News Urteil: Bestätigungsmail ist unberechtigte Werbung

Dann sag mir bitte wie ich verhindern kann, das Leute die von Fremden angemeldet werden keine Email bekommen?

Oder sag mir bitte was ich denn genau loggen soll, was nicht ohnehin schon aus den Emails hervorgeht?

Oder sag mir warum ich jetzt nicht einfach jegliche Newsletterbetreiber, Forenbetreiber verklagen kann, weil sich ein anderer unter meiner Email registriert?

Wie stellst du dir die Newsletteranmeldung in Zukunft vor? Per Brief?
 
Du kannst und brauchst gar nicht verhindern, das Firmen/Leute von Fremden angemeldet werden.
Du sollst ausdruckbar dokumentieren, wann und am besten noch von wem (nicht nötig bei anonymen Newsletter) sich angemeldet wird.
Du kannst nicht erfolgreich jeglichen Newsletterbetreiber jetzt verklagen, wenn Der die im Satz 2 genannten Daten vorweisen kann.

Im vorliegenden Fall hat die Beklagte in 2 Instanzen bezüglich der ersten EMail vom 20. nichts nachweisen können und die Klägerin nichts beweisen müssen, sondern lediglich behaupten müssen, nichts angefordert zu haben. Der Natur der Sache nach, lassen sich Nichthandlungen schwerer beweisen als Handlungen, deswegen ist die Beklagte in der Pflicht gewesen.
Urteilsbegründung schrieb:
..Für die Einwilligung trägt die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH GRUR 2004, 517 [519] – E-Mail-Werbung I; BGH GRUR 2011, 936– Double-opt-in-Verfahren Tz. 30). Für den Nachweis des Einverständnisses ist es erforderlich, dass der Werbende die konkrete Einverständniserklärung jedes einzelnen Verbrauchers vollständig dokumentiert. Im Fall einer elektronisch übermittelten Einverständniserklärung setzt das deren Speicherung und die jederzeitige Möglichkeit voraus, sie auszudrucken. Die Speicherung ist dem Werbenden ohne Weiteres möglich und zumutbar..
..Demgegenüber hat die Beklagte eine ausdrückliche Einwilligung der Klägerin gerade nicht vorgelegt, sondern lediglich behauptet, dass sich die Klägerin auf der Internetseite der Beklagten unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse für das Newsletter-Abonnement angemeldet habe..
Urteilsbegründung schrieb:
..Danach ist Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern..
Urteilsbegründung schrieb:
..Die Beklagte hat – wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat – unbestritten vorgetragen, dass eine E-Mail wie die als Anlage K 1 vorgelegte E-Mail vom 21. Februar 2011 erst dann erstellt und verschickt wird, wenn der Bestätigungslink der Vorgänger-Mail – wie er in der als Anlage K 2 vorgelegten E-Mail enthalten ist – betätigt wurde. Damit ist unstreitig, dass auf die im Postfach der EMail-Adresse „info@stb-k .de“ eingegangene E-Mail vom 20. Februar 2011 (Anlage K 2) zugegriffen und der in der E-Mail enthaltene Bestätigungslink betätigt wurde. Denn andernfalls wäre unstreitig die E-Mail vom 21. Februar 2011 (Anlage K 2) nicht generiert worden. Nachdem zudem unstreitig ist, dass es sich bei der Adresse „info@stb-k .de“ um die E-Mail-Adresse der Klägerin handelt, ist nicht erkennbar, weshalb der Bestätigungslink nicht „von der Klägerin“ – also einem ihrer Mitarbeiter – betätigt worden sein soll. Die Klägerin hat nicht vorgetragen, dass auch Außenstehende Zugriff auf dieses Postfach haben. Unbehelflich ist der Vortrag, das als Anlage K 2 vorgelegte Schreiben datiere von einem Sonntag, wobei die Geschäftsräume der Klägerin sonntags nicht besetzt seien; das am Montag den 21. Februar 2011 generierte Schreiben der Beklagten (Anlage K 1) zeigt, dass der Bestätigungslink aus der E-Mail vom 20. Februar 2011 an eben diesem Montag betätigt worden sein muss. Mangels entgegenstehendem Vortrag der Klägerin ist nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die Geschäftsräume an besagtem Montag besetzt waren..

