-
Es gelten die Sonderregeln des Forums Politik und Gesellschaft.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
News Offenes WLAN: Einigung auf Abschaffung der Störerhaftung erzielt
- Ersteller Frank
- Erstellt am
- Zur News: Offenes WLAN: Einigung auf Abschaffung der Störerhaftung erzielt
martinallnet
Captain
- Registriert
- Aug. 2015
- Beiträge
- 3.657
romeon schrieb:interessiert mich wenig. Ich werde mein WLAN niemals für völlig fremde Leute aufmachen.
Verlangt ja auch keiner, wenn überhaupt regelt man das getrennt über mindestens einen Gastzugang, besser noch über einen getrennten Router.
DarkFerris
Cadet 4th Year
- Registriert
- Nov. 2015
- Beiträge
- 83
Es geht hier auch nicht darum das jeder sein WLAN öffnen muss, sondern dass er es nun straffrei können sollte, wenn er es denn mag. Romeon, das klingt ja so als würdest du denken mit dem neuen Gesetz würde man dich verpflichen wollen dein WLAN zu öffnen. Aber ich kann dich beruhigen, das ist nicht der Fall. Und es wird dir es ganz bestimmt niemand übel nehmen wenn du es dann auch nicht tust.
Hältst du das mit deinem KFZ-Verbandkasten genau so? Sofern du schon alt genug zum Autofahren bist.romeon schrieb:interessiert mich wenig. Ich werde mein WLAN niemals für völlig fremde Leute aufmachen.
Pure Existenz
Banned
- Registriert
- Juli 2013
- Beiträge
- 2.899
PongLenis schrieb:Hältst du das mit deinem KFZ-Verbandkasten genau so? Sofern du schon alt genug zum Autofahren bist.
Was ist denn das für ein Vergleich...
Der KFZ-Verbandskasten ist btw IM Auto.
Somit auch unter Verschluss.
Ich finde es gut, wenn man offene Wlans hat.
Dann hab ich mit meinem Smartphone immer ein "Netz".
1
123peter
Gast
PongLenis schrieb:Hältst du das mit deinem KFZ-Verbandkasten genau so? Sofern du schon alt genug zum Autofahren bist.
Dieser sinnfreie Beitrag kann doch niemals ernst gemeint sein. Mein WLAN bleibt natürlich auch geschlossen.
Da ich bei einer Hilfsorganisationen tätig bin, habe ich bestimmt schon mehr fremden Menschen geholfen.
feris
Captain
- Registriert
- Aug. 2008
- Beiträge
- 3.905
Träumt mal alle weiter.
Hier geht es nur um die Störerhaftung, also Strafgesetzbuch.
Zivilrechtliche Schadenersatzforderungen in utopischer Höhe a la Abmahnindustrie werden selbstverständlich weiterhin durch unsere Regierung unterstützt.
Schließlich haben die eine riesige zahlungskräftige Lobby, seit sie die Lizenz zum Geld drucken unserer Regierung erhalten haben.
Oder seid ihr wirklich so naiv zu glauben, unsere Regierung würde im Sinne des Volkes und nicht im Sinne der Abmahnindustrie handeln?
Ihr seid schon lustige Gesellen.
Also ob in unserem Land Politik für das Volk gegen die Lobbyismus gamcht würde.
Ihr macht mir wirklich Spaß
Schön das ihr mich schon früh am morgen zum Schmunzeln bringt
Hier geht es nur um die Störerhaftung, also Strafgesetzbuch.
Zivilrechtliche Schadenersatzforderungen in utopischer Höhe a la Abmahnindustrie werden selbstverständlich weiterhin durch unsere Regierung unterstützt.
Schließlich haben die eine riesige zahlungskräftige Lobby, seit sie die Lizenz zum Geld drucken unserer Regierung erhalten haben.
Oder seid ihr wirklich so naiv zu glauben, unsere Regierung würde im Sinne des Volkes und nicht im Sinne der Abmahnindustrie handeln?
Ihr seid schon lustige Gesellen.
Also ob in unserem Land Politik für das Volk gegen die Lobbyismus gamcht würde.
