News Urteil: Arbeitgeber dürfen private Nachrichten kontrollieren

Kronos60 schrieb:
Das finde ich auch, eine Arbeitszeitverletzung kann ja dem Arbeitgeber nicht erlauben private Mails zu lesen.

Du bist auch so einer, der nur die Überschriften ließt, oder?
Er hat einen Messenger mit einem Firmen-Account benutzt.
 
Ein bedenkliches Urteil, selbst wenn in diesem Fall jemand zu Recht rausgeschmissen wurde.


EchoeZ schrieb:
Geht mir ähnlich. Wollte zum Ende dieses Jahres mal aufrüsten, ein defektes P5Q zwang mich dann doch zum schnellen Ersatz. Ich muss jedoch für jedes "Spielzeug" sparen, darum ist die OR erstmal ein Stück in die Ferne gerutscht. Mir war klar, das die keine 400€ kosten würde. Aber ich mecker nicht rum, es ist ein Spielzeug und keine Aufregung wert.
Och, lass die Oculus Rift doch ruhig erstmal noch ein, zwei Runden reifen bzw. Schwung durch mehr und mehr Konkurrenz in den Markt kommen lassen. Du wirst das warten und weiter sparen bestimmt nicht bereuen. ;)


BernardSheyan schrieb:
Darf ich die Ursprungsäußerung von jk1895 mal ins Deutsche Übersetzen?

"Ich will, dass der Staat für mich bezahlt wenn ich keine Lust habe zu Arbeiten und mich an die Regeln des Arbeitsplatzes zu halten".

Demnach wäre Faulheit, Dummheit und Arroganz also ein staatlich geförderter Aspekt.

Falls es einem noch keiner gesagt hat:
Du bist in der Arbeit um zu arbeiten und für deine Arbeit auch bezahlt zu werden und hast dort überhaupt keine privaten Dinge zu erledigen, dafür gibt es die Freizeit
Hier mal ein paar Denkanstöße für dich:
 
Nur eine(r) von 8 Richter hat also das Hirn angeschaltet...


Caanon schrieb:
Hier mal ein paar Denkanstöße für dich:
Ist doch eh nutzlos, als würde die Masse weiter als ne Handbreit denken können.
 
Zuletzt bearbeitet:
firexs schrieb:
Wie wurde denn der Chat-Verlauf überwacht?

Insgesamt ist das ein Tritt in die Weichteile der Privatsphäre

Ich gehe davon aus, daß damals große Teile über http liefen, nicht über https. Bis vor nicht so langer Zeit war beispielsweise selbst bei Twitter und Facebook lediglich der Login über https, der Rest über http.

So kann im Proxy der Firma im Klartext mitgelesen werden.

Heute sollte beispielsweise bei Facebook nicht mehr möglich sein, kann aber sein, daß man das vorher bei FB irgendwo einschalten muss alles zu verschlüsseln.

Dann ist es eine TLS gesicherte Verbindung, die auf dem Proxy nicht ohne weiteres mitgelesen werden kann.
 
Ich frag mich wo die für ein IT-Publikum relevante Information in der News ist. Gibt genügend Urteile in den einzelnen Staaten die besagen, wenn private Kommunikation untersagt ist, dann hat der Arbeitgeber auch nicht mit privater Kommunikation zu rechnen. Ausnahme ist meist, wenn die private Kommunikation zwar verboten wurde, aber nachweislich vom Arbeitgeber geduldet wird. Also wenn es verboten ist, der Arbeitgeber weiß das es trotzdem gemacht wird und unternimmt nichts dagegen.

Ich nehme mal an es steht nur in der News nichts davon, dass die Private Nutzung des Internets komplett untersagt war. Aus der News entnehme ich nämlich nur ein Verbot den Yahoo Messenger für private Kommunikation zu nutzen. Aber deswegen hätte wohl weder der Richter noch die Professorin auf ein generelles Verbot der privaten elektronischen Kommunikation in der Firma geschlossen.
 
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Ap2000 schrieb:
Du bist auch so einer, der nur die Überschriften ließt, oder?
Er hat einen Messenger mit einem Firmen-Account benutzt.

Es ist aber von privaten Nachrichten die Rede da wird zwischen Chat und Mail nicht unterschieden:
tobias84 schrieb:
die während der Arbeitszeit auf Firmengeräten versandten Privatnachrichten unter Umständen mitzulesen und auszuwerten.
 
mannefix schrieb:
Die Benutzung eines anderen Gerätes ändert nichts am Bedürfnis sich anderen Leuten mitzuteilen.

