Forum-Fraggle schrieb:
Stimme Dir teilweise zu, allerdings kann man sich auch leicht bei Links verklicken.
Stattdessen sollte der Bestätigungslink schlicht und einfach eine Seite öffnen, bei der man erst mit einem Haken bestätigen muß damit es wirksam wird. Dadurch wird ein Versehen minimiert.
Bringt genau was? Das Urteil besagt ja nicht, dass die 2. Mail ("Vielen Dank, dass sie sich für unseren Newsletter blabla") unberechtigte Werbung war, sondern die 1. Mail ("Willkommen beim NL von bla... Wenn sie möchte, dann klicken Sie hier, ansonsten ignorieren Sie.. blabla")
Smartin schrieb:
Anwälte sind keine Menschen, Steuerberater sind keine Menschen und und und
Sprach der... Anwalt? Steuerberater? BWL'ler ohne Plan von IT?
Die Richter, die hier beschimpft werden und geurteilt haben sind immerhin Richter eines OLG, d.h. der zweithöchsten Instanz in Deutschland.
Sie haben trotzdem ins Klo gegriffen. Hätten sie sich Sachverständige mit VERSTAND geholt, also welche, die wie ich tatsächlich beide Seiten der Medaille kennen, dann wäre das Urteil anders ausgefallen.
Das Urteil macht nur eins: Es fickt alle Anbieter von Registrierungsdiensten im Internet in Deutschland. Melde dich mal hier bei CB neu an. Du wirst eine Bestätigungsmail erhalten. Diese Mail ist nach diesem Urteil "unberechtigte Werbung". Du hast jetzt die Möglichkeit, CB auf Unterlassung zu verknacken und n paar Hundert Euro rauszuschlagen. Dasselbe kannst du bei den verschiedenen Foren von Computec Media, bei tausenden Newsletter-Verteilern und in tausenden Shop-Systemen abziehen.
NICHTS ANDERES sagt dieses Urteil.
Nee so nicht. Diesen Machenschaften muss Einhalt geboten werden. Das Urteil zieht im Grunde nur nach und wendet die geltende Rechtslage an. Das ist schon seit Jahren geregelt. Ich weiß also gar nicht, warum es hier so teils fiese und beleidigende Aufreger gibt?
Du weißt es echt nicht, oder? Du hast keinen blasse Dunst....
Kennst du schon die Facebook-Abmahner? Du kannst eine (deutsche) Firma für ihre Facebook-Präsenz (analog Twitter, Google+, Pinterest,...) abmahnen, wenn du es mit IRGEND EINEM Webbrowser, und sei es ein reiner Textbrowser wie Lynx, schaffst, dass kein Impressum entweder direkt Sichtbar oder über einen einzigen Klick erreichbar ist. Dabei reicht ein Link namens "Info" nicht. Es muss wenigstens "Über Uns" oder eben "Impressum" heißen. Impressums-Apps in FB sind ebenfalls ungültig.
Diese räudige Praxis verdankt Deutschland einem hirnbefreiten Urteil des LG Aschaffenburg. Bedankt euch mal fleißig, liebe Social Media Beauftragte....
Dieses neue Urteil ist ähnlich idiotisch. Es versaut ALLEN Dienstanbietern ihr vollkommen legales Geschäft. Im Prinzip kann ich Montag nur meinem Chef raten: Schalt alle NL-Verteiler ab, so n paar Kalksäcke in München haben einen Hirnfurz gelassen.
Wenn man die Mail nicht angefragt hat, ist es schlichtweg auch uneingewilligte Werbung. Das ist Geschäftsrisiko des Versenders und unterbindet diese ganze scheiß Spamwerbung oder Kettenwerbung (Weitergabe von Adressen, die dann permanent misbraucht werden).
Komisch... Unser Firmen-Mailserver filtert in jeder Minute Dutzende Werbemails (inkl. Viren)... Wenn Werbung doch illegal ist und über so einfachen Gesetze verhindert wird, wieso ist dann mein Log rappelvoll?
Gott bist du weltfremd...