Das war/ist doch alles gar nicht schwer, wenn man sich einmal das Urteil durchgelesen hätte, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
ThomasK_7 schrieb:
Du kannst und brauchst gar nicht verhindern, das Firmen/Leute von Fremden angemeldet werden.
Laut dem Urteil schon

Du sollst dokumentieren, wann und am besten noch von wem (nicht nötig bei anonymen Newsletter) sich angemeldet wird.
Wann sich angemeldet wurde, ist schon in der Email ersichtlich. Genauso wann Aktiviert wurde.
Das Anmeldedatum wurde also belegt. Wozu soll ich das also nochmals mitprotokolieren?

Der Beklagte konnte nur nicht nachweisen, das sich die Klägerin selbst für den Newsletter angemeldet hat. Dies ist auch schlicht und ergreifend unmöglich.
Selbst wenn man die Ip speichert würde das wenig bringen. Denn wenn ein Dritter die Anmeldung durchgeführt hat, wäre die Email ja ebenfalls unaufgefordert angekommen.
Ein Log würde genauso wie die Email auch nur nachweisen, das sich irgendjemand angemeldet hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, unfähig deutschen Urteilstext zu lesen und zu verstehen.
Da kann ich dann auch nicht mehr weiterhelfen. Viel Glück noch im weiteren Geschäftsalltag!
 
ThomasK_7 schrieb:
Dann passt Du Deinen Text bei der Newsletteranmeldung einmalig so an, dass der Anmeldende sich mit der Zusendung der Bestätigungsemail bereits einverstanden erklärt und fertig ist das Ganze.
Und das bringt WAS?
Stell dir folgendes vor: ICH bin im Besitz DEINER Mailadresse und melde DEINE Mailadresse bei 20 Porno-Newslettern an. Dabei klicke ich schön auf das "ich erkläre mich mit dem Empfang einverstanden" - Häkchen. Da ich hinter einer Proxy-Kaskade bin ist meine IP komplett verborgen.
Was ändert das für DICH? Du kriegst jetzt 20 Opt-In - Mails.


ThomasK_7 schrieb:
Ja, dann bist Du halt kein schlauer-cb user.
Du bist eher ein komplett weltfremder... Komm, raus mit der Sprache. Wie viele Webseiten hast du schon aufgebaut? Wie viele Mailserver administrierst du? Wie viele Newsletter hast du schon eingerichtet?
So wie du sabbelst lautet die Antwort überall: 0.


Also nochmal zum Verständnis, das dir scheinbar vollkommen ab geht:

Die Opt-In - Mail ENTHÄLT bereits Datum+Uhrzeit der Registrierung, da diese Mail verschickt wird, sobald die Registrierung erfolgt. Evtl. ist sie 5 Minuten später da, weil sie erst noch durch ein Greylisting muss.

Es ist NICHT legitim, die IP des Registrierenden mitzuloggen. Und selbst wenn: IPs lassen sich verbergen, z.B. mit dem JAP.

Name + Anschrift hat man nicht. Newsletter sind meist anonym. Aber selbst wenn: Die hat auch das Telefonbuch... Wenn ein Fremder meine Mailadresse hat, dann hat er auch meine Anschrift, insbesondere wenn es eine Business-Mail ist. Da reicht n whois auf die Domain oder Blick ins Impressum.


Was soll man also deiner Meinung nach nutzen, um zu beweisen, dass sich User X mit seiner Mailadresse bei einem NL angemeldet hat? Man HAT nur Uhrzeit + Mailadresse, alles andere wären unzulässige Daten. Aus Uhrzeit + Mailadresse setzt sich aber bereits die Opt-In - Mail zusammen, also wo liegt da das Problem?
 
Urteilsbegründung schrieb:
..Für den Nachweis des Einverständnisses ist es erforderlich, dass der Werbende die konkrete Einverständniserklärung jedes einzelnen Verbrauchers vollständig dokumentiert. Im Fall einer elektronisch übermittelten Einverständniserklärung setzt das deren Speicherung und die jederzeitige Möglichkeit voraus, sie auszudrucken. Die Speicherung ist dem Werbenden ohne Weiteres möglich und zumutbar..
Ich vermute, Du kannst die Einverständniserklärung Deiner Kunden nicht einmal ausdrucken. Beginne doch als Erstes einmal damit und poste hier exemplarisch einer Deiner verwendeten Einverständniserklärungenl als Muster.