Du kannst ja Frisör werden, wenn das dein wichtigstes Bedürfnis ist. Dann kannst du dich den ganzen Tag mit anderen Leuten unterhalten.

mannefix schrieb:
Ob ich es dann vom Diensthandy oder vom privaten Handy mache ist egal.

Da hat wohl jemand richtig Ahnung von Recht und Gesetz :lol:
Firmeneigentum und so. Und außerdem ist das allers während der Arbeitszeit passiert.
 
Eigentlich ganz einfach der AG stellt die Werkzeuge dem AN zu Verfügung, also hat der AG das Recht die Bedingungen für die Benutzung aufzustellen. Wenn man sich selbst nicht daran hält selbst bei darauf hinweisen kann das ein Kündigungsgrund sein.
 
Kronos60 schrieb:
Es ist aber von privaten Nachrichten die Rede da wird zwischen Chat und Mail nicht unterschieden:

Damit bist du wohl leider auf die schlechte (und anscheinend nicht gut informierte) Formulierung des CB Schreibers reingefallen.
Ließ mal Lancelots Beitrag:
https://www.computerbase.de/forum/t...en-kontrollieren.1550652/page-3#post-18353994

Es ging hier nie darum, dass ein Arbeitgeber immer alles lesen darf, was ein Mitarbeiter macht. Der Fall beschreibt eine ziemlich genaue Konstellation: Firmen-Gerät + Firmen-Account + Private Nachrichten.
 
Ergänzung ()

jk1895 schrieb:
Es hat nicht lang gedauert und es kommt einer der nicht versteht wer die wahren Asozialen unserer Gesellschaft sind. Nein, die (freiwillig) Arbeitslosen sind es nicht. ;)
Deine Kommentare sind mir sympathisch, auch wenn ich inzwischen "leider" ein fleißiges Arbeitsbienchen werde...

Das Urteil geht gar nicht. An meinem alten Arbeitsplatz war offiziell auch nichts erlaubt. Trotzdem hat alles funktioniert und durch die zusätzliche Freiheit die man hat, war das Arbeitsklima auch noch ziemlich intakt. So macht arbeiten Spaß...
Dieser Scheiß, den viele immer predigen: blablabla hier, bei der Arbeit um zu arbeiten...blabla! Das ist sowas von veraltet...
Ihr arbeitet nicht um euch kaputt zu machen, ihr arbeitet für euer Leben.
Wenn ich das Gefühl hab, mein Arbeitgeber spioniert mich aus, gehe ich... ganz freiwillig.
 
nic0tin schrieb:
Wenn ich das Gefühl hab, mein Arbeitgeber spioniert mich aus, gehe ich... ganz freiwillig.

Diese Möglichkeit haben leider nicht immer alle. Das kann man sich nur leisten, wenn man entweder eh schnell eine neue Stelle finden könnte oder man genügend Geldrücklagen hat. Gerade in Berufsbereichen, die stärker kontrolliert werden durch den Arbeitsgeber, ist wohl beides nicht wirklich der Fall.

In meiner aktuellen Firma ist es auch ziemlich legère, wir können z.B. auch unsere Pausen machen, wann wir wollen.
Ich hatte aber auch schon Berufe, die im Dienstleistungsgewerbe waren und da wäre es mir nie eingefallen, mich durch einen Chat ablenken zu lassen.
 
Da der Arbeitgeber in Barbulescus Fall davon ausgegangen sei, in dessen Chat-Software nur berufliche Mitteilungen zu finden, sei die Protokollierung und Auswertung des Chatverlaufs rechtens gewesen
Haben die zuviel Nitro eingeatmet? Was ist das denn für ein Grund?....
 
Ap2000 schrieb:
Diese Möglichkeit haben leider nicht immer alle. Das kann man sich nur leisten, wenn man entweder eh schnell eine neue Stelle finden könnte oder man genügend Geldrücklagen hat. Gerade in Berufsbereichen, die stärker kontrolliert werden durch den Arbeitsgeber, ist wohl beides nicht wirklich der Fall.

In meiner aktuellen Firma ist es auch ziemlich legère, wir können z.B. auch unsere Pausen machen, wann wir wollen.
Ich hatte aber auch schon Berufe, die im Dienstleistungsgewerbe waren und da wäre es mir nie eingefallen, mich durch einen Chat ablenken zu lassen.

Einfallsreichtum und Flexibilität helfen bei fehlenden Rücklagen. Ich habe das jetzt bereits zweimal hinter mir. Weiterbildungen und somit Kündigung nach Festanstellung sind zwar schwierig und nicht immer möglich (mit Familie wirds schonmal komplizierter), aber für mich bedeutet das vorwärtskommen. Ich will mehr, mehr Wissen, mehr Spaß bei der Arbeit... Geld ist mir egal, ich brauch nicht viel...
 
Ich frage mich nur gerade was das für ein Hammer bezüglich Datenschutz ist. Bei uns in der Firma gibt es keine Regelung, ob PCs ausschließlich nur beruflich genutzt werden sollen / dürfen. Auch im Vertrag steht darüber nichts drin und mit 10 Jahren Firmenzugehörigkeit (IT Admin und auch seit Gründung dabei) weiß ich, dass das Thema noch nie groß angesprochen wurde.

Heißt das jetzt, wenn Chef ankommt und sagt "gib dein Kennwort ein, ich will auf den PC gucken" das ich ihm den Zugriff gewähren muss? :freak: Im BDSG habe ich dazu nämlich noch nichts gefunden...
 
sagt mal wie schwer ist eigentlich lesen?

Es steht doch im Artikel das dies nur deshalb so entschieden wurde, weil ein Betriebsmittel (Firmenhandy) entgegen einer klaren und wohlbekannten Arbeitsregelung, die eine private Nutzung untersagte, benutzt wurde und die Sammlung der privaten Mitteilungen logischerweise die einzige Möglichkeit des Nachweises war. Es wurde mit einem ganz konkreten Anliegen, einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag zu beweisen, nach erfolgter Mitteilung dies zu unterlassen, ein Mitschnitt zur Beweisführung gemacht und nicht verdachtsunabhängig mitgeschnitten und vor allem mitgelesen.
 
Vollkommen egal was du vielleicht wem auch immer beweisen willst - mit deiner Auslegung kannst du jeden Bundesbürger 24/7 abhören, finden wirst du dann bei 95% immer irgendwas und wenn es nur das 5 Minuten Motor laufen lassen ist weil die Scheibe zugefroren ist.

Und im Arbeitsvertrag kann drinstehen was da wolle, wenn mich das geltende Gesetz besser stellt ist das Verschwendung von Toner/Tinte und nichts weiter.

Domi83 schrieb:
Heißt das jetzt, wenn Chef ankommt und sagt "gib dein Kennwort ein, ich will auf den PC gucken" das ich ihm den Zugriff gewähren muss? :freak: Im BDSG habe ich dazu nämlich noch nichts gefunden...

Mitwirken musst du schonmal gar nicht, niemals und nirgendwo zu deinem Nachteil. Ob man dich dafür dann bestrafen darf wenn du es nicht tust ist ein anderer Schnack.
 
Zuletzt bearbeitet:
Seit wann ist generalverdacht das selbe wie die beweisaufnahme nach wiederholtem verstoss gegen gültige regeln des arbeitsvertrages?
Und gegen welches recht würde der ag hier verstoßen? Kannst du auch mehr als behauptungen aufstellen?
 
AramisCortess schrieb:
Ich finde die private Nutzung von Diensten und dem Internet während der arbeit zu verbieten ist völlig legitim.

Warum? Diese Denkweise das ein Arbeitnehmer 100% der Zeit nur dem Unternehmen zur Verfügung steht und seine 8h absitzen musst ist schon ewig überholt. Es ist nachgewiesen das Mitarbeiter höher motiviert sind wenn man ihnen viele Freiheiten lässt
und sich mehr auf das Ergebnis ihrer Arbeit konzentriert als auf die pure Anwesenheit. Rein rechtlich kann der Chef natürlich auch verlangen das der Angestellte 8h einfach nur seine Zeit absitzt, aber ein kluger Chef wird es besser wissen.
Wenn ein Angestellter permanent keine Leistung zeigt muss man dem natürlich entgegensteuern und Privilegien entfernen, aber erstmal sollte jeder Angestellte alle Freiheiten haben.
 
wahlmeister schrieb:
Es ist nachgewiesen das Mitarbeiter höher motiviert sind wenn man ihnen viele Freiheiten lässt
und sich mehr auf das Ergebnis ihrer Arbeit konzentriert als auf die pure Anwesenheit.

Was nachgewiesen ist ist doch vollkommen egal. Wenn der Chef das nicht will, und dann halt unproduktivere Mitarbeiter hat, ist das sein Ding.
 
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