News Urteilsbegründung gegen Steam-Account-Verkauf

Danke für die Beiträge, geislpxs. Full ack.

Ich sehe es als recht klar an:
Ich kaufe mir ein gedrucktes Buch und lese es. Natürlich zahle ich den Preis hauptsächlich für das Erlebnis des Lesens; nicht vorrangig für das Papier aus dem es besteht. Ich habe es ausgelesen, und verkaufe es im Internet weiter (Habe ich wirklich gemacht, wow!). Ein völlig normaler Vorgang. Wieso sollte das nicht grundsätzlich für Steam-Spiele und eBooks funktionieren?

Ich sage hier bewußt "Spiele" und nicht "Steam-Account", weil hier juristisch in der Tat ein Dienstleistungsvertrag zw. Steam und dem (einem speziellen) Nutzer besteht.
 
Tauschen wir mal das Wort "Spiele" gegen das Wort "Software" aus. Denn in Steamshop kann man ja nicht nur Spiele erwerben.

Nach den ganzen Aussagen, das ist nicht "fair" und und und, dürfte man ja auch nicht sein Windows verkaufen dürfen.

Denn daran Verdient MS ja nichts. Und den Datenträger braucht man eigentlich auch nicht, da man sich MS Office und Windows ganz legal von den MS Servern als ISO runter laden kann.

Sprich ja auch hier wird ja nur der Lizenzschlüssel wieder verkauft.

Aber hey, es ist ja Windows und das will ich ja gebraucht weiter verkaufen dürfen. Mein Photoshop will ich auch gebraucht weiter verkaufen, weil ich es nicht mehr brauche. Hey da schreit keine Sau nach, ob das Fair den Herstellern gegenüber ist. Aber bei Spielesoftware da wird gebrüllt bis sich die Balken biegen. Loooool.

Den Weg habe ich Euch gezeigt.
Das Euch die Spiele gehören und und Ihr kein Abo abschließt habe ich Euch auch gezeigt.

Wer seine Spielesoftware gebraucht verkaufen will, soll das tun. Wer nicht, der nicht.

Wenn das einen Indispiele Hersteller nicht passt, der soll den Gebrauchtverkauf in der Lizenz ausdrücklich untersagen. Aber ob der dann damit durchkommt steht auf einen anderen Blatt.


MfG

Peter
 
Jetzt doch noch mal ein Beitrag vom handy aus, daher bitte die Rechtschreibung ein wenig ignorieren.
Ihr seid echt anstrengend... Ich habe nie gesagt, dass das, was ich vorschlage, derzeit so gilt. Nur weil man Bücher derzeit weiterverkaufen kann, darf ich doch wohl mal ein paar Gedanken äußern, dass dies eventuell nicht sinnvoll ist.
Und jetzt wieder spielesoftware mit nutzsoftware vergleichen... Hatten wir alles schon seiten zuvor. Argumentiere ich jetzt nicht schon wieder gegen.

Naja, so viele Tage später liest diesen Beitrag eh keiner mehr :D
 
Bl4cke4gle schrieb:
Jetzt doch noch mal ein Beitrag vom handy aus, daher bitte die Rechtschreibung ein wenig ignorieren.
Ihr seid echt anstrengend... Ich habe nie gesagt, dass das, was ich vorschlage, derzeit so gilt. Nur weil man Bücher derzeit weiterverkaufen kann, darf ich doch wohl mal ein paar Gedanken äußern, dass dies eventuell nicht sinnvoll ist.

Das hat doch auch keiner behauptet ^^
Wäre ja echt schlimm, wenn alle der gleichen Meinung wären (Gleichschaltung).


Bl4cke4gle schrieb:
Und jetzt wieder spielesoftware mit nutzsoftware vergleichen... Hatten wir alles schon seiten zuvor. Argumentiere ich jetzt nicht schon wieder gegen.
...

Leider wurde das zu recht so behauptet.

Software ist Software. Code für Maschinen von Menschen geschrieben, zur Anwendung von Menschen.
Und hier spielt es eben keine Rolle für welchen Endzweck diese Software geschrieben wurde.

