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Ensign
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Das ist leider nicht richtig bzw. mag vielleicht bei Kaufverträgen stimmen.H3llF15H schrieb:Ganzs simpel: das Wiederrufsrecht beginnt erst ab Leistungserbringung Andernfalls wäre das Wiederrufsrecht nur scheinheilig.
Aber ein Widerrufsrecht ab Leistungserbringung - quasi ein Testen - ist nicht gesetzlich verankert.
Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/...eht-und-wie-sie-einen-widerruf-erklaeren-5117
Das Recht zum Widerruf besteht ja nicht, damit du das Produkt testen kannst - sondern um bei einem fernmündlichen Vertragsabschluss die Möglichkeit einer Prüfung der bestätigten Leistungen hast - also ob eine übereinstimmende Willenserklärung tatsächlich vorliegt.
Im konkreten Fall bekommt er den Hinweis, dass das der Vertrag im Rahmen 54 bis 100 Mbit läuft - also eine fest definierte Vertragsleistung. Kann Vodafone diese Leistung nicht erbringen, hat er das Recht zur Nachbesserung - zweimal. Anschließend ein Sonderkündigungsrecht.