Ihr macht mir wirklich Spaß
Schön das ihr mich schon früh am morgen zum Schmunzeln bringt
Zuletzt bearbeitet:
T
TomPrankYou
Gast
romeon schrieb:interessiert mich wenig. Ich werde mein WLAN niemals für völlig fremde Leute aufmachen.
Tellerrand und so? Es geht doch schon in der Familie los, meint mein Sohn trotz Belehrung etwas zu Downloaden was illegal ist, muss ich persönlich dafür haften. Nach der Änderung, geht das nicht mehr. Zu dem Tatzeitpunkt war ich arbeiten und fertig, wer es war von meinen Kindern kann ich nicht sagen und muss ich auch nicht.
Fall erledigt!
Fliz
Commander
- Registriert
- Juli 2015
- Beiträge
- 3.058
feris schrieb:Träumt mal alle weiter.
Hier geht es nur um die Störerhaftung, also Strafgesetzbuch.
Zivilrechtliche Schadenersatzforderungen in utopischer Höhe a la Abmahnindustrie werden selbstverständlich weiterhin durch unsere Regierung unterstützt.
Schließlich haben die eine riesige zahlungskräftige Lobby, seit sie die Lizenz zum Geld drucken unserer Regierung erhalten haben.
Oder seid ihr wirklich so naiv zu glauben, unsere Regierung würde im Sinne des Volkes und nicht im Sinne der Abmahnindustrie handeln?
Ihr seid schon lustige Gesellen.
Also ob in unserem Land Politik für das Volk gegen die Lobbyismus gamcht würde.
Ihr macht mir wirklich Spaß
Schön das ihr mich schon früh am morgen zum Schmunzeln bringt
Warten wir doch erstmal den Gesetzestext ab.
feris schrieb:Hier geht es nur um die Störerhaftung, also Strafgesetzbuch.
Falsch, falsch und nochmals falsch. Störerhaftung gehört ins Zivilrecht, nicht ins Strafrecht. https://de.wikipedia.org/wiki/Störerhaftung
Deshalb habe ich auch Hoffnung, dass den Abmahnkanzleien die Grundlage zum Gelddrucken weggenommen wird.
Nichtsdestotrotz werde ich vorsichtig sein mit dem Öffnen des WLAN bzw. es nicht tun. Filesharing und abgemahnt zu werden, ist das eine. Falls aber jemand KiPo verteilt oder ähnlich schwere Vergehen über meinen Anschluss laufen, klopft die Polizei zuerst bei mir an der Tür und sackt dann erstmal die ganze Hardware ein. Das läuft dann über Strafrecht. Auch wenn ich nicht schuldig bin oder mir das erstmal nachgewiesen werden muss, ist die Hardware bis auf weiteres weg. Da kann ich mir schöneres vorstellen
- Registriert
- Sep. 2006
- Beiträge
- 10.147
Ich bin etwas zwiegespalten. Einerseits fände ich es gut, wenn jedermann jederzeit überall kostenlosen Zugang zum Internet haben könnte. Dafür würde ich mein eigenes WLAN auch freigeben, wenn wirklich sicher wäre, dass ich im Falle des Missbrauchs durch einen Dritten straffrei bleiben würde.
Andererseits: wird hier nicht Kriminellen Tür und Tor geöffnet? Mag sein, dass es in anderen Ländern bereits seit Jahren so ist, wie es bei uns jetzt kommen soll. Doch ist das nicht auch eine prima Sache für alle, die ohne Rückverfolgbarkeit Softwarepiraterie, Onlinebetrug und Identitätsdiebstahl etc. begehen wollen? Und auch man selbst ist doch in seinem eigenen WLAN nicht mehr sicher.
Andererseits: wird hier nicht Kriminellen Tür und Tor geöffnet? Mag sein, dass es in anderen Ländern bereits seit Jahren so ist, wie es bei uns jetzt kommen soll. Doch ist das nicht auch eine prima Sache für alle, die ohne Rückverfolgbarkeit Softwarepiraterie, Onlinebetrug und Identitätsdiebstahl etc. begehen wollen? Und auch man selbst ist doch in seinem eigenen WLAN nicht mehr sicher.
h00bi
Fleet Admiral
- Registriert
- Aug. 2006
- Beiträge
- 21.283
Herdware schrieb:Abmahnanwälte interessiert es nicht, ob du etwas getan hast oder nicht, und auch nicht, ob man es dir nachweisen kann.
