Urkundenfälschung

Toy Soldier

Ensign
Registriert
Feb. 2005
Beiträge
221
Hallo!

Ein Lehrer hat heute gesagt, man könne wegen Urkundenfälschung angezeigt werden, wenn man Unterschriften von Verweisen, Schulaufgaben und ähnlichem selbst macht.

1.) Kann man auch angezeigt werden, wenn die Eltern dann sagen, dass das nicht gefälscht ist, obwohl es das ist?

2.) Welche gerichtliche Strafe hat man als 16-jähriger Schüler bei Urkundenfälschung zu befürchten?
 
1.) Wenn es nachgewiesen wird, kommen deine Eltern wg. Falschausssage dran.
2.) 25 Jahre ohne Bewährung.

Mal im Ernst. Unterstützen deine Eltern dein Handeln auch noch? Bei dem Einsatz hätten
sie dir die Unterschrift schon vorher gegeben. Stehe dazu, dann wird dir auch keiner den
Kopf abreißen. Immer noch besser als eine Lüge durch eine weiter Lüge zu vertuschen.
 
Oh shit...:freak:

Dann bin ich ja mal echt froh da ich damals nie aufgeflogen bin in der Schule :eek:
Wenn ich das so lese kann ich jetzt nur noch AUA! schreien....

Was lernen wir daraus? Besser lassen!
 
hi...
Eine >> Freundin<< von mir ( ihr habt es richtig gelesen :D ) hat auch immer sowas gemacht! Die wurde dann halt erwischt. Joar... Pech gehabt :evillol: :freak:


Ne im ernst jetzt :D

Die wär dann fast von der Schule geflogen, jedoch haben sich die Lehrkräfte und der Elternrat dafür entschieden, dass sie Sozialdienst ( 38 std? ) zu leisten hat. Joar, die hat sie abgeleistet und nun macht sie das wiedeR? :D

Also, Angst zu haben, dass dein Lehrer dich deshalb vor Gericht bringt und du dann 25 Jahre hinter Gitter verbringen musst, ist total schwachsinnig.


MfG
 
Es hat mal wieder keiner meinen Link angeklickt, dafür glaubt jeder, was phil. hier aus Spaß reinschreibt. Also demnächst nur noch C&P.

Lebenslänglich sind m.E. in Deutschland 15 Jahre. Nur mal so für den Hinterkopf, wenn jemand mehr als Strafe angibt...


§ 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.


(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.


Außerdem hat der Lehrer wohl nur gesagt, daß man wegen Urkundenfälschung angezeigt werden kann! Das war wohl eher eine kostenlose Belehrung im deutschen Strafrecht als eine Drohung. Aber was nicht im Buch steht, braucht man ja heutzutage anscheinend auch nicht mehr im Kopf aufzunehmen...
 
Intruder schrieb:
Lebenslänglich sind m.E. in Deutschland 15 Jahre. Nur mal so für den Hinterkopf, wenn jemand mehr als Strafe angibt...
Nicht ganz richtig.
Zunächst mal heißt es Lebenslang, nicht Lebenslänglich.
Und Lebenslang ist auch genau das: Lebenslang. Allerdings hat das Gericht für Menschenrechte festgestellt dass es unmenschlich ist, einen Menschen einzusperren mit dem Wissen, dass er niemals wieder heraus kann. Deshalb hat er nach 15 Jahren bzw. bei besonders schweren Taten nach 25 Jahren die Chance auf Bewährung.

btw: Wir sprechen hier von einer (geringen) Urkundenfälschung im Bereich des Jugendgesetztes. Ich würde mal sagen, kein Gericht der Welt wird sich ernsthaft damit auseinandersetzen, so ein Verfahren würde sicher eingestellt. Von der Schule schmeißen kann man ihn jedoch immer noch...

(Phil scheint alt zu werden, ich hätte erwartet das er diesen Thread standrechtlich torpediert :D)
 
Zuletzt bearbeitet:
:utripper: So ungefähr.
Junxs, ohne Smilies und Ironietags läuft bei euch auch gar nichts mehr.
@nossi, ich bin alt. :cool_alt: Aber stimmt, der Thread hat seine Schuldigkeit getan, sinnvolles
scheint ja nicht mehr zu kommen.
 
phil. schrieb:
Mal im Ernst. Unterstützen deine Eltern dein Handeln auch noch?
Hi

Evtl. hat der Lehrer ja auch die Klasse gemeint bzw. eine allgemeine Ansprache gehalten, ist ja nicht zu erkennen ob er gemeint war. ;)

Wenn die Eltern dem Kind nicht ständig bei solchen Sachen unterstützt hätten und irgendwie
den Hintern des Kindes aus der Schlinge geholt hätten, dann hätte das Kind ja evtl. bis jetzt schon
was gelernt.

