News StudiVZ mahnt Internetseiten wegen „VZ“ ab

@MacroWelle, RaiseHell: Hey, ich habe die Methoden nie gut geheißen, ich habe hier bestimmte Formulierungen in Zweifel gezogen. Es ist StudiVZ kaum vorzuwerfen, dass in der Geschäftswelt übliche Mittel der Abmahnung gegen Konkurrenz anzuwenden. Wenn man für dessen Verwendung Strafen fordert, ist das Unsinn. Genauso wenig ist der Vorwurf durch die Abmahnungen Geld zu verdienen sinnvoll, denn das sind Peanuts. Und es bleibt festzuhalten, dass die Seiten sich nach dem Vorbild StudiVZ nun XyzVZ nennen. Ob das nun mit Gewinnabsicht geschieht oder nicht, ist leider nunmal zweitrangig.

Und natürlich liegt die Entscheidung bei den Gerichten. Dass dies Geld kostet und für Privatpersonen kaum bezahlbar ist, steht auf einem anderen Papier. Hier geht es klar um die Definition was nach dem deutschen Recht möglich ist und was nicht. Diese Möglichkeiten kann man kritsieren. Nicht unbedingt die Nutzung dessen.

Und Apple wird schon deswegen nicht gegen die iXYZs dieser Welt vorgehen, weil sie damit bei weitem nicht die ersten oder einzigen waren, (wenn man vielleicht mal von iMac absieht). Und solange VZ im Sinne von Verzeichnis und nicht von Volkszeitung gebraucht wird, können sich auch die Zeitungen dies vermutlich in die Haare schmieren. Wenn ein Verzeichnis ein anderes Verzeichnis mit der Reihenfolge Xyz VZ abmahnt, dann ist eben nicht auszuschließen, dass sich an den Namen und das Prinzip rangehangen wurde.

Und wenn man sieht, dass hier StudiVZ Protestgruppen innerhalb des StudiVZ gegründet werden, dann sagt dass wohl einiges über die Popularität aus...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe hier auf meiner Logitechtastatur eine Sondertaste, die iTouch heißt (welche Funktion die hat, hab ich vergessen). Soll Apple gegen sowas juristisch vorgehen?
dann lass logitech mal nen mp3player rausbringen und den so nennen, da wette ich mit dir, dass apple dann auch klagt :)

erinnert mich etwas an das vorgehen der telekom beim post börsengang. die post wollte ihre aktie als "p-aktie" anpreisen, das wurde dann auch verboten, weil es zu stark der t-aktie ähnelte.

Und nein, bei "VZ" denkt nicht jeder an StudiVZ. Dass es kein Zusammenhang zwischen den "Plagiaten" und dem Erfinder bzw. Betreiber von StudiVZ gibt, lässt sich sehr einfach über das jeweilige Impressum der Webseite feststellen. Und ein solches Impressum ist in Deutschland Pflicht.
und das ließt du immer erst, wenn du ne seite besuchst?

ich find das vorgehen gegen "erstiVZ" sogar noch halbwegs vertretbar, denn hier ist sogar die zielgruppe identisch. und die betreiber können mir nicht erzählen, dass sie den namen nicht mit absicht gewählt haben...
 
Einerseits klingts lächerlich, andererseits muss ich sagen gebe ich studiVZ schon etwas Recht. Muss sich denn das Design auch noch an studiVZ anlehnen? In der heutigen Zeit, wo jeder jeden verklagt wegen was weiß ich, kann man sich doch an drei Fingern abzählen, dass soetwas Ärger bringt. Ist es denn zuviel verlangt ein eigenes Design zu entwerfen? So würde man sich wenigstens deutlich sichtbar distanzieren, aber anscheinend ist dies gar nicht so gewollt, weshalb die Klage durchaus gerechtfertigt ist.
Einzeln betrachtet (VZ im Namen bzw. Übernahme des Designs) halte ich keines von beiden für klageberechtigt. In Kombination aber sehrwohl.
 
