Hallo!
Wir möchten Kurzzeitmietern WLAN zur Verfügung stellen und ich soll u.a. klären welche rechtlichen Anforderungen es dabei zu beachten gilt. Natürlich kann/habe und werde ich dazu googlen, aber es sind doch ein Haufen Treffer durch die ich mich wühlen muss.
Deswegen frage ich mal hier in die Runde ob Ihr mir spezielle - aktuelle! - Literaturstellen dazu empfehlen könnt; sehr gerne solche die sich an Juristen richtet.
Folgende Aspekte treiben mich dabei um:
Wir möchten die Nutzung des WLANs möglichst auf unsere Mieter und deren Gäste beschränken und wären auch bereit von uns aus illegale Seiten o.ä. zu sperren (allein schon um die Bandbreite für die gewünschte Nutzung frei zu halten). Aber wir wissen noch nicht wie das am praktischsten geht und worauf wir achten müssen, um nicht durch eine Auswahl von Medieninhalten das Haftungsprivileg zu verlieren oder mit der DGSVO in Konflikt zu geraten.
Ende letzten Jahres las ich in einer Meldung zur "Abschaffung der WLAN-Störerhaftung", dass der Betreiber weiterhin dazu angehalten werden kann eingetretene Störungen in Zukunft zu unterlassen, also ggf. z.Bsp. bestimmte Seiten von denen illegale Downloads getätigt wurden für die Zukunft zu sperren. Dazu konnte ich mir nun aber nichts mehr ergooglen und beim TMG finde ich das bislang auch nicht. Weiß hier jemand etwas dazu und wie würde man das ggf. technisch überhaupt umsetzen können?
Wir möchten Kurzzeitmietern WLAN zur Verfügung stellen und ich soll u.a. klären welche rechtlichen Anforderungen es dabei zu beachten gilt. Natürlich kann/habe und werde ich dazu googlen, aber es sind doch ein Haufen Treffer durch die ich mich wühlen muss.
Deswegen frage ich mal hier in die Runde ob Ihr mir spezielle - aktuelle! - Literaturstellen dazu empfehlen könnt; sehr gerne solche die sich an Juristen richtet.
Folgende Aspekte treiben mich dabei um:
Wir möchten die Nutzung des WLANs möglichst auf unsere Mieter und deren Gäste beschränken und wären auch bereit von uns aus illegale Seiten o.ä. zu sperren (allein schon um die Bandbreite für die gewünschte Nutzung frei zu halten). Aber wir wissen noch nicht wie das am praktischsten geht und worauf wir achten müssen, um nicht durch eine Auswahl von Medieninhalten das Haftungsprivileg zu verlieren oder mit der DGSVO in Konflikt zu geraten.
Ende letzten Jahres las ich in einer Meldung zur "Abschaffung der WLAN-Störerhaftung", dass der Betreiber weiterhin dazu angehalten werden kann eingetretene Störungen in Zukunft zu unterlassen, also ggf. z.Bsp. bestimmte Seiten von denen illegale Downloads getätigt wurden für die Zukunft zu sperren. Dazu konnte ich mir nun aber nichts mehr ergooglen und beim TMG finde ich das bislang auch nicht. Weiß hier jemand etwas dazu und wie würde man das ggf. technisch überhaupt umsetzen können?