Ich bin mir fast sicher, gleich haben noch die Lehrer die Schuld, auch in den Augen der Eltern. :D

Cu
 
Er hat ja auch nicht von sich gesprochen, sondern allgemein. Meine Verdacht wurde aller-
dings bis jetzt nicht bemerkt oder dementiert. Warten wir einmal ab, bis Toy Soldier
wieder online ist.
 
Will zum Thema "Banalität" Urkundenfälschubng nur eines anmerken was immer ausser Acht gelassen wird.
Wenn man einen Eintrag in sein Strafregister bekommt, wegen welcher Nichtigkeit auch immer (oder auch meinetwegen wegen grösserer Dinge), ist es Essig mit einer
Stelle im öffentlichen Dienst, Beamtenstelle, etc...

So manches reiches Anwaltssöhnchen war schon überrascht, wie sich das jugendliche Kiffen mit einemmal auf die Karriere ausgewirkt hat, also :

Auch in jungen Jahren sollte man schon mal ein Auge auf langfristige Konsequenzen haben...
 
Ist eigentlich Urkundenfälschung das selbe wie Unterschriftenfälschung?
Was für ne Strafe gibs da?
 
Wenn du die auf einem Liebesbrief fälscht, eine Ohrfeige.
Auf einem Scheck 99 Jahre.
Unter einem Gesetzestext eine satte Pension.
 
Irgendwie hol die Frage !
Warum stellst du dir die Frage wie lange da dafür wohl sitzen wirst ?

Weiss keiner weiss macht niemanden heiss oder so :freak: .
Aber ob mir das die 25 jahre wert sind bliebt dahingestell.

Greetz
DrMirror
 
Eine Urkundenfälschung kann man nur mit an einer Urkunde begehen.

Fakt ist also, dass zuerst geprüft werden müsste, ob das Schriftstück auch alle Merkmale einer Urkunde erfüllt :)
(tja, schließlich ist das Gesetz doch etwas komplexer als die Lehrer es fassen können ;))

Ich spreche jetzt wiedermal von Ö:
§74 Abs 1 Z7 StGB:
Urkunde: eine Schrift, die errichtet worden ist, um ein Recht
oder ein Rechtsverhältnis zu begründen, abzuändern oder
aufzuheben oder eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu
beweisen

Ich würde mal mutmaßen, eine Hausaufgabe fällt zu 100% nicht in die Begrifflichkeit einer Urkunde.

Zugegeben, ich durfte Unterschriften mit Einverständnis meiner Eltern fälschen, da ich ihnen sowieso erzählte wofür ich in ihrem Namen unterschrieben habe. Darauf konnten sie sich verlassen. Trotz dieser "Fälschungen" bin ich nicht auf die falsche Bahn geraten ... Erziehungssache :D
 
Ich hab mal ne Arbeit verhaun und da sollten die Eltern dann drauf Unterschreiben das sie die schlechte Note gesehn ham :).

Nunja ich hatte kein Bock auf Generve von Mudda und hab da erstma ihre Unterschrift draufgeklatscht. Da man aber in sowas nicht erprobt war konnte man das natürlich schnell erkennen und Nachmittags hat der nette Herr Lehrer erstmal angerufen ob meine Eltern auch den Vokabeltest gesehn ham und auch unterschrieben haben.

Nunja meine Mutter hat doof geguckt *g*. Dann erstma Anschiss bekommen das is Urkundenfälschung bla und bla. Bin dann am nächsten Tag hingegangen und hab mich entschuldigt usw... ist halt nichts weiter passiert...der schlechte Eindruckt bleibt natürlich. Aber man war ja auch mal klein und doof :D.

Kommt halt ganz drauf an WO du ne falsche Unterschrift draufgesetzt hast und ob dus zugegeben hast bzw. geleugnet hast. Und natürlich was für Lehrer du hast. Ich hatte nen ziemlich strengen Lehrer, aber der hat das eben nicht soo eng gesehn und hat das nur mit meinen Eltern und mir geklärt und ist nicht zum Schulleiter gegangen und hat Stress gemacht :D.

Also mit ner Strafe wirste wohl nicht rechnen müssen wenns nur ne Schulaufgabe war. Bei Verweisen isses sicher was anderes, da kannste halt vonner Schule fliegen. Wenn du aber eh schon die Unterschrift von einem Schulverweis gefälscht hast (So hab ich das zumindest herausgelesen aus deinem Post :)), nunja selbst schuld.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier wird eines vergessen. da toy soldiers noch minderjährig ist, würden alle gesetze nicht auf ihn zutreffen, sondern das jugendstrafrecht, und das sieht wieder anders aus und würde ihn in keinem fall mit einer freiheitsstrafe belegen.

aber wie hier bereits erwähnt wurde, wird kein lehrer einem schüler die zukunft versauen, wenn der einmal so eine "jugendsünde" begeht.
wiederholen würd ich den "spaß" aber keinesfalls.
 
Zurück
Oben