USB schreibgeschützt, kann nicht formatiert werden

Für die Händlergarantie mag das doch stimmen? Das wissen wir nicht.
Die Herstellergarantie ist nicht Aufgabe des Händlers, maximal eine Kulanzleistung.
Beides sind vollkommen verschiedene Dinge und haben nichts miteinander zu tun. Eine Garantie ist immer eine frewillige Leistung von Händler oder Hersteller und ist sein Versprechen, dass ein Teil so und so lange funktioniert und wenn nicht, im Rahmen der Garantiebedinungen ausgetauscht wird.
Wenn der Hersteller das verspricht, warum sollte dann der Händler dafür gerade stehen? Verquere Weltsicht die manche haben
 
Weil z.B. bei Inno3D die Garantieabwicklung nur über den Händler möglich ist.
Daher sage ich es hängt von den Garantiebedinungen ab.
 
rg88 schrieb:
Verquere Weltsicht die manche haben
Das frage ich mich grad auch!
Die SSD war keine 2 Jahre alt (grad nachgesehen), also wäre der Händler nicht in Verpflichtung einer Gewährleistunganfrage beim Hersteller gewesen?
Selbst wenn nicht, dann hat der Händler sich nicht hinzustellen und Falschbehauptungen aufzustellen (jetzt weiss ich, warum mich dieser verschissene Cyberport so ankotzt): "Sehr geehrter Cyberportkunde, blablabla… wurde vom HERSTELLER ABGELEHNT, da diese seit einem Jahr verstrichen ist." Das kam mit der 1. SSD zurück.
Wenn sich der Händler darum nicht kümmern will oder einfach unfähig dazu ist, muss man es auch so kommunizieren, das ich mich direkt an den Hersteller wenden soll.

Aber sowas ist einfach nur abfuck!
 
Prollpower schrieb:
also wäre der Händler nicht in Verpflichtung einer Gewährleistunganfrage beim Hersteller gewesen?
einer was? Weißt du überhaupt was Gewährleistung ist?
Ergänzung ()

Prollpower schrieb:
Selbst wenn nicht, dann hat der Händler sich nicht hinzustellen und Falschbehauptungen aufzustellen (jetzt weiss ich, warum mich dieser verschissene Cyberport so ankotzt): "Sehr geehrter Cyberportkunde, blablabla… wurde vom HERSTELLER ABGELEHNT, da diese seit einem Jahr verstrichen ist."
Ok, das geht natürlich nicht, wenn es genau so passiert ist
 
Möglich das mir der Unterschied Gewährleistung/Garantie nicht gut genug bekannt ist.
Dann erklärs mir...

An sich war die Frage im nachhinein eh überflüssig, denn ich habe erst während des Schreibens meine Unterlagen angesehen und bemerkt wie die Sache damals ablief. Wer liest heut noch Korrektur?! :lol:

Die haben mich rotzfrech angelogen, hab es in Papierform da.
Gekauft 21.06.14, Reklamiert 30.05.16, am 8.6. die Rücksendung mit dem, Brief wo steht "wurde zu Hersteller geschickt, wurde von dem abgelehnt weil Garantie von einem Jahr vorbei"

Mir hat der Hersteller letztlich was anderes zu Garantie erzählt!
 
Prollpower schrieb:
"wurde zu Hersteller geschickt, wurde von dem abgelehnt weil Garantie von einem Jahr vorbei"
Ja, weil du eine Austauschplatte wohl eingeschickt hast, oder?
Die hat nur ein Jahr Garantie.
EINGESCHRÄNKTE EINJÄHRIGE GARANTIE – HERSTELLERÜBERHOLTE CRUCIAL ®-SSDs

Die Micron Consumer Products Group (Micron CPG) gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Endkunden („Ihnen“), dass ihre herstellerüberholten Solid State Drive-Produkte der Marke Crucial keine Material- und Herstellungsfehler in Bezug auf Form, Passung und Funktion aufweisen. Jegliche Ansprüche müssen innerhalb von einem (1) Jahr ab dem Erstkaufdatum geltend gemacht werden; im Anschluss daran übernimmt Micron CPG keinerlei Haftung mehr. Jegliche Forderungen auf Grundlage der Nichteinhaltung der vorstehenden Garantie durch das Produkt können nur durch den Endkunden, der das betreffende Produkt ursprünglich gekauft hat, und nur während dieser Kunde Eigentümer des betreffenden Produkts ist, gestellt werden. Wird der Defekt eines Produkts während der Garantiezeit durch Micron CPG festgestellt, kann Micron CPG dieses nach eigener Wahl reparieren oder austauschen oder den Originalkaufpreis bzw. – sofern niedriger – den angemessenen Marktwert in Form einer Einkaufsgutschrift oder Rückzahlung ersetzen.

Prollpower schrieb:
Dann erklärs mir...
Google funktioniert doch heute einwandfrei?
 
Das Forum hier aber auch oder?
Jedenfalls sollte hier herauslesbar sein, das ich die "Austauschplatte" entsorgt hatte.
Ich habe seinerzeit die im Jahre 2014 bei Cyberport gekaufte SSD im Ladengeschäft 2016 zur Reklamation abgegeben. Wo war hier die rede von irgendeiner Austauschplatte die ich reklamieren wollte?

In dem Fall trat folgendes in Kraft:

"EINGESCHRÄNKTE DREIJÄHRIGE GARANTIE ODER EINGESCHRÄNKTE FÜNFJÄHRIGE GARANTIE – CRUCIAL® SSDs
Die Micron Consumer Products Group (Micron CPG) gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Endkunden (Ihnen), dass ihre Solid State Drive-Produkte der Marke Crucial keine Material- und Herstellungsfehler in Bezug auf Form, Passung und Funktion aufweisen. Für SSD-Produkte, die am oder vor dem 28. August 2017 verkauft wurden, müssen jegliche Ansprüche innerhalb von drei (3) Jahren ab dem Erstkaufdatum geltend gemacht werden; im Anschluss daran übernimmt Micron CPG keinerlei Haftung mehr. Für SSD-Produkte, die nach dem 28. August 2017 verkauft wurden, müssen jegliche Ansprüche innerhalb von drei (3) oder innerhalb von fünf (5) Jahren, abhängig vom entsprechenden Garantiezeitraum für das erworbene SSD-Produkt, ab dem Erstkaufdatum oder vor dem Schreiben der maximal insgesamt geschriebenen Bytes (Total Bytes Written, TBW), wie im Produktdatenblatt veröffentlicht und wie in den SMART-Daten des Produktes gemessen, je nachdem, welches hiervon früher eintrifft, geltend gemacht werden. Im Anschluss daran übernimmt Micron CPG keinerlei Haftung mehr. Falls mehrere Versionen eines Produktdatenblatts existieren und die TBW-Messung sich zwischen den Versionen verändert, so gilt die Garantie für die Version, die zum Kaufzeitpunkt gültig war. Jegliche Forderungen auf Grundlage der Nichteinhaltung der vorstehenden Garantie durch das Produkt können nur durch den Endkunden, der das betreffende Produkt ursprünglich gekauft hat, und nur während dieser Kunde Eigentümer des betreffenden Produkts ist, gestellt werden. Wird der Defekt eines Produkts während der Garantiezeit durch Micron CPG festgestellt, kann Micron CPG dieses nach eigener Wahl reparieren oder austauschen oder den Originalkaufpreis bzw. – sofern niedriger – den angemessenen Marktwert in Form einer Einkaufsgutschrift oder Rückzahlung ersetzen."
 
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