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News Urteil: Arbeitgeber dürfen private Nachrichten kontrollieren
- Ersteller tobias84
- Erstellt am
- Zur News: Urteil: Arbeitgeber dürfen private Nachrichten kontrollieren
Interessant ist, der Messanger wurde auch im Rahmen seiner beruflichen Ausübung genutzt!
Die Sache ist also eigentlich recht einfach zu umgehen. Einen Messanger nutzen - der nicht in der Firma benutzt wird.
P.S.: Es ist auch unklar - ob der Login ein Firmeneigener Login war. Auch das kann schon eine Rolle spielen.
Die Sache ist also eigentlich recht einfach zu umgehen. Einen Messanger nutzen - der nicht in der Firma benutzt wird.
P.S.: Es ist auch unklar - ob der Login ein Firmeneigener Login war. Auch das kann schon eine Rolle spielen.
C
CS74ES
Gast
Finde ich OK. An der Arbeit ist man zum Arbeiten und nicht um privat zu chatten. Wer das will muss ein privates Gerät mitbringen, dann kann er auch meckern.
luckysh0t
Commander
- Registriert
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Turrican101 schrieb:Ja und? Wenn ich ne Chat-Nachricht verschicke bleibt ja schließlich keine Information darüber auf dem PC zurück, ausser bei Emails. Ich frag mich wie diese überwacht wurden. Wurde der Mann gezwungen seine Zugangsdaten für Yahoo zu verraten? Hat der Arbeits-PC nen Keylogger eingebaut?
Also bei MSN und ICQ (ist schon 10+ Jahre her, meine Erfahrung, kp wie es jetzt ist) konnte man den Chat Verlauf durchaus speichern und zwar automatisch und nicht extra per "klick, speichern unter.." -für jeden Kontakt wurde eine eigene Datei angelegt (Und die waren nicht extra mit einem Passwort etc. gesichert). Und der dürfte das auch können.
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jk1895
Banned
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- Juni 2013
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- 1.337
Wird echt höchste Zeit für ein Grundeinkommen. Dann muss sich keiner, der nicht will, mehr mit "Arbeitgebern" auseinandersetzten.
Überwachung am Arbeitsplatz geht absolut nicht! Wenn die nicht wollen dass man eine Nachricht verschickt dann sollen sie die Funktion entfernen. Arbeitgeber das Gesocks...
Überwachung am Arbeitsplatz geht absolut nicht! Wenn die nicht wollen dass man eine Nachricht verschickt dann sollen sie die Funktion entfernen. Arbeitgeber das Gesocks...
luckysh0t schrieb:Interessant wird dieses Urteil bei Firmen die nach Bring your own device arbeiten.. je nach Art der Überwachung natürlich nur..
Die selbe Frage hab ich mir auch gestellt, da bei mir genau das der Fall ist. Ich glaube aber nicht, dass private Geräte, die in das Firmennetzwerk integriert sind, unter diese Regelung fallen. Das Gerät bleibt schliesslich privat.
Ist aber auch egal. Wenn der Arbeitgeber meine privaten Nachrichten kontrolliert, dann läuft grundsätzlich was viel grösseres falsch zwischen meinem Arbeitgeber und mir. In dem Fall reden wir überhaupt nicht mehr über eine Lapalie wie private Nachrichten, sondern über ein grundsätzliches Vertrauensproblem, was weitaus schlimmer ist und viel schlimmere Folgen hat. Ich jedenfalls wäre nicht mehr lange in so einer Firma.
EchoeZ
Commander
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- März 2009
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jk1895
Ach was wäre die Welt schön wenn man keinen in irgendeiner Weise beruflich verpflichtet wäre. Achwas, garkeine Arbeit mehr. Wir ernähren uns von dem was die Natur uns vor die Füße legt. Bäche von Milch und Honig...