Schau: im Steamshop kannst Du eben nicht nur Spiele erwerben, sondern auch Lern-, Musikstudio- oder Benchmarksoftware erwerben.
Und diese, ob wohl es erlaubt ist "Nutzsoftware" gebraucht zu verkaufen, sind eben auch an den Account gebunden.

Und laut Steam somit nicht veräußerbar. Upps und nun haben wir ein Problem.
Aber was ist "Nutzsoftware" und was nicht. Alles was ich beNutzen kann? Ja also dann ja auch Spiele.

Das ist aber Ansichtssache und jeder sieht es anders. Für mich ist eben jeder Maschinencode Software, ja selbst der Linuxkernel, Treiber oder gar ein Mainboard Bios. Alles Software.

Ok das ich keine Biossoftware von Asus weiterverkaufen darf, da diese an die Hardware fest verankert ist (ohne würde ja eh nix laufen).
Aber bei der Anwendersoftware schaut es nun mal anders aus. Und darunter fallen nun mal Betriebssysteme, Spiele, Virtuelle Musikstudios und und und.

Das ist aber hier gar nicht das Thema ^^


MfG

Peter
 
Mir geht es eben um eine Differenzierung. Spiele sind für mich nicht nur ein Stück Software, mit dem man arbeitet und z.B. etwas designt (z.B. CAD) oder programmiert (z.B.Visual Studio), sondern sie enthalten ein Erlebnis, welches ich ähnlich eines Buches in mich aufnehme. Da das Erlebnis meiner Meinung nach den Großteil des Produkts "Spiel" ausmacht, wäre es nur legitim, dass jeder, der dieses Erlebnis erlebt, auch dafür bezahlt. Im Falle von Weiterverkäufen oder Verschenken (nach Nutzung) wäre dies aber nicht der Fall. Daher kann ich es auch verstehen, dass Spiele an Accounts gebunden werden, um eben dies zu verhindern.
Den Erschaffern des Spiels geht es ja darum, Spaß zu vermitteln. Jeder Spiele-Programmierer will doch ein Spiel erschaffen, welches in erster Linie Spaß bringt. Dass man diesen in einer 3D-Welt erlebt und herumlaufen/fahren/ballern kann, ist dabei nur Mittel zum Zweck. Anders bei meinen als "Nutzsoftware" getauften Programmen. Ich kaufe Photoshop, designe Poster und verkaufe diese Designs erfolgreich. Danach verkaufe ich Photoshop weiter und der nächste bearbeitet seine Fotografien, um sie zu verkaufen. Alles jetzt als Beispiel zu verstehen. Ich habe nach dem Verkauf nichts mehr von der Software und man hätte das Prinzip "ein Nutzer, eine Lizenz". Nur einer verdient zur Zeit Geld mit Hilfe der Software. Genauso gut hätte ich Photoshop behalten und noch mehr Poster designen können. Dann hätte, sinnvollerweise, nur der Zweite davon nichts gehabt.
Wäre die Software allerdings ein Spiel gewesen, so hätte ich als erster Nutzer den gleichen Spaß gehabt wie der zweite Nutzer. Dieser Spaß ist mit einem Kinobesuch zu vergleichen. Man nimmt (hoffentlich) positive Erinnerungen mit, freut sich, etc.. Aber keiner kann seine benutzte Kinokarte danach noch einmal benutzen, es gilt das Prinzip "einmal Spaß haben, einmal zahlen". Auf Bücher lässt sich dies nicht übertragen, müsste imho aber ebenfalls so geschehen. Hier gelange ich natürlich an die Grenzen des Durchführbaren, denn keiner kann kontrollieren, ob Bücher weitergegeben, verkauft oder verliehen werden. Dennoch halte ich es für prinzipiell falsch, dass diese Praktiken möglich und erlaubt sind. Bei PC-Spielen hat man mit der Accountbindung nun einen Weg gefunden, dies durchzusetzen. Das ist meiner Meinung nach legitim.
Nun haben die meisten Menschen leider keinen Sinn für immaterielle Güter und sehen nicht, worin der Hauptbestandteil eines Spieles liegt. Sie wollen ein Spiel besitzen und sehen nicht ein, dass sie eigentlich größtenteils Spaß gekauft haben, den sie dann erleben dürfen. Erschwerend kommt hinzu, dass es zuvor stets erlaubt war, Bücher, Spiele, DVDs, etc. weiter zu verkaufen, also versteht jetzt auch niemand, warum damit plötzlich Schluss sein sollte.
Dies ist alles nur als prinzipielles Gedankengerüst zu verstehen und ich erhebe keine Anspruch auf Umsetzung. Auch ich weiß, dass das Prinzip "einmal Spaß, einmal zahlen" schwer umsetzbar ist, vor allem, wenn man sich von Software wegbewegt.
 
