cru5h3r
Lt. Commander
- Registriert
- Aug. 2005
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Dieser Vorschlag lässt sich in der Praxis nicht umsetzen. Sieht man bei diesem Urteil z.B: https://www.teltarif.de/wasybell-klage-telekom-techniker-termine/news/72861.html
Am Ende wird die Verantwortung hin und her geschoben. So oder so bleibt das Problem beim Kunden. Der muss sich Wochen oder Monate mit seinem Anbieter herumstreiten. Selbst wenn das Schlitungsverfahren kostenfrei ist. Am Ende läuft es über die BNetzA und die wird das dann schon so drehen das der Provider nichts zahlen muss.
Außerdem, wie kommen die darauf das für eine Privatperson ein Schaden in Höhe von 100,- EUR pro Tag entsteht? Bzw. wie kommen die auf diese Pauschale. Man kann doch nur Schaden erstatten der auch wirklich angefallen ist.
Oft ist bei einem Wechsel auch der Kunde daran schuld.
Am Ende wird die Verantwortung hin und her geschoben. So oder so bleibt das Problem beim Kunden. Der muss sich Wochen oder Monate mit seinem Anbieter herumstreiten. Selbst wenn das Schlitungsverfahren kostenfrei ist. Am Ende läuft es über die BNetzA und die wird das dann schon so drehen das der Provider nichts zahlen muss.
Außerdem, wie kommen die darauf das für eine Privatperson ein Schaden in Höhe von 100,- EUR pro Tag entsteht? Bzw. wie kommen die auf diese Pauschale. Man kann doch nur Schaden erstatten der auch wirklich angefallen ist.
Oft ist bei einem Wechsel auch der Kunde daran schuld.