News Doch keine Ausnahmen für WLAN-Störerhaftung

Ehrlich wenn das gesetz durchkommt lach ich mich kaputt. Wieso sollten firmen von der störerhaftung befreit werden? Die sind eigentlich die einzigen, die ein offenes wlan überhaupt so absichern könnten, das ein missbrauch so gut wie unmöglich ist
 
Firmen? Es geht um das Kaffee um die Ecke, das für seine Kunden nen offenes Netz betreibt.

Hier stellt sich aber die Frage, ob der Betreiber eines offenen WLAN-Netzes sich nicht enthaften kann, wenn er darlegt, dass nicht er den Anschluss nutzt und seine Kunden instruiert hat, keine illegalen Inhalte herunterzuladen. Meiner Meinung nach könnte man einen solchen Fall nach derzeitiger Rechtslage gegen den abmahnenden Rechteinhaber entscheiden und die Klage abweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aza* schrieb:
Firmen? Es geht um das Kaffee um die Ecke, das für seine Kunden nen offenes Netz betreibt.

Und was ist so schwer daran ein PW zu vergeben welches nach nennung der Laptop, iPad oder sonstwas Seriennr. heraus gegeben wird?

Klar, es ist eine unschöne Lösung aber so würde man das Problem gelöst bekommen und man hätte noch ein Nachweis durch die Seriennr und Logs wer etwas Illegales gemacht hat.
 
Von einer Regierung die nicht das Bürgerwohl antreibt ist auch nichts anderes zu erwarten. Die sind geistig gar nicht mehr in der Lage den Bürger nicht unter Pauschalverdacht zu stellen, siehe die Weiterverfolgung der Vorratsdatenspeicherung entgegen der Gerichtsbeschlüsse.
Du bist Terrorist.
 
Mal ganz unabhängig davon, dass mich Stadler Ansicht verwundert (dazu zugleich), kann ich die Bedenken gegen das Gesetz nachvollziehen.

Im Endeffekt würde das Gesetz alleine (!) ein Ungleichgewicht schaffen. Wenn eine Einzelperson illegal urheberrechtlich geschützte Werke herunterlädt, besteht das Risiko, abgemahnt zu werden. Wenn sich diese Person in ein offenes WLAN einloggt und fröhlich herunterlädt, soll dafür keiner haften? Die Einzelperson wird kaum mehr feststellbar sein - denn realistisch betrachtet, wird "das Cafe um die Ecke" keine Userkontrolle haben und der Betreiber soll auch raus sein.
In meinen Augen kann man sowas nur vertreten, wenn man sich endlich zu einer Kulturflatrate o.ä. durchringt.
Ich gebe zu, dass meine Ansicht pessimistisch ist, weil natürlich die meisten User eines offenen WLAN dieses nur für legale Zwecke verwenden. Gleichwohl sollte man mögliche Implikationen eines solchen Gesetzes mitbedenken.

Zu Stadler: ich muss zwar zugeben, dass ich mich im Urheberrecht nicht auskenne und es schon lange her ist, dass ich mich mit diesen Rechtsansichten zur Störerhaftung auseinandergesetzt habe. Aber die Darstellung im Computerbase-Artikel finde ich doch komisch. Ich dachte der Zugriffspunkt für die Störerhaftung sei gerade, dass man das Netz nicht ordentlich absichert und daher selbst der Verweis auf einen Dritten nicht greift. Die eigene Verletzung besteht dann nicht zwingend in den eigenen Handlung (Herunterladen), sondern in den Nichtstun (WLAN nicht sicher; keine Userkontrolle).

Bin sehr gespannt, wie sich das weiter entwickelt.

Erlaubt mir noch einen allgemeinen, polemischen Kommentar: mir dünkt - die nachfolgende Diskussion mag dies belegen oder mich Lügen strafen - dass viele diese Sache nur aus einer naiv idealistischen Sicht betrachten, in der der Fokus auf einem "freien" Internetzugang (frei wovon? Haftung für zivilrechtliches Unrecht?) liegt und man am liebsten "der Industrie" eins auswischen würde. "Die" Politik wird in einem solchem Weltbild zum willigen Helfer "der" Industrie.
Das scheint mir aber doch sehr verkürzt. Unabhängig von der Frage, ob es aus der Sicht der Kundenbindung/Kundengewinnung schlau ist, seine eigenen Kunden nach Urheberrechtsverletzungen regelrecht zu jagen, muss man doch festhalten, dass es ebenfalls nicht zielführend ist, wenn die Kunden für Produkte kein Geld bezahlen wollen. Das ist der Aspekt, den ich nie verstanden habe. Es mag ein problematischer Auswuchs sein, wenn sich "Abmahnanwälte" etablieren. Gleichwohl hätten die ja so absolut keine Handhabe, wenn die User nicht in Musik/Filme/Software "kostenlos" haben wollten und dabei Gesetze, die mittlerweile jeder kennt, brechen würden.
Mag es auch sein, dass bspw. die Ahndung des Streaming umstritten ist, so ist die damit verbundene Kostenlosmentalität in meinen Augen widersprüchlich. Jeder will für seine Arbeit bezahlt werden - aber bei Kulturprodukten wird dies den anderen nicht zugestanden?
 
