News Urteilsbegründung gegen Steam-Account-Verkauf

acty

Redakteur
Teammitglied
Registriert
März 2008
Beiträge
13.597
Hinsichtlich des zum 21. Januar 2014 vorerst entschiedenen Rechtsstreits, in dem die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegenüber Valve die in den AGB verankerte Unzulässigkeit des Übertragens von Benutzerkonten anfocht, liegt nun eine ausführliche Begründung seitens des Landgerichts Berlin vor.

Zur News: Urteilsbegründung gegen Steam-Account-Verkauf
 
Es ist nur ein Landgericht also auf in die nächste Instanz. Wenn man die Argumentation des BGH zur Accountbindung und die des EuGH zu gebrauchter Software geschickt verknüpft, dann ist ein Weiterverkaufsrecht von digital erworbenen Gütern aller Art das wahrscheinlichste Ergebnis. Warum soll man die Nutzungslizenz nicht rechtlich von den anderen Services entbündelt betrachten und weitergeben können, warum soll ein gebrauchtes Spiel anders behandelt werden als ein gebrauchtes Windows?

Was passiert mit digitalen Gütern nach dem Tod, dürfen sie weiter vererbt und weiter genutzt werden und haben Sachen die man nicht verkaufen kann überhaupt einen Wert? Was passiert wenn Steam wie jede andere Firma auch, irgendwann pleite geht? Da kommen noch spannende Fragen auf die Gerichte zu.

Es wäre vielleicht auch zielführender, wenn man auf die Übertragung einer Lizenz von einem Account auf einen anderen klagt, anstatt auf Übertagung von Accounts, das geht schon allein deswegen nicht, weil die NSA dann durcheinander kommt. Und Valve könnte der große Gewinner sein, wenn man wie bei ebay und amazon Payments bei jeder Übertragung ordentlich mitkassiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Als zahlender Kunde muss man ganz einfach das RECHT haben, seinen Account zu verschenken/verkaufen/verborgen.

Ohne WENN und ABER, wir leben schliesslich in einem Rechtsstaat und da darf ich mit meinem Eigentum machen was ich möchte, und nicht was VALVE glaubt damit zu tun!
 
Warum sollen unbedingt Accounts übertragbar sein? Genau das wollen viele eben nicht. Verstehe nicht warum die VZ auf so etwas unnötiges klagt. Aber die Spiele sollten trotzdem weiter verkauft werden dürfen, zumindest die teureren. Günstigen Titeln die schon einen mehr als fairen Preis haben, sollten aber einen besonderen Schutz genießen, um den kleinen Entwicklern nicht entgültig das Wasser abzugraben.
 
JohnVienna schrieb:
Als zahlender Kunde muss man ganz einfach das RECHT haben, seinen Account zu verschenken/verkaufen/verborgen.

Ohne WENN und ABER, wir leben schliesslich in einem Rechtsstaat und da darf ich mit meinem Eigentum machen was ich möchte, und nicht was VALVE glaubt damit zu tun!

Mit deinem Eigentum schon, aber hier erwirbst du lediglich ein Nutzungsrecht und nichts weiter.

Nicht faklsch verstehen, mir wäre es auch lieber wenn man Spiele von seinem Steamkonto weiterverkaufen könnte, aber darauf müssen wir wohl noch warten.
 
Verkauf..eine Sache, eine Sammlung später vererben...würde mich auch mal interessieren :-)

Denke doch zumindest zwischen fremd und familiär sollte unterschieden werden?
 
an DaLexy:

Ich kann natürlich VALVE auch verstehen, aber ehrlich gesagt ist das mit dem Nutzungsrecht so eine Auslegungssache, das am besten die Gerichte klären sollten/müssen, damit in dieser Causa endlich mal Rechtssicherheit herrscht, für beide Parteien. :)
 
Das ist auch der Grund warum ich glaube dass Valve mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Sprungrevision zum BGH zustimmen wird. Das Ganze jetzt nochmal vorm OLG und dann vorm BGH auszubreiten kostet nur unnötig Nerven, Geld und Zeit.

Lizenzrecht ist keine einfache Sache, mir sagt das Used Soft Urteil vom EuGH zu, aber ich kann auch die Argumentation des LGs verstehen.
 
Vielen Dank für diesen gut zusammengefassten Artikel.

Ich frage mich, wieso die Verbraucherzentrale einen Fall vor Gericht bringt, der anscheinend (auch) ein Multiplayerspiel betrifft. Eben bei solchen Spielen, bei denen Valve nicht bloß das Spiel vertreibt, sondern auch zB. Server für das Spiel bereitstellt, gibt es viel mehr Begründungsmöglichkeiten gegen den Weiterverkauf eines Benutzeraccounts, da Valve praktisch mit jedem Erwerber des Spiels eine Vertragsbeziehung eingeht.

Hätte die Verbraucherzentrale ihren Fall nicht etwas näher an den usedsoft-Fall anlehnen können, indem sie einen Account genommen hätte, in dem sich nur reine Singleplayerspiele befinden? Alleine damit wären schon viele Argumentationsketten seitens Valve weggefallen und vielleicht hätte das Gericht dann zu den spannenderen Fragen Stellung genommen.
 
Ich denke man macht es sich zu einfach wenn man ein Account bzw. die Software als Ding ansieht. Die meisten Dinge altern und verlieren dadurch an Wert, das trifft auf Software so nicht zu. Valve bietet ja nicht nur die Software an sondern bietet Dienstleistungen dazu an (Download, Updates, Community, usw.) Wenn jemand ein Spiel verkauft müsste ersie dann ja auch die Dienstleistungen dazu übernehmen, aber das bleibt dann an Valve hängen.
 
1. Wieso wird Valve verklagt? Ist es bei Origin und co nicht auch so?
2. Ich will nicht unbedingt mein Acc verkaufen können, viel wichtiger wäre, wenn ich meine Spiele auch nach Valves Tod weiter spielen könnte. Oder ne runde Offline per LAN. Was spricht den dagegen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Urteil ergibt Sinn und ist ok so. Steam-Accounts sind nun mal Verträge zwischen einem Nutzer und Steam.

​Das heißt aber noch lange nicht, dass Spiele untrennbar mit diesem Account verbunden sein müssen und deshalb nicht einzeln, d.h. losgelöst vom Account, verkauft werden könnten.
 
Ein potentieller Käufer von gebrauchten Spiele hat wohl in der Regel schon einen Steamaccount, und hat somit ein gültiges und von beiden Seiten akzeptiertes Kundenverhältnis mit Valve. Es wäre ein leichtes für Valve das Nutzungsrecht von einem Account zu einem anderen zu übertragen, doch wie immer stehen da einzig und alleine wirtschaftliche Interessen die Hauptrolle. Man hat es in den letzten Jahren geschafft den Gebrauchtmarkt für PC-Spiele auszutrocknen, und würde das nun auch gerne so belassen. Die Kunden haben es bisher einfach so hingenommen, alleine kann man ja eh nichts ändern - boykottieren oder zocken...

Als Alternative zum Boykott, oder sich an diese Systeme aka. Steam, Origin, Uplay zu binden, bleiben einem dann nur noch Raubkopien, und da kommt die Doppelbemaßung zum Vorschein, wo doch die "geklauten" und somit illegalen Versionen mit einem Umsatzverlust 1:1 beheult werden.

Das ist einfach falsch, und ein Nutzungsrecht muß man ohne weiteres weiterverkaufen dürfen, denn so wie ich das sehe besteht keine zeitliche Begrenzung dieses Rechts. Die Argumente für die weiteren Dienstleistungen seitens Valve (Server, Updates, etc.) sind zwar nachvollziehbar, haben aber mit dem alleinigen Recht auf Nutzung nicht im Geringsten etwas zu tun.
 