Ist es denn zuviel verlangt ein eigenes Design zu entwerfen?

Das ich nicht lache! StudiVZ und eigenes Design? In Sachen abkupfern sollten die erst einmal vor der eigenen Haustür kehren.
 
@Joshua
Gebe ich dir natürlich recht, andererseits solltest du auch meinen letzten beiden Sätze lesen. Dieser relativiert dein Zitat bzw meine Aussage. ;)
Bitte keine Aussagen aus dem Kontext reißen.
 
iss ja klasse was studivz da fürn rotz macht. erst bei andren definitiv klauen, und dann andre abmahnen, die eine allgemeinsprachliche Abkürzung für "Verzeichnis" nutzen. Hahaha... Vll sollte der Erfinder des Verzeichnisses mal StudiVZ abmahnen...

lächerlich.
 
1. Ist eigentlich, bei dem schlechten Ruf, den StudiVZ in letzter Zeit hat, den betroffenen eher eine Entschädigung zu zahlen.
2. Werde ich mir morgen alle Buchstaben und Sonderzeichen schützen lassen, dann seht mal zu wie hierr noch jemand was ungestraft veröffentlicht! ;-)
 
@60: so schauts aus... das ist wieder genau der schuss der nach hinten los geht... erst denken dann handeln *sigh*
 
So ein Witz - hoffentlich gehen die unter ! Da sind sowieso nur so dumme Kinder angemeldet die nicht mal studieren und dieses einst schöne Portal für Studenten zerstören. Dann die Geschichte mir der AGB Änderung und das hier ... ist doch n Scherz oder ?!?
 
Ey nee, da haben wir ja bald Ami-Zustände hier. Hoffentlich ist keins meiner Worte geschützt^^ Habe nämlich, wers' mit h schreibt ist dämlich, keine 150k EUR, geschweige denn selbst 2k EUR zur Verfügung :)

Aber da Vz eine allegemeingebräuchliche Abkürzung des Dudens ist, sehe ich auch keinen, für mich persönlichen, Grund, eine Art Copy-Right dafür zu verhängen.
 
Tatsächlich. Die schaffen es noch sich unbeliebter zu machen als Viagra-Spam.

Ich bin draussen....
 
Also dass Leute aufgrund von nazizeug und Datenschutz auf StudiVZ aufmerksam geworden sind, erachte ich für absoluten schwachfug.

es ist doch meistens ein "hey ich bin da, meld dich auch mal an", so wie MySpace.
Ich habe, bevor ich mich dort angemeldet habe, noch nie etwas im Internet über StudiVZ gehört.
Eher währenddessen...
Ach und das NaziZeug war von einem der schaffer, hatte aber nicht wirklich viel mit der Plattform anfür sich zu tun.
Wenn der Deutsche-Post-"Obermacker" Steuern hinterzieht, dann hat das Unternehmen deshalb nicht unbedingt "die kacke am dampfen"... und erst Recht nicht die Kunden ;)
 
Hab ich grad bei Wiki gefunden...

Domain-Grabbing

Im November 2006 wurde bekannt, dass die Geschäftsführung von studiVZ im Sommer ausländische Domains der deutschen Mitbewerber Unister und Studylounge (unter anderen unister.at und studylounge.co.uk) registriert hatte. Nach Veröffentlichung dieses in der Internetbranche als Domaingrabbing missbilligten Vorgehens entschuldigte sich studiVZ öffentlich und gab die Domains frei.

Sehr interessant! Naja, jetzt mit Holtzbrink im Rücken geht sowas natürlich. Tztztz, ich kann es immer noch nicht fassen. Würde zu gern wissen, wer diese Entscheidungen gefällt hat. Also ob es der große neue Besitzer war, oder die "kleinen" Gründer und ihr Team.
 