Für mich stellt sich folgende Frage:

Der BGH bejaht ausdrücklich, dass gebrauchte Software verkauft werden darf. Eine Verhinderung eines solches Verkaufs erklärte das BGH ebenfalls für rechtswiedrig. Indem jetzt Software an einen Steam-Account gebunden wird, wird das weiterkaufen gebrauchter Software durch die Hintertüre doch wieder wieder verhindert, weil der Käufer die gebrachte Software ohne den Steam-Account nicht nutzen kann.

Es ist im engeren Sinne des BGH-Urteiles dann doch illegal, oder?


Bleibt noch die Frage, ob der Erstkäufer sein legal gekauftes Programmes noch nutzen kann, wenn Steam mal pleite geht oder einzelne Programme nicht mehr unterstützen will (warum auch immer). Oder sich einbildet kostenpflichtig werden zu wollen (muss ich dann doppelt zahlen, 1x für's Programm, 1x für den zwingend erforderlichen Account?)

Bringen wir es auf den Punkt:

Wie verkaufe ich lege artis, ein an einen Steam-Account gebundendes Spiel legal und wie von BGH ausgeurteilt, wenn ich es nicht mehr spielen will und deshalb natürlich auch komplett von meinem Rechner deinstalliert habe)

Jeder neue Nutzer braucht meinen Steam-Account zur Software, den ich nicht weitergeben kann oder darf !!!

Besch
Ergänzung ()

Quantität schrieb:
Als Konsumgut sehe ich digitale Medien nicht, ein Spiel verbraucht sich nicht.

Es bietet unter Umständen nach einer Weile nur nichts mehr Neues für den Erst-Besitzer... Zumindest wenn man davon ausgeht, das man es durchgespielt hat und die Fortführung der Entwicklung (Patches, DLCs) abgeschlossen ist. Warum sollte man sowas noch rechtlich erzwungener Maßen behalten müssen, obwohl es einen Markt gibt?

so isses, und verkaufen darf man es, spricht der BGH (https://www.computerbase.de/2013-07/bgh-erlaubt-weiterverkauf-gebrauchter-software/).

Nur war nutzt es, ein Spiel verkaufen zu dürfen, dass der Köufer dann nicht nutzen kann, weil es an den Steam Account gebunden ist.

Meinetwegen soll Valve den Steam-Account ruhig behalten, nur sollten Sie dann gezwungen werden, den Aktivierungscode beim Verkauf an einen anderen Steam Account zu übertragen, um so dem BGH-Urteil gerecht zu werden.

Sonst wird eben dadurch der Verkauf gebrauchter Software doch wieder verhindert...

Es reicht ja sicher zu stellen, dass ein Aktivierungscode immer nur einem Steam-Account gleichzeitig zugeordnet ist, um sich so gegen Raubkopien zu schützen (was ja ein gerechtfertigtes Interesse ist.)

Besch
 
Besch schrieb:
Für mich stellt sich folgende Frage:

Der BGH bejaht ausdrücklich, dass gebrauchte Software verkauft werden darf. Eine Verhinderung eines solches Verkaufs erklärte das BGH ebenfalls für rechtswiedrig. Indem jetzt Software an einen Steam-Account gebunden wird, wird das weiterkaufen gebrauchter Software durch die Hintertüre doch wieder wieder verhindert, weil der Käufer die gebrachte Software ohne den Steam-Account nicht nutzen kann.

