Suche aktuelle Einführung in WLAN-Störerhaftung

Jo70

Ensign
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Juli 2018
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Hallo!

Wir möchten Kurzzeitmietern WLAN zur Verfügung stellen und ich soll u.a. klären welche rechtlichen Anforderungen es dabei zu beachten gilt. Natürlich kann/habe und werde ich dazu googlen, aber es sind doch ein Haufen Treffer durch die ich mich wühlen muss.

Deswegen frage ich mal hier in die Runde ob Ihr mir spezielle - aktuelle! - Literaturstellen dazu empfehlen könnt; sehr gerne solche die sich an Juristen richtet.

Folgende Aspekte treiben mich dabei um:

Wir möchten die Nutzung des WLANs möglichst auf unsere Mieter und deren Gäste beschränken und wären auch bereit von uns aus illegale Seiten o.ä. zu sperren (allein schon um die Bandbreite für die gewünschte Nutzung frei zu halten). Aber wir wissen noch nicht wie das am praktischsten geht und worauf wir achten müssen, um nicht durch eine Auswahl von Medieninhalten das Haftungsprivileg zu verlieren oder mit der DGSVO in Konflikt zu geraten.

Ende letzten Jahres las ich in einer Meldung zur "Abschaffung der WLAN-Störerhaftung", dass der Betreiber weiterhin dazu angehalten werden kann eingetretene Störungen in Zukunft zu unterlassen, also ggf. z.Bsp. bestimmte Seiten von denen illegale Downloads getätigt wurden für die Zukunft zu sperren. Dazu konnte ich mir nun aber nichts mehr ergooglen und beim TMG finde ich das bislang auch nicht. Weiß hier jemand etwas dazu und wie würde man das ggf. technisch überhaupt umsetzen können?
 
Unitymedia, Mein Hotspot und andere Firmen bieten dir als Vermieter einen Hotspot an, der vom Anbieter verwaltet wird. Du bist da rechtlich komplett raus.
So ein Hotspot von Unitymedia kostet 5€ zusätzlich zum Business Anschluss.

Durch die neue Regelung der Störerhaftung bist du gut abgesichert und kannst dich einfach drauf verlassen dass die Mieter keinen Unsinn machen. Falls doch was sein sollte kannst du dir immer noch eine andere Lösung überlegen.

Und jetzt kommt der wichtige Teil: Wenn du es über deinen Anschluss machst, dann melde diesen als gewerblichen Anschluss für die Ferienwohnung (oder was auch immer) an! Lass keine Mieter über deinen privaten Anschluss ins Netz. Die Änderungen bezüglich der Störerhaftung sollen primär Gewerbetreibende schützen.
 
Danke für den Vorschlag mit dem Unitymedia-Hotspot. Daran haben wir auch schon gedacht. Das kommt aber wohl nicht in Betracht, da es sich um recht viele Kurzzeitmieter handeln kann und wir befürchten, dass die Einwahldaten an Kollegen und längerfristig hier lebende Nachbarn weiter gegeben werden. Unitymedia stellt dem Kunden/Vertragspartner leider keine Möglichkeit zur Vefügung die Nutzer auch wieder raus zu kicken. Dann könnten womöglich binnen weniger Monate deutlich über 100 Nutzer zusammen kommen.
 
Also ein Reset der Einwahldaten wird wohl kein Problem sein, ich geh sogar soweit, dass Unitymedia von Zeit zu Zeit selber das PW ändern wird...

Da würd ich mir weniger Gedanken machen bzw. erst wenn es zu einem Problem wird -> Kunden über zu wenig Bandbreite klagen.
 
https://beschuetzerbox.de/

vlt ist das ja was für dich...

Mein Bruder betreibt auch eine "Pension" für Gastarbeiter etc.

Er hat sich sowas an den Router gehängt. Ich weiß bloß nicht genau, in wie weit man da die Zugriffe konfigurieren kann etc (ob es da eine Art Ticketsystem gibt oder so).
 
Leider habe ich Eure Beiträge erst gerade mitbekommen. Sorry!

Hallo MrMorgan!

So eine Beschützerbox kostet halt ordentlich und drosselt den Datendurchsatz (je nach Tarif). Das Geld möchten wir uns gerne sparen.

@hallo7
Kürzlich hatte ich noch mal mit unitymedia telefoniert. Die bieten das wohl nur bei privaten Tarifen an und da sind es maximal 3 Nutzer gleichzeitig. Das können bei uns dann auch mal 10 Kruzzeitmieter gleichzeitig sein.

Leider habe ich das Telefonat mit dem unitymedia nicht mehr so genau in Erinnerung ob und ggf. wie man das Zugangspasswort ändern kann. Denn auch wenn es nur 3 Zugänge gleichzeitg sind, so wäre das doch eine interessante Draufgabe für besondere Mieter.
 
Grundsätzlich wär erstmal wichtig - teilst Du Deinen Privatanschluß, oder haben der/die Mieter eigenes Internet.
Besser wär natürlich n eigener Anschluß für die Mieter. Wer dann wie oft/Lange wo im Netz is kann Dir dann eh egal sein. Es werden kaum 100 Nachbarn in WLAN Reichweite sein, die das PW kennen.
Und warum nun der eine Mieter n PW an nen anderen weitergeben würde erschließt sich mir auch nicht.

Du kannst verpflichtet werden ggf den Zugang oder Seiten zu sperren/beschränken.
Aber zahlen mußte erstmal nix mehr.

Kannst Dir ja mal auch mal Freifunk ansehen.
 
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