News Urteilsbegründung gegen Steam-Account-Verkauf

Soll heißen. Wenn ich morgen Sterben sollte, darf mein Sohn als Erbe offiziell nicht meinen Account nutzen auf dem Spiele im Wert von bestimmt 2000€ drauf sind !
 
weiss gar nicht was ihr habt ...ich hab derletzt von Steam die Nachricht erhalten das ich die Funktion "an Freunde meinen Account ausleihen" aktivieren kann ..... also genau das was hier mancher fordert.
Wobei ich mir echt stark überlege meine komplette Spielesammlung jemanden zu leihen, worin soll der Sinn liegen, kann ja eh nicht mit ihm oder gegen ihn zocken.
Ausserdem bei vielen Games die ich zock habe ich meine Rangliste meine erspielten Charaktäre drin, warum soll ich die von jemand anderes der nicht weiss wie ich das aufgebaut hab versauen lassen.

Bin vllt dazu zu sehr der Sammler ...hab auch noch meine 8bit Packung von Larry im Schrank stehen mit 5 1/4 Zoll Disketten ...ob die noch gehen KA aber ich find das stylisch und würde nie wegen 5 Euro die Sammlung aufbrechen.
 
Bei Spielen die ich nur aus Interesse und Laune heraus erwerbe, leg ich schon seit x Jahren einen Fake Account mit beliebiger Email an. Der wird dann bei Börsen/Foren verkauft/versteigert und funktioniert einwandfrei.
 
Steam sollte endlich mal den Weiterverkauf der Nutzungsrechte an andere Spieler erlauben und dafür pro Titel eine Gebühr von sagen wir 10 Euro erheben, dann gibt es die Möglichkeit und keiner wird es nutzen.
Wenn ich bei Steam ein Nutzungsrecht an einem Spiel erwerbe, dann ist mir klar, dass keine Garantie besteht diesen Dienst auch nach einem z.B. Konkurs von Valve weiter zu nutzen bzw. ist mir auch klar, dass ich dieses Nutzungsrecht nicht weiterverkaufen kann. Will ich das nicht, lass ich es. Ich kann mich auch ohne das ein oder andere Spiel beschäftigen und wenn ich am Ende nur noch Brett- und Kartenspiele spiele.

Im übrigen ich kaufe sehr wohl bei Steam, wenn ich ein 50 Euro Spiel für 10-30 Euro bekomme ist mir auch egal ob ich es weiterverkaufen kann, denn viel mehr als 20-30 Euro hätte ich beim Weiterverkauf auch nicht bekommen.
 
Creeed schrieb:
Lizenzrecht ist keine einfache Sache, mir sagt das Used Soft Urteil vom EuGH zu, aber ich kann auch die Argumentation des LGs verstehen.
die,Klage ist ja,auch,komplett verkehrt. Niemand will seinen Account verkaufen, man will Spiele aus dem Account verkaufen. Da das nicht geht, macht man das nunmal gezwungener Maßen mit dem Account. Man hätte eher bei einem Single Player Spiel klagen sollen, das dies nicht aus,dem Account heraus geht. An dem Account hat man wohl keine Chance das rechtlich durchzuboxen.
 
Wie ist es eigentlich mit vererben? Oder wird so ein Account genauso behandelt wie andere Erbsachen? Wenn ich sterben würde, würde ich nämlich meinen 10 Jahre alten und vor allem inzwischen teuren Steam-Account gerne innerhalb der Familie weiter vererben. Den ich sehe es gar nicht ein, das alle enthaltene Software in Form von Spielen und Programmen verfallen sollen.

Ich verschenke nur ungern Sinnlos mein Eigentum. Den Valve würde sich in dem Fall dann die Hände reiben, da sie sich die enthaltenen Lizenzen wieder einverleiben und ggf. weiterverkaufen.
 
Unfassbar wie die Rechtsprechung der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung hinterherhinkt.

"körperliches Werkstück". LOL.
 
In der Begründung des LG steht ja unter anderem, dass mit dem Spiel auch andere Sachen verbunden sind, also Statistiken etc. So, nun schaue ich mir das bei der Xbox an, bei der das auch so ist. Hier kann ich aber die Spiele ohne Probleme weiterverkaufen. Damit würde aber ein Teil der Begründung vom LG hinfällig werden. Dazu auch noch etwas anderes:
Erwirbt man ein Spiel mit physikalischen Datenträger, dann räumt Steam unter bestimmten Gründen ein, dieses Spiel innerhalb von 90 Tagen vom Acc zu entknüpfen. Scheinbar spielt es auch keine Rolle, wenn ich dieses Spiel auch schon gezockt habe und damit die vom LG erwähnten Sachverhalte zutreffen.