Ich habe 3 Webseiten die ich betreue, allerdings ohne newsletter. Ich bin aber in der Lage, mich der Rechtslage in Deutschland anzupassen. Bei mir ist es nur das Impressum, aber viele schaffen das ja auch schon nicht. Bei Dir ist es eben die Dokumentation der Anmeldung.
Los zeig mal, was du da einem Gericht ausdruckbar vorlegen kannst!

Die Beklagte im Urteil hat ja nichts vorlegen können und hat daher verloren. So ist das reale Leben.
Hätte sie etwas vorlegen können, wäre sie aus der Sache raus gewesen. So wie in jedem anderen Fall, wo jemand die klassische Unterschrift eines Dritten fälschen und etwas auf Deinen Namen bestellen kann. Musst Du doch dann auch nicht bezahlen oder Strafe zahlen usw.
 
Was willst du da "drucken"? Das Ergebnis von "SELECT * FROM newsletter_registration WHERE mail=info@example.com"?
Denkst du, irgend so ein Gerichtsholzkopf könnte einen SQL Dump lesen? Die erwarten dann was 100% ausformuliertes, so etwas existiert aber nicht. Es existieren: Die Mail an den User, evtl. ein Logeintrag des Mailversands und evtl. n Timestamp in der Datenbank, wann die Registrierung einging.
 
ThomasK_7 schrieb:
Ich bin aber in der Lage, mich der Rechtslage in Deutschland anzupassen. Bei mir ist es nur das Impressum, aber viele schaffen das ja auch schon nicht.
Scheinbar hast du den Link selbst nicht gelesen...
Wikipedia schrieb:
Das Amtsgericht München bestätigte 2006, dass E-Mails mit einer Aufforderung, die Eintragung in eine Mail-Verteilerliste zu bestätigen, kein Spam seien, weil es dem Empfänger zumutbar sei, durch Nichtstun und Abwarten die automatisierte Löschung der eigenen Mailadresse aus der Mailingliste zu erzwingen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bei Dir ist es eben die Dokumentation der Anmeldung.
Los zeig mal, was du da einem Gericht ausdruckbar vorlegen kannst!
Man kann dem Gericht höchstens Datum und Uhrzeit der Anmeldung vorlegen. Nachweisen ob der Kläger sich selbst angemeldet hat ist schlichtweg unmöglich.
 
Ja dann macht doch weiter wie bisher und ignoriert meine Hinweise!

Die Abmahnexperten warten schon auf solche Ignoranten wie Euch, die ein veraltetes AG Urteil aus 2006 einem BGH-Urteil von 2009 und jetzt einem OLG-Urteil von 2012 vorziehen und nicht in der Lage sind, eine aussagekräftige ausdruckbare Dokumentation vorzulegen.
 
ThomasK_7 schrieb:
Ja dann macht doch weiter wie bisher und ignoriert meine Hinweise!
Welche Hinweise? Du konntest bisher nicht einmal ansatzweise sagen was man denn bitte machen soll um eine Klage zu vermeiden.
Wie gesagt, loggen bewirkt nun einmal nichts, die die beanstandeten Emails bereits alle Daten enthalten die man loggen könnte/dürfte und auch nichts beweisen kann.

Die Abmahnexperten warten schon auf solche Ignoranten wie Euch, die ein veraltetes AG Urteil aus 2006 einem BGH-Urteil von 2009 und jetzt einem OLG-Urteil von 2012 vorziehen und nicht in der Lage sind, eine aussagekräftige ausdruckbare Dokumentation vorzulegen.
Es gab 2009 kein BGH-Urteil was man auf diesen Fall anwenden könnte. Das OLG hat, wie jeder Experte sagt, ziemlich Mist gebaut.
 
iBuddy schrieb:
Liest hier überhaupt wer das Urteil oder faseln alle nur wirr rum?

Es geht NICHT um eine Bestätigungs- oder Antwortmail.

Die Klägerin hatte sich dort NICHT angemeldet. Sie hat die Mails laut dem
Sachverhalt einfach so erhalten OHNE vorher einen Newsletter oder ähnliches
bestellt zu haben.

Die OLG-Richter liegen hier durchaus richtig, das ist ein unberechtigter Eingriff
in den eingerichteten Gewerbebetrieb.

Der Bericht hier auf CB gibt in diesem Kernpunkt total verfälscht die Situation wieder,
auf Grund dessen das Urteil erging.

Nach diesem Urteil ist das Opt-In-Verfahren NACH vorheriger Anmeldung garnicht
betroffen.

iBuddy

Ja dann hat ja offenbar jemand die geschäftliche E-Mailadresse, für eine Anmeldung für einen Newsletter, halt mißbraucht.

