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Urlaubssperre nach Übernahme aus Zeitarbeit
- Ersteller Premium_Bob
- Erstellt am
@Premium_Bob
ich find's gut, dass Du Dich als Vorgesetzer des neuen Kollegen Gedanken machst,
wahrscheinlich bist Du einer der wenigen, der in so einem Unternehmen auf so einen Missstand hinweisen kann und an solchen Regelungen zusammen mit dem BR mitarbeiten kannst zum positiven hin
gerade als Vorgesetzter hat man seine eigenen Leute zufriendenzustellen, denn das hilft auch Dir bei den nächsten Gehaltsverhandlungen, wenn sie gerne mal die eine oder andere Überstunde schieben oder bessere Leistung zeigen sollen
dennoch, diese 6 Monate nach ZA als weitere Probezeit zeugt nicht vom echten Unternehmergeist, eher das typische "Risiko- und Sozialkosten an die Gesellschaft zurück"-Mindset, dafür kannst Du nichts, aber man muss dann nicht auf den AG stolz sein
ich find's gut, dass Du Dich als Vorgesetzer des neuen Kollegen Gedanken machst,
wahrscheinlich bist Du einer der wenigen, der in so einem Unternehmen auf so einen Missstand hinweisen kann und an solchen Regelungen zusammen mit dem BR mitarbeiten kannst zum positiven hin
gerade als Vorgesetzter hat man seine eigenen Leute zufriendenzustellen, denn das hilft auch Dir bei den nächsten Gehaltsverhandlungen, wenn sie gerne mal die eine oder andere Überstunde schieben oder bessere Leistung zeigen sollen
dennoch, diese 6 Monate nach ZA als weitere Probezeit zeugt nicht vom echten Unternehmergeist, eher das typische "Risiko- und Sozialkosten an die Gesellschaft zurück"-Mindset, dafür kannst Du nichts, aber man muss dann nicht auf den AG stolz sein
R
Ramschbude
Gast
Wo arbeitest du denn?h00bi schrieb:Probezeit verlängert sich allerdings bei uns vertragsgemäß um die Dauer des Urlaubs.
Wenn er in der ZA Firma wirklich keinen Urlaub genommen hat (was er nicht muss und vllt auch nicht durfte?) dann erwirbt er nach 6 Montaten doch den vollen Anspruch auf den Jahresurlaub? Also im Dezember. Er muss ihn grundsätzlich auch im selben Jahr verbrauchen. Das geht sich halt nicht wirklich aus. Selbst wenn die Mitnahme in den Jänner etc. kein Problem ist, fehlt er einfach mal mind. einen Monat.gymfan schrieb:So lange ihm im Dezember der Urlaub an mind. 12 zusammenhängenden Arbeitstagen gewährt wird, sehe ich zunächst keinen Widerspruch gegen das BUrlG. Da müsste man halt als Jurist oder BR die einschlägigen Urteile zu kennen.
Das ist für das Unternehmen und den Mitarbeiter nicht ideal. Ich würd das an höhere Stelle eskalieren und die mit der HR diskutieren lassen.
Wenn ich mich recht erinnere ist es Aufgabe beider Arbeitgeber, also Alter UND Neuer, dass der Arbeitnehmer ab Ende vom Jahr den Pflichtanspruch an Urlaub genommen hat. Wenn dies nicht der Fall ist haften beide Arbeitgeber.
An sich ist es daher die Pflicht derer auch dafür zu sorgen. Wenn ihr jetzt aber schon Kenntnis habt, dass der Mitarbeiter keinen Urlaub in den letzten 6 Monaten also z.b. den ersten 6 des Jahres hatte, dann liegt da viel Verantwortung bei euch. Vor allem wenn der als Leiharbeitnehmer bei euch schon war müsstet bzw könntet ihr das eh schon so wissen.
