News Urteil: Bestätigungsmail ist unberechtigte Werbung

Pandora schrieb:
Wie stellen sich die Herrn Richter denn jetzt vor das man so einen Newsletter abonniert, oder geht es bloß darum das beim Anmeldeformular nirgendwo steht das man eine Bestätigungsmail bekommt ?
.
Und selbst wenn? Ich kann jetzt all unsere Newsletter-Systeme so umschreiben, dass User quasi n AGB-Häkchen setzen müssen, bevor sie sich anmelden können. Das hindert NIEMANDEN daran, da trotzdem die Mailadresse von jemand anderem einzutragen und das Häkchen zu setzen.
Soll ich zu jeder NL-Registrierung jetzt noch Uhrzeit + IP + Useragent loggen, damit Fremd-Anmeldungen höchstrichterlich über dne ISP zurückverfolgt werden können? Und was ist, wenn die Leute über TOR gehen?

Schwachsinn Deluxe!
Die dämliche Alte gehört verknackt, nicht der NL-Betreiber.

DMorpheus schrieb:
Finde ich ein gutes Urteil.
So müssen sich die Newsletter Betreiber ein wirksames Mittel einfallen lassen das ihre Newsletter Anmeldungen nicht missbraucht werden. Das Opt-In ist leider keine Optimale Lösung.
Aha, und welches? Ich mein, wir sind jetzt hier so ne illustre Runde... mach ma Brainstorming.
Soll ich jedem NL-Empfänger erst einen BRIEF schreiben? Oh, halt... Die User melden sich ja meist NUR MIT MAILADRESSE an, das ist so ÜBLICH. Newsletter sind ANONYM.

Es gibt keine andere Lösung als das Double Opt-In.

Ich bekomme auf meiner Email Adresse ständig solche Opt-Ins Mails zur Bestätigung weil irgendwelches Hirnis es nicht schaffen ihren Namen richtig zu schreiben. Und bei einigen wenigen kommen dann auch die Newsletter ohne das man den Bestätigungslink angeklickt hat.
Und? Richte n Spamfilter ein... Was haste auch so n Allerwelts-Mailkonto. Ich registrier regelmäßig Sachen auf zuhause@aol.com. Bist das etwa du?

DMorpheus schrieb:
Das ist leider auch nicht immer so einfach. Oft steckt eine Registrierung für einen Account dahinter mit Passwortschutz.
Hm... nö?
Ich habe selbst schon ein paar NL-Systeme aufgesetzt, in allen haben sich die Leute nur per Mailadresse und, optional für personalisierte NLs, noch mit Anrede+Name eingetragen. Manchmal gabs auf einer Seite auch mehrere Verteiler, da hatten sie dann noch n paar Häkchen zur Auswahl, welche Verteiler sie wollen.

NIE waren da NL an Accounts gekoppelt.... schon allein deshalb, weil Accounts auch über Double Opt-In laufen (sollten), ich also auf eine fremde Mailadresse gar keinen Acc anlegen kann.

Luxuspur schrieb:
jemand anders hat sie da angemeldet! da ist es doch unerheblich ob das nen Fremder oder nen Mitarbeiter war ...
Wenn ein Mitarbeiter Scheiße baut, und das im Namen der Firma, dann ist das innerbetrieblich zu regeln. Dann kriegt der Kasper ne Abmahnung und gut.
Er wird wohl kaum Zugriff auf das Mailkonto der Chefin gehabt haben, eher reden wir hier von info@steuerbuero-hastenichgesehen.de.

wenn sie dann den Newsletterversender auffordert das zu unterlassen hat der das auch zu unterlassen ... unterlässt er das nicht muss er halt mit Konsequenzen rechnen ... die er ja jetzt auch bekommen hat ...
Sie hat die Unterlassungs-Aufforderung aber nicht "normal" durchgeführt und einfach auf "vom Newsletter abmelden" geklickt. Nein, sie hat gleich die Anwaltskeule ausgepackt. Für solches Verhalten gehören sich Leute mit Katapultieren bestraft.... und der verschissene Abmahn-Anwalt gleich mit.
 