Wenn ich zu den Abgemahnten gehören würde würde ich auch Spenden sammeln und die Sachen in die Öffentlichkeit zerren. (Natürlich nur um mehr Spenden zu bekommen) Da gibt es genug Sendungen und Zeitschriften für. Dann solls mal schön vor Gericht und der der Recht hat wird (hoffentlich) Recht bekommen. Damit wäre dann auch eine höhere Rechtssicherheit gegeben.

Wobei das wäre doch Allgemein mal eine Idee, man gründet ganz allgemein einen Verein und sammelt Spenden um damit gegen die Bundesregierung zu klagen. Und zwar klagt man vor dem Verfassungsgericht gegen Deutschland dadrauf, dass kostenpflichtige Abmahnungen sittenwidrig sind und dies reformiert werden müsste.

Abmahnungen müssen wieder das werden für das sie mal gedacht waren, und zwar ein günstiges Verfahren um echte Rechteverletzer dadrauf hinzuweisen und nicht um die Gebühren dafür zu kassieren.
 
@ Ceylon: Die sollen noch ganz anders mit persönlichen Daten umgehen als studiVZ...
 
sehr schöner artikel, danke.

aber:
Volker schrieb:
Da sich die Abgemahnten in der Regel keinen Rechtsstreit mit der finanzkräftigen Stuttgarter Holtzbrinck-Verlagsgruppe leisten können, kommt es nicht zu einer Klärung vor Gericht
wer Recht hat bleibt also ungewiss
.
nein! "recht" hat der, der die macht hat.

und wenn die sache dadurch geklährt wird,
in dem eine partei klein bei gibt,
so das die andere ihre forderungen durchgesetzt hat,
ist diese im "recht".

das ist villeicht "leider" so,
aber so ist es,
so wie es nicht die "ideale" gesellschaftsform giebt, und der vogel den wurm frisst;)
 
HappyMutant schrieb:
Es ist StudiVZ kaum vorzuwerfen, dass in der Geschäftswelt übliche Mittel der Abmahnung gegen Konkurrenz anzuwenden. Wenn man für dessen Verwendung Strafen fordert, ist das Unsinn. Genauso wenig ist der Vorwurf durch die Abmahnungen Geld zu verdienen sinnvoll, denn das sind Peanuts.
Erstmal habe ich nicht behauptet, das der Verlag durch die Abmahnung Geld abschöpft - ich weiß genauso gut wie du, das es sich um Peanuts handelt.
Allerdings gibt es dieses Modell ebenfalls und der Grund dafür ist der gleiche wie in diesem Fall: Abmahnungen kann man recht einfach verteilen und finanziell schwächeren Menschen/Organisationen so unverhältnismäßig Probleme bereiten, da es riskant und teuer sein kann, sich zu wehren. Das Internet hat dieses Problem sehr stark intensiviert (siehe z. B. "Abmahnwelle").
Und nur weil diese Methode üblich ist, heißt das noch nicht, dass sie gut ist.

HappyMutant schrieb:
Hier geht es klar um die Definition was nach dem deutschen Recht möglich ist und was nicht. Diese Möglichkeiten kann man kritsieren. Nicht unbedingt die Nutzung dessen.
Und genau das mache ich. Das Problem ist, das der finanziell Schwächere einknickt (und ich denke, die Abmahnenden spekulieren auch genau darauf) und somit - wie es auch in der News erwähnt wird - nicht geklärt wird, ob das "VZ" nun schutzfähig ist oder nicht.

Übrigens kann man dem Verlag auch einen direkten Vorwurf machen, da er (laut News) gegen eine "privat betriebene" Webseite mit Recht aus der Geschäftswelt (UWG) vorgeht...

linkser schrieb:
und das ließt du immer erst, wenn du ne seite besuchst?
Ich verstehe nicht, was du meinst...wenn ich eine andere Webseite mit einem "VZ" im Namen kenne, diese aber noch nie aufgerufen habe, warum nimmt dann StudiVZ Schaden?
Betrete ich diese andere Seite, kann ich das Impressum lesen (es muss eines da sein, sofern die Seite in Deutschland sitzt).
 
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