Korrigiert mich gerne, wenn ich hier einen Denkfehler habe. Denn unter dem Umständen ist die Begründung des Urteil nicht plausibel für mich.
 
"Würde zudem nun eine Pflicht zur freien Übertragbarkeit eines Nutzerkontos bestehen, so müsste Steam besagte Leistungen plötzlich an Personen erbringen, die es sich als Vertragspartner nicht aussuchen konnte."

Das ist das Argument gegen einen Account-Weiterverkauf, das ich am meisten nachvollziehen kann. Man kann nicht einfach einen Vertrag, den man mit einem Dienstleistungs-Unternehmen geschlossen hat, an einen Dritten verkaufen oder verschenken usw., ohne dass die andere ursprüngliche Vertragspartei dabei mitentscheiden kann. Und Valve hat sich halt entschieden, dass sie sowas bei Steam grundsätzlich nicht erlauben wollen. Das ist ihr gutes Recht.

Man stelle sich mal vor, man wäre in der Position eines Unternehmers, der einen Dienstleistungs-Vertag mit Mutter Theresa abgeschlossen hat, und dann wird einem plötzlich mitgeteilt: "Ach übrigens, den Vertrag habt ihr jetzt mit Josef Stalin. Schönen Tag noch." :D

Valve ist eben in erster Linie nicht nur ein Händler, sondern ein Dienstleister und dem kann man nicht mal eben das Recht wegnehmen, selbst zu entscheiden, mit wem und wie sie Geschäfte machen wollen.

Wer einen Steam-Account haben will, der muss den entsprechenden Vertrag immer direkt mit Valve abschließen.

Wobei es natürlich im Interesse der Verbraucher wäre, wenn es (mehr) Möglichkeiten gäbe, Spiele nachträglich zwischen Accounts zu übertragen. Ich könnte mir vorstellen, dass es dazu in Zukunft ein entsprechendes Gerichtsurteil geben wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
DaLexy schrieb:
Mit deinem Eigentum schon, aber hier erwirbst du lediglich ein Nutzungsrecht und nichts weiter.
Das ist egal. Wenn ich morgens eine Tagseszeitung kaufe, darf ich sie auch irgendwann weiter verkaufen. Und dies sind ebenfalls Nutzungsrechte an den Inhalten und Papier. Die einzigen Unterschiede sind die, dass digitale Inhalte nicht in ihrem Zustand altern, sondern nur in ihrer Aktualität und - das Entscheidende: Der Hersteller hat die Macht über die Ware.

Darum fordere ich ein Grundsatzurteil zu allen Formen digitaler Inhalte gleichermaßen. D.h. Spiele, Apps, digitale Bücher Musik und Filme.
Man muss bedenken, es sind mächtige Interessen vorhanden. Zum einen wäre für die Anbieter kein existierender Gebrauchtmarkt, sprich kein Wettbewerb unterhalb ihrer Preise, der Traum jedes Unternehmens. Zum anderen der Staat, dem Steuereinnahmen entgehen. Und das Volk, da Einschränkung der freien Marktwirtschaft und der persönlichen Freiheit.
Mein Vorschlag wäre eine Sperrfrist von z.B. 2 oder 4 Jahren des Verkaufens. Begründung: Digitale Inhalte verlieren sehr schnell an Wert&Interesse zwecks der Aktualität, sprich die Unternehmen werden in ihren hohen Umsätzen kaum benachteilt, es ist dennoch für die Menschen möglich ihre erworbenen Waren zu verschenken/zu verkaufen.
 
Argumentiert Valve nicht auch, dass ihr zum Spiel auch noch zig Dienstleistungen kauft?

-Cloud
-Steam Friendslist
-Steam Download / Installer
-Steam Workshop

Und wie es alles heißt. Und das macht für mich das ganze eben wieder nichtig.

In meinen Augen kauft man hier ein Spiel mit Dienstleistung an "Abo". Also bekommt für den Preis X ein Abo für all diese Dinge für das Spiel.

Wer ein Buch oder Film kauft, bekommt eben nur einen Datenträger / Link und das wars. Dort ist nicht all diese Zusatzfeatures dabei. würde Steam diese alle streichen wäre für mich das weiterverkaufen wieder okay.
 
Ich verstehe die Aufregung nicht... es ist ein bisschen als würden viele hier mit Scheuklappen gegen eine Wand rennen und sich fragen, warum sie Kopfschmerzen haben...