Das beweist mir, dass Anwälte keine Menschen sind. Die hätten das ohne Gericht geklärt oder einfach abgehakt und wären wieder zum normalen Leben zurück gekehrt.
 
Eher: Steuerberater sind keine Menschen.
Der Anwalt hat nur gemacht, wofür er bezahlt wird.... Abmahn-Anwälte sind zwar trotzdem kaum besser als Gonokokken, aber nun ja.
 
Wenn ich das jetzt richtig heraus gelesen habe, hat sich die Dame nicht selbst angemeldet, sondern bekam einfach die Bestätigungsmail.

Hat das Gericht denn einen Plan, wie man sich selbst für einen Newsletter anmelden soll?
Keine Betätigungsmail heißt doch, dass man ohne sein Wissen von irgendwem eingetragen werden kann.

In dem Falle hätte sie keine Bestätigungsmail, sonder gleich den Newsletter bekommen. Das ist bestimmt besser.

Das ist so dämlich. Wie schon von anderen beschrieben: Warum gilt denn am Briefkasten nicht das gleiche Prinzip? Wenn ich mal so richtig, richtig Langeweile habe verklage ich alle, die mir Werbung in den Briefkasten hauen.
 
BornBad schrieb:
Warum gilt denn am Briefkasten nicht das gleiche Prinzip? Wenn ich mal so richtig, richtig Langeweile habe verklage ich alle, die mir Werbung in den Briefkasten hauen.

Es gilt dasselbe Prinzip! Wenn du dem Einwurf von Werbung widersprichst - indem du z.B. einen "Keine Werbung"-Aufkleber auf den Briefkasten klebst - kannst du jeden Verteiler bzw. die Firmen dahinter verklagen, die sich nicht daran halten. Dazu gibt es bereits diverse Urteile...
 
Daaron schrieb:
Aha, und welches? Ich mein, wir sind jetzt hier so ne illustre Runde... mach ma Brainstorming.
Soll ich jedem NL-Empfänger erst einen BRIEF schreiben? Oh, halt... Die User melden sich ja meist NUR MIT MAILADRESSE an, das ist so ÜBLICH. Newsletter sind ANONYM.

Es gibt keine andere Lösung als das Double Opt-In.

Stimme Dir teilweise zu, allerdings kann man sich auch leicht bei Links verklicken.
Stattdessen sollte der Bestätigungslink schlicht und einfach eine Seite öffnen, bei der man erst mit einem Haken bestätigen muß damit es wirksam wird. Dadurch wird ein Versehen minimiert.
 
Wenn du dem Einwurf von Werbung widersprichst - indem du z.B. einen "Keine Werbung"-Aufkleber auf den Briefkasten klebst
Wenn nun ein Mitarbeiter von mir 'ALDI Werbung erlaubt' klebt und ich dann ALDI Werbung bekomme, verklage ich dann auch ALDI?
 
also langsam rutscht das hier immer mehr auf "Bildniveau" ab :(

Es wird gemotzt, es wird gepöbelt, nur man selbst hat Ahnung und alle andere sind doofe Vollpfosten. :rolleyes:

Anwälte sind keine Menschen, Steuerberater sind keine Menschen und und und
Ihr müsst mal nachdenken, was ihr eigentlich so schreibt!

Die Richter, die hier beschimpft werden und geurteilt haben sind immerhin Richter eines OLG, d.h. der zweithöchsten Instanz in Deutschland. Die Ahnungslosen haben garantiert mehr Ahnung als alle Möchtegernexperten hier, weil sie im Zweifel Sachverständigengutachten und sonstwas einholen können.
Ich würde mir mehr Sachlichkeit wünschen!

