Es hat mal wieder keiner meinen Link angeklickt, dafür glaubt jeder, was phil. hier aus Spaß reinschreibt. Also demnächst nur noch C&P.
Lebenslänglich sind m.E. in Deutschland 15 Jahre. Nur mal so für den Hinterkopf, wenn jemand mehr als Strafe angibt...
§ 267 Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Außerdem hat der Lehrer wohl nur gesagt, daß man wegen Urkundenfälschung angezeigt werden kann! Das war wohl eher eine kostenlose Belehrung im deutschen Strafrecht als eine Drohung. Aber was nicht im Buch steht, braucht man ja heutzutage anscheinend auch nicht mehr im Kopf aufzunehmen...