Generell kann ich die Idee hinter der Klage verstehen... aber das in einem Rahmen wo man als sabbernder Dauernicker nur auf einen Punkt schaut und feststellt, dass das in ein Muster passen könnte...
Jetzt mal umfassend betrachtet: Steam kümmert sich (wie im Artikel erwähnt) um Updates, Server, Plattformen für zusätzliche Inhalte (Workshop), Förderung von Independent-Projekten (Early-Access, Greenlight, HumbleBundle), stellt Support für Spiele zur Verfügung und vieles mehr... dafür zahlt man pro Spiel einmalig(!) einen Betrag, der in der Regel gleich oder kleiner ist, als der marktübliche Durchschnitt... Ich meine, okay: Blizzard macht das auch... und will dann eben eine monatliche Gebühr dafür haben... Valve macht das sogar, wenn das Spiel Free2Play ist... es ist einfach ein anderes Geschäftsmodell, welches sich nur dann lohnt, wenn man bestimmte Rahmenbedingungen setzt, denn Valve ist eben kein Wohltäter... genauso wenig wie Origin, Blizzard & Windows Live... sich darüber aufzuregen finde ich nicht richtig, denn wie man sieht ist Valve auch bereit Verleih-Optionen mit einzubauen und steckt dafür aber einen vernünftigen Rahmen, in dem eben Freunde und Familie dieses Nutzungsrecht haben, aber nicht jeder x-beliebige. Komfort hat seinen Preis und in diesem Fall ist der Preis eben nicht x € sondern die Möglichkeit des Wiederverkaufs... damit bin ich einverstanden... wer es nicht ist, muss sich eben eine andere Plattform suchen und kann dabei (meiner bescheidenen Meinung nach) nur bei einem Vertrieb landen, der deutlich weniger engagiert ist, als eben Valve...
 
Sollte ein Abo nicht aber auch kündbar sein? Und damit das Spiel, jedoch nicht der Account, weiter verkaufbar sein?
 
Spiele verlieren durchaus an Wert. Nur kann man diesen eben nicht so messen wie man es z.B. bei Autos tut. Versuch mal heute ein Spiel von vor 20 Jahren zu spielen. Einfach mal installieren und los gehts klappt da nicht, es sei denn du hast noch ne Windows 95/85 Kiste stehen. Die eingeschränkte oder aufwändigere Nutzung ist definitiv wertmindernd.
Auch die Tatsache dass Grafik, K.I. usw. längst überholt sind ist eine Wertminderung.

Klar, manche stört das nicht, aber das ist auch bei anderen Dingen der Fall. Es gibt Leute die suchen alte Autos, Möbel und dergleichen und stören sich auch nicht an Abnutzungserscheinungen. Manche WOLLEN das sogar weils dann erst so richtig authentisch aussieht.

Die Sache mit der untergrabenen Privatautonomie ist tatsächlich das einzige was man so akzeptieren muss. Allerdings ließe sich das ganz leicht aushebeln indem man eben sagt dass einzelne Spiele verkaufbar sein müssen und der Käufer dafür einen Steam Account haben muss. Schon gibts kein Problem mehr.

Es muss in jedem Fall endlich entschieden werden dass Valve und Co. den Kunden den Verkauf erworbener Spiele nicht im geringsten erschweren dürfen. Keine Accountbindung, keine Gebühren, keine Sperrfristen usw.
Und zudem müssen die Spiele auch ohne Steam spielbar sein. Wenn das System mal die Hufe hochreißt sind plötzlich Milliarden on erworbenen Inhalten weg bzw. wertlos. Das darf und muss nicht sein.
 
Ich selbst habe alle spiele original bei mir und keine Downloads von Steam. Durch den Onlinezwang gehören mir die Spiele nicht mal. Warum bitte Leute sollte das mit dem Account anders sein.

Aber andererseits verschenkt oder verkauft man dann seinen Ebay Account und Amazon usw. Es gibt AGB´s wer nicht einverstanden ist nach dem er sie gelesen hat Finger weg. Ist eben so.

Und auf der anderen Seite muss man sich nicht wundern wohin sich die Portale wie Steam und co hin bewegt haben. Raubkopien, Account Missbrauch usw. also wen wundert es. Aber mich kotzt das auch an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wer zahlt dann das "neue Abo" wenn das Spiel weiterverkauft wird?

Valve streitet hier alles ab, da man mit Weiterverkauf kein Geld verdienen kann. Also wird bestimmt beim Weiterverkauf dann ordentlich von Valve zu geschlagen. Ob das den Leuten Spaß macht, weiß ich auch nicht. Außerdem möchten die Hersteller auch Geld vom Weiterverkauf.