Was sagt das Urteil?
Es sagt, wenn eine Mail, im Mailfach landet, in der sinngemäß steht, dass man sich angemeldet hat und das bestätigen soll und falls nicht, die Mail ignorieren kann, dass dies uneingewilligte Werbung ist.
UNd was soll daran falsch sein? Es gibt genug Spamscheiße, die auf diesem Prinzip aufbaut. Nach dem Motto ich versende mal Mails, die Leute müssen sie ja nicht beachten. :rolleyes:
Warum soll man das hinnehmen? Danach müssten auch die Leute, die Werbung in den Briefkasten geworfen bekommen, das akzeptieren müssen, nach dem Motto, sie können die Werbung ja ignorieren? Warum? Weil man sich mittlerweile alles gefallen lassen muss? Insbesondere in einem Bereich, den der betroffene Kunde eh fast nicht mehr kontrollieren und sichern kann (Datenmissbrauch und missbräuchliche Verwendung, etc.)

Nee so nicht. Diesen Machenschaften muss Einhalt geboten werden. Das Urteil zieht im Grunde nur nach und wendet die geltende Rechtslage an. Das ist schon seit Jahren geregelt. Ich weiß also gar nicht, warum es hier so teils fiese und beleidigende Aufreger gibt?

Wenn man die Mail nicht angefragt hat, ist es schlichtweg auch uneingewilligte Werbung. Das ist Geschäftsrisiko des Versenders und unterbindet diese ganze scheiß Spamwerbung oder Kettenwerbung (Weitergabe von Adressen, die dann permanent misbraucht werden).

Obendrein meckern viele, haben aber das Urteil nicht mal gelesen. Denn es geht hier nur um "die erste Mail". Deswegen wurden ja auch die Kosten halbiert. Da steht:

"Gegen die zweite Bestätigungs-E-Mail hatte das Gericht hingegen nichts einzuwenden. Diese sei schließlich durch das Anklicken des Aktivierungslinks gewollt gewesen. Da die zweite Mail zulässig war, halbierte das Gericht kurzerhand die eingeklagten Anwaltskosten, sodass der Anlageberater nur zur Zahlung von 277,80 Euro verurteilt wurde."


Das Gleiche kann man auch auf "normal" Werbung anwenden.
Wenn einer am Briefkasten "keine Werbung" dranstehen hat und Werbung eingeworfen wird, dann verstößt der Autor der Werbung auch gegen das "Werbeverbot" (unjuristisch zu verstehen). Da ist es wurscht, ob der Prospektverteiler das Teil eingeworfen hat, oder der Nachbar denjenigen ärgern möchte oder oder oder ...
Soll jetzt der mit dem Briefkasten beweisen müssen, wer das Teil eingeworfen hat? Oder sich alles gefallen lassen?

Das Problem hier doch nur ein akademisches und ein leicht zu lösendes:
Die Versender der Mails müssen beweisen, dass sie dazu "beauftragt" wurden. Und das Problem lässt sich ja nun recht leicht lösen, etwa durch Identifikation bei der Newsletterversendung, IP-Adresskontrolle, ... oder wie weiß ich. Mittel gibt es da schon.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auweia!
Ich freue mich schon auf meine erste Mail, bei der ich mich in der Adresszeile verschreibe!
Der Anwalt, den der belästigte Empfänger dann einschaltet, wird ja nach der Gebührenordnung bezahlt. Der verdient seine Kohle also egal ob er verliert oder gewinnt.
 
Smartin schrieb:
unterbindet diese ganze scheiß Spamwerbung oder Kettenwerbung (Weitergabe von Adressen, die dann permanent misbraucht werden).*

Das glaubst du doch selbst nicht, oder? Die machen weiter wie bisher, obwohl es verboten ist.

Dieser Fall ist lächerlich, wie schon geschrieben wurde ist der Effekt höchstens, dass man sofort den NL bekommt. Damit ist mir aber wirklich sehr geholfen. Wie schon geschrieben wurde, wenn jemand "xyz Werbung erlaubt" auf einen Briefkasten klebt, dann ist nicht xyz schuld, wenn diese Werbung bekommst. Außerdem wurde nicht auf Verdacht ein Mail verschickt, in der man aufgefordert wird, sich für einen NL anzumelden (das geht wirklich nicht, da stimme ich dir zu), sondern jemand sich auf der Website dafür angemeldet.
 
xStram schrieb:
Das glaubst du doch selbst nicht, oder? Die machen weiter wie bisher, obwohl es verboten ist.