Also ich würde mir die Einschätzung von HR definitiv schriftlich geben lassen, damit ich da aus dem Schneider bin
An sich ist es daher die Pflicht derer auch dafür zu sorgen. Wenn ihr jetzt aber schon Kenntnis habt, dass der Mitarbeiter keinen Urlaub in den letzten 6 Monaten also z.b. den ersten 6 des Jahres hatte, dann liegt da viel Verantwortung bei euch. Vor allem wenn der als Leiharbeitnehmer bei euch schon war müsstet bzw könntet ihr das eh schon so wissen.
Also ich würde mir die Einschätzung von HR definitiv schriftlich geben lassen, damit ich da aus dem Schneider bin
S
SpookyFBI
Gast
Wo gibt es eigentlich ne inoffizelle Urlaubssperre bei Zeitarbeit? Krank ist sowas.
es reicht doch schon, dass die Zeitarbeiter sich mit ner Grippe zur Arbeit schleppen, damit sie übernommen werden
es reicht doch schon, dass die Zeitarbeiter sich mit ner Grippe zur Arbeit schleppen, damit sie übernommen werden
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Würde man in der Regel bekommen, ein Arzttermin ist aber grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeiten zu legen, eine Ausnahme sind "medizinisch unvermeidbare" Arztbesuche, simpelstes Beispiel dafür wäre eine morgendliche Nüchternblutentnahme, darunter fallen aber auch Untersuchungen wie Magen oder Darmspiegelungen, die mit Gabe von sedierenden Medikamenten einhergehen (unter deren Wirkung niemand arbeiten oder ein Fahrzeug führen sollte) oder Untersuchungen, die ein enges Zeitfenster haben.andi_sco schrieb:Keine Ahnung, ob man für einen Besuch beim Lungenarzt etc. ne Krankschreibung bekommt
BTT:
Da die Zeitarbeitsfirma vermutlich ein anderer AG gewesen sein wird, passt das mit der Probezeit, wenn man sich ganz strikt an die Vorgaben des Unternehmens hält, gibt es vollen Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten Arbeitsverhältnis, so ist es auch im Bundesurlaubsgesetz festgelegt.
Das heißt im Umkehrschluss allerdings nicht, das es untersagt ist, Urlaub zu gewähren, ich kann neuen Mitarbeitern auch vor Ablauf der Probezeit Urlaub geben, bei uns ist das sogar ausdrücklich erwünscht, damit nicht zu viele Urlaubstage mit in das Folgejahr übernommen werden müssen.
Ich würde eindringlich mit der Personalabteilung reden, nur ein erholter Mitarbeiter kann auch sein volles Potenzial zeigen und nur ein zufriedener Mitarbeiter bleibt auch dauerhaft dem Unternehmen als gute Arbeitskraft erhalten.
Also wenn er so wie du schreibst, schon 6 Monate bei euch über die ZA war und in diesem halben Jahr keinen Urlaub genommen hat, wegen Probezeit dann würd ich mal zur HR gehen und mal ganz blöd fragen, wie sie es finden würde 12 Monate keinen Urlaub zu nehmen.
Genauso diese nochmalige 6 Monate Probezeit ist doch Schwachsinn, der MA war ja schon 6 Monate bei euch und hatte eine Probezeit. In diesen 6 Monaten hat er ja anscheinend gute Arbeit gemacht und sich bewährt, was eure Firma dazu veranlasst ihn zu übernehmen. Warum also nochmal ein halbes Jahr Probezeit? 2-3 Monate würd ich ja noch irgendwo verstehen...
Und genau, wegen solchen Sachen brauchen sich die Firmen nicht wundern, wenn sie keine Arbeitskräfte finden. Es wär halt mal ganz gut, würden die Mitarbeiter nicht wie auswechselbare Roboter behandelt werden. "Wie ein Mitarbeiter, der die letzten 6 Monate keinen Urlaub hatte, so gut gearbeitet hat, dass wir ihn übernehmen, will jetzt Urlaub haben? Wo kommen wir denn da hin? Der faule Sack soll weiter Arbeiten und jetzt bitte nicht mehr stören, muss mir meinen nächsten Traumurlaub in der Karibik raussuchen."