Ich werd da auch mal n ernstes Gespräch mit meinem Chef führen, ich werde garnicht erst arbeiten kommen, hab ja ein unanatastbares Privatleben.
PS
Ausser , "ich komme heute später" zu senden, oder "Fruchtblase ist geplatzt" zu empfangen, dafür sollte man privat erreichbar sein.
Alles andere hat auf der Arbeit nichts verloren.
Ach was wäre die Welt schön wenn man keinen in irgendeiner Weise beruflich verpflichtet wäre. Achwas, garkeine Arbeit mehr. Wir ernähren uns von dem was die Natur uns vor die Füße legt. Bäche von Milch und Honig...
Ich werd da auch mal n ernstes Gespräch mit meinem Chef führen, ich werde garnicht erst arbeiten kommen, hab ja ein unanatastbares Privatleben.
PS
Ausser , "ich komme heute später" zu senden, oder "Fruchtblase ist geplatzt" zu empfangen, dafür sollte man privat erreichbar sein.
Alles andere hat auf der Arbeit nichts verloren.
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Mestraphos
Lieutenant
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- Aug. 2008
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- 861
Zock schrieb:Es gibt nur einen Grund warum alles so gekommen ist er hat seine Leistung nicht gebracht und die haben einen Grund gesucht ihn zu feuern, wer gut in seinem Job ist und seine Leistung bringt würde nicht gekündigt werden wegen so einer Kleinigkeit.
Da muss ich dir leider widersprechen. Als für ein Team aus ca 45 Mitarbeitenden Verantwortlicher kann ich dir bezeugen dass man sich manchmal leider auch von (in ihrer Arbeitsqualität) sehr guten Mitarbeitenden trennen muss wenn diese schwerwiegende Regelverstöße begehen die den Rahmen einer Abmahnung überschreiten.
M
Mustis
Gast
jk1895 schrieb:Wird echt höchste Zeit für ein Grundeinkommen. Dann muss sich keiner, der nicht will, mehr mit "Arbeitgebern" auseinandersetzten.
Überwachung am Arbeitsplatz geht absolut nicht! Wenn die nicht wollen dass man eine Nachricht verschickt dann sollen sie die Funktion entfernen. Arbeitgeber das Gesocks...
Den Artikel wenigstens gelesen? Den zumindest verstanden hast du ihn nicht. Private Chats wurden auf einem beruflichen Handy mit einem beruflich genutzten Chatprogramm geführt obwohl dies verboten war und dies auch kommuniziert wurde. Was willst du da entfernen? Hätte er privates Handy genutzt, der Fall wäre komplett anders verlaufen. Das ist also weder eine Einschränkung der Privatsphäre noch hat sich hier der Ag daneben verhalten. Einzig der AN hat sich fehlverhalten und dreister Weise versucht das ganze abzuwenden mit einer ziemlich scheinheiligen Begründung.
Corros1on
Vice Admiral
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- Nov. 2014
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- 7.133
Ich musste um den Internetzugang zu bekommen die Bedingungen durchlesen (pornografische, Kriminelle Webseiten dürfen nicht besucht werden und privat surfen nur in der pause) und so der letzte Punkt war, dass mein ein Protokoll erstellt wird und bei auffälligen verhalten nur mit der Zustimmung von Betriebsrat eingesehen darf!
Letztendlich vertritt man doch die Firma im Internet und negatives auftreten kann zum Nachteil der Firma ausgelegt werden.
Nachdem ja der Arbeitgeber es ihm untersagt hat kann ich schon verstehen das Urteil?
Aber bei privat Geräte ist das was anderes!
Letztendlich vertritt man doch die Firma im Internet und negatives auftreten kann zum Nachteil der Firma ausgelegt werden.
Nachdem ja der Arbeitgeber es ihm untersagt hat kann ich schon verstehen das Urteil?
Aber bei privat Geräte ist das was anderes!
