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Teures Tagan Netzteil brennt durch. PC kaputt?
- Ersteller Techno120
- Erstellt am
Sublogics
Rear Admiral
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- Feb. 2005
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Was steckt sonst so in den anderen Slots? Evtl. ist es auch eine BIOS-Option die für die x4-Anbindung nun verantwortlich ist.
Es wäre jetzt natürlich interessant wie es rechtlich aussieht in der Sache "Netzteil-Qualität". Der gute Menschenverstand würde mir ja sagen daß der Händler verpflichtet wäre ein mindestens gleichwertiges Netzteil zu verbauen. Aber ob das tatsächlich so ist?
Es wäre jetzt natürlich interessant wie es rechtlich aussieht in der Sache "Netzteil-Qualität". Der gute Menschenverstand würde mir ja sagen daß der Händler verpflichtet wäre ein mindestens gleichwertiges Netzteil zu verbauen. Aber ob das tatsächlich so ist?
Rotexer
Lt. Junior Grade
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Ich bin mir zwar nicht sicher, aber es kann doch wohl nicht rechtens sein, ein 140€ Netzteil durch ein 40€ Netzteil zu ersetzen.
Und dann auch noch eines der Marke LC-Power, was vielleicht noch ausreicht, um überhaupt dein System zu betreiben - bei den Schutzmechanismen hört es dann aber auf.
Wenn der Händler dir schon kein preislich gleichwertiges einbauen möchte, dann doch wohl wenigstens ein qualitativ hochwertiges alà BeQuiet!/Seasonic/Cougar/Enermax. Weitere findest du in dieser Liste.
Und dann auch noch eines der Marke LC-Power, was vielleicht noch ausreicht, um überhaupt dein System zu betreiben - bei den Schutzmechanismen hört es dann aber auf.
Wenn der Händler dir schon kein preislich gleichwertiges einbauen möchte, dann doch wohl wenigstens ein qualitativ hochwertiges alà BeQuiet!/Seasonic/Cougar/Enermax. Weitere findest du in dieser Liste.
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Held213
Fleet Admiral
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LC Power LC5550 Netzteil 550W
Billiger Elektroschrott. Da stimmt die Relation nicht.
Wenn du einen Audi A8 zum Händler bringst, möchtest ja im Austausch auch keinen A4.
Rotexer
Lt. Junior Grade
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kisser schrieb:Der Händler kann hier verbauen was er will, da er lediglich aus Kulanz handelt.
Nach 1,5 Jahren ist da nichts mehr mit Gewährleistung.
Ich kann mich auch irren, aber die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt doch 2 Jahre.
Somit handelt der Verkäufer auch nicht aus Kulanz.
Du irrst nicht.
Wenn der Kunde den Nachweis erbringt, dass der Mangel vor 1,5 Jahren schon vorhanden war.
Gewährleistung ist kein Haltbarkeitsgarantie, sondern bezieht sich auf die Beschaffenheit einer Sache zum Zeitpunkt des Kaufes. Nach 6 Monaten greift hier die Beweislastumkehr, s.o.
Wenn der Kunde den Nachweis erbringt, dass der Mangel vor 1,5 Jahren schon vorhanden war.
Gewährleistung ist kein Haltbarkeitsgarantie, sondern bezieht sich auf die Beschaffenheit einer Sache zum Zeitpunkt des Kaufes. Nach 6 Monaten greift hier die Beweislastumkehr, s.o.
amd322
Lieutenant
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kisser schrieb:Du irrst nicht.
Wenn der Kunde den Nachweis erbringt, dass der Mangel vor 1,5 Jahren schon vorhanden war.
Gewährleistung ist kein Haltbarkeitsgarantie, sondern bezieht sich auf die Beschaffenheit einer Sache zum Zeitpunkt des Kaufes. Nach 6 Monaten greift hier die Beweislastumkehr, s.o.
Ist doch offensichtlich das der Mangel von Anfang an da war und kein Gericht in Deutschland wird es anders sehen.Wenn man wirklich auf die Härte ankommen lässt mit dem richtigen Anwalt könnte man den gesamten Werk Tagan oder deren Nachfolger verklagen.Wie können sie so ein höchst gefährlichen Teil mit offensichtlichen Mangel verkaufen und wo waren eigentlich die Prüfer(TÜV etc).Das ganze Haus hätte in Flammen gehen können und Leib und Leben währen in Gefahr.Ich bin echt sauer auf dieser und andere Firmen die nur auf die Profit schauen ohne Verluste.