Dieser Fall ist lächerlich, wie schon geschrieben wurde ist der Effekt höchstens, dass man sofort den NL bekommt. Damit ist mir aber wirklich sehr geholfen. Wie schon geschrieben wurde, wenn jemand "xyz Werbung erlaubt" auf einen Briefkasten klebt, dann ist nicht xyz schuld, wenn diese Werbung bekommst. Außerdem wurde nicht auf Verdacht ein Mail verschickt, in der man aufgefordert wird, sich für einen NL anzumelden (das geht wirklich nicht, da stimme ich dir zu), sondern jemand sich auf der Website dafür angemeldet.

Spammer wird man nicht alle unterbinden können. Es gibt aber mittlerweile auch genug Werbefirmen mit deutscher Niederlassung, die diese Masche fahren.

Dass du den NL direkt bekommst? Das ist löst doch das Problem nicht!!! Wenn du ihn nicht angefordert hast, ist der NL auch "illegal".

Das Urteil sagt doch nur eins:
NL/Werbemail/Email NICHT angefordert => illegal
obiges angefordert => legal (weil dann nämlich die Einwilligung vorliegt)

Das sagt das Urteil doch gerade, weil sie andernfalls die Kosten nicht halbiert hätten (sie sagen ja gerade, durch klick auf Bestätigung wurde angefordert, aber halt gerade die erste Mail nicht, also die NL-Bestellung). Zumindest habe ich nirgedwo gelesen, dass dieser angefordert wurde.
Denn da steht:

"Im vorliegenden Fall wurde die Klägerin, eine Steuerberatungsgesellschaft, für einen Newsletter angemeldet, woraufhin sie vom Betreiber des E-Mail-Newsletters, einem Anlageberater, am 20. Februar 2011 die folgende Aufforderung zur Bestätigung bekam:"

Heißt für mich, irgend jemand "hat sie angemeldet", sie ist irgendwie auf einen Verteiler gekommen, die Daten wurden weitergegeben o.ä. ...
Da steht nicht ... "im vorliegenden Fall hat sich die Klägerin ... angemeldet"

Anmerkung:
Falls dies der Fall sein sollte, was ich ganz und gar nicht sehe, dann wäre der Fall super leicht zu lösen, indem man bei der Anmeldung zu einem NL einfach schreibt, ... "Mit Anmeldung zum NL erkläre ich das Einverständnis, dass ich eine Bestätigungsmail zur Aktivierung bekomme ..." Falls dies überhaupt erforderlich ist, da man (und auch jedes Gericht) in einer tatsächlichen echten Anmeldung das Einverständnis konkludent durch Auslegung der Willenserklärung sehen würde. (Das wäre erstes Semester Jura Grundkurs und darf den Richtern durchaus zugetraut werden.)
Gerade das sehe ich hier nicht, denn die erste Mail wurde gerade nicht abgerufen. Erst die zweite, da man der Mitarbeiter ja auf den Link geklickt hat.
Wo liest du, dass er/sie den NL bestellt hat? Sie wurde angemeldet.
 
Smartin schrieb:
Obendrein meckern viele, haben aber das Urteil nicht mal gelesen. Denn es geht hier nur um "die erste Mail". Deswegen wurden ja auch die Kosten halbiert.
Leider ist der News-Text aber auch ein wenig "schlampig". So wird beim Lesen nun nicht klar, ob sich die Klägerin nun für den Newsletter registriert hat oder nicht (sprich: aufgrund welcher Umstände kam die ERSTE Mail?). Der einführende Absatz zum Double-Opt-In Verfahren hinterlässt zumindest den Eindruck. Falls dem so ist, könnte ich die Klage nicht nachvollziehen. Dann könnte man sich ja einfach irgendwo anmelden und dann den Sender der Bestätigungs-E-Mail verklagen (Inhalt scheint ja recht irrelevant). Falls die Klägerin sich NICHT registriert hat, kann man die Klage vom Grundsatz verstehen (wenngleich auch ich das etwas übertrieben finde).