Gegen diesen "Jemand" hätte dann die Klägerin ermitteln und klagen müssen.
Dieser "Jemand" hätte ja auch "weiß ich was" online mit dieser E-Mailadresse an diese Steuerberatungsgesellschaft bestellen können und wenn's (im günstigsten Fall) nur 100 Döner sind.

Telefonisch wär dies zwar möglich, aber da müßte sich der Dönerinhaber telefonisch rückversichern,
ob dies von dem Telefonnummerninhaber auch an dem so ist.
Und gerade dieses wurde ja mit der Bestätigungsmail vorgenommen.

Und gerade diese Rückversicherung ist ja wohl, lt. diesem Urteil des OLG München, nicht erlaubt?

Gerade deshalb, um Irrtrümer und Betrugsversuche weitestgehend zu vermeiden, gibt es ja diese Mitteilungs-, Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mailadresse, wo die reale Person zu dieser angegebene E-Mailadresse dies u.a. prüfen kann.

Ansonsten werden Vereinbarungen und online Verträge ja erst gültig mit der Eingangsbestätigung über die erfolgte Bestellung, von dem Händler an den Besteller und der gleichzeitigen Zusicherung über den Versandt oder ev. noch zu erfolgenden Versandt, wenn das Produkt momentan nicht am Lager.

Sonst kann ich unter Angabe deiner E-Mail-Adresse ja 200 Lutscher an irgend eine Adresse bestellen, dem ich eins "auswischen" will.
Ev. ist ja der richtige E-Mailinhaber und die Empfangsadresse selbige Einrichtung/Person (welche mir bekannt sind), dann hat "Jemand" erst mal nen Problem, ohne Bestätigungsmail, wo er erst bei Erhalt der Ware/Rechnung reagieren kann.
Bei diesem Onlineanbieter braucht dieser "Jemand" aber zukünftig nix mehr bestellen, da der Onlineanbieter ihn aus seinem Kundenstamm nehmen wird.


Naja, da hätte offenbar die Steuerberatungsgesellschaft doch wohl lieber 20.000 Newsletter täglich im Eingang des E-Mailpostfaches, sonst kann ich mir das ganze nicht ergründen.
Anstatt darüber lieber dankbar zu sein und den wahren Verursacher der Bestellung schnell ermitteln zu können.
Wie diese Steuerberatungsgesellschaft dann aber noch online tätig werden will,
bei so nen E-Mail-Postverkehr an Newslettern, erschließt sich mir dann doch nicht.

PS
ok, bei der Viagra-Werbung erhält sie erst gar keine Anfrage zu einem bestellten Newsletter,
die erhält sie mind. im Wochenrhythmus frei Haus,
ob das der Klägerin lieber ist wage ich allerdings zu bezweifel.
 
Zuletzt bearbeitet:
ThomasK_7 schrieb:
Los zeig mal, was du da einem Gericht ausdruckbar vorlegen kannst!

Ich würde mal gern sehen, was du vorlegst bei streitigkeiten um einen mündlich geschlossenen Vertrag.
Muss man jetzt die Abfolge von, Bestätigungslink drücken, auf der folgenden Webseite willkommen sein, Bestätigungsmail bekommen, in blumige Worte fassen die auch ein gericht versteht?
Leider ist es möglich, das sich fremde mit fremden Daten irgendwo anmelden. Das ist dann Sinn und Zweck, das sich der fremde nicht mit fremden Daten bestätigen lässt. Sondern nur der der die richtigen Daten (emailadresse) eingibt und die Bestätigungsmail bekommt. Offensichtlich hat sich hier aber kein fremder bedient, denn die Bestätigung ist erfolgt, ohne das ein Emailkonto gehackt wurde.

Also ist genau welche Email ohne Einwilligung eingegangen?
 
Die hier am lautesten schreien, dass nur sie das Urteil richtig verstehen können und die anderen hier vorführen wollen geben wieder am meisten heiße Luft von sich.

Im Endeffekt läuft es doch darauf hinaus: Ich habe hier noch KEINE einzige gute Alternative zum Double-Opt-In Verfahren gelesen (die meisten vorgeschlagenen funktionieren noch nicht mal im Ansatz).