Stefan Payne
Banned
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- Mai 2002
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- 4.631
Da würd ich jetzt echt noch mal hingehen und die Nachbresserung nicht akzeptieren, da du ein hochwertiges Netzteil für über 100€ bezahlt hast und nicht ein möchtegern 550W Netzteil, das du im Handel für ~30€ bekommst...Techno120 schrieb:Die Grafikkarte steckt in einem x16 Slot (der Oberste).
Der im Computerladen hat ein LC Power LC5550 Netzteil 550W eingebaut.
Öhm, doch.kisser schrieb:Der Händler kann hier verbauen was er will, da er lediglich aus Kulanz handelt.
Nach 1,5 Jahren ist da nichts mehr mit Gewährleistung.
Denn hbei einem geplatzten Kondensator würde ich eher davon ausgehen das der Mangel schon von Anfang an da war und nicht durch die Nutzung verursacht worden ist. Daher würde ich auch noch mal zu dem Laden gehen und auf ein gleichwertiges Gerät bestehen wollen.
@amd322
Dass ein Kondensator platzt, kommt vor. Ist zwar selten, aber kann vorkommen.
Wenn das Gerät jetzt aber schon einige Jahre im Regal liegt, so ist es sehr wahrscheinlicher, dass ein Kondensator platzt, da sie auch im Regal altern, wenn sie mal benutzt worden sind. Das ist bei einem NEUEN Netzteil zwangsläufig der Fall, da dies Geräte vor der Auslieferung vom Hersteller überprüft werden. Hier kannst du dem Hersteller selbst keinen Vorwurf machen, da das Problem eher die Lagerung ist.
Schau mal hier dort siehst dann, dass das Gerät seit dem 26.11.2007 gelistet ist. Wenn man jeztt 1,5 Jahre zurückrechnet, dann haben wir Ende 2010.
Sprich das Gerät kann durchaus 3 Jahre gelagert worden sein, bevor es im Rechner des Thread Erstellers Verwendung fand.
Und das ist das eigentliche Problem!
Siehe auch dieses von einem Elko Hersteller.
hier gibt es noch etwas und hier ist auch noch was, besonders interessant:
Ausserdem kann sich die Al-Oxydschicht im Lauf der Jahre zersetzen, sodass sie erst langsam wieder an ihre Nennspannung "gewöhnt" werden müssen. Andernfalls können sie schonmal nach längerer Lagerung kurz nach der ersten Wiederinbetriebnahme explodieren.
Und das ist hier passiert...
Zuletzt bearbeitet:
L
Lighti
Gast
Geh da noch mal hin und verlang ein ordentliches Netzteil mit gleicher Qualität. Denn jetzt hast du tatsächlich einen Chinaböller in deinem PC und es ist nur eine Frage der Zeit bis sich das Teil mit nem Knall verabschiedet. Und dann dürfte deine ohne schon beschädigte Hardware endgültig kaputt sein.
Da kann man schon fast von Absicht sprechen. Der Händler weiß genau, dass die Garantie bald um ist, die Hardware schon einen Schaden hat und verbaut dir das billigste Mistding das er finden konnte... vermutlich liegt dieses Teil auch schon seit Jahren in irgendeinem Regal rum...
Unfassbar... und dann ärgern sich die Händler, dass nur noch im Internet bestellt wird...
Zum Thema Garantie: Das war keine Kulanz des Händlers, das war seine rechtliche Pflicht!
Da das Netzteil bei Verkauf schon lange nicht mehr vom Hersteller vertrieben wurde, wäre die Keimtheorie damit belegt!
Der Händler hat die Pflicht den Sachmangel zu beheben, ohne den Wert der Sache zu mindern! Genau das hat er aber getan! Dabei kann man ihm schon fast Mutwilligkeit unterstellen!