Ob nun registriert oder nicht - die Frage bleibt offen, WIE man dann in Zukunft ein Newsletter-System aufbauen soll. Letztendlich bleibt nur die Möglichkeit, dass das eben nicht mehr automatisch geschieht sondern der Nutzer quasi schriftlich um Aufnahme in den Newsletter bitten muss. Oder sehe ich das falsch?
 
Smartin schrieb:
UNd was soll daran falsch sein?
Ganz einfach, weil in solchen Mails i.d.R. für nicht geworben wird, es soll lediglich eine Bestätigung eingeholt werden, dass man den Newsletter auch wirklich will.

Es gibt genug Spamscheiße, die auf diesem Prinzip aufbaut. Nach dem Motto ich versende mal Mails, die Leute müssen sie ja nicht beachten. :rolleyes:
Ach und weil wir gegen die ganzen echten Spammer aus dem Ausland nicht viel machen können, projizieren wir mal unsere Wut gegen unschuldige Newsletterversender, sehr erwachsen.

Nee so nicht. Diesen Machenschaften muss Einhalt geboten werden.
Von welchen "Machenschaften" redest du? Es geht um NEWSLETTER!

Das Urteil zieht im Grunde nur nach und wendet die geltende Rechtslage an.
Womöglich, aber offensichtlich eine realitätsferne, wie so oft im Onlinebereich.

Das ist Geschäftsrisiko des Versenders und unterbindet diese ganze scheiß Spamwerbung oder Kettenwerbung (Weitergabe von Adressen, die dann permanent misbraucht werden).
Kannst du mir mal bitte verraten, wieso ein Newsletter-Versand zwingend ein Geschäftsrisiko sein soll? Die ganzen echten Spammer werden davon kaum beeindruckt sein.

Das Gleiche kann man auch auf "normal" Werbung anwenden.
Wenn einer am Briefkasten "keine Werbung" dranstehen hat und Werbung eingeworfen wird, dann verstößt der Autor der Werbung auch gegen das "Werbeverbot" (unjuristisch zu verstehen). Da ist es wurscht, ob der Prospektverteiler das Teil eingeworfen hat, oder der Nachbar denjenigen ärgern möchte oder oder oder ...
Soll jetzt der mit dem Briefkasten beweisen müssen, wer das Teil eingeworfen hat? Oder sich alles gefallen lassen?
Dummerweise gibt es kein "Keine Werbung"-Tag für eMail-Adressen, von daher ist der Vergleich unsinnig.

Das Problem hier doch nur ein akademisches und ein leicht zu lösendes:
Die Versender der Mails müssen beweisen, dass sie dazu "beauftragt" wurden. Und das Problem lässt sich ja nun recht leicht lösen, etwa durch Identifikation bei der Newsletterversendung, IP-Adresskontrolle, ... oder wie weiß ich. Mittel gibt es da schon.
Ein "leicht zu lösendes"? Ja nee is klar. Der Versender müsste sowohl zum Provider der IP-Adresse als auch zum eMail-Anbieter rennen und den Anschlussinhaber bzw. den Inhaber der eMail-Adresse erfragen und das vergleichen. Das ist nicht nur maximaler Aufwand, sondern greift auch völlig unverhältnismäßig in den Datenschutz ein, den du angeblich so wertschätzt. Mal ganz angesehen davon, dass der Anschlussinhaber nicht gleich der Person sein muss, die den Newsletter anfordert.
Fazit: Du hast auch keine Ahnung wie es anders geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie wäre es wenn der Nutzer, der den Newsletter empfangen möchte anstatt auf der Webseite seine Email-Adresse einzugeben, einfach eine Email von der gewünschten Email-Adresse aus schickt? Wäre das nicht eine einfache Bestätigung? Und er Newsletter-Versender hätte seine Auftragsbestätigung.
 
