TV beschädigt: Geld zurück? Anderes Gerät?

THE_SHREDDER

Lieutenant
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Nov. 2003
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639
salve,


ich habe vor einiger Zeit ein Philips TV-Gerät erworben. Wenige Monate später wies dieses einige Mängel auf. Der Fernseher wurde in Reperatur gegeben. Bald darauf bekam ich das Gerät wieder zurück, allerdings bestanden diese Fehler immernoch. Nun habe ich den Fernseher wieder zur Reperatur abgegeben. Heute erreichte mich ein Schreiben vom Mediamarkt, dass sie die Reparatur aufgrund eines fehlenden Ersatzteiles nicht fortsetzen könnten, sich aber um baldige Erfüllung des Auftrages bemühen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich auf ein anderes Gerät wechseln darf, oder ob ich sogar mein Geld zurückverlangen könnte.

Was denkt ihr?


greetz


the_shredder
 
Zuletzt bearbeitet:
Dem Händler steht ein 3maliges Nachbesserungsrecht zu, erst wenn er 3mal versagt hat und der Fehler nachweislich noch besteht,kannst du ein neues Gerät als Ersatz einfordern.
 
mediamart scheint da nicht sehr kulant vorzugehen. denn einen ersatz tv hätten sie dir allemal geben können. karstadt hat die "3 versuche" angelegenheit bei mir konsequent durchgezogen. beim 4ten mal ahbe ich einen neuen tv erhalten;
und das ohne abhol-service. hat mich total genervt.


good luck,

christof
 
Danke für die Antworten.
Ein Ersatzgerät habe ich erhalten. Allerdings finde ich die Sache mit dem Fernseher komisch. Es sind immer die gleichen Macken. Nach jeder Reperatur.




greetz


the_shredder
 
Zuletzt bearbeitet:
(Sorry für den Doppelpost)

So,

nun ist das Gerät zum 3. Mal kaputt. 2 Mal war der Fernseher in Reparatur. Morgen wird das Gerät vom Mediamarkt wieder abgeholt. Kann ich das Geld zurückverlangen? Ein neues Gerät des selben Modells steht mir nun zu, aber kann ich auch ein anderes Modell in der gleichen Preislage bekommen?





greetz


the_shredder
 
Nein kannst du noch nicht. MediaMarkt hat noch die 3. Chance. Dann, wenn es immer noch nicht funktioniert kannst du wandlung fordern oder du bekommst ein neues baugleiches Gerät.

Bei Wandlung aber vorsicht, die können dir einen Betrag abziehen für den zeitraum, in dem du den TV genutzt hast. D.H. die werden dir die paar Monate, in denen der TV funktionierte vom kaufpreis abziehen.

haben die damals bei meinem Laptop auch gemacht. Der Anwalt in unserer Firma hat leider bestätigt, dass das rechtens ist.
 
Rep1ay schrieb:
Nein kannst du noch nicht. MediaMarkt hat noch die 3. Chance. Dann, wenn es immer noch nicht funktioniert kannst du wandlung fordern oder du bekommst ein neues baugleiches Gerät.

Bei Wandlung aber vorsicht, die können dir einen Betrag abziehen für den zeitraum, in dem du den TV genutzt hast. D.H. die werden dir die paar Monate, in denen der TV funktionierte vom kaufpreis abziehen.

haben die damals bei meinem Laptop auch gemacht. Der Anwalt in unserer Firma hat leider bestätigt, dass das rechtens ist.

^^Kannst du den bitte mal fragen, ob das auch rechtens ist, wenn du das Teil nur eine Wochte hattest und es 6 Wochen in Reparatur war oder so ähnlich?

Das wär ja dann irgendwie total dreist, weil man das Gerät gar ned wirklich hatte O_o
 
Nein, die Zeit in der das Gerät in Reparatur ist, die wird nicht mitgerechnet. Und wenn du das Gerät nur eine Woche hattest, wird MM wohl auch keinen Aufstand machen.

Aber als Bsp.

Ich hatte meinen Laptop 5 Monate, dann ging was kaputt und ich lies ihn einschicken. Der Spaß ging dann 3 Mal so. Ich habe daraus gelernt und kaufe nie wieder Gericom. Aber egal. Ganz abgesehen davon das ich den Ärger hatte, dass ich 3 mal zu MM musste, um das Gerät abzuholen nur um festzustellen, dass das Dinge immer noch kaputt ist.

Also 5 Monate hatte ich das Ding, 3 Monate war es in Reparatur. Die haben mir dann die 5 Monate vom Kaufpreis abgezogen und das nicht zu knapp. Laptop 1650 Euro. Abzug 350 Euro oder so für die 5 Monate. irgendwo in der Größenordnung.

Edit: Da Shredder "Monate" schrieb bin ich auch mal davon ausgegangen. Bei ner Woche sieht die Sache bestimmt anders aus. ;)
 
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So,

nun ist das Gerät pünktlich kurz vor Ablauf der Garantie zum 4. mal kaputt. Was kann ich jetzt von Mediamarkt verlangen?


greetz

the_shredder
 
Repariert Mediamarkt die Geräte selber? Eigene Werkstatt? Falls ja, hätte ich schon bei der 2-3 Reparatur darauf bestanden das die das Gerät zu Philips schicken, auch wenns länger dauert.

Das Gerät ist nun also schon fast 2 Jahre alt, ich würde eventuell mal Philips direkt kontaktieren, schließlich haben die den mist zusammen gebaut.
Sag denen wann und wo Du den gekauft hast, das er nun zum 4. mal innerhalb von knapp 2 Jahren defekt ist und Du eigentlich nicht sehr viel von dem Gerät hattest.
 
