Volkimann schrieb:
Man mag mich korrigieren, aber ich bin der Meinung das Synology bzw die Händler sich zumindest in Deutschland nicht rausreden können.
Wenn die Ware mangelhaft ist,kann doch zunächst Reparatur oder Umtausch verlangt werden. Kann der Mangel nicht behoben werdeb, hat man weitere Rechte: Kürzung des Kaufpreises, Rücktritt oder Schadensersatz.
Wie kann also eine verlötete von Werk aus defekte CPU, die auch im Tauchgerät verbaut wäre, reparieren? Gar nicht. Ergo Kauf rückgängig machen.
Du musst dem Händler die Reparatur nicht einmal zugestehen, sondern kannst gleich mangelfreie Neuware fordern. Da alle Geräte betroffen sind, wird das nicht möglich sein und damit kann man vom Kaufvertrag zurücktreten. So mein Rechtsverständnis.
Mal ehrlich: Ich überlege von der Gewährleistung Gebrauch zu machen. Der Fehler bestand ja schon bei Gefahrenübergang (Beweislast erfüllt, falls die 6 Monate um sind) und dass der Fehler bisher nicht auftritt, tut ja nichts zur Sache. Mir wurde ein mangelhaftes Produkt verkauft. Das Risiko, ob und wann der Mangel sich bemerkbar macht, kann ja nicht bei mir liegen?
Ich bin aber leider kein Jurist.
Edit:
§ 434 BGB - Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Müsste nicht v.a. Punkt 2 hier erfüllt sein, da ich von einer CPU nicht erwarte, dass sie unter Volllast übermäßig schnell altert? Andere CPUs der gleichen Art haben dieses Merkmal nicht.