Smartin schrieb:
Anmerkung:
Falls dies der Fall sein sollte, was ich ganz und gar nicht sehe, dann wäre der Fall super leicht zu lösen, indem man bei der Anmeldung zu einem NL einfach schreibt, ... "Mit Anmeldung zum NL erkläre ich das Einverständnis, dass ich eine Bestätigungsmail zur Aktivierung bekomme ..." Falls dies überhaupt erforderlich ist, da man (und auch jedes Gericht) in einer tatsächlichen echten Anmeldung das Einverständnis konkludent durch Auslegung der Willenserklärung sehen würde. (Das wäre erstes Semester Jura Grundkurs und darf den Richtern durchaus zugetraut werden.)
Gerade das sehe ich hier nicht, denn die erste Mail wurde gerade nicht abgerufen.
Leider bringt sowas rein gar nichts, da man auch eine fremde Email angeben kann. Der Empfänger hätte diese somit nicht angefordert und auch das Häkchen nicht gesetzt.

Es kann nicht sein das die Gerichte hier meinen jegliche Emails wären Werbemails, das ist völliger Schwachsinn.
Alle Social-Networks haben Aktivierungsmails -> Werbung fürs Netzwerk -> verboten
Alle Internetcommunies haben Aktivierungsmails (Foren u.ä.) -> verboten
Alle Shops verschicken nach einer Bestellung eine Bestätigung -> Werbung für den Shop -> verboten

Dieses Urteil ist so weitreichend, das ein Internet wie wir es heute kennen schlichtweg nicht mehr möglich ist.

Aktivierungs- und Bestätigungsmails kann und darf man nicht verbieten. Double-Optin hat sich bewährt und funktioniert.

Die Richter, die hier beschimpft werden und geurteilt haben sind immerhin Richter eines OLG, d.h. der zweithöchsten Instanz in Deutschland. Die Ahnungslosen haben garantiert mehr Ahnung als alle Möchtegernexperten hier, weil sie im Zweifel Sachverständigengutachten und sonstwas einholen können.
Scheinbar haben die Richter aber von der Materie keine Ahnung und auch keine Sachverständigen angefordert (denn das hätte zweifelsfrei zum abweisen der Klage geführt).

Wäre das nicht eine einfache Bestätigung?
Nein wäre es nicht. Für den Benutzer wäre das sehr unkomfortabel, da er erstmal eine Mail schreiben müsste. Da lässt man dann lieber die Anmeldung gleich sein.
Der Anbieter müsste ein automatisiertes Verfahren dazu entwickeln. Und dann ist die Formatierung der Mail nicht korrekt und schon klappt die Anmeldung nicht -> Frust für den Kunden.
Das wäre eine Rückentwicklung für die es nicht einmal einen wirklichen Grund gäbe.
 
Zuletzt bearbeitet:
In dieser, im Double-Opt-in als Check-Mail bezeichnete Mail, hat ein Mitarbeiter der Steuerberatungsgesellschaft auf den Aktivierungs-Link geklickt
Der eigentliche Fehler liegt hier, mehr gibt's dazu eigentlich nicht zu sagen^^

DMorpheus schrieb:
Finde ich ein gutes Urteil.
So müssen sich die Newsletter Betreiber ein wirksames Mittel einfallen lassen das ihre Newsletter Anmeldungen nicht missbraucht werden. Das Opt-In ist leider keine Optimale Lösung.
Ich denke mal dass darüber schon ausgiebig nachgedacht wurde allerdings bezweifel ich, dass es besseres Verfahren gibt.
 
Das ist nur noch ein Witz und Lachhaft!!! :freak:

armes Deutschland :freaky:
 
Forum-Fraggle schrieb:
Stimme Dir teilweise zu, allerdings kann man sich auch leicht bei Links verklicken.
Stattdessen sollte der Bestätigungslink schlicht und einfach eine Seite öffnen, bei der man erst mit einem Haken bestätigen muß damit es wirksam wird. Dadurch wird ein Versehen minimiert.
Bringt genau was? Das Urteil besagt ja nicht, dass die 2. Mail ("Vielen Dank, dass sie sich für unseren Newsletter blabla") unberechtigte Werbung war, sondern die 1. Mail ("Willkommen beim NL von bla... Wenn sie möchte, dann klicken Sie hier, ansonsten ignorieren Sie.. blabla")

Smartin schrieb:
Anwälte sind keine Menschen, Steuerberater sind keine Menschen und und und
Sprach der... Anwalt? Steuerberater? BWL'ler ohne Plan von IT?