Und abgesehen davon halte ich das Urteil für Schwachsinn, da hier für eine Nichtigkeit ein OLG belastet wurde. Wenn jeder meint wegen irgendwas komplett unwichtigem (es war nur EINE Mail) so lange von Gericht zu Gericht ziehen zu müssen, bis wieder irgendwelche Urteile gefällt werden, die dann auch noch eine Auswirkung auf alle anderen haben - dann wird es für einen Nicht-Anwalt bald unmöglich sein auch nur einen Schritt zu machen ohne sagen zu können, ob man dafür vom nächsten Hobbykläger verklagt zu werden.

Ich verstehe gar nicht wie es zur Klage gekommen ist? Was hat die Klägerin jetzt davon? Es ist doch so, dass nur die (halben) Anwaltskosten bezahlt wurden? Ein Profit war da doch nie zu sehen? Dazu kommt der ganze zeitliche Aufwand. Ein NL-Versender, der auf ein doppeltes Opt-In-Verfahren setzt, gibt einem doch normalerweise auch die Möglichkeit sich vom Newsletter abzumelden. Und selbst wenn nicht, ist ein Spam-Filter doch sicher einer anwaltlichen Unterlassungserklärung vorzuziehen. Und dass die Klägerin dann auch noch wegen der zweiten Mail klagt, für die es ja offensichtlich eine Einverständniserklärung eines Mitarbeiters (also einem legalen Nutzer des Mailkontos) gab, macht die Sache für mich nicht nachvollziehbarer. Vllt. habe ich einzelne Sachen nicht verstanden oder kenne nicht alle Details, aber im Großen und Ganzen bleibt das Verhalten der Klägerin für mich vollkommen unverständlich.
 
GrambleX schrieb:
...
Und abgesehen davon halte ich das Urteil für Schwachsinn, da hier für eine Nichtigkeit ein OLG belastet wurde..., ob man dafür vom nächsten Hobbykläger verklagt zu werden.

Ich verstehe gar nicht wie es zur Klage gekommen ist? Was hat die Klägerin jetzt davon? ...

Na, offenbar tritt bei der Klägerin diese "Steitsucht?" zyklisch und dies im monatlichem Rhythmus auf? :D
 
GrambleX schrieb:
Im Endeffekt läuft es doch darauf hinaus: Ich habe hier noch KEINE einzige gute Alternative zum Double-Opt-In Verfahren gelesen (die meisten vorgeschlagenen funktionieren noch nicht mal im Ansatz).
Viel gibt es da auch nicht.
Eine Möglichkeit wäre das sich der Interessierte am Newsletter selbst per Email anmelden muss. Heißt der Interessierte müsste eine Email in einem bestimmten Format schreiben (soll ja dann automatisiert in die Verteilerliste aufgenommen werden) schreiben -> Geht nicht, da man problemlos den Absender einer Email fälschen und damit fremde Anmelden könnte.

Andere Möglichkeit wäre es eine neutrale Email ohne jegliche Links oder Hinweise auf den Betreiber des Newsletters und nur mit einem Code, welchen der Kunde dann eingeben muss, zu versenden.
-> Könnte möglicherweise(!) vom OLG akzeptiert werden

Dann noch das mitloggen. Leider wenig hilfreich. Selbst wenn man die IP mitspeichert, ist es schwierig damit etwas zu beweisen. Es beweißt höchstens das irgendwer den Newsletter angefordert hatte, nicht aber das es der Empfänger selbst war.

Abgesehen von der neutralen Email sehe ich keine Möglichkeit eine Newsletteranmeldung (oder jegliche andere Art der Anmeldung) zu realisieren, welche dem Urteil gerecht werden würde.


Und abgesehen davon halte ich das Urteil für Schwachsinn, da hier für eine Nichtigkeit ein OLG belastet wurde. Wenn jeder meint wegen irgendwas komplett unwichtigem (es war nur EINE Mail) so lange von Gericht zu Gericht ziehen zu müssen, bis wieder irgendwelche Urteile gefällt werden, die dann auch noch eine Auswirkung auf alle anderen haben - dann wird es für einen Nicht-Anwalt bald unmöglich sein auch nur einen Schritt zu machen ohne sagen zu können, ob man dafür vom nächsten Hobbykläger verklagt zu werden.
Da bin ich voll deiner Meinung. Ich finde es sollten jegliche Abmahnungen, Unterlassenserklärungen, usw ohne vorherigen Kontakt verboten werden. Oft (wie auch hier) würde sich ein Anwalt damit schon erübrigen.
Warum sollte der Beklagte bitte die Anwaltskosten tragen, wenn sich die Sache durch eine einfache Email bereits klären ließe?

