News Verbraucherschutz: Pauschal 15 Euro Schadensersatz für zu langsames Internet

Der Verbraucherschutz hat durchaus Recht, die bisherige Durchsetzung ist leider sehr vom Anbieter abhängig.
Ich wäre für feste Rabattstufen die man genehmigen muss. Damit es nicht zu kompliziert wird, sollten maximal drei Stufen gelten.

Ja natürlich werden die Anbieter auch darauf reagieren und den Kunden loswerden wollen. Oder es gibt dann höhere Preise für alle. Wenn 5G flächendeckend verfügbar ist kann man vielleicht mal darüber nachdenken als Alternative eine Mobilfunklösung bereitzustellen.
 
„So seien mindestens 30 Tests erforderlich, zwischen denen mindestens 5 Minuten liegen müsse und ab der sechsten Messung eines Tages muss eine Pause von drei Stunden erfolgen. Jeweils zehn Messungen sind an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchzuführen, zwischen den Messtagen ist auch eine Pause von jeweils einem Tag vorgesehen. Insgesamt müssen die 30 Messungen aber innerhalb von zwei Wochen erfolgen, weitere Details beinhalten die FAQ der Bundesnetzagentur.“

Warum so kompliziert: einfach 3 Tests aufeinanderfolgend (5 Minuten Abstand) auf 3 aufeinanderfolgenden Tagen verteilt und fertig.

Wird nur ne Handvoll Leute korrekt absolvieren können. Ich vermute, das die Leute, die damit extrem ein Problem haben eher umziehen.
 
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Wie wär’s denn, wenn stattdessen die Anbieter vor der Bundesnetzagentur nachweisen müssen, dass sie mindestens 80% der versprochenen Leistung liefern?
 
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Was soll da schon bei raus kommen? Nichts. Da kann man dann mal wieder draus ableiten, in wie weit die Politik bzw. Politiker im Arsch der Wirtschaft steckt/stecken. Egal welche Farbe die Partei hat.

Selbst 15€. Wenn man sich die Preise nach den vergünstigten Startmonaten mal anschaut.. bringt das doch nicht viel. Da ist man bei 100 Mbit schnell bei 40 € und mehr im Monat.
 
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immortuos schrieb:
Und das für 15€? Sorry, aber selbst mit Mindestlohn wäre das zu viel Arbeitsaufwand :freak:
Nein. Das ist das aktuelle Prozedere.

Die 15€ Pauschalbetrag sollen eben genau dieses Prozedere und die komplizierte Berechnung danach ersetzen. So zumindest die Forderung in einer Stellungnahme zu einem Gesetz welches in Arbeit ist.

@topic
Allerdings kann ich berichten, dass zumindest Vodafone (dort weiß ich es aus erster Hand) dies Prozedere nie fordert. Man kriegt recht einfach eine Minderung beim Support, wenn denn wirklich das Internet und nicht das WLAN langsamer sind als im Vertrag beschrieben. Ab 80% ist zumindest die interne Anweisung Rabatte zu verteilen (aber niemals proaktiv, da muss der Kunde schon fragen...).
Der Grund ist einfach: Das oben beschriebene, komplizierte Vorgehen ist "nur" für den Schadensersatz.
Davon unabhängig besteht aber bei verminderter Leistung ein Sonderkündigungsrecht (solange dem Anbieter eine angemessene Frist zu Behebung gelassen wurde, 1 Monat reicht da üblicherweise). Soll heißen, die Kunden kommen so aus dem Vertrag raus, unabhängig von der Laufzeit.

Würde mich wundern, wenn andere Anbieter es sehr anders handhaben.
Bei PYUR zumindest (da bin ich Kunde) hab ich für 2 Monate zu wenig Downstream auch ne 15€ Gutschrift erhalten (natürlich erst nachdem ich gefragt habe, oder eher insistiert...).
 