@TE:
Nimm einen Erwachsenen mit(!) und fordere den Händler zur vernünftigen Behebung des Sachmangels auf. Mir persönlich wäre jetzt der Kragen geplatzt und ich würde auch schon mit einem Anwalt drohen! Das ist eine Schweinerei dir da so ein Schei*teil einzubauen!
Ich würde dem Händler klipp und klar sagen: Entweder sie bauen mir ein vernünftiges Netzteil da ein (ein wesentlich günstigeres beQuiet würde ja schon reichen) oder ich bestelle mir im Internet eines für 140€ und sie bekommen die Rechnung samt Anwaltsgebühren von meinem Anwalt!
PS: Wenn der Händler rumzickt, dann sag bescheid. Ich such dir die genauen Paragraphen raus, die kannst du ihm dann zusenden oder vorlesen. Sollte er dann immer noch uneinsichtig sein, dann geh mit deinen Eltern zum Anwalt. Da die Anwälte in der Regel nichts von PCs verstehen, könntest du auch einen Ausdruck dieses Threads (bzw. der wichtigen Posts) mitnehmen. Der Anwalt wird dem Händler dann eine Rechnung über die Anwaltsgebühren zuschicken und ihm vielleicht noch eine letzte Frist einräumen. Spätestens dann wird der Händler einlenken. Wenn nicht, wird es sehr teuer für den Händler, aber das kann dir dann ja egal sein.
Da kann man schon fast von Absicht sprechen. Der Händler weiß genau, dass die Garantie bald um ist, die Hardware schon einen Schaden hat und verbaut dir das billigste Mistding das er finden konnte... vermutlich liegt dieses Teil auch schon seit Jahren in irgendeinem Regal rum...
Unfassbar... und dann ärgern sich die Händler, dass nur noch im Internet bestellt wird...
Zum Thema Garantie: Das war keine Kulanz des Händlers, das war seine rechtliche Pflicht!
Wikipedia schrieb:Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes ... Der Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie).
Da das Netzteil bei Verkauf schon lange nicht mehr vom Hersteller vertrieben wurde, wäre die Keimtheorie damit belegt!
Der Händler hat die Pflicht den Sachmangel zu beheben, ohne den Wert der Sache zu mindern! Genau das hat er aber getan! Dabei kann man ihm schon fast Mutwilligkeit unterstellen!
@TE:
Nimm einen Erwachsenen mit(!) und fordere den Händler zur vernünftigen Behebung des Sachmangels auf. Mir persönlich wäre jetzt der Kragen geplatzt und ich würde auch schon mit einem Anwalt drohen! Das ist eine Schweinerei dir da so ein Schei*teil einzubauen!
Ich würde dem Händler klipp und klar sagen: Entweder sie bauen mir ein vernünftiges Netzteil da ein (ein wesentlich günstigeres beQuiet würde ja schon reichen) oder ich bestelle mir im Internet eines für 140€ und sie bekommen die Rechnung samt Anwaltsgebühren von meinem Anwalt!
PS: Wenn der Händler rumzickt, dann sag bescheid. Ich such dir die genauen Paragraphen raus, die kannst du ihm dann zusenden oder vorlesen. Sollte er dann immer noch uneinsichtig sein, dann geh mit deinen Eltern zum Anwalt. Da die Anwälte in der Regel nichts von PCs verstehen, könntest du auch einen Ausdruck dieses Threads (bzw. der wichtigen Posts) mitnehmen. Der Anwalt wird dem Händler dann eine Rechnung über die Anwaltsgebühren zuschicken und ihm vielleicht noch eine letzte Frist einräumen. Spätestens dann wird der Händler einlenken. Wenn nicht, wird es sehr teuer für den Händler, aber das kann dir dann ja egal sein.
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Tinpoint
Admiral
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wartet mal, hat er das LC als Ersatz gegeben oder nur um die Zeit zu überbrücken bis das Tagan "repariert" wird?