Ich verstehe gar nicht wie es zur Klage gekommen ist? Was hat die Klägerin jetzt davon? Es ist doch so, dass nur die (halben) Anwaltskosten bezahlt wurden? Ein Profit war da doch nie zu sehen?
Das ist mir auch unklar. Schadensersatz wurde ja nicht verlangt, nur die Anwaltskosten und Unterlassung. Aber womöglich arbeiten Anwalt und Klägerin zusammen und teilen den Gewinn am Ende auf, wer weiß.

Dazu kommt der ganze zeitliche Aufwand. Ein NL-Versender, der auf ein doppeltes Opt-In-Verfahren setzt, gibt einem doch normalerweise auch die Möglichkeit sich vom Newsletter abzumelden. Und selbst wenn nicht, ist ein Spam-Filter doch sicher einer anwaltlichen Unterlassungserklärung vorzuziehen. Und dass die Klägerin dann auch noch wegen der zweiten Mail klagt, für die es ja offensichtlich eine Einverständniserklärung eines Mitarbeiters (also einem legalen Nutzer des Mailkontos) gab, macht die Sache für mich nicht nachvollziehbarer.
Die Klägerin ging wohl davon aus, das sie auch die zweite Mail nicht angefordert hatte, was der Beklagte aber glaubhaft verneinen konnte.


Witziger Teil in der Urteilsbegründung ist ja folgender:
Für die Einwilligung trägt die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH GRUR 2004, 517 [519] – E-Mail-Werbung I; BGH GRUR 2011, 936 – Double-opt-in-Verfahren Tz. 30). Für den Nachweis des Einverständnisses ist es erforderlich, dass der Werbende die konkrete Einverständniserklärung jedes einzelnen Verbrauchers vollständig dokumentiert.
Da auf das BGH und Double-Opt-In verwiesen wird, ist das ganze Urteil eigentlich ein Widerspruch in sich, da ja die erste Mail dazu dient die Einverständniserklärung erst zu erhalten.
Man benötigt also jetzt eine Einverständniserklärung um die Einverständniserklärung einholen zu dürfen.
 
WhiteShark schrieb:
Andere Möglichkeit wäre es eine neutrale Email ohne jegliche Links oder Hinweise auf den Betreiber des Newsletters und nur mit einem Code, welchen der Kunde dann eingeben muss, zu versenden.
-> Könnte möglicherweise(!) vom OLG akzeptiert werden
Die Bestätigungsmail hatte wohl kaum ein monströses Werbebanner. Sie hatte als Ursprung die Domain des NL-Anbieters, wie überraschend. Sie hatte wie üblich einen Aktivierungslink auf die Webseite des Anbieters. Allein aus lauter Bequemlichkeit dem Nutzer gegenüber muss so ein Link mit rein.
Oder soll sich der User SELBST noch überlegen, welche URL er in den Browser eintippt und dann per Copy/Paste einen "Key" in ein Formularfeld eintragen? Sowas ist FAST genau so dämlich wie vor-formatierte Mails zur Bestellung an den NL-Verteiler schicken.

Dann noch das mitloggen. Leider wenig hilfreich. Selbst wenn man die IP mitspeichert, ist es schwierig damit etwas zu beweisen. Es beweißt höchstens das irgendwer den Newsletter angefordert hatte, nicht aber das es der Empfänger selbst war.
Man könnte gelegentlich beweisen, DASS es der Empfänger war... wenn er kein Proxy-Netzwerk genutzt hat, in keinem Internetcafé saß oder mitm Laptop an einem Hotspot... Oh, und LTE-Verbindungen sind auch eher hässlich hinsichtlich der IP.
Und ein Beweis, dass es jemand angefordert hat, ist es auch nicht. Wenn ich, mit DB-Zugriff, gefälschte Opt-Ins versenden will (wozu auch immer), dann hinterleg ich die mit zufällig generierten chinesischen, russischen oder nigerianischen IPs, fertig.

Abgesehen von der neutralen Email sehe ich keine Möglichkeit eine Newsletteranmeldung (oder jegliche andere Art der Anmeldung) zu realisieren, welche dem Urteil gerecht werden würde.
Leider wird auch ne neutrale Opt-In - Mail dem Urteil nicht gerecht,d enn das Urteil an sich ist nicht gerecht. Die hätten die dusselige Olle zu 20 Tagessätzen wegen Groben Unfugs verknacken sollen.