Mestraphos
Lieutenant
- Registriert
- Aug. 2008
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- 861
fuzelkoenig schrieb:Dieser Mann ist Ingeneur? Prost Mahlzeit... Demnächst wohl in Deutschland.
Solche Sätze kannst du dir sparen. Wir sind hier nicht auf irgendwelchen skurrilen Montagsspaziergängen.
estros
Fleet Admiral
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- Sep. 2009
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- 10.355
Wer auf private Chats während der Arbeitszeit nicht verzichten kann, soll eben in Harz4 gehen. Ganz einfach. Wenn Leute ihre Leistung nicht mehr bringen, guckt der Chef schonmal was da los ist. Es gibt hunderte Gründe, die von mehreren Parteien ausgehen können. Das persönliche Gespräch ist stets das erste.
Also bei uns haben wir genug Zeit in den Arbeitspausen und auch kurz mal nebenbei sagt der Chef auch nichts, nur eben keine Dialoge führen.
Also bei uns haben wir genug Zeit in den Arbeitspausen und auch kurz mal nebenbei sagt der Chef auch nichts, nur eben keine Dialoge führen.
jk1895
Banned
- Registriert
- Juni 2013
- Beiträge
- 1.337
@EchoeZ
Ja leider habe ich mich damals falsch entschieden. Industriemechaniker Fachrichtung Maschinen- und Systemtechnik ist doch nicht der Bringer. Mein nachträglicher Techniker in Informatik auch für die Tonne... Und mittlerweile sehe ich eh alles lockerer. Jetzt jobbe ich nur hier und da nach Lust und Laune ein paar Stunden. Mit Grundeinkommen würde zumindest ich NIX mehr erwärbsmäßiges machen (nur noch ehrenamtlich).
Ja leider habe ich mich damals falsch entschieden. Industriemechaniker Fachrichtung Maschinen- und Systemtechnik ist doch nicht der Bringer. Mein nachträglicher Techniker in Informatik auch für die Tonne... Und mittlerweile sehe ich eh alles lockerer. Jetzt jobbe ich nur hier und da nach Lust und Laune ein paar Stunden. Mit Grundeinkommen würde zumindest ich NIX mehr erwärbsmäßiges machen (nur noch ehrenamtlich).
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Lemiiker
Lt. Commander
- Registriert
- Juni 2014
- Beiträge
- 1.214
Ich fordere das CB-Team auf, den Namen des Klägers bitte abzukürzen!! Wie man weiß, vergisst das Internet nicht. Für seine berufliche Zukunft ist das bestimmt nicht förderlich. Andere Portale gehen auf das Thema auch ohne Nennung des Namens ein.
Ein schwerwiegender Regelverstoß, der über eine Abmahnung hinausgehend zur fristlosen Entlassung führen kann, scheint mir aber in diesem Fall nun gerade nicht vorzuliegen. Ob es bereits Abmahnungen gab, bleibt leider offen.Mestraphos schrieb:Da muss ich dir leider widersprechen. Als für ein Team aus ca 45 Mitarbeitenden Verantwortlicher kann ich dir bezeugen dass man sich manchmal leider auch von (in ihrer Arbeitsqualität) sehr guten Mitarbeitenden trennen muss wenn diese schwerwiegende Regelverstöße begehen die den Rahmen einer Abmahnung überschreiten.
Eine sicherlich angreifbare Entscheidung, so dass ich die Klage des Arbeitnehmers sehr gut nachvollziehen kann.
Völlig ungeachtet, dass das Vertrauensverhältnis zwischen beiden Parteien ohnehin bereits ruiniert ist, und eine weitere Beschäftigung sicher keiner der beiden will.
crashbandicot
Captain
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- Dez. 2013
- Beiträge
- 3.077
Lemiiker schrieb:Ich fordere das CB-Team auf
Fordere du mal, solange der Name im Klartext vom ECtHR veröffentlicht wird ist alles in Ordnung.
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