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Tipp: GTX 780 für 130€
- Ersteller dave021
- Erstellt am
shreecy
Lt. Junior Grade
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Night Shift schrieb:Hab auch mal bestellt...
Bei BA-Computer.at
Hat jemand von euch an sich Erfahrungen mit dem Laden?
Ja hab schon oft was abgeholt dort, sind ganz okey
L
Leonthepro
Gast
Um euch einen kleinen Wink zu geben: Bin aus Wien und kenne die Firma BA-Computer - ist ein seriöser shop!
Hab selbst gerade eine bestellt (Selbstabholung )
Hab selbst gerade eine bestellt (Selbstabholung )
Night Shift
Lt. Commander
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Danke für die Info Jungs, bezüglich BA
Ajo, wenn es ein Storno wird, ist es halt so.
Dachte zwar eher an ne 970 Inklusive GTA V,
aber wenn das hier klappt wäre das schon arg Geil
Ajo, wenn es ein Storno wird, ist es halt so.
Dachte zwar eher an ne 970 Inklusive GTA V,
aber wenn das hier klappt wäre das schon arg Geil
un4given
Lt. Junior Grade
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- Sep. 2008
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- 442
Chuckroll schrieb:Hi,
Ist wieder mal nur eine Masche um an Kohle zu kommen.
Ruck zu sind bei denen mehrere tausende Euro auf dem Konto.
und wenn man Selbstabholung mit Bezahlung vor Ort wählt?
RiseAgainstx
Vice Admiral
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könnt ihr alle sowas von knicken ^^
solche fehler passieren nicht selten und enden mit nem Storno
oder noch nerviger nach Überweisung, 100 Jahre auf die Rücküberweisung warten
oder schlimmer: Kohle weg ^^
also wenn überhaupt: schön brav paypal nutzen
solche fehler passieren nicht selten und enden mit nem Storno
oder noch nerviger nach Überweisung, 100 Jahre auf die Rücküberweisung warten
oder schlimmer: Kohle weg ^^
also wenn überhaupt: schön brav paypal nutzen
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Chuckroll schrieb:Hi,
Ist wieder mal nur eine Masche um an Kohle zu kommen.
Ruck zu sind bei denen mehrere tausende Euro auf dem Konto.
Und dann meldet man geschickt einfach Insolvenz an.
Ist auch totaler Quatsch. Solange in Österreich das KSchG gilt, wird sich kein Unternehmen auf einen Prozess einlassen. Dafür sind die Gerichts- und Anwaltskosten zu hoch (auch wenn bei solchen Beträgen kein absoluter Anwaltszwang besteht).
Wenn du auf der Bestellung beharrst, werden sie liefern. In der Theorie "Irrtumsanfechtung" ist das ja alles super lustig. Aber keiner will einen Prozess führen, den man auch verlieren könnte. Denn eindeutig ist das garantiert nicht. Vorallem BA-Computer die seit Jahren in Wien tätig sind. Ich bin auf BA-Computer gekommen, weil sie (neben Conrad) als einziges Unternehmen Feinelektronikteile angeboten haben.
Und das mit der Insolvenz ist auch kompletter Quatsch. Die sind froh die 780 aus dem Zentrallager loszuwerden, wenn die 900er Serie schon draussen ist (zu solchen Preisen).
Wenn du auf der Bestellung beharrst, werden sie liefern. In der Theorie "Irrtumsanfechtung" ist das ja alles super lustig. Aber keiner will einen Prozess führen, den man auch verlieren könnte. Denn eindeutig ist das garantiert nicht. Vorallem BA-Computer die seit Jahren in Wien tätig sind. Ich bin auf BA-Computer gekommen, weil sie (neben Conrad) als einziges Unternehmen Feinelektronikteile angeboten haben.
Und das mit der Insolvenz ist auch kompletter Quatsch. Die sind froh die 780 aus dem Zentrallager loszuwerden, wenn die 900er Serie schon draussen ist (zu solchen Preisen).
Night Shift
Lt. Commander
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- 1.109
Vorkasse würde ich auch nicht machen,
aber PayPal geht noch.
Meine Bescheidene Meinung.
Hab mal ein Fall bei Ebay gehabt wo gefälschte ware
Verkauft wurde die als Original deklariert war,
absolut reibungslos Geld zurück bekommen.
Und da der Verkäufer nicht mehr aufzufinden war,
konnte ich auch noch die Ware behalten.
Wobei dir nur noch für die Tonne gut war.
aber PayPal geht noch.
Meine Bescheidene Meinung.
Hab mal ein Fall bei Ebay gehabt wo gefälschte ware
Verkauft wurde die als Original deklariert war,
absolut reibungslos Geld zurück bekommen.
Und da der Verkäufer nicht mehr aufzufinden war,
konnte ich auch noch die Ware behalten.
Wobei dir nur noch für die Tonne gut war.
yetisports
Lieutenant
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- Juli 2008
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- 756
dave021 schrieb:[...] Sobald du bestellst, hast du einen verbindlichen Vertrag. Von daher: Ausnutzen, solange nicht behoben.
Nein, hat man nicht. Der Verkäufer stellt die Ware in sein "Schaufenster" namens Online-Shop. Das heißt aber nicht dass er sie DIR verkaufen möchte. Erst mit der Bestätigung des Kaufs wird die Willenserklärung vom Verkäufer gültig.
moshimoshi
Captain
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Die sind froh die 780 aus dem Zentrallager loszuwerden, wenn die 900er Serie schon draussen ist (zu solchen Preisen).
Sehe ich auch so
Man sollte wenn Möglich mit Paypal bezahlen.
balmungd schrieb:@dave021
Danke für die Info auch mal per PayPal bestellt
Vorallem die Deutschen hier, sollten keine Bedenken haben. Laut EuGVVO (genau unter Art 17ff "Verbrauchergerichtsstand") wird der Gerichtsstand nach dem Wohnort des Verbrauchers bestimmt. Und ihr könnt euch ausmalen was für Kosten das wären, wenn ein kleines Wiener Elektronikunternehmen einen Prozess in Deutschland führen müsste.
moshimoshi
Captain
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Waren den alle anderen auch schlau und haben sich die AGBS durchgelesen?
II. Vertragsabschluss
Unsere Angebotspalette ist unverbindlich und freibleibend. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die anschließend von uns verschickte Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, sobald wir dem Kunden die Versandbestätigung übersenden. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 4-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden. Unternehmer sind 14 Tage an ihr Anbot gebunden. Der Kunde ist verpflichtet, die im Bestellformular zu tätigenden Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden resultieren, hat der Kunde zu ersetzen. Unser Unternehmen führt nicht alle angebotenen Dienstleistungen selbst aus und behält sich deshalb vor, Aufträge durch qualifizierte Dritte ausführen zu lassen.
Ergänzung ()
dX. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir liefern verfügbare Artikel innerhalb von drei Werktagen, jedoch maximal in der gesetzlichen Frist von 30 Tagen nach erfüllter Leistung des Kunden aus. Sollte uns dies nicht möglich sein, wird der Kunde umgehend von uns informiert.
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