Luxuspur schrieb:
... wenn sie dann den Newsletterversender auffordert das zu unterlassen hat der das auch zu unterlassen ..
Richtig, aber dazu ist kein Anwalt nötig, eine Email reicht aus.
Btw wurde nicht einmal Werbung verschickt, hier mal ein paar Details:
https://www.telemedicus.info/urteil...LG-Muenchen-Az-29-U-168212-Double-Opt-In.html
Es wurde einmal die Aktivierungsemail geschickt. Diese wurde per Klick auf den Link bestätigt. Danach erfolgte die Bestätigung zur endgültigen Anmeldung mitsamt Hinweis wie man sich wieder abmelden kann.
Es wurde kein Newsletter verschickt, sondern lediglich die Auftragsbestätigung.
Die Klägerin hat den Beklagten nicht aufgefordert es zu unterlassen, sondern gleich einen Anwalt eingeschaltet, obwohl das absolut nicht notwendig gewesen wäre.
Ich wüsste nicht wo der Beklagte einen Fehler gemacht haben soll und warum der dafür jetzt Konsequenzen tragen muss, nur weil die Klägerin und deren Anwalt nicht lesen kann.
Das Urteil ist auf keinen Fall haltbar. Newsletter würde es dadurch keine mehr geben. Forenbenachrichtigungen auch nicht, geschweige denn jegliche Registrierungen (bspw Foren, Facebook, Twitter auch da gibt es Bestätigungsmails, nicht zu vergessen: jegliche Art von Online-Shop!).
Die Richter hätten einen Fachmann hinzuziehen müssen und die Klage natürlich vollumfänglich abweisen.