Slimer.
Commander
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- Jan. 2005
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Letzter Versuch, glaubt es oder nicht.
Auszug aus den Dell AGB´s
Absatz (3) bleibt Ermessenssache und bedarf ausführlicher klärung. Da ich aber die Aussage von Dell hatte, ich bekäme als Privatkunde ein Neugerät, dürfte die unter (3) erwähnten "unverhältnismäßigen Kosten" für Dell wohl eher nicht anfallen, wenn sie ein Neugerät statt eines reparierten liefern.
Warum sollte man die AGB´s also modifizieren, wenn kein Unterschied besteht. Dann könnte man sie auch lassen
Speed007 hat den Absatz genau auf den falschen bezogen, nämlich auf den Verbraucher. Der Absatz bezihet sich aber auf den Händler! Der Unterschied sollte jetzt endlich deutlich sein.
So long
Slimer
Auszug aus den Dell AGB´s
7.
Ansprüche bei Sachmängeln Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
Ist der Käufer nicht Verbraucher, finden nachfolgende Modifikationen Anwendung...ist Dell abweichend von § 439 BGB nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.....
BGB § 439
Nacherfüllung (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
dazu:
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
Absatz (3) bleibt Ermessenssache und bedarf ausführlicher klärung. Da ich aber die Aussage von Dell hatte, ich bekäme als Privatkunde ein Neugerät, dürfte die unter (3) erwähnten "unverhältnismäßigen Kosten" für Dell wohl eher nicht anfallen, wenn sie ein Neugerät statt eines reparierten liefern.
Warum sollte man die AGB´s also modifizieren, wenn kein Unterschied besteht. Dann könnte man sie auch lassen
Speed007 hat den Absatz genau auf den falschen bezogen, nämlich auf den Verbraucher. Der Absatz bezihet sich aber auf den Händler! Der Unterschied sollte jetzt endlich deutlich sein.
So long
Slimer