Natürlich interessiert sie das nicht. Es ist nicht die Aufgabe des Anwalts zu prüfen ob du es warst oder nicht. Seine Aufgabe ist es angeblich verletzten Rechte seiner Mandantin durchzusetzen.
Sogar dein Nachbar kann dich abmahnen lassen wenn deine Katze auf seinen Rasen sche*sst.
Nur ist es in den meisten Fällen halt Bullsh*t wenn die Leute sagen wie waren es nicht, sie haben nix runtergeladen und ihre lieben Kinder würden sowas ja auch niemals machen. Wenn sie es wirklich nicht gewesen wären könnten sie der der Abmahnung einfach widersprechen. Aber meist ist es halt nunmal recht eindeutig wenn der Sohn den Torrent angeworfen hat und den neuen Kinofilm geleecht hat.
Wenn dir jemand einen Mahnbescheid über eine unberechtigte Forderung schickt widersprichst du dem ja auch.
Und wenn ich dann noch lese dass die Bundesregierung anonyme SIM Karten abschaffen will aber gleichzeitig tausende offene WLANs schafft frage ich mich ernsthaft warum in die SIM Karten Geschichte überhaupt Zeit und Geld investiert wird.
KlaasKersting
Captain
- Registriert
- Okt. 2015
- Beiträge
- 3.088
TheManneken schrieb:Andererseits: wird hier nicht Kriminellen Tür und Tor geöffnet? Mag sein, dass es in anderen Ländern bereits seit Jahren so ist, wie es bei uns jetzt kommen soll. Doch ist das nicht auch eine prima Sache für alle, die ohne Rückverfolgbarkeit Softwarepiraterie, Onlinebetrug und Identitätsdiebstahl etc. begehen wollen? Und auch man selbst ist doch in seinem eigenen WLAN nicht mehr sicher.
VPNs, TOR, anonyme SIMs, bereits vorhandene offene WLANs, eigenen Server im Ausland mit PaySafe/Bitcoin bezahlen, Internet Cafes, WEP-gesicherte Netze in Minuten knacken... gibt mehr als genug Optionen.
Realistisch dürfte es höchstens Einfluss auf Softwarepiraterie und Filesharing haben, ernsthafte Kriminelle haben entweder ein Mindestmaß an Ahnung und kommen auch so klar, oder sind sehr schnell gefasst.
W
wunschiwunsch
Gast
h00bi schrieb:Wenn sie es wirklich nicht gewesen wären könnten sie der der Abmahnung einfach widersprechen. Aber meist ist es halt nunmal recht eindeutig wenn der Sohn den Torrent angeworfen hat und den neuen Kinofilm geleecht hat.
Wenn dir jemand einen Mahnbescheid über eine unberechtigte Forderung schickt widersprichst du dem ja auch.
Mit welchem nutzen? Kannst ja eh nicht beweisen, dass du es nicht gewesen bist, was du im Zivilrecht aber können müsstest wenn es nachher zum Prozess kommt. Aber ja die meisten kommen erst gar nicht soweit weil das Arbeit macht und es viel schöner für die Abmahnanwälte ist die unwissenden sofortzahler um ihr Geld zu bringen wie im Fall redtube ...
- Registriert
- Sep. 2006
- Beiträge
- 10.147
Wenn es zum Prozess käme, gilt doch immer noch "im Zweifel für den Angeklagten", so müsste man mir also bspw. nachweisen, dass ich tatsächlich etwas heruntergeladen habe, nehme ich doch mal an?
TheManneken schrieb:Wenn es zum Prozess käme, gilt doch immer noch "im Zweifel für den Angeklagten", so müsste man mir also bspw. nachweisen, dass ich tatsächlich etwas heruntergeladen habe, nehme ich doch mal an?