Stellt euch vor, Valve bietet euch eine Plattform für den Weiterverkauf an. Sie ziehen 10% des Verkaufswertes wieder ab für "Valve Gebühren".

Dann verkaufst du ein Spiel weiter und verlierst wieder Geld.

Außerdem wird Steam sich immer um alles schlängeln. Weiterverkauf bedeutet, man verkauft weniger Spiele auf der Seite von Steam.
 
Stimmt in der Tat.
 
Klonky schrieb:
Und wer zahlt dann das "neue Abo" wenn das Spiel weiterverkauft wird?

Der- oder diejenige, die dann das Spiel hat und auf dem eigenen Acc aktiviert. Damit stimmt die neue Person den Bedingungen zu und schließt ein Abo ab. Der Verkäufter kündigt damit sein Abo, tritt es jedoch nicht an den Käufer ab.
 
Rome1981 schrieb:
Ich verstehe die Aufregung nicht... es ist ein bisschen als würden viele hier mit Scheuklappen gegen eine Wand rennen und sich fragen, warum sie Kopfschmerzen haben...

Generell kann ich die Idee hinter der Klage verstehen... aber das in einem Rahmen wo man als sabbernder Dauernicker nur auf einen Punkt schaut und feststellt, dass das in ein Muster passen könnte...
Jetzt mal umfassend betrachtet: Steam kümmert sich (wie im Artikel erwähnt) um Updates, Server, Plattformen für zusätzliche Inhalte (Workshop), Förderung von Independent-Projekten (Early-Access, Greenlight, HumbleBundle), stellt Support für Spiele zur Verfügung und vieles mehr... dafür zahlt man pro Spiel einmalig(!) einen Betrag, der in der Regel gleich oder kleiner ist, als der marktübliche Durchschnitt... Ich meine, okay: Blizzard macht das auch... und will dann eben eine monatliche Gebühr dafür haben... Valve macht das sogar, wenn das Spiel Free2Play ist... es ist einfach ein anderes Geschäftsmodell, welches sich nur dann lohnt, wenn man bestimmte Rahmenbedingungen setzt, denn Valve ist eben kein Wohltäter... genauso wenig wie Origin, Blizzard & Windows Live... sich darüber aufzuregen finde ich nicht richtig, denn wie man sieht ist Valve auch bereit Verleih-Optionen mit einzubauen und steckt dafür aber einen vernünftigen Rahmen, in dem eben Freunde und Familie dieses Nutzungsrecht haben, aber nicht jeder x-beliebige. Komfort hat seinen Preis und in diesem Fall ist der Preis eben nicht x € sondern die Möglichkeit des Wiederverkaufs... damit bin ich einverstanden... wer es nicht ist, muss sich eben eine andere Plattform suchen und kann dabei (meiner bescheidenen Meinung nach) nur bei einem Vertrieb landen, der deutlich weniger engagiert ist, als eben Valve...

Völlig richtig, Steam bietet eben mehr als nur das reine Verkaufen der Spiele. Mit der Option, seine Bibliothek mit Angehörigen oder Freunden zu teilen, hat Steam sogar nun die Möglichkeit geschaffen, dass Spiele einfacher denn je ausgetauscht und verliehen werden können. Dazu bedarf es keiner physischen Datenträger mehr. Die ganzen Vorteile die mir Steam bietet (komfortabler Download, automatische Patches, Optimierung der Spiele auf moderne Systeme), kann mir kein physischer Datenträger bieten.

Und das Argument, dass Valve pleite gehen könnte und dann alle Spiele weg wären ist auch nicht haltbar, denn auch physische Datenträger werden irgendwann das zeitliche segnen, und diese haben meist sogar ein vielfaches gekostet, als die extrem billigen Digitalkopien in den Steam-Sales.
 
Grinch0815 schrieb:
Soll heißen. Wenn ich morgen Sterben sollte, darf mein Sohn als Erbe offiziell nicht meinen Account nutzen auf dem Spiele im Wert von bestimmt 2000€ drauf sind !

Das ist hier so halbwegs der einzig und logischte Grund, was dagegen spricht.
Wobei ich da fast vermute, dass da auch keiner was gegen sagen würde...


Als Sammler, auch wenn digital... kommt für mich ein Verkauf eh nicht in Frage.

Und allen anderen sollte es aufgrund der AGB's klar sein, was sie da gerade für einen Account erstellen.
AGB's... ach die Dinger, die man immer "schnell durch liest" -> akzeptieren -> Next ;) :lol:
 

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