Da auf das BGH und Double-Opt-In verwiesen wird, ist das ganze Urteil eigentlich ein Widerspruch in sich, da ja die erste Mail dazu dient die Einverständniserklärung erst zu erhalten.
Man benötigt also jetzt eine Einverständniserklärung um die Einverständniserklärung einholen zu dürfen.
Ich kenn solche Aktionen... ich kenn sie von den ersten Jahren bei WoW. Da wurde gewissen Entwicklern die Substanz einer gewissen Flüssigkeit nachgesagt, weil nur so ihr hirnloses Verhalten zu erklären war: Bongwasser!
Und auch hier: Bongwasser! Die gesamte Belegschaft des OLG München konsumiert regelmäßig Bongwasser aus Maßkrügen. Des Rätsels Lösung...
 
Ich kann dir in allen Punkten nur zustimmen. Das eine neutrale Email wo man den Code auch noch kopieren und die Adresse selbst rausfinden/merken muss etwas bescheuert ist, sollte klar sein und ausdrücken wie sinnfrei das Urteil ist.

Leider wird auch ne neutrale Opt-In - Mail dem Urteil nicht gerecht,d enn das Urteil an sich ist nicht gerecht.
Deswegen hab ich ja auch "möglicherweise" geschrieben. Die Richter könnten eine Mail ohne Hinweise wer dahinter steckt natürlich trotzdem als Werbung sehen.

Die gesamte Belegschaft des OLG München konsumiert regelmäßig Bongwasser aus Maßkrügen.
Die ganze Belegschaft wohl nicht, es gibt immer Ausnahmen von der Regel :-)
Ich denke eher der Richter hat das ganze Opt-In-Verfahren einfach überhaupt nicht verstanden.
In solch einem Fall ist der Richter eigentlich verpflichtet sich den Rat eines Sachverständigen zu holen, gerade wenn mit einer solchen Entscheidung ein jahrelang bewährtes Verfahren zur Authentifizierung einfach mal über den Haufen geworfen wird.

Ich könnte mir aber auch vorstellen, das dahinter System steckt. Das LG Hamburg macht ja nichts anderes. Immer Urteile für die Contentindustrie egal wie sinnlos es ist. Dadurch kommt die Contentindustrie natürlich immer dort hin -> Geld für die Stadt
Selbstverständlich werden nun alle Opfer von bösen Aktivierungsmails in Hamburg klagen, bis der BGH das ganze hoffentlich wieder korrigiert.
Sofern es keine Revision gibt, sehe ich da eine neue Klagewelle.
 
Ohhh Mann....wegen jedem " Scheiss " vor Gericht ziehen.... Wann gibt es endlich eine Strafe für peinliches Verhalten ?!
 
Luxuspur schrieb:
hat irgendwer den Fall überhaupt gelesen ?

die hat sich nicht für den Newsletter angemeldet und trotzdem den Optin bekommen auch wiederholt nach ner Aufforderung das zu unterlassen ...

das ist genauso SPAM wie Pillenwerbung ...

Hast du den Fall gelesen? Also für mich liest sich das nicht so wie du das hier darstellst, sondern: Kanzlei bekommt Newsletter Optin, Kanzlei bekommt Bestätigungsmail weil Sekretärin bestätigt, Anwalt hat Dollarzeichen in den Augen und verklagt Newsletter. Wo du da mehrmalige Mails auch nach Unterlassungsaufforderung siehst ist mir schleierhaft.

Davon ab ist das Urteil einfach nur weltfremd, zum Optin gibt es keine gängigen Alternativen. Zur Verifizierung _muss_ ich eine Mail an die Adresse schicken und eine Mail von da zurückbekommen, mit einer Info die nur die Empfängeradresse haben kann (also meinem Hash), alles andere öffnet Chaos&Mayhem einfach nur Tür und Tor. Klar _kann_ ich eine Optin Mail als unerwünschte Werbung behandeln, aber über die Alternativen zum Optin hat sich von den Richtern natürlich keiner eine Platte gmeacht. IMHO müßte bei solchen Prozessen grundsätzlich jemand dabei sein, der nachweislich ein bisschen Ahnung von der Materie hat und einen Bullshit Buzzer drücken, wenn die Leute in ihre Fantasiewelten abgleiten. Aber naja :D
 
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