Alpenbruder schrieb:
Abseits davon ist mir schon aufgefallen, dass die Berichterstattung von CB in Bezug auf Twitter/Musk voreingenommen wirkt. Ist aber nur mein persönlicher Eindruck.
Voreingenommen? Dass musst du echt mal ausführen, weil so fällt es schwer zu prüfen, ob du nicht vielleicht sogar "recht" hast.
An der jetzigen News kann ich nichts erkennen, was Voreingenommen ist. Die News legt Musk entscheidungen da - Leselimit - und beschreibt die aktuellen Folgen für uns potenzielle Leserinnen.
Musk polarisiert stark und daran ist sein, sagen wir mal, schwerer Charakter nicht unschuldig.
Xerxes-3.0 schrieb:
Doch, ist es. Solange es eine Firma ist, hat diese ein Hausrecht. Ich weiß gar nicht, wieso das anders sein sollte.
Ansonsten müsste man die Firma eben verstaatlichen
Ja und Nein. Auch wenn Firmen wie Google, Facebook und Co sich auf ihre ToS/ToU/Nutzungbedingungen berufen können, so ist deren Größe und dami auch ihr Impact auf die öffentliche Meinungsfindung so groß, dass diese Firmen eben nicht ganz so frei sind in ihrem Hausrecht, wie zum Beispiel eine kleine Seite.
Entsprechend kann eine Seite wie Google, Facebook und Co andere Meinungen, auch wenn sie Unbequem sind und gegen die ToS verstoßen würden, nicht pauschal löschen und die Leute von der Plattform werfen.
Ich zitiere mal Peter Pakers Onkel: "Mit großer Macht, geht große Verantwortung einher." Und in Deutschland gibt es auch einen entsprechenden Artikel im Grundgesetzt. Artikel 14/2. Ebenso sollte man Artikel 18.
Man kann also auch als "Firma" eben nicht alles machen was man will.
heroesgaming schrieb:
Mit Grundrechten - egal ob amerikanischer oder deutscher Spielart - hat das aber nichts zu tun.
Doch, schon, weil die Grundrechte eben auch Pflichten definieren und an die Grundrechte und Pflichten muss sich auch eine Firma halten.