Lol? Was stellst du denn mit deinem Fernseher an? ;)
Ne aber im Ernst welche Marke stellt solch felerhafte Ware her?
Du kannst jetzt das Geld zurückverlangen oder ein anderes Gerät kaufen aber wie gesagt die Zeit in der du den Fernseher benutztest wird dir von dem Betrag abgezogen. Musst denen halt verklickern dass der eh fast ausschließlich in der Reperatur war ;) .

Imho schon ein starkes stück ... zum 4. mal tztztz *kopfschüttel*...

Grüße Boomslang
 
wenn dann wird er wohl noch den Zeitwert bekommen, kenn mich da rechtlich aber auch nicht aus
das Modell gibts wahrscheinlich schon gar nicht mehr, die Technik ist ja heute so kurz lebig
 
so, die Geschichte geht weiter:

der Fernseher war nun einige zeit bei Philips; für diesen Zeitraum habe ich ein Ersatzgerät erhalten. Mediamarkt wollte sich bei mir melden, falls es Neuigkeiten gibt. Dem war nicht so; ich glaube, die hätten mir das Ersatzgerät für immer überlassen... :freak:
Nach mehrmaligem Erfragen wurde mir ein konkretes Angebot gemacht: Ich könnte ein neues Philips(!)-Gerät :utminigun: im Wert von 670€ bekommen, dabei habe ich für den ursprünglichen Fernseher das Doppelte hingeblättert :grr:.
Ich werde wohl rechtliche Schritte einleiten müssen, das kann doch nicht sein...



greetz

the_shredder
 
Ich glaube da wirst du nicht allzu hohe Chance haben. Die orientieren sich einfach am Zeitwert deines alten Fernsehers, woraus sich diese (für dich) geringe Summe ergibt. Dadurch, dass du für die Ausfallzeiten deines Original-Fernsehers ein Ersatzgerät erhalten hast, ist das quasi so anzusehen, als ob du die gesamte Zeit dein Original zu Hause gehabt hättest. Deshalb wirst du mit rechtlichen Schritten wahrscheinlich nicht sehr weit kommen.

Die Service-Jungs vom Mediamarkt Fulda kenne ich mittlerweile auch schon fast beim Vornamen, hatte damals 'nen Haufen Ärger mit meinem Notebook. In der "Service-Abteilung MM Fulda" hat man immer das Gefühl, man befände sich aufm Arbeitsamt: Was'n Andrang dort! :D
 
kleine anmerkung von einem mediamarkt-angestellten ;)

wir haben eine der geilsten rechtsabteilungen im deutschen handel und die ganzen rechtslagen sind jedem markt und jedem relevanten mitarbeiter (service, abteilungsleiter, etc.) zu genüge erklärt worden.

desweiteren sollte man bei solchen aussagen wie "dreimal defekt jetzt gibs nen neuen" immer daran denken, dass dreimal der gleiche defekt vorhanden sein muss, NICHT dreimal das gleiche symptom.

wenn also ein TV kein bild macht und einmal ist es die röhre, einmal ein bauteil und einmal das netzteil, so hat man dann noch lange kein recht auf wandlung o.ä.

dazu kommt, dass der händler im falle eines anspruches auf wandlung, etc. zum teil die wirtschaftlichste variante wählen darf.
z.b. kann ein händler ein nachfolge-modell als austausch anbieten, wenn eine reparatur wirtschaflich ungünstiger wäre.
auch wenn das vergleichbare nachfolge modell günstiger ist. das ist nunmal der preisverfall.

andersrum, würde der kunde ja auch nichts draufbezahlen wenn ein nachfolgemodell teurer ist (z.b. weil das erste gerät ein werbe--preis war)

ebenso wichtig ist die differenzierung zwischen garantie und gewährleistung....aber das würde den rahmen sprengen ;)
 
ah, danke das war jetzt wirklich sehr hilfreich :daumen:.

es war immer(!) der gleiche Defekt (Softwarefehler) und daraus resultierten dann auch immer die gleichen Symptome/Fehler.
Lassen wir mal den Preis außer acht, trotzdem ist der Fernseher, den ich dann erhalten würde minderwertiger, als der den ich hatte...

Ich werde mich nun erstmal beim Verbraucherschutz informieren und dann nochmal mit Mediamarkt Kontakt aufnehmen.


greetz

the_shredder
 
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also minderwertiger darf der neue TV nicht sein. er muss schon gleichwertig und vergleichbar sein.

also z.b. gleiche bildröhren-grösse, gleiche technik (z.b. 100Hz)
 
lalas schrieb:
also minderwertiger darf der neue TV nicht sein. er muss schon gleichwertig und vergleichbar sein.

also z.b. gleiche bildröhren-grösse, gleiche technik (z.b. 100Hz)

Also in diesem groben Sinne (Bildröhre 82cm, 100Hz) sind sie schon gleichwertig, allerdings hatte der "alte" viele kleine Features (z.B. geteiltes Bild beim Videotext,usw.), die der neue nicht hat und die will ich auch nicht missen. Auch die Modellbezeichnung ist kleiner/tiefer: mein ursprüngliches Gerät war aus der Philips 87xx Reihe, das mir angebotene aus der 86xx Reihe.


greetz

the_shredder
 
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tja,aber es ist doch genauso.
Der Fernseher der vor 2 Jahren mit der Ausstattung 1200€ kostete,kostet doch heute noch noch ca. 600€.
Und die gehen nun einmal vom Zeitwert aus.
 
Nabend,


die Story hat sich nun zum Guten gewendet. Nach einigem Verhandeln hat sich MM dazu entschlossen, mir ein Gerät im Wert von 990€ zu liefern. Damit bin ich äußerst zu frieden :daumen:. Mal sehen wie lange das hält... :evillol:


greetz

the_shredder
 
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