Weiß nicht so genau, ob das im Zivilrecht auch so ist, da entscheidet doch eher, wer mehr Geld für den Prozess zur Verfügung hat. Allerdings wenn das neue Gesetz vernünftig ausgearbeitet wird, sollte das schon ziemlich entscheidend für den Prozess sein.
Drummermatze
Commander
- Registriert
- Sep. 2014
- Beiträge
- 2.201
Gut, dann werde ich nun meinen Internetvertrag kündigen und mich mit 3 weiteren Nachbarn zusammen tun.
Dann bezahlen wir nur noch einen Vertrag und teilen den durch 4.
Die Abmahnung und Anzeige wegen KiPo bekommt natürlich der, der den Anschluss besitzt.
Die anderen machen sich dann aus dem Staub.
Wie kann sowas ernsthaft durchgehen?
Offene WLANs bei unserer heutigen Gesellschaft, wo jeder nur noch an sich denkt.
Und an andere Stelle wird über den Vectoring Antrag diskutiert.
Verkehrte Welt...
Dann bezahlen wir nur noch einen Vertrag und teilen den durch 4.
Die Abmahnung und Anzeige wegen KiPo bekommt natürlich der, der den Anschluss besitzt.
Die anderen machen sich dann aus dem Staub.
Wie kann sowas ernsthaft durchgehen?
Offene WLANs bei unserer heutigen Gesellschaft, wo jeder nur noch an sich denkt.
Und an andere Stelle wird über den Vectoring Antrag diskutiert.
Verkehrte Welt...
KlaasKersting
Captain
- Registriert
- Okt. 2015
- Beiträge
- 3.088
Wer zwingt denn jemanden zu einem offenen WLAN?
Und Abmahnung wegen KiPo? Glaube nicht, dass daran jemand ein Urheberrecht einfordern wird. Man sollte wenigstens ansatzweise wissen, wovon man spricht. Aber KiPo und Nazis ziehen immer.
Und Abmahnung wegen KiPo? Glaube nicht, dass daran jemand ein Urheberrecht einfordern wird. Man sollte wenigstens ansatzweise wissen, wovon man spricht. Aber KiPo und Nazis ziehen immer.
Ich glaube die GEMA mit der GEMA Vermutung ist das einzige im deutschen Rechtssystem, wo nicht der Kläger sondern der Verklagte etwas nachweisen muss. In dem Fall halt, dass die von ihm zB öffentlich gespielten Musikstücke wirklich von Künstlern waren, die nicht von der GEMA vertreten werden.PongLenis schrieb:Weiß nicht so genau, ob das im Zivilrecht auch so ist, da entscheidet doch eher, wer mehr Geld für den Prozess zur Verfügung hat. Allerdings wenn das neue Gesetz vernünftig ausgearbeitet wird, sollte das schon ziemlich entscheidend für den Prozess sein.
Das stammt eigentlich noch aus einer Zeit wo es nicht mit geringem Aufwand wie digitalen Fingerabdrücken möglich gewesen ist so einen Nachweis auch automatisch zu erbringen. Aber die Rechtssprechung lebt dort noch in der Vergangenheit, statt die GEMA zum Einsatz moderner Mittel wie Datenbanken mit digitalen Fingerabdrücken aller Musikstücke zu zwingen.
In allen anderen Fällen in unserem Rechtsstaat muss aber doch immer der Kläger nachweisen, dass der Beklagte an der Tat die Schuld trägt und nicht der Beklagte, dass er unschuldig ist.
Bei offenen WLANs dürfte das für Abmahner wohl unmöglich sein, wenn es nach aktuellen Urteilen schon bei Nutzung durch mehrere Familenmitglieder nicht möglich ist.
Aber erst mal abwarten, was dann wirklich im Gesetz steht und wie ggf. die ersten Urteile lauten werden.
Ähnliche Themen
- Antworten
- 9
- Aufrufe
- 1.299
- Antworten
- 6
- Aufrufe
- 1.403
- Antworten
- 37
- Aufrufe
- 5.939
- Antworten
- 35
- Aufrufe
- 6.206
- Antworten
- 43
- Aufrufe
- 8.703