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Kann mir jemand sagen, ob es möglich ist, den Telefonanschluss per E-Mail zu kündigen? In den AGBs des Anbieters heißt es lediglich, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss, was ich lediglich als Gegensatz zu "telefonisch" verstehe, allerdings ist nicht weiter ausgeführt, was "schriftlich" genau bedeutet. Hat jemand nähere Infos zu dem Thema?
Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich glaube man kann inzwischen auch per E-mail Geschäftsverkehr abwickeln, das es seine Gültigkeit hat. Warum fragst du hier und schreibst nicht den Anbieter, wenn er eine Bestätigung rausschickt ist gut, wenn dies nicht innerhalb von X Tagen passiert, nochmals anrufen und nachfragen!
hallo ,
nähere info´s kann ich dir leider nicht liefern, aber ich habe damals meinen t-online telefon und auch internetanschluus per e-mail gekünduigt ,und hat auch super funktioniert .
Das bestätigungsschreiben kam sowohl in briefform und auch per mail.
fax oder besser brief. email kannst zwar schreiben aber die meisten werden antworten, dass das ganze in nem brief nochmal schreiben darfst
und um eine kündigungsbestätigung bitten, falls es probleme gibt und die z.b. einfach weiter abbuchen, etc...
je nachdem ob es knapp vor der kündigungsfrist ist lieber per einschreiben+rückschein abschicken, damit du 100% rechtzeitig aus dem vertrag draussen bist und das auch belegen kannst. gibt genug anbieter die erhalten "niemals" eine mail oder einen brief und schon hast du u.u. 1 jahr längere vertragslaufzeit. ort, datum dein name(+kunden/anschlussnummer) und kündigungszeitraum müssen in dem schreiben enthalten sein neben deiner unterschrift.
je nachdem überlegen ob du die telefonnummer behalten willst und das noch anmerken zwecks protierungsauftrag..
die sicherste und aber auch teuerste variante ist immernoch das einschreiben oder ein fax mit sendebestätigung, die email variante ist sicher am kompfortabelsten
Danke für die Antworten. Weiß jemand, wo ich Infos über die rechtliche Seite bekommen kann, d.h. ob eine E-Mail als schriftliche Kündigung gewertet werden muss? Ich weiß z.B. dass das z.B. bei Premiere kein Problem war.
es gibt in diesem Fall keinen "gesetzlichen" Aspekt über die Art/Form der Kündigung.
Diese wird in den AGB festgelegt.
Wenn ein Provider "...Kündigung per Mail..." in den AGB stehen hat, dann genügt eine Kündigung auf diese Art.
Ich würde mich aber darauf nicht verlassen, denn eine Mail kommt mal schnell abhanden.
Im Gegenzug aber, kann man eine Kündigung per Einschreiben nicht ablehnen.
Zuletzt bearbeitet:
("rechtlichen" in "gesetzlichen" geändert.)