Genauso diese nochmalige 6 Monate Probezeit ist doch Schwachsinn, der MA war ja schon 6 Monate bei euch und hatte eine Probezeit. In diesen 6 Monaten hat er ja anscheinend gute Arbeit gemacht und sich bewährt, was eure Firma dazu veranlasst ihn zu übernehmen. Warum also nochmal ein halbes Jahr Probezeit? 2-3 Monate würd ich ja noch irgendwo verstehen...
Und genau, wegen solchen Sachen brauchen sich die Firmen nicht wundern, wenn sie keine Arbeitskräfte finden. Es wär halt mal ganz gut, würden die Mitarbeiter nicht wie auswechselbare Roboter behandelt werden. "Wie ein Mitarbeiter, der die letzten 6 Monate keinen Urlaub hatte, so gut gearbeitet hat, dass wir ihn übernehmen, will jetzt Urlaub haben? Wo kommen wir denn da hin? Der faule Sack soll weiter Arbeiten und jetzt bitte nicht mehr stören, muss mir meinen nächsten Traumurlaub in der Karibik raussuchen."
h00bi
Fleet Admiral
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HAse_ONE schrieb:Also wenn er so wie du schreibst, schon 6 Monate bei euch über die ZA war und in diesem halben Jahr keinen Urlaub genommen hat, wegen Probezeit dann würd ich mal zur HR gehen und mal ganz blöd fragen, wie sie es finden würde 12 Monate keinen Urlaub zu nehmen.
Im Prinzip hätte er den bei der Zeitarbeitsfirma erworbenen Urlaub dort am Ende nehmen sollen/müssen.
Die Auszahlung des Urlaubs ist nur für Fälle vorgesehen, in denen es nicht anders machbar ist. Denn Urlaubsanspruch dient der Erholung, nicht der Bereicherung.
Vemutlich wurde der Urlaub hier aber ausgezahlt, wenn der MA durchgehend im neuen Unternehmen präsent war.
Hierzu kann es schonmal helfen, sich eine Urlaubsbescheinigung vom vorherigen Arbeitgeber einzuholen, damit man auch genau weiß auf wieviel Urlaub der AN noch Anspruch hat in diesem Kalenderjahr.
Ansonsten könntest du ggf. auch deinen Vorgesetzten ansprechen, denn oftmals sticht das immer die Personalverwaltungsabteilung aus.
60 MA-Mittelständler ohne Tariffishraven schrieb:Wo arbeitest du denn?
Eine Verlängerung der Probezeit bei Fehlzeiten ist aber nicht unüblich, auch bei längerer Krankheit. Beide Parteien sollen ja x Monate lang sehen, ob das Verhältnis passt. Wenn der MA 2 Wochen Urlaub nimmt und 2 Wochen krank ist, wäre die Probezeit schon um 1 Monat verkürzt.
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@Premium_Bob
Hattest du schon die Gelegenheit mit HR zu sprechen und, sollten sie dir als Vorgesetzten die Erteilung des Urlaubs während der Probezeit weiterhin (schriftlich!) untersagen, einen konkreten Vorschlag für die Erteilung des Jahresurlaub 2022 seitens HR zu erfragen?
Würde mich an deiner Stelle bezüglich einer Klärung beeilen. Die Leidtragenden sind in erster Linie du und dein festangestellter Mitarbeiter bzw. das Verhältnis zwischen euch.
Hattest du schon die Gelegenheit mit HR zu sprechen und, sollten sie dir als Vorgesetzten die Erteilung des Urlaubs während der Probezeit weiterhin (schriftlich!) untersagen, einen konkreten Vorschlag für die Erteilung des Jahresurlaub 2022 seitens HR zu erfragen?