Das Problem hier doch nur ein akademisches und ein leicht zu lösendes:
Die Versender der Mails müssen beweisen, dass sie dazu "beauftragt" wurden. Und das Problem lässt sich ja nun recht leicht lösen, etwa durch Identifikation bei der Newsletterversendung, IP-Adresskontrolle, ... oder wie weiß ich. Mittel gibt es da schon.
Nein, Mittel gibts da NICHT. Du hast echt keine Ahnung, oder?
Wenn ich einfach mal so bei jeder NL-Registrierung die passende IP und den ganzen Rest speichere, weißt du wie schnell ich dann ne BERECHTIGTE Klage an der Backe hab als Seitenbetreiber? Sowas fällt tatsächlich unter Datenschutz-Richtlinien. Das ist keine Bagatelle wie "jemand hat ne Opt-In-Mail zu viel".
Und seit wann muss der BEKLAGTE etwas beweisen? Kennst du schon "in dubio pro reo"?
Smartin schrieb:
Heißt für mich, irgend jemand "hat sie angemeldet", sie ist irgendwie auf einen Verteiler gekommen, die Daten wurden weitergegeben o.ä. ...
Da steht nicht ... "im vorliegenden Fall hat sich die Klägerin ... angemeldet"
Genau so siehts aus... Irgend wer hat die Mail-Adresse eingegeben. Das könnte sogar sie selbst gewesen sein, oder auch einer ihrer Angestellten (z.B. der Zonk, der dann den Opt-In bestätigt hat).
Falls dies der Fall sein sollte, was ich ganz und gar nicht sehe, dann wäre der Fall super leicht zu lösen, indem man bei der Anmeldung zu einem NL einfach schreibt, ... "Mit Anmeldung zum NL erkläre ich das Einverständnis, dass ich eine Bestätigungsmail zur Aktivierung bekomme ..."
Nö, leider nicht. Das AGB-Häkchen könnte man schnell in NL-Systemen nachrüsten, es hätte aber KEINE Wirkung. Ich könnte immer noch unberechtigt DEINE Mailadresse angeben und dann halt das Häkchen drücken. DU würdest den Opt-In bekommen und würdest dich, wenn du so ne Piffe wie die Klägerin bist, dann per Abmahnung an den Seitenbetreiber wenden, nicht an mich.
jsowieso schrieb:
Wie wäre es wenn der Nutzer, der den Newsletter empfangen möchte anstatt auf der Webseite seine Email-Adresse einzugeben, einfach eine Email von der gewünschten Email-Adresse aus schickt? Wäre das nicht eine einfache Bestätigung? Und er Newsletter-Versender hätte seine Auftragsbestätigung.
Geht auch nicht.
1.) technischer Aufwand. Ein NL-System so entsprechend umzubauen dauert ewig. Manche NL-Systeme sind closed source, da kann nur der ursprüngliche Entwickler was tun, und der lässt sich das gut bezahlen. Würde ich eine entsprechende Lösung bei all unseren Kunden nachrüsten wollen, dann würde das wohl 8-10k Euro kosten... wenigstens.
2.) Akzeptanz: Würdest DU so eine Mail schicken, um dich für einen NL anzumelden? Ganz ehrlich?
3.) Die Fälschung von Mailadressen ist absolut Pille Palle. Ich hab im 2. Semester gelernt, wie man Mails als "Pitti@Platsch.tv" verschickt. Solche Fakes maschinell zu erkennen ist blanker Horror. Am Ende würde es WIEDER eine hirnlose Klagewelle geben... und n paar hunderttausend falsch angemeldete NL-Accounts.
4.) Hirnlose Insellösung. Mich hat schon die zum 1. August in Kraft getretene "Button-Lösung" für Webshops angekotzt. Der Mist hat mich wenigstens 1-2 Arbeitstage für die von uns betreuten Shops gekostet. Und das nur, weil Deutschland wieder eine Extrawurst wollte. Eine Änderung der NL-Funktion müsste aber in internationaler Software eingepflegt werden, nur damit sie für Deutschland funktioniert. Weißt du, was DAS dann kostet?
Und mitm NL ist es ja nicht getan. Foren-Registrierung, Registrierung für Webshops, Facebook, Twitter & Co.... überall läuft Double Opt-In. Alle müssten umstellen.
Dieses Affen-Gesetz verursacht im Zweifel n paar Millionen € Schaden.