Denn im Vergleich zu privaten Netzbetreibern stellen solche kommerziellen Anbieter die offenen WLAN-Netz in erster Linie für die Kunden bereit. Daher fällt an und für sich die Vermutung weg, dass der Rechtsverstoß vom Anschlussinhaber begangen wurde.
Das klingt logisch, und damit sehe ich auch eine Begründung in der Trennung zwischen privat und kommerziell.
 
Das ein Störer insbesondere bei erstmaligem Fall gleich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann, wage ich zu bezweifeln. Dazu benötigt man schon die Rolle des Täters oder Teilnehmers. Die angesprochene Praxis der Vermutung lässt weiterhin nichts Gutes ahnen, dass hier ein praktikabler Mechanismus gefunden wird.
 
So wie ich das sehe, wird da, wie so oft, sowieso nur sinnlos an Symptomen herumgedoktert.

Solange das Urheberrecht an sich nicht grundlegend reformiert und an die heutigen Umstände angepasst wird, wird es immer wieder an allen Ecken und Enden mit der Realität kollidieren und entweder zu heilloser Rechtsunsicherheit führen oder moderne Konzepte des Internetzeitalters brutal ausbremsen und blockieren.

Ein alte Urheberrecht, das im Kern bestenfalls auf Radio und Tonbandkassetten ausgelegt ist, kann in einer Realität mit umfassender Digitalisierung aller Medien und weltumspannender Vernetzung durch das Internet einfach nicht mehr funktionieren.

Ich meine damit nicht, dass man Urheber entrechten soll. Die Urheberpersönlichkeitsrechte müssen vor allem gegenüber den Verwertern sogar noch gestärkt werden. Aber man kann nicht versuchen künstlich alte Vermarktungskonzepte (im Prinzip Stückguthandel mit Konserven von Musik, Schauspiel und Co.) am Leben zu erhalten, wenn die Gegebenheiten der Realität das nicht mehr hergeben.

Und die Realität ist halt dass, Urheberrecht hin oder her, frei kopiert wird. Schon seit über 15 Jahren. Und das nicht nur von ein paar Kriminellen, sondern ganz selbstverständlich von der Mehrheit der Internetbenutzer. Unter anderem halt auch über (absichtlich oder ungewollt) offene WLAN-Netze.
Wenn man nicht Hunderte Millionen Internetbenutzer vor Gericht zerren will, ist die Verfolgung von nicht kommerziellen Urheberrechtsverletzern sinnlos. Warum legalisiert man es dann also nicht einfach? Damit wären dann auch besagte Ausnahmen in der Störerhaftung hinfällig.

Damit die Urheber trotzdem gerecht entlohnt werden, müssen halt neue Verwertungskonzepte her, oder auch Rückbesinnung auf alte, die schon vor dem Musik- und Filmkonserven-Stückguthandel des letzten Jahrhunderts funktionierten. Und daneben muss man auch über andere Vergütungsmodelle (z.B. Kulturflatrate) zumindest konstruktiv diskutieren.
Aber diese Diskussion wird ja nicht mal ansatzweise geführt. Statt dessen verleugnet man weiter die Realität und versucht das alte Urheberrecht und die darauf basierenden Vermarktungsmethoden irgendwie künstlich am Leben zu halten. Und sowas wie dieses Affentheater um Störerhaftung in WLAN-Netzen ist das Ergebnis.

Und nein, dass es bei besagter Kriminalität z.B. um Terrorismus gehen soll und nicht um Urheberrechtsverletzungen, glaube ich keine Sekunde. Terroristen und sonstige Schwerkriminelle brauchen kein offenes WLAN, um ihre Spuren zu verwischen.
 
Sind nicht eigentlich die Provider für alle über das Internet begangene illegalen Taten verantwortlich? :freak:

Was ich an dieser schwachsinnigen Störerhaftung nie verstanden habe: Warum wird derjenige zur Verantwortung gezogen, der die Infrastruktur zur Verfügung stellt? Nur weil der Täter in den seltensten Fällen überhaupt auszumachen ist?
 
Meiner Meinung nach könnte man einen solchen Fall nach derzeitiger Rechtslage gegen den abmahnenden Rechteinhaber entscheiden und die Klage abweisen.

Da eigentlich gilt: Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils! Sollten solche Klagen gar nicht erst zugelassen werden! Ne IP ist auch kein Beiweis!
 