Die Richter, die hier beschimpft werden und geurteilt haben sind immerhin Richter eines OLG, d.h. der zweithöchsten Instanz in Deutschland.
Sie haben trotzdem ins Klo gegriffen. Hätten sie sich Sachverständige mit VERSTAND geholt, also welche, die wie ich tatsächlich beide Seiten der Medaille kennen, dann wäre das Urteil anders ausgefallen.
Das Urteil macht nur eins: Es fickt alle Anbieter von Registrierungsdiensten im Internet in Deutschland. Melde dich mal hier bei CB neu an. Du wirst eine Bestätigungsmail erhalten. Diese Mail ist nach diesem Urteil "unberechtigte Werbung". Du hast jetzt die Möglichkeit, CB auf Unterlassung zu verknacken und n paar Hundert Euro rauszuschlagen. Dasselbe kannst du bei den verschiedenen Foren von Computec Media, bei tausenden Newsletter-Verteilern und in tausenden Shop-Systemen abziehen.
NICHTS ANDERES sagt dieses Urteil.

Nee so nicht. Diesen Machenschaften muss Einhalt geboten werden. Das Urteil zieht im Grunde nur nach und wendet die geltende Rechtslage an. Das ist schon seit Jahren geregelt. Ich weiß also gar nicht, warum es hier so teils fiese und beleidigende Aufreger gibt?
Du weißt es echt nicht, oder? Du hast keinen blasse Dunst....
Kennst du schon die Facebook-Abmahner? Du kannst eine (deutsche) Firma für ihre Facebook-Präsenz (analog Twitter, Google+, Pinterest,...) abmahnen, wenn du es mit IRGEND EINEM Webbrowser, und sei es ein reiner Textbrowser wie Lynx, schaffst, dass kein Impressum entweder direkt Sichtbar oder über einen einzigen Klick erreichbar ist. Dabei reicht ein Link namens "Info" nicht. Es muss wenigstens "Über Uns" oder eben "Impressum" heißen. Impressums-Apps in FB sind ebenfalls ungültig.
Diese räudige Praxis verdankt Deutschland einem hirnbefreiten Urteil des LG Aschaffenburg. Bedankt euch mal fleißig, liebe Social Media Beauftragte....

Dieses neue Urteil ist ähnlich idiotisch. Es versaut ALLEN Dienstanbietern ihr vollkommen legales Geschäft. Im Prinzip kann ich Montag nur meinem Chef raten: Schalt alle NL-Verteiler ab, so n paar Kalksäcke in München haben einen Hirnfurz gelassen.

Wenn man die Mail nicht angefragt hat, ist es schlichtweg auch uneingewilligte Werbung. Das ist Geschäftsrisiko des Versenders und unterbindet diese ganze scheiß Spamwerbung oder Kettenwerbung (Weitergabe von Adressen, die dann permanent misbraucht werden).
Komisch... Unser Firmen-Mailserver filtert in jeder Minute Dutzende Werbemails (inkl. Viren)... Wenn Werbung doch illegal ist und über so einfachen Gesetze verhindert wird, wieso ist dann mein Log rappelvoll?
Gott bist du weltfremd...

Das Problem hier doch nur ein akademisches und ein leicht zu lösendes:
Die Versender der Mails müssen beweisen, dass sie dazu "beauftragt" wurden. Und das Problem lässt sich ja nun recht leicht lösen, etwa durch Identifikation bei der Newsletterversendung, IP-Adresskontrolle, ... oder wie weiß ich. Mittel gibt es da schon.
Nein, Mittel gibts da NICHT. Du hast echt keine Ahnung, oder?
Wenn ich einfach mal so bei jeder NL-Registrierung die passende IP und den ganzen Rest speichere, weißt du wie schnell ich dann ne BERECHTIGTE Klage an der Backe hab als Seitenbetreiber? Sowas fällt tatsächlich unter Datenschutz-Richtlinien. Das ist keine Bagatelle wie "jemand hat ne Opt-In-Mail zu viel".
Und seit wann muss der BEKLAGTE etwas beweisen? Kennst du schon "in dubio pro reo"?