Würde mich an deiner Stelle bezüglich einer Klärung beeilen. Die Leidtragenden sind in erster Linie du und dein festangestellter Mitarbeiter bzw. das Verhältnis zwischen euch.
R
Ramschbude
Gast
In der IT Branche ist das allerdings absolut unüblich. Noch nie gehört und ich kenne viele Firmen. Wobei meine Kunden eher 2000+ MA haben. Aber das mindert die Attraktivität weiter und zu Zeiten des Mangels sehe ich als Bewerber da einen Nachteil. 6 Monate ist auch schon verdammt lang, aber das ist tatsächlich fast überall Standardh00bi schrieb:Eine Verlängerung der Probezeit bei Fehlzeiten ist aber nicht unüblich
h00bi
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Ich seh da echt kein großes Problem, außer man hat als MA nichts drauf. Das ist leichter über 3 Monate zu verstecken als über 6 Monate.
Üblicherweise gibts nach den 6 Monaten auch eine erste Gehaltserhöhung, das wäre nach 3 Monaten auch zu früh.
Üblicherweise gibts nach den 6 Monaten auch eine erste Gehaltserhöhung, das wäre nach 3 Monaten auch zu früh.
R
Ramschbude
Gast
Auch das ist absolut unüblich. Klingt ebenfalls danach, als würdet ihr das Gehalt erstmal drücken und die Erhöhung als "Bonus" darstellen. Habt ihr keine Probleme Leute zu finden? Wäre bei mir das Ende einer Bewerbung.h00bi schrieb:Üblicherweise gibts nach den 6 Monaten auch eine erste Gehaltserhöhung, das wäre nach 3 Monaten auch zu früh
h00bi
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Nein, wir haben tatsächlich nur geringfügige Probleme, was meiner Meinung hauptsächlich daran liegt, dass bei uns quasi alles individuell verhandelt werden kann, auch den Step nach 6 Monaten und die Dauer der Probezeit.
Tatsächlich habe ich noch nie mitbekommen dass irgendjemand mal danach gefragt hät die Probezeit zu verkürzen. In den Gesprächen, in denen ich anwesend war jedenfalls nicht .
Tatsächlich habe ich noch nie mitbekommen dass irgendjemand mal danach gefragt hät die Probezeit zu verkürzen. In den Gesprächen, in denen ich anwesend war jedenfalls nicht .
Ich kann es ja verstehen, dass der Mitarbeiter, der gerade 4 Wochen da ist, jetzt nicht direkt 3 Wochen Urlaub bekommt. Aber in meinen bisherigen Unternehmen war es nie ein Problem, auch in der Probezeit ein paar einzelne Tage davon zu nutzen. Gerade für begründete Bedürfnisse o.Ä.
Solche konsequenten Urlaubssperren finde ich ziemlich altertümlich und recht sinnfrei. Mit Sinn und Verstand rangehen sollte heutzutage möglich sein.
Solche konsequenten Urlaubssperren finde ich ziemlich altertümlich und recht sinnfrei. Mit Sinn und Verstand rangehen sollte heutzutage möglich sein.
Goldsmith
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Der Urlaubsanspruch ist über das Bundesurlaubsgesetz geregelt, und steht über irgendwelchen betrieblichen Regelungen.
Wenn der Mitarbeiter seinen Urlaub vor einem Arbeitsgericht durchsetzt, dann wird er ihn bekommen.
Auch muss man bei Urlaubssperren sehr achtsam sein, diese kann man nicht einfach mal so verhängen, diese kann nur aufgrund dringender betrieblicher Belange veranlasst werden.
Urlaub muss aber vorgehalten werden und der Arbeitgeber muss das mit einkalkulieren, einfach mal zu sagen, wir haben zu viel Geschäft, funktioniert nicht.
Wenn der Mitarbeiter seinen Urlaub vor einem Arbeitsgericht durchsetzt, dann wird er ihn bekommen.
Ergänzung ()
Auch muss man bei Urlaubssperren sehr achtsam sein, diese kann man nicht einfach mal so verhängen, diese kann nur aufgrund dringender betrieblicher Belange veranlasst werden.