News schrieb:
Allerdings wolle die Bundesregierung „keinen Aufruf starten“, dass man „anonym an bestimmten Orten in der Öffentlichkeit übers Internet Kriminalität vorbereiten“ kann, so Gabriel.
Diese paranoiden Spinner... Sorry, aber es gibt in fast jedem Land der Welt mitlerweile offene WLANs in den Restaurants und Cafes -ohne beschissene Registrierung, oft sogar ohne Landing-Page wo man irgendwelchen AGBs zustimmen muss.

Fazit: Interessiert keine Sau.

Nur in DE faseln die in ihrer geistigen Umnachtung irgendwas von "Kriminalität vorbereiten"... :freak:
Die Paranoia der Regierung/Content-Industrie hinsichtlich offener WLANs is schlimmer als Paranoia des besorgten Users hinsichtlich NSA.
Das schlimme daran: Das eine hat eine bestimmte Grundlage, das andere sind vorallem Hirngespinste...
 
""......und Gabriels Antwort ist damit rechtlich betrachtet einfach Unsinn""

Das ist lustig, denn dafür bedarf eines keines Juristen. Digitale Agenda. Wenn ich das schon höre. Der BGH hat in aller Deutlichkeit zur sog. Störerhaftung geurteilt und im UrhG § 99 steht immer noch das hier:

"Ist in einem Unternehmen von einem Arbeitnehmer oder Beauftragten ein nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt worden, hat der Verletzte die Ansprüche aus § 97 Abs. 1 und § 98 auch gegen den Inhaber des Unternehmens"

Ein Unternehmen wird also einen Teufel tun und sein WLAN für jedermann zugänglich machen. Eine Lockerung der Störerhaftung ist mit aktueller höchstricherlicher Rechtsprechung nicht zu machen. Praktisch würde das so aussehen, dass sich jeder, der bei seinem Kaffee unbedingt surfen muss, vorher zum Kaffeeverkäufer geht, seinen Ausweis hervorholt, sich identifizieren muss, um dann das WLAN des Kaffeeverkäufers zu nutzen. Das wird keine Sau machen. Oder aber der Kaffeeverkäufer riskiert sich mit schleimigen Abmahnanwälten auseinander setzen zu müssen.

Die digitale Agenda sollte zum Ziel haben die hiesig tätigen Provider dazu zu bewegen die Bandbreite über Luft also zum Beispiel LTE deutlichst auszubauen. Ansonsten sollte sich der Staat weitesgehend aus der Wirtschaft heraushalten. Die einzige Agenda, die den aktuellen Wirtschaftsminister interessiert, scheint die Speisekarte der Bundestagskantine zu sein.
 
I.Kant schrieb:
Die digitale Agenda sollte zum Ziel haben die hiesig tätigen Provider dazu zu bewegen die Bandbreite über Luft also zum Beispiel LTE deutlichst auszubauen.
Nein, das is keine Lösung. Die Bindung von IPs an Personen is in jeglicher Hinsicht schwachsinnig. Außerdem interessieren sich Touristen nicht für LTE. Die wollen beim Cafe mal schnell ins Netz um paar digitale Erinnerungskarten zu schicken und gut is. Doch das kapieren die Politiker nicht...
Stattdessen glauben sie allen ernstes, dass Bürger XY lieber 2-3 Stunden ins Cafe geht um dort, im geteilten Netz mit vielen anderen Gästen, langsam seinen Film über Bittorrent zu ziehen... Solche weltfremdenen Annahmen können nur von Politikern kommen...
I.Kant schrieb:
Die einzige Agenda, die den aktuellen Wirtschaftsminister interessiert, scheint die Speisekarte der Bundestagskantine zu sein.
:lol: +1
 
Jetzt mal für einen juristischen Laien wie mich.
Heißt das etwa, dass Alben die über ein privates WLAN runter geladen werden, automatisch dem Anschlussinhaber angelastet werden?
Der könnte doch auch ganz einfach sich auf die Behauptung stützen, dass sein WLAN gehackt worden sein muss.
Wer kann das Gegenteil denn beweisen?
Auf welcher Grundlage können solche Abmahn-Kanzleien überhaupt argumentieren?
Gilt im I-Net der Grundsatz der Unschuldsvermutung eigentlich nicht?
 
oxe23 schrieb:
Das klingt logisch, und damit sehe ich auch eine Begründung in der Trennung zwischen privat und kommerziell.

