@conglom
sehe ich ähnlich
@aspro
Es geht nicht um Werbung sondern um Empfang nicht angeforderter Mails!
Es ist wurscht, ob man 50 Werbemails oder 50 Aufforderungen zur Anmeldung an einen NL im Postfach hat.
Wieso realitätsfern, wie so oft im Onlinebereich? Viele halten das Internet für rechtsfreien Raum? Warum sollen hier aber andere Gesetze gelten?
So wie der Prospektverteiler das Risiko trägt, dass eines seiner Prospekte im Briefkasten einer Person landet, die dies ausdrücklich nicht wünscht, trägt ein NL-Versender das Risiko, dass das mit einer seiner Mails passiert.
Der Vergleich ist nicht unsinnig, er dient nur der Verdeutlichung. Im IT-Recht gelten dem Grunde nach noch größere Anforderungen, da der Versand unangeforderter Mails verboten ist. Da kann sie sogar persönlich adressiert sein. Bei (Post)Werbung gilt dies nur für Postwurfsendungen, die nicht persönlich adressiert sind. Personalisierte Werbung ist davon nicht erfasst (so zumindest meine Erinnerung).
Vielleicht haben wir eine unterschiedliche Auffassung von NL. EIn NL ist für mich genauso schlimm wie Spam, wenn nicht schlimmer, da er regelmäßig kommt. Ich sehe da keinen Grund, zu anderem Spam zu differenzieren. Und schon gar nicht zwischen "echten" und "unechten" Spammern. Spam ist Spam. Und Spam ist unerwünschte und unangeforderte Post. Da ist es wurscht, ob es um Penisenlargementpillen geht oder die wöchenlichen News irgendwelcher Foren, Seiten, etc.
Es wurde ein super leichter Weg bereits genannt. Einfach aus dem Postfach eine Mail an die NL-Seite schicken, die dann daraufhin den NL versendet. Wo ist das Problem.
Die IP-Variante war eher als Bsp für den Beweis gedacht, ob einer den NL angefordert hat oder nicht. Obendrein bist du im Netz eh nicht anonym, es sei denn du surfst mit Proxys.
Es gibt genug Möglichkeiten. Sie sind nur alle aufwändiger als jetzt. Deswegen auch der Aufschrei.
@whiteshark
Du hast mich, glaube ich bezüglich es Häkchens, nicht richtig verstanden oder ich mich unklar ausgedrückt. Es geht um Folgendes: Wenn es nur um das Einverständnis (also den bloßen Formalismus einer schriftlichen Einwilligung) ginge, wie einige hier meinen, dann ließe es sich das so lösen, wobei das nicht mal erforderlich wäre, weil das Gericht eine tatsächliche Bestellung des NL als Einwilligung sehen würde. Es geht aber um den Punkt, dass gerade keine Bestellung durch den Kunden vorliegt, sondern durch einen Dritten vorgenommen wurde.
Mit Verlaub, mir ist es wurscht, wenn der Versand von NL erschwert wird. Was ist daran unkomfortabel, wenn aus dem Postfach heraus eine Mail versandt wird? Wenn das schon zu viel ist, dann hat der Kunde auch kein ernsthaftes Interesse an dem NL. Das sind doch keine unüberwindlichen Hindernisse.
Mit einem Outlook o.ä. Client dauert das keine 20 sek.
Ob ich nun meine Mailadresse irgendwo eintippe oder auf einen mail.to client klicke, der mir die Adresse im Outlook anzeigt, an die ich dann die Anfrage schicke? Das dauert keinen deut länger.
Das gilt auch für die Beispiele. Es muss nur eine direktversand aus dem Postfach erfolgen und schon kann die Anmeldung erfolgen, da man davon ausgehen kann, dass der Versender tatsächlich die Anmeldung wünscht.
Ich kann da keine großen Probleme sehen.
sehe ich ähnlich
@aspro
Es geht nicht um Werbung sondern um Empfang nicht angeforderter Mails!
Es ist wurscht, ob man 50 Werbemails oder 50 Aufforderungen zur Anmeldung an einen NL im Postfach hat.
Wieso realitätsfern, wie so oft im Onlinebereich? Viele halten das Internet für rechtsfreien Raum? Warum sollen hier aber andere Gesetze gelten?
So wie der Prospektverteiler das Risiko trägt, dass eines seiner Prospekte im Briefkasten einer Person landet, die dies ausdrücklich nicht wünscht, trägt ein NL-Versender das Risiko, dass das mit einer seiner Mails passiert.
Der Vergleich ist nicht unsinnig, er dient nur der Verdeutlichung. Im IT-Recht gelten dem Grunde nach noch größere Anforderungen, da der Versand unangeforderter Mails verboten ist. Da kann sie sogar persönlich adressiert sein. Bei (Post)Werbung gilt dies nur für Postwurfsendungen, die nicht persönlich adressiert sind. Personalisierte Werbung ist davon nicht erfasst (so zumindest meine Erinnerung).
Vielleicht haben wir eine unterschiedliche Auffassung von NL. EIn NL ist für mich genauso schlimm wie Spam, wenn nicht schlimmer, da er regelmäßig kommt. Ich sehe da keinen Grund, zu anderem Spam zu differenzieren. Und schon gar nicht zwischen "echten" und "unechten" Spammern. Spam ist Spam. Und Spam ist unerwünschte und unangeforderte Post. Da ist es wurscht, ob es um Penisenlargementpillen geht oder die wöchenlichen News irgendwelcher Foren, Seiten, etc.
Es wurde ein super leichter Weg bereits genannt. Einfach aus dem Postfach eine Mail an die NL-Seite schicken, die dann daraufhin den NL versendet. Wo ist das Problem.
Die IP-Variante war eher als Bsp für den Beweis gedacht, ob einer den NL angefordert hat oder nicht. Obendrein bist du im Netz eh nicht anonym, es sei denn du surfst mit Proxys.
Es gibt genug Möglichkeiten. Sie sind nur alle aufwändiger als jetzt. Deswegen auch der Aufschrei.
@whiteshark
Du hast mich, glaube ich bezüglich es Häkchens, nicht richtig verstanden oder ich mich unklar ausgedrückt. Es geht um Folgendes: Wenn es nur um das Einverständnis (also den bloßen Formalismus einer schriftlichen Einwilligung) ginge, wie einige hier meinen, dann ließe es sich das so lösen, wobei das nicht mal erforderlich wäre, weil das Gericht eine tatsächliche Bestellung des NL als Einwilligung sehen würde. Es geht aber um den Punkt, dass gerade keine Bestellung durch den Kunden vorliegt, sondern durch einen Dritten vorgenommen wurde.
Mit Verlaub, mir ist es wurscht, wenn der Versand von NL erschwert wird. Was ist daran unkomfortabel, wenn aus dem Postfach heraus eine Mail versandt wird? Wenn das schon zu viel ist, dann hat der Kunde auch kein ernsthaftes Interesse an dem NL. Das sind doch keine unüberwindlichen Hindernisse.
Mit einem Outlook o.ä. Client dauert das keine 20 sek.
Ob ich nun meine Mailadresse irgendwo eintippe oder auf einen mail.to client klicke, der mir die Adresse im Outlook anzeigt, an die ich dann die Anfrage schicke? Das dauert keinen deut länger.
Das gilt auch für die Beispiele. Es muss nur eine direktversand aus dem Postfach erfolgen und schon kann die Anmeldung erfolgen, da man davon ausgehen kann, dass der Versender tatsächlich die Anmeldung wünscht.
Ich kann da keine großen Probleme sehen.