JohnVienna schrieb:
Als zahlender Kunde muss man ganz einfach das RECHT haben, seinen Account zu verschenken/verkaufen/verborgen.

Ohne WENN und ABER, wir leben schliesslich in einem Rechtsstaat und da darf ich mit meinem Eigentum machen was ich möchte, und nicht was VALVE glaubt damit zu tun!

Nur weil es nicht "legal" ist hindert dich doch niemand daran das zu tun oder?

Valve weiss nicht wer vor dem Rechner sitzt.
 
Ich persönlich würde es für sinnvoller halten, wenn man versuchen würde sich mit Valve darauf zu verständigen, dass man einzelne Spiele aus seiner Sammlung weiter verkaufen könnte. Das "gift" System für neu erworbene Spiele gibt es bereits, und Valve könnte ja eine kleine Gebühr verlangen, wenn man Spiele aus seiner Sammlung an einen anderen Account "giftet".

Hier wäre es dann natürlich verständlich, dass Valve irgendwo kalkulieren müsste, denn in der Tat würden hier potenziell Neuverkäufe einbrechen und gleichzeitig der Aufwand für z.B. den zusätzlichen Download von Spieledaten der neuen Nutzer zunehmen.

Wie so oft haben beide Seiten hier ihre berechtigten Anliegen.
 
@Colonel

Das ist genau was was ich meine, nur "wollen" und "können" sind eben zwei verschieden Dinge.

Das Hauptaugenmerk liegt bei Valve wohl eben am Umsatz mit den Neuverkäufen, ich kenne zwar die Konditionen für die Entwickler nicht, aber mehr abgesetzte "Neuware" ist für jene natürlich auch besser. Hier gehen einfach ganz klar die Interessen ausseinander, auf der einen Seite wollen Endkunden die Freiheit haben Ihr Nutzungsrecht zu verkaufen was in meinen Augen absolut legitim ist, auf der anderen Seite möchte Valve mit Steam eine umsatzstarke Plattform haben auf der Entwickler sehr gute Verkaufsmöglichkeiten für Ihre Werke finden. Denn davon haben sowohl Valve als auch die Devs was, ein Gebrauchtmarkt passt da logischerweise einfach nicht rein.

Da muß einfach ein Konsens gefunden werden, sonst werden die Accounts weiterhin "illegal" gehandelt mit dem Risiko das teuer zusammengekaufte Sammlungen nicht mehr nutzbar sind, weil eben Steam meint es wäre nicht Rechtens und solche Accounts sperrt/löscht. Und auch wenn ich das bisher noch nicht gehört habe, halte ich das eher für rechtlich fraglich.
 
Hab heute nen Steam Account gemacht.
Der Weiterverkauf meines Accounts wird in meiner Hand liegen.
 
Wie hier schonmal kurz von jemand anderes erwähnt darf man meines erachtens spiele nicht als produkt sehen.

Ich mach mich hier sicher extrem unbeliebt, aber meines erachtes, von paragraphenschinderei mal ganz abgesehen, rein von meinem empfinden her, ist es richtig das es keinen Gebrauchtmarkt für (digitale)Medien gibt, gerade bei Spielen. man Zahlt ja nicht für einen Nutzgegenstand sondern für ein konsumgut.
für mich ist der kauf eines gebrauchten spieles in etwa wie beim all-you-can-eat immer zwei volle teller zu holen und den zweiten zu verkaufen.
 
Als Konsumgut sehe ich digitale Medien nicht, ein Spiel verbraucht sich nicht.

Es bietet unter Umständen nach einer Weile nur nichts mehr Neues für den Erst-Besitzer... Zumindest wenn man davon ausgeht, das man es durchgespielt hat und die Fortführung der Entwicklung (Patches, DLCs) abgeschlossen ist. Warum sollte man sowas noch rechtlich erzwungener Maßen behalten müssen, obwohl es einen Markt gibt?
 

Ähnliche Themen

Antworten
3
Aufrufe
1.116
Zurück
Oben