Urlaub muss aber vorgehalten werden und der Arbeitgeber muss das mit einkalkulieren, einfach mal zu sagen, wir haben zu viel Geschäft, funktioniert nicht.
FrankenDoM
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So sieht es aus. Ich kenne das aber auch nicht so. Ich weiß es von einer großen Versicherung zum Beispiel, die eher, sagen wir mal, traditionell aufgestellt ist und auch da ist Urlaub in der Probezeit generell gesperrt, allerdings kann man da drüber reden und dann klappt das auch.Khaotik schrieb:Solche konsequenten Urlaubssperren finde ich ziemlich altertümlich und recht sinnfrei. Mit Sinn und Verstand rangehen sollte heutzutage möglich sein.
Argumentation ist die, die hier schon steht. Weder Firma noch Mitarbeiter haben was davon, wenn mit Ende der Probezeit noch 6 Wochen Urlaub offen sind und das Jahr evtl. nur noch 2 Monate hat.
Persönlich wäre mir es völlig egal wenn sich die Probezeit um 2 Wochen verlängert wenn ich 2 Wochen Urlaub hatte. Die Probezeit ist ja, wie @h00bi schon sagt, eine zweiseitige Kennenlernphase.
Ranayna
Admiral
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- Mai 2019
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Klassisches "Cover your Ass" halt 
Ab einer gewissen Firmengroesse zieht sich sowas oft durch ganze Bereiche. Da goennt der eine dem anderen nichts.
Und dann reicht da nur eine Frage: "Warum durfte der Urlaub nehmen, aber ich damals nicht?" um Unfrieden zu stiften.
Das resultiert dann in strengen unflexibelen Regularien.
Willkommen in der Buerokratie.
Das merke ich in dem Laden in dem ich Arbeite. Vor mehr als 15 Jahren waren wir etwa 300 Mitarbeiter. Jetzt sind wir 1500. In meinem eigenen Team geht es noch gut zu, und ich wage zu behaupten das hier viele sich sogar als Freunde bezeichnen koennen.
Aber in anderen Bereichen ist die "Konzern-Versteinerung" voll angekommen. Null-Komma-Null Flexibilitaet.

Ab einer gewissen Firmengroesse zieht sich sowas oft durch ganze Bereiche. Da goennt der eine dem anderen nichts.
Und dann reicht da nur eine Frage: "Warum durfte der Urlaub nehmen, aber ich damals nicht?" um Unfrieden zu stiften.
Das resultiert dann in strengen unflexibelen Regularien.
Willkommen in der Buerokratie.
Das merke ich in dem Laden in dem ich Arbeite. Vor mehr als 15 Jahren waren wir etwa 300 Mitarbeiter. Jetzt sind wir 1500. In meinem eigenen Team geht es noch gut zu, und ich wage zu behaupten das hier viele sich sogar als Freunde bezeichnen koennen.
Aber in anderen Bereichen ist die "Konzern-Versteinerung" voll angekommen. Null-Komma-Null Flexibilitaet.
Scythe1988
Commodore
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- 4.346
Die Frage ist doch einfach zu klären: die Urlaubssperre ist nicht rechtens ganz einfach. Der AN hat den Anspruch an Urlaub, der seiner Probezeit entspricht (bei 6 Monaten hat er Anspruch auf 50%). Das kann ihm nicht verweigert werden (Dinge wie betriebliche wichtige Gründe mal außen vor gelassen, aber auch hier gibt es dann Regelungen).
Ich frage mich nur gerade in welchem Unternehmen eine Führungskraft arbeitet, die solch eine Frage bei Computerbase stellen muss.....oder bist du etwa selber der AN?
Ich frage mich nur gerade in welchem Unternehmen eine Führungskraft arbeitet, die solch eine Frage bei Computerbase stellen muss.....oder bist du etwa selber der AN?
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