News Urteil: Arbeitgeber dürfen private Nachrichten kontrollieren

Ich finde die private Nutzung von Diensten und dem Internet während der arbeit zu verbieten ist völlig legitim.
Allerdings ist das Mitlesen!! von "Privatnachrichten" ein absolutes No-Go
 
Es gibt nur einen Grund warum alles so gekommen ist er hat seine Leistung nicht gebracht und die haben einen Grund gesucht ihn zu feuern, wer gut in seinem Job ist und seine Leistung bringt würde nicht gekündigt werden wegen so einer Kleinigkeit.
 
Also während der Arbeitszeit das private Handy für private Chats nutzen und nicht das Firmengerät... Warum überrascht mich das nicht?
 
Es muss nicht die Leistung sein. Es kann auch deine Nase sein, die dem Chef nicht gefällt.

Früher hies es Kaffeepause und Raucherpause und Toilettenpause. Nun kommt die Smartphonepause dazu. Kein Wunder warum sich manche Chefs beschweren.
 
Wie wurde denn der Chat-Verlauf überwacht?

Insgesamt ist das ein Tritt in die Weichteile der Privatsphäre
 
AramisCortess schrieb:
Ich finde die private Nutzung von Diensten und dem Internet während der arbeit zu verbieten ist völlig legitim.
Allerdings ist das Mitlesen!! von "Privatnachrichten" ein absolutes No-Go

Wie willst du denn beweisen das es sich um Privatnachrichten handelt, wenn du sie nicht lesen darfst ?
 
Es ist der Firmencomputer und dennoch ist er so dumm, auf diesem private Inhalte zu verschicken, obwohl dies ausdrücklich untersagt ist.

Dieser Mann ist Ingeneur? Prost Mahlzeit... Demnächst wohl in Deutschland.

Grundsätzlich würde ich auf fremden Geräten nie private Inhalte verschicken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde das Urteil nicht überraschend. Ich hätte mit diesem Ausgang gerechnet.
Wenn die Verwendung des Geräts lediglich für dienstliche Aufgaben ist und jegliche private Nutzung untersagt ist (!), dann kann der Arbeitgeber das Gerät so viel kontrollieren wie er will, da es sich lediglich um geschäftliche Infos handelt und er somit nicht mit privaten Daten des Arbeitnehmers zu rechnen hat.

Anders sähe es aus, wenn die private Nutzung des Rechners erlaubt wäre. In diesem Fall stimme ich Euch zu, dass dies ein enormer Eingriff in die Privatsphäre wäre. Das Gericht hätte in diesem Fall jedoch auch anders entschieden.

Summa summarum: Dumm für den Angestellten gelaufen. Wer sich jedoch gegen die Vorschriften des Arbeitgebers hinweg setzt muss mit Konsequenzen rechnen.


Pandora schrieb:
Wie willst du denn beweisen das es sich um Privatnachrichten handelt, wenn du sie nicht lesen darfst ?

Ich kenne die Lösung, dass wenn private Nutzung erlaubt ist, in den Betreff [Privat] geschrieben wird. So ist für den Arbeitgeber eindeutig sichtbar welche Nachrichten für ihn tabu sind.
 
firexs schrieb:
Insgesamt ist das ein Tritt in die Weichteile der Privatsphäre

Naja, wenn du bewusst private Details in einem dir bekannten überwachten Medium preisgibst, hat das nichts mit dem Recht auf Privatspähre zu tun.

Das einzige was man kritisieren kann und auch kritisiert wurde ist, dass man am Arbeitsplatz nicht grundsätzlich Privatsphäre verbieten kann.
 
Pandora schrieb:
Wie willst du denn beweisen das es sich um Privatnachrichten handelt, wenn du sie nicht lesen darfst ?

ganz Einfach, wenn eine Erlaubniss zum lesen eines Nachrichtenverlaufs eingeholt wird und ich ablehne, dann ist es Privat.
 
private Nutzung ausdrücklich untersagte

Richtig so!
Wer nicht lesen kann braucht sich auch nicht zu beschweren.
Und wenn die Richtlinien so gesetzt sind muss man auch damit rechnen das es überprüft wird.
Und alle die, die sich hinter https verstecken möchten, auch das kann man mit der richtigen IT mitlesen. ;)
 
Man sagt ja nicht umsonst "Man sollte Privates und berufliches nicht verbinden!" Man sieht ja wo das hinführt, wie in diesem Fall. Das ist halt Pech oder auch blöd gelaufen. ;)

Auch wenn ich das nicht gut heiße, das Arbeitgeber private Nachrichten kontrollieren dürfen.
Da es dem nichts angeht was ich privat mache usw. :freak:
 
Ein Zeichen, dass die Welt immer roher und brutaler wird. Wer nicht funktioniert fliegt raus, wird kontrolliert und abgemahnt. Die Benutzung eines anderen Gerätes ändert nichts am Bedürfnis sich anderen Leuten mitzuteilen.
Ob ich es dann vom Diensthandy oder vom privaten Handy mache ist egal.
 
Volles Verständnis für Urteil & Begründung. Noch dämlicher kann man sich als Angestellter nun wirklich nicht verhalten.
 
So lange das nur auf der Arbeit gilt!
Finde ich richtig.
Ob ein Verbot sinnvoll ist, ist ja jetzt reine Glaubenssache, aber wenn der Chef "Nein" sagt, gilt nein.
 
Der ist selbst schuld, wenn die Firma schon ausdrücklich private Nutzung der Geräte etc. verbietet..der hätte wohl mal fragen sollen ob er sein privates Smartphone etc gelegentlich nutzen darf..


Interessant wird dieses Urteil bei Firmen die nach Bring your own device arbeiten.. je nach Art der Überwachung natürlich nur..
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat so ein Urteil in Zeiten, in denen jeder ein Smartphone hat und da sämtliche privaten Kommunikationskanäle zusammenlaufen, überhaupt noch Relevanz?
 
Also mein "Arbeitgeber" hat sogar die Mails die ich über die Firmenemail an meinen Prof geschrieben habe (Praktikum) mitgelesen und sogar weitergegeben. War auf einmal überrascht wie der Kollege neben mir auf einmal ausgedruckte emails von mir hatte. Also das finde ich schon sehr dreist und unprofessionel.

Würde dem Arbeitgeber daher so oder so nicht vertrauen.
 
fuzelkoenig schrieb:
Es ist der Firmencomputer und dennoch ist er so dumm, auf diesem private Inhalte zu verschicken, obwohl dies ausdrücklich untersagt ist.

Ja und? Wenn ich ne Chat-Nachricht verschicke bleibt ja schließlich keine Information darüber auf dem PC zurück, ausser bei Emails. Ich frag mich wie diese überwacht wurden. Wurde der Mann gezwungen seine Zugangsdaten für Yahoo zu verraten? Hat der Arbeits-PC nen Keylogger eingebaut?
 
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