Ersteres wäre eine Frechheit, da der händler das teil einschickt und wahrscheinlich ein gelichweritges wiederbekommt ( Tagan gibt es wohl nicht mehr aber deren Eigentümer Maxpoint)
Ersteres wäre eine Frechheit, da der händler das teil einschickt und wahrscheinlich ein gelichweritges wiederbekommt ( Tagan gibt es wohl nicht mehr aber deren Eigentümer Maxpoint)
L
Lighti
Gast
Ich denke Ersteres, denn ansonsten hätte der TE ja erwähnt, dass das LC nur übergangsweise verbaut wurde. Das würde meine Erfahrung mit den meisten kleinen Händlern, die rumzicken und bescheißen wo es nur geht, auch bestätigen. Auch kenne ich keinen Händler (weder große noch kleine) die derart kulant sind und den PC erstmal funktionsfähig machen, um dem Kunden die Warterei zu ersparen. Sch... auf den Kunden, der soll nur das Geld bringen und sich dann vom Acker machen ^^
Stefan Payne
Banned
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Naja, da würde ich eher ein Gerät mit Kabelmanagment und Gold Zertifizierung um 500W rum nehmen wollen. 800W braucht man bei leibe nicht und es ist auch ein gutes Angebot an den Händler...Lighti schrieb:Ich würde dem Händler klipp und klar sagen: Entweder sie bauen mir ein vernünftiges Netzteil da ein (ein wesentlich günstigeres beQuiet würde ja schon reichen) oder ich bestelle mir im Internet eines für 140€ und sie bekommen die Rechnung samt Anwaltsgebühren von meinem Anwalt!
Wobei ich hier grundsätzlich eher auf ein Dark Power Pro P10 zurückgreifen würde, die ja auch bald erscheinen sollten (hoffen wir mal)
Ich denke, dass das mit dem Anwalt gerade bei kleineren PC-Läden nicht verkehrt ist.Lighti schrieb:PS: Wenn der Händler rumzickt, dann sag bescheid. Ich such dir die genauen Paragraphen raus, die kannst du ihm dann zusenden oder vorlesen. Sollte er dann immer noch uneinsichtig sein, dann geh mit deinen Eltern zum Anwalt. Da die Anwälte in der Regel nichts von PCs verstehen, könntest du auch einen Ausdruck dieses Threads (bzw. der wichtigen Posts) mitnehmen. Der Anwalt wird dem Händler dann eine Rechnung über die Anwaltsgebühren zuschicken und ihm vielleicht noch eine letzte Frist einräumen. Spätestens dann wird der Händler einlenken. Wenn nicht, wird es sehr teuer für den Händler, aber das kann dir dann ja egal sein.
Ich kann zwar verstehen, dass man auch leben möchte und von den Erlösen des ladens leben möchte, aber leider nur allzu oft diese Läden nicht sehr kulant sind und man letztendlich mit einer Bestellung im Internet besser fährt.
Und der Service, bei dem diese Läden punkten könnten, lässt meist auch noch Raum für Verbesserungen...
Stefan Payne schrieb:Öhm, doch.
Denn hbei einem geplatzten Kondensator würde ich eher davon ausgehen das der Mangel schon von Anfang an da war und nicht durch die Nutzung verursacht worden ist.
Ich nicht. Jedes Bauteil geht irgendwann einmal kaputt, auch durch Nutzung (oder sogar ohne Nutzung). Warum der Kondensator geplatzt ist, weiß man ja nicht, das könnte ja auch die Folge des Ausfalls eines anderen Bauteils sein.
Tatsache ist, dass das NT 1,5 Jahre funktioniert hat und nun die Beweislast für einen Sachmangel beim TE liegt.
Lighti schrieb:Zum Thema Garantie: Das war keine Kulanz des Händlers, das war seine rechtliche Pflicht!
Wer nicht zwischen Garantie und Gewährleistung unterschieden kann, sollte am besten die Finger von der Tastatur lassen und keinen Unsinn posten.
Sublogics
Rear Admiral
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Das könnte sehr gut möglich sein! Bei Unterbrechung der PCIe-Kontakte fällt die Grafikkarte nicht komplett aus sondern es funktionieren nur die dazugehörigen PCIe-Lanes nicht mehr. Das sah man ja früher öfter wenn zu Benchmark-Zwecken die Kontakte einfach abgeklebt wurden. Möglicherweise ist das bei dir so der Fall durch den möglichen Defekt des fotografierten Bauteils. Das hat ja direkt damit zu tun.Techno120 schrieb:Jetzt habe ich nurnoch 4x PCI statt vorher 16x PCI.
Liegt das an den schwarzen Stellen?