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NewsUrteil: Angabe der Füllmenge von Druckerpatronen nicht erforderlich
Bei Druckerpatronen müssen die Hersteller keine Angaben zur darin enthaltenen Menge der Tintenfüllung machen. Dies hat das zuständige Verwaltungsgericht Stuttgart am 16. Januar 2013 im Streit zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Herstellern entschieden (Az.: 12 K 2568/12).
da brauche ich mich nicht wundern warum meine neue Patronen dünner geworden sind. Muss ja nur noch ein Tropfen drin sein um es als Patrone zu verkaufen.
Wer mehr als einen Euro pro Nachfüllpatrone zahlt, macht sowieso etwas falsch. Und in denen ist meist auch noch deutlich mehr Tinte drin. Allerdings muss man schon beim Druckerkauf darauf achten, ein geeignetes Modell, z.B. einen Epson der jeweils zurückliegenden Generation zu wählen.
Halte ich aus Verbrauchersicht für keine gute Entscheidung, leider weiß man ja, dass bei Herstellerangaben immer viel getrickst wird. Da wäre eine ml Angabe - wenn auch nicht überprüfbar für den Kunden - eine objektive Vergleichsmöglichkeit.
Ich will, wenn ich eine "gebrauchsfertige Einheit" Brot beim Bäcker kaufe auch nicht wissen, wie viele Scheiben ich da (theoretisch) runterschneiden kann, sondern welches Gewicht ich bezahle.
Woher wollen die denn wissen, was ich wie drucke. Die Füllmenge anzugeben (ml) wäre viel einfacher, als ein ganze Kaskade unterschiedlicher Blattanzahlen für verschiedene Druckmodi.
Reicht jedoch eine allgemeine Angabe (so a la bis zu 1500 Seiten) so bezieht sich das ganz sicher auf die mit Abstand sparsamste Druckoption mit dem denkbar sparsamsten Druckermodel. Also auf eine Situation, die im Privaten so gut wie niemand nutzt oder nutzen kann. Die meisten wirklich tintensparenden Drucker sind Sackenteuer, uind stehen meist nicht bei Privatleuten.
Ein lächerliches Urteil, obwohl der normale Privatmensch auch nicht genau sagen kann, wie weit sein Drucker mit z.b. 15ml schwarz tatsächlich kommt. It wohl besser dem DAU zu sagen, er könne mit der Patrone bei "normaler" Verwendung maximal 1500 Seiten Drucken. Der wird sich ja och nicht beschweren, wenns dann nur 750 gewesen sind, wer zählt da schon mit?
"Der Verbraucher wolle beim Kauf von Druckerpatronen nicht primär Tinte kaufen......"
Was denn sonst?Das da noch die Patrone aussenrum ist,ergibt sich bei Druckern doch von selbst.
Ich kann das Urteil nicht nachvollziehen. Bei Fertiggerichten, auf Getränken etc. steht ja auch immer z.B. "4 Gläser (a 250ml)" oder eben "Für 2 Personen", dennoch lässt sich mit dieser ungenormten Angabe nicht vergleichen, ob Produkt A oder Produkt B billiger ist. Das geht nur unter zuhilfenahme des Mengeninhaltes, bzw. dem Preis pro 100gr.
Wenn der Verbraucher nun also entscheiden soll, welche Druckerpatrone er kaufen möchte, kann er nach dem Urteil nun kein objektives Preismaß mehr anlegen. Nach Verbrauch kann man demnächst wahrscheinlich auch nicht mehr zwischen den einzelnen Druckern unterscheiden, da ein (zumindest annähernd) durchschnittlicher Verbrauch pro Blatt etc. nicht mehr vom Verbraucher selbst errrechnet werden kann.
Und das bitterste: Wie soll ein Verbraucher abschätzen können ob sich die kleine Patrone oder eher die XXL Patrone eher lohnt, wenn nicht ersichtlich ist, wieviel Tinte die verschiedenen Patronen enthalten?
Jawoll ! Das fängt bei den Patronen an und bald gibt es alles nur noch in Säcken und Tüten - Menge X
Schon lustig das solche Menschen Richter sein dürfen. Jeder normale Mensch schüttelt mit dem Kopf.
Ob wirklich die angegeben ml in einer Patrone sind ist eine ganz andere Frage
Am schlimmsten finde ich generell das solche Beispiel Fälle bei anderen Verhandlungen aufgegriffen werden - der hats ja auch so gemacht / dafür entschieden
Supi !
Der ist auch die Brücke runtergesprungen naund ?!
Grüße
Ich sehe schon Patronen mit dem Verkaufsargument "Für unbegrenzte Anzahl von Drucken*" (*: DIN A4, Volltext, Schriftfarbe: weiß)
So ein Schwachsinn. Und sowas von überhaupt nicht zu kontrollieren. So wird dem Verbraucherschutz ja jede Möglichkeit genommen, stichprobenartig ein Paar Patronen zu kaufen, aufbohren und gucken wie viel Tinte rauskommt um dem gemeinen Patronenhersteller ggf. auf die Finger zu klopfen.
Bald brauchen sie nicht mal mehr die Farbe drauf schreiben, der Käufer will ja immerhin primär drucken. Da spielt die Farbe keine Rolle...
Wieder so ein Urteil das man mit normalen Menschenverstand nicht nachvollziehen kann.
Ein Ihnhaltsangabe sollte gerade bei Druckerpatronen zum Vergleich schon angegeben sein.
Die Blattanzahl die die Hersteller von Druckerpatronen angeben, ist meist sowieso sehr unrealistisch und stimmt mit einem normalen gebrauch des Drucker nie überein.
Genau, wenn ich eine Packung Milch kaufe ist es mir ja auch egal was drin ist, es reicht ja ein leerer Karton auf dem "Milch" steht.
Unglaublich so ein Urteil, gerade weil seit dem Wegfall der Verpackungsgrößen der Endverbraucher nur noch abgezockt wird.
Solchen Richtern müsste man die Arbeitserlaubnis auf Lebenszeit entziehen!
Da haben Lobbyisten gute Arbeit geleistet , das Urteil klingt 1:1 wie die Ausrede des Druckerherstellers.
Ich würde das grünregierte Stuttgart raten in Mannheim in Berufung zu gehen.