Es ist im engeren Sinne des BGH-Urteiles dann doch illegal, oder?


Bleibt noch die Frage, ob der Erstkäufer sein legal gekauftes Programmes noch nutzen kann, wenn Steam mal pleite geht oder einzelne Programme nicht mehr unterstützen will (warum auch immer). Oder sich einbildet kostenpflichtig werden zu wollen (muss ich dann doppelt zahlen, 1x für's Programm, 1x für den zwingend erforderlichen Account?)

Bringen wir es auf den Punkt:

Wie verkaufe ich lege artis, ein an einen Steam-Account gebundendes Spiel legal und wie von BGH ausgeurteilt, wenn ich es nicht mehr spielen will und deshalb natürlich auch komplett von meinem Rechner deinstalliert habe)

Jeder neue Nutzer braucht meinen Steam-Account zur Software, den ich nicht weitergeben kann oder darf !!!

Besch
Ergänzung ()

so isses, und verkaufen darf man es, spricht der BGH (https://www.computerbase.de/2013-07/bgh-erlaubt-weiterverkauf-gebrauchter-software/).

Nur war nutzt es, ein Spiel verkaufen zu dürfen, dass der Köufer dann nicht nutzen kann, weil es an den Steam Account gebunden ist.

Meinetwegen soll Valve den Steam-Account ruhig behalten, nur sollten Sie dann gezwungen werden, den Aktivierungscode beim Verkauf an einen anderen Steam Account zu übertragen, um so dem BGH-Urteil gerecht zu werden.

Sonst wird eben dadurch der Verkauf gebrauchter Software doch wieder verhindert...

Es reicht ja sicher zu stellen, dass ein Aktivierungscode immer nur einem Steam-Account gleichzeitig zugeordnet ist, um sich so gegen Raubkopien zu schützen (was ja ein gerechtfertigtes Interesse ist.)

Besch

Doch Du kannst die Software vom Steamaccount abtrennen. Das geht wunderbar mit Software, die als "Einzelhandel Version" gekennzeichnet sind. Bei diesen, eigentlich auch bei den Steam Shop Versionen, muss Steam den Key auf Antrag des Verkäufers (Du der das Spiel/Software verkaufen will) wieder entsperren und der Käufer kann es dann an seinen Steamaccount binden.

Such dazu mal hier im Forum den Tread "Spiele ganz aus Steam löschen" (oder so ähnlich), dort steht was man machen muss (inklusive Link zum Steamforum).

Ich selber werde es ein wenig anders versuchen, da ich mir Left4Dead Uncut kaufen will und die Cut Version habe. Die Cut will ich dann weiter geben als Gift.
Sollte das funktionieren, werde ich alle "SteamShop Versionen" durch "Einzelhandel Versionen" ersetzen und die Steamshop Versionen gebraucht weiter verkaufen oder tauschen.

Besser wäre es, wenn wir mal dazu einen separaten Tread auf machen und die Mods dann aus diesen Tread hier alles was nicht mit dem Account verkauf zu tun hat in den anderen Tread verschieben.
 
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6 Wochen alter Kommentar ohne update.

Aber wie auch immer, viel interessanter wäre doch...statt einem möglichen Verkauf mal die Fakten bzgl. eines Sammlers zu bereinigen.

Wie viele von den Usern hier horten denn noch nen alten C64 oder Amiga 500 plus nen alten 386er usw. usf. fürs private Museum. Übergeben das mal Ihrem Nachwuchs, das mit ner Spielesammlung zu ermöglichen für das private, familiäre Hobby wäre doch der richtige/erste/wichtige Schritt anstatt gleich das Versilbern der Spiele zu forcieren?

Was willste denn für ein gebrauchtes Spiel verlangen, wo es heute an jeder Ecke nen Sale gibt? Aber 50/100/150/xxx Spiele nochmal kaufen zu müssen weil eine Sammlung in 70 Jahren nicht in der Familie weitergegeben werden darf, da muss man ansetzen.

Also wenn es Steam dann noch gibt. :)
 
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