen Abmahnefirmen erstellen und publizieren. Was wohl aber leider diesen geldgierigen Managern egal wäre - Hauptsache schnell Kohle machen.
 
Ich kauf mir ne domain mit "24" da kann ich dann schön von leben, soviele wie es da gibt. Wenn StudiVZ wirklich ihr design als Geschmacksmuster eintragen lassen haben kann man nunmal nach dt. Recht abmahnen, aber wenn Sie nur ihr dämliches StudiVZ logo haben schützen lassen dann verstehe ich deren Anwälte nicht...Naja diese ganzen Abmahngeschichten sind ja eigentlich nur zum Schutz vor Kopien im eigenem Geschäftfeld vorhanden, nur leider wird das Markenrecht zu gern zu allgemein ausgelegt...
 
zerog74 schrieb:
... Wenn StudiVZ wirklich ihr design als Geschmacksmuster eintragen lassen haben kann man nunmal nach dt. Recht abmahnen, aber ...

wenn man tatsächlich in Deutschland sein Webdesign schützen lassen könnte dann wäre bereits ein Abmahnewelle durch die deutsche Webseitenlandschaft durchflogen und es würde nur noch ein kläglicher Haufen an deutschen Websites vorhanden sein. Das Design eienr Website einfach so schützen ist nicht so einfach und machbar. Solange man nicht die Bilddateien per Kopie klaut und nur einfach der Aufbau nachmacht so ist das ok.
 
Stichwort: openvz (http://openvz.org)

Meiner Meinung nach nimmt der ganze Abmahnwahn langsam Überhand.

Mann sollte den Laden dicht machen.

Was ist ein Rechtsanwalt (die solche Abmahnungen durchsetzten und Unterstützen) auf dem Meeresboden ?

Ein guter Anfang.
 
Der Streitwert wurde auf 150.000 Euro festgesetzt, berichtet heute.de weiter.
Die ganz normale Abschreckmasche. Außerdem ist das nur der Streitwert, der im Schreiben vom Gericht drin steht. Die Gerichtskosten sind nur ein Bruchteil davon.

Deutschland, einig Abmahnerland?

Darf ich mir eigentlich Gelbsucht als Wortmarke zum exklusiven Gebrauch als Nick im WWW schützen lassen? Ich nutze nahezu überall relativ einzigartige...
 
Das Image von StudiVZ war ja bereits angeschlagen, aber das hier ist ja wohl die Höhe.
Zum Glück hatte ich mich bereits letztes Jahr abgemeldet!
 
Das sind ja fast schon Zustände wie in den USA wo wegen jeder Kleinigkeit Millionenklagen erhoben werden.

Und auch wenn das StudiVZ Image angeschlagen ist: gibt es großartige Alternativen, welche auch gut besucht werden?
 
Lokalisten.de hat laut Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Lokalisten) seit Mitte November 2007 1,6 Mio Mitglieder, wächst täglich um 3500 und soll ähnlich aufgebaut sein. Irgendwo müssen die Protestler ja hin. Auch hier gibt es Anlass zur Kritik, aber das hat noch nicht studiVZ-Ausmaße erreicht.
 
Wenn ich mir die Datenschutzerklärungen von all diesen Seiten durchles, wird mir schlecht. Kann ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, warum man sich da überhaupt anmeldet.
 
ich frage mich immer häufiger ob deutsche gerichte überhaupt noch etwas taugen? sich es ist klar, dass durch das oftmals mangelhafte rechtssystem den richtern die hände gebunden sind aber in gewissen fällen grenzt das meiern meinung nach schon an korruption oder einfach gewollte blindheit..
klasse das jetzt nicht mehr der siegt der im recht ist, sondern der der mehr geld hat. 1A !!
 
Das Problem, was ich sehe, ist eher: Die Richter/Innen sind nahezu alle nicht aus dem multimedialen Zeitalter und können selbst keine parktische Erfahrung mit bestimmten Fällen vorweisen. hat man ja schon an diversen Urteilen bzgl. Forenbetreiberhaftung gelesen...

Ansonsten: Raffzahn-Mentalität à la Dagobert Duck, was die Abmahner angeht! Nicht in allen, aber vielen Fällen.
 
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