T
Tankred
Gast
Schon klar. Aber die Konsequenz dieser Art der Rechtsprechung ist dann, dass nur der Recht bekommt, der die finanziellen Ressourcen für den Gang durch die Instanzen und die Expertengutachten hat. Nicht gut...
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Man stelle sich das so vor, jemand schreibt, falls es ein Guestbook gibt, ein schmarn rein wie Franz Josef war ein Waffenschieber, dann können die Angehörigen das Kanzleramt auf Schadensersatz verklagen. Der Schreiber dieser "Verleumdung" bliebe dann unbehelligt. So hab ich das jetzt verstanden.katanaseiko schrieb:Hat nicht unser Bundeskanzleramt und unsere Bundeskanzlerin selbst eine Homepage, eventuell mit Gästebuch und Forum? Ich bin mal gespannt, wie die Regierung damit umgehen würde...
phil. schrieb:Nun sind die Besonderheiten eines Forums in den Gesetzbüchern nicht
enthalten, auch hat der Richter keine Zeit sich mit den Besonderheiten des Internet bzw.
Foren auseinanderzusetzen.
FreddyMercury schrieb:Der Richter hat sich aber damit auseinanderzusetzen. Er muss ja im Sinne "Gerechte" Urteile fällen können.
Ich muss in der Pflege auch immer auf dem "neuesten" und "Aktuellsten" Stand sein um eine gute Pflegequalität bieten zu können.
FreddyMercury schrieb:Ob Strafrechtlich Relevant oder nicht. Es kann nicht der Forumsbetreiber dafür Haftbar gemacht werden. Der liest sich nicht jeden Post durch, bevor der Veröffentlicht wird. Falls das doch so kommen sollte, müssen halt alle Posts vorher von jemandem durchgelesen werden und dann erlaubt werden