Wurde schonmal geschrieben, aber mit Halbwissen aufräumen darf man ruhig doppelt: Längst wieder erlaubt.guckmalrein schrieb:..ist doch schon "verboten". Kümmert sich nur keiner drum
Die Idee hinter dem Verbot war, daß ein solcher Zeitraum nicht übersehbar ist (Anbieter könnte pleite gehen bspw.) und deswegen eine solche Garantie nicht "garantiert" werden kann, daß damit zu werben also Kundentäuschung ist.JamesFunk schrieb:Warum soll eine lebenslange Garantie verboten sein?
Das ist doch zum Vorteil des Kunden.
OCZ war insolvent. Das heißt, der Laden hat fertig, aus, vorbei. Bei solch einer Insolvenz verlieren aber viele Menschen allerhand, nicht zuletzt die Mitarbeiter ihre Jobs.tombrady schrieb:Und warum haben sie dann nicht ausschließlich Patente und Markenrechte erworben?
Wenn man den kompletten Laden übernimmt sollte man geltende Garantieansprüche nicht an die Mülltonne auslagern können.
Wenn Toshiba Produkte so geil sind und für Qualität stehen hätten sie ja den Schrottladen von OCZ nicht gebraucht.
Darum haben in quasi allen Ländern die Gesetzgeber gesagt: Bevor die Firma ganz im Arsch ist und alles kaputt geht, schauen wir, ob es nicht eine Lösung gibt, bei dem wenigstens ein Teil gerettet werden kann.
Dann schaut man sich an, wer alles noch Ansprüche an die insolvente Firma hat: Mitarbeiter, Lieferanten, Dienstleister, Banken, Investoren, Kunden. Diese Ansprüche werden dann einigermaßen fair bedient, aber nicht jeder kann alles bekommen, sonst wär ja keine Pleite.
Die Reihenfolge ist meist die, daß die Mitarbeiter zuerst kommen und die Kunden ganz hinten stehen, weil die in aller Regel am wenigsten betroffen sind. Garantieansprüche bspw. sind umgerechnet ein paar Euro wert je Kunde, das kann jeder verkraften. Einige Monatsgehälter nicht bekommen ist da schon deutlich schlimmer.
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