So einfach, wie Herr Notz es darlegt, ist es aber nicht. Selbstverständlich macht es einen Unterschied, in der Betreiber privat oder kommerziell ist. Ich arbeite in einem kleinen Familienhotel und musste die letzten Jahre feststellen, dass viele potentielle Gäste fort bleiben, wenn es kein kostenfreies (!!) WLAN gibt. Das heißt, wenn ich als kleines Hotel/Pension kein solches bereitstellen, habe ich demnach einen Wettbewerbsnachteil. Und da es ja kostenlos sein muss, kann ich es nicht an dritte, kostenpflichtige Betreiber outsourcen. Lediglich die monatlichen Kosten und die Haftung bleibt an mir hängen. Das ist im höchsten Maße absurd und benachteiligend. Große Häuser haben nicht nur deutlich mehr Kapital für eine ausgeklügelte Netzinfrastruktur, sondern auch gut betuchte Gäste, die mühelos größere Summen für die WLAN-Nutzung ausgeben.
 
Könnte man nicht als Betreiber eines Wlans eine Art Blacklist machen, sodass die User über das Netzwerk garkeine Möglichkeite hätten auf die entsprechenden Seiten zuzugreifen?
Wo ich letztens in Griechenland war, gab es in einer Taverne auch offenes Wlan, das einzige was kurioserweiße nicht ging war "Facebook".
Wie ist das denn in anderen Ländern, wie Italien, Frankreich oder Schweden geregelt?
 
Joa, dass sieht ja wieder typisch nach unserer Regierung aus..... Die sind halt immer noch nicht aus den 80ern raus und schon gar nicht in der Internet Realität bald 2015 angekommen. Sollen sie sich auf das Besinnen was sie können und den Rest Leuten überlassen die z.B. solchen Sachen eine Ahnung haben. So wird es auf jeden Fall wieder sehr kompliziert werden und ich wage zu behaupten nicht gerade klarer für die Betreiber von offenen WLANs.
Natürlich muss man auch zugeben, dass mit unseren super Urheberrecht von 1850 sowas wie offene WLANs gar nicht in Einklang zu bringen sind.

Herdware schrieb:
Damit die Urheber trotzdem gerecht entlohnt werden, müssen halt neue Verwertungskonzepte her, oder auch Rückbesinnung auf alte, die schon vor dem Musik- und Filmkonserven-Stückguthandel des letzten Jahrhunderts funktionierten. Und daneben muss man auch über andere Vergütungsmodelle (z.B. Kulturflatrate) zumindest konstruktiv diskutieren.
Aber diese Diskussion wird ja nicht mal ansatzweise geführt. Statt dessen verleugnet man weiter die Realität und versucht das alte Urheberrecht und die darauf basierenden Vermarktungsmethoden irgendwie künstlich am Leben zu halten. Und sowas wie dieses Affentheater um Störerhaftung in WLAN-Netzen ist das Ergebnis.

Das ist mMn das eigentlich Problem an der Geschichte, die Urheber werden bereits heute gerecht entlohnt oder leiden unsere Musiker und Schauspieler an Armut? Die die schreien weil ihnen Einnahmen entgehen sind letztendlich die Fische in der zweiten Reihe, wie unsere geliebten Verwertungsgesellschaften und Plattenfirmen. Die Künstler leben wunderbar von Konzerten und/bzw. Youtube (ich sag nur 100€ Karten für Robbie Williams usw.). Mir wäre auch nicht bekannt das Schauspieler oder Hollywood verarmt wären seit vor 20 Jahren mit dem schlimmen Raubkopieren begonnen wurde. So langsam nehmen jetzt auch Angebote zu die Musik und Filme zu vertretbaren Preisen anbieten und siehe da, ganz überraschend natürlich, werden diese auch genutzt.
Es wird nichts gemacht von der Politik, weil Bürger nunmal so ohne weiteres keine Lobby haben. Wie gefangen unsere heutige westliche Politik ist sehen wir am besten mMn an Obama, der es einfach nicht schafft trotz aller Bemühungen Waffengesetze zu verschärfen oder Guantanamo bay zu schließen.

Mfg
PaWel
 
Könnte man nicht als Betreiber eines Wlans eine Art Blacklist machen, sodass die User über das Netzwerk garkeine Möglichkeite hätten auf die entsprechenden Seiten zuzugreifen?

Klar könnte man und das übersteigt meistens schon die Fähigkeiten eines Cafe Betreibers, das dann auch noch so zu sichern das es die kleinen Skriptkiedies (nen richtigen Hacker schaffst du eh nicht aufzuhalten) davon abhält das zu hacken ist dann erst recht zu hoch ...

Einfach der ContentMAFIA richtige Beweislast auferlegen, dann hört die Abmahnerei von alleine auf, weils dann teuer wird!
 
Man könnte auch Politiker die wie vor 30 Jahren leben in Rente schicken.
Wie ich immer wieder feststelle sind unsere Volksvertreter mit neuartigen Dingen völlig überlastet.

Deren Geschwindigkeit beim Lernen entspricht nicht mal mehr dem heutigen Niveau eines guten Gymnasiums, geschweige denn der Geschwindigkeit und Präzision die in einem Studium erwartet wird.
 
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