Wenn ich überlege, durch zwei Wände und 20m Luft im Nachbarhaus eine ERHEBLICHE Belästigung zu verursachen, dann halte ich selbst die Lautstärke im Zimmer nicht aus. Und wie ich schon schrieb, wenn man die schreienden Nachbarn noch durch die Musik hört, kann es keine erheblich Belästigung sein. Und nur, weil sich zwei Nachbarn subjektiv durch den Bass gestört fühlen, muss es objektiv betrachtet noch lange keine erhebliche Belästigung sein. Aber letzte Klarheit ergibt sich immer nur für den Einzelfall vor einem Richter. Tip für den TE: Bei der nächsten Beschwerde einfach mal Probehören, wie die Nachbarn die Musik hören und dann entscheiden, ists wirklich laut oder mögen sie nur die Musik nicht?
Zuletzt bearbeitet: