News Urteil: Bestätigungsmail ist unberechtigte Werbung

Wo liegt eigentlich das Problem? Ungewollte Newsletter kann man in den allermeisten Fällen auch ohne Anwalt abbestellen, und dadurch entstehen auch keine Kosten (sind meist wenige Klicks die sogar die Großeltern alter Richter noch hinkriegen würden).

Das Double-Opt-In erfüllt seinen Zweck. Niemand kann ohne meine Einwilligung ein Newsletter-abo für mich abschließen. Allerdings ist bisher noch nicht höchstgerichtlich (BGH) geklärt, wann im Laufe des Verfahrens ein Vertrag (Abo's sind Verträge) rechtsgültig wird. Das ist allerdings auch eigentlich nur dann notwendig, wenn für die Vertragsleistung (Newsletter) eine Gegenleistung (Geld oder die Abnahme von "Quartalssendungen") im Vertrag festgelegt ist. Die allermeisten Newsletter haben sowas nicht und sind Kostenlos.

Das Problem ist wahrscheinlich wirklich, dass ein Anwalt Geld gerochen hat ... Dafür sollte man den Anwalt eigentlich steinigen.

Die "bösen/dummen/alten/weltfremden" Richter haben in diesem Fall das einzige getan, was möglich ist, ein Urteil gefällt, welches so unklar formuliert ist, so viele Fragen offen lässt, dass es den BGH geradezu zu einer Stellungnahme zwingt. Es ist zwar doof, wenn man das als Normalbürger nicht so ganz mitschneiden kann, aber das System läuft leider so.
Im Prinzip kann man das Urteil mit "nächste Instanz bitte" übersetzen, daher auch die Option auf Revision, die hätte der Richter nämlich auch ausschließen können. Nun ist im Prinzip alles offen und die nächste Instanz kann (vielmehr "muss") für klarere Verhältnisse sorgen.
Allerdings finde ich es einigermaßen bedenklich, mit welch einem Scheißdreck sich unsere Gerichte befassen müssen, bis in die höchsten Instanzen. Die Gerichte sind überlastet, und zwar hauptsächlich mit lächerlichen Lappalien wie dieser hier.

Ich finds sowieso eigentlich nervig, dass man bei jedem Scheiß, wo man mal was bestellt immer gleich nen Newsletter auf Auge gedrückt bekommt. Das DoubleOptIn gibt mir dabei nur eines, ein schnelles Verfahren Newsletter pränatal "abzubestellen". In die meisten Newsletter die tatsächlich bei mir landen, schaue ich nur rein auf der Suche nach einem "Newsletter abbestellen" - Link.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das double Opt-In scheint mir absolut richtig zu funktionieren. Ich habe mich vorher noch nie mit der Thematik beschäftigt, aber wie sollte denn sonst eine Anmeldung funktionieren, die wenigstens ein wenig vor Missbrauch schützt?

Eine Aufforderung an beide Parteien zur Benennung oder eine in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten ausgearbeitete Vorgabe einer solchen Funktion fehlt im Urteil.
Damit sollte es m.M. nicht rechtskräftig werden dürfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben