DrToxic schrieb:
Diesen Humbug mit "Täterschutz" liest und hört man immer wieder, bleibt aber auch jedesmal genau so vage. Kannst du das auch genauer erläutern?
Am 10. März prügelte eine Gang den 25 Jahre alten Daniel S. im niedersächsischen Kirchweyhe ins Koma. Der mutmaßliche Haupttäter Cihan A., 20, war der Polizei als gewalttätig bekannt. Daniel S. starb vier Tage später. Er erlitt dasselbe Schicksal wie Jonny K., 20, der am 14. Oktober 2012 am Berliner Alexanderplatz ebenfalls von einer Migranten-Schlägerbande zu Tode getreten wurde. In beiden Fällen steht der Gerichtsprozess noch an. Anderswo wurde schon Recht gesprochen. Ein paar willkürliche Beispiele.
Gladbeck, Mai 2011: Auf einem Stadtteilfest drischt Erdinc K., 19, den 22jährigen Kevin S. ins Koma. Er erhält für seine Tat ein Jahr Bewährung. Berlin, Juni 2011: Amir H., 19, Osman D., 18, und Mohammed el-S., 17, vergewaltigen auf einem Kinderspielplatz gemeinsam eine 20-jährige Frau. Sie werden dafür zu Bewährungsstrafen zwischen elf und 13 Monaten verurteilt. Berlin, November 2011: Ali T. und Baris B., beide 21, greifen zwei Passanten an, Ali T. verfolgt danach den fliehenden 23-jährigen Giuseppe M., der von einem Auto erfasst und getötet wird. T. erhält eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten, ausgesetzt auf Bewährung.
Im Dezember 2011 verurteilt das Landgericht Hamburg Onur K., 19, zu zwei Jahren Jugendstrafe – auf Bewährung. Onur K. hatte den 44-jährigen Thomas M. um Geld angebettelt und ihn, als er sich weigerte, dermaßen mit Schlägen und Tritten traktiert, dass M. später im Krankenhaus starb.
Alle Fälle haben eines gemeinsam: Eine schwere Gewalttat ist geschehen, doch die Täter sind auf freiem Fuß. Was sind das für Richter, die diese Milde mit so enormer Härte gegenüber den Opfer und deren Angehörigen verbinden?
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http://www.focus.de/politik/deutschland/report-schluss-mit-dem-taeterschutz_aid_941616.html