Smartin schrieb:
Heißt für mich, irgend jemand "hat sie angemeldet", sie ist irgendwie auf einen Verteiler gekommen, die Daten wurden weitergegeben o.ä. ...
Da steht nicht ... "im vorliegenden Fall hat sich die Klägerin ... angemeldet"
Genau so siehts aus... Irgend wer hat die Mail-Adresse eingegeben. Das könnte sogar sie selbst gewesen sein, oder auch einer ihrer Angestellten (z.B. der Zonk, der dann den Opt-In bestätigt hat).

Falls dies der Fall sein sollte, was ich ganz und gar nicht sehe, dann wäre der Fall super leicht zu lösen, indem man bei der Anmeldung zu einem NL einfach schreibt, ... "Mit Anmeldung zum NL erkläre ich das Einverständnis, dass ich eine Bestätigungsmail zur Aktivierung bekomme ..."
Nö, leider nicht. Das AGB-Häkchen könnte man schnell in NL-Systemen nachrüsten, es hätte aber KEINE Wirkung. Ich könnte immer noch unberechtigt DEINE Mailadresse angeben und dann halt das Häkchen drücken. DU würdest den Opt-In bekommen und würdest dich, wenn du so ne Piffe wie die Klägerin bist, dann per Abmahnung an den Seitenbetreiber wenden, nicht an mich.

jsowieso schrieb:
Wie wäre es wenn der Nutzer, der den Newsletter empfangen möchte anstatt auf der Webseite seine Email-Adresse einzugeben, einfach eine Email von der gewünschten Email-Adresse aus schickt? Wäre das nicht eine einfache Bestätigung? Und er Newsletter-Versender hätte seine Auftragsbestätigung.
Geht auch nicht.
1.) technischer Aufwand. Ein NL-System so entsprechend umzubauen dauert ewig. Manche NL-Systeme sind closed source, da kann nur der ursprüngliche Entwickler was tun, und der lässt sich das gut bezahlen. Würde ich eine entsprechende Lösung bei all unseren Kunden nachrüsten wollen, dann würde das wohl 8-10k Euro kosten... wenigstens.
2.) Akzeptanz: Würdest DU so eine Mail schicken, um dich für einen NL anzumelden? Ganz ehrlich?
3.) Die Fälschung von Mailadressen ist absolut Pille Palle. Ich hab im 2. Semester gelernt, wie man Mails als "Pitti@Platsch.tv" verschickt. Solche Fakes maschinell zu erkennen ist blanker Horror. Am Ende würde es WIEDER eine hirnlose Klagewelle geben... und n paar hunderttausend falsch angemeldete NL-Accounts.
4.) Hirnlose Insellösung. Mich hat schon die zum 1. August in Kraft getretene "Button-Lösung" für Webshops angekotzt. Der Mist hat mich wenigstens 1-2 Arbeitstage für die von uns betreuten Shops gekostet. Und das nur, weil Deutschland wieder eine Extrawurst wollte. Eine Änderung der NL-Funktion müsste aber in internationaler Software eingepflegt werden, nur damit sie für Deutschland funktioniert. Weißt du, was DAS dann kostet?
Und mitm NL ist es ja nicht getan. Foren-Registrierung, Registrierung für Webshops, Facebook, Twitter & Co.... überall läuft Double Opt-In. Alle müssten umstellen.

Dieses Affen-Gesetz verursacht im Zweifel n paar Millionen € Schaden.
 
Luxuspur schrieb:
hat irgendwer den Fall überhaupt gelesen ?

die hat sich nicht für den Newsletter angemeldet und trotzdem den Optin bekommen auch wiederholt nach ner Aufforderung das zu unterlassen ...

das ist genauso SPAM wie Pillenwerbung ...

Dann fragt man sich aber, warum ein angestellter des Unternehmens doch auf den Bestätigunslink geklickt hat.

Damit wurde ja letztlich der Newslettererhalt bewilligt. Wenn man sich für keinen Newsletter angemeldet hat, dann klickt man auch keinen Bestätigungslink an.
 
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