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Engaged schrieb:
Das bundesnetzagentur Tool bzw das dazu im Internet zu finden der Tool hat für mich auch 15 € ausgerechnet ungefähr.
Die Telekom hat mir zur Auswahl gelassen mich runter zu Stufen, 5 € Rabatt, oder sonderkündigung.
Das wäre top wenn sie das mit den 15 € durchsetzen dann hätte ich ziemlich günstiges original Telekom Internet. 😁🤝
"original Telekom Internet" was nicht ansatzweise seine Bandbreite erreicht - ein offensichtliches Qualitätsprodukt! :mussweg:
 
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Cool Master schrieb:
Doch tun sie. Weil es wird NIE mit X MBit geworben sondern immer nur "bis zu".
Dass die Anbieter mit solchen Tricks noch immer durchkommen, zeigt doch, wie wenig Schutz der Verbraucher genießt. Die Werbeversprechen der Anbieter werden gerne mit irreführenden Superlativen geschmückt, aber der Gesetzgeber bzw. die Bundesnetzagentur toleriert das seit Jahren. Allein, dass man aufwendige Messungen (30 Messungen, warum nicht gleich 100? :freak:) einreichen muss und lange Zeit noch nichtmal die Verbindungsqualität (Latenz-Spikes, Peering-Probleme) eine Rolle gespielt hat, ist doch ein klares Statement, dass der Gesetzgeber den Bürger nicht wirklich vor Abzocke schützen will.
 
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Man müsste einfach einen eine prozentualen Wert festlegen was auch mindestens erreicht werden muss am Anschluss. Wenn man bspw. einen 100Mbit Vertrag anbietet und davon aber nur ~50% garantiert, also 50Mbit, ist das eben Grütze. Hier sollte die Diskrepanz kleiner sein, 10-15% halte ich für angemessen.
Das ganze bis zu Marketing mit den garantierten Geschwindigkeiten im Kleingedruckten macht die ganze Sache zu intransparent.
 
Zuletzt bearbeitet: (typo fixed)
Sollte das durchkommen, wird es reihenweise "Sonderkündigungen" seitens der Anbieter geben sowie Anpassungen der Tarife. Natürlich zum gleichen/ähnlichen Preis wie vorher.
Aber selbst das wäre eine Verbesserung, weil es für mehr Transparenz sorgt.

Die Hauptfrage ist: Reicht das Tool der Bundesnetzagentur aus vor Gericht? Oder ist das ganze etwas wackelig, sodass die Konzerne direkt klagen oder es drauf ankommen lassen?

Für mich liest sich das ganze aber so, als ginge es nicht um den vertraglich vereinbarten Datendurchsatz (abzüglich Toleranzen), sondern um eine Mindestmenge, die geliefert werden muss - also die 10 Mbit/s im letzten Absatz.
 
Der Tarif heißt bei 1&1 z.B. DSL 100. Heißt 54 min., 83 normal, 100 MBit maximal.

DSL 100 bedeutet eben, dass von 54-100 alles drin ist. Ich als Laie verstehe das so, dass wenn technisch nicht mehr machbar ist, dann ist es so. Man kann auf den letzten Metern Klingeldraht nicht mehr erwarten, oder sehe ich das falsch?

Man sagt mir von vornherein ja keine 100 MBit zu. Ich hab eben noch Glück, dass hier tatsächlich noch 92 MBit stabil ankommen.
 
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Xul schrieb:
Dass die Anbieter mit solchen Tricks noch immer durchkommen, zeigt doch, wie wenig Schutz der Verbraucher genießt.

Nein... Das ist einfach eine Auswirkung der Entfernung vom Verteiler bzw. der Leitungsqualität.

Xul schrieb:
Allein, dass man aufwendige Messungen (30 Messungen, warum nicht gleich 100? :freak:) einreichen muss und lange Zeit noch nichtmal die Verbindungsqualität (Latenz-Spikes, Peering-Probleme) eine Rolle gespielt hat, ist doch ein klares Statement, dass der Gesetzgeber den Bürger nicht wirklich vor Abzocke schützen will.

Kann mit der passenden Software alles vollautomatisch im Hintergrund laufen. Sehe ich also nicht wirklich als Problem an. Zumal man in der Regel mit den Anbietern reden kann. War bei mir auch so als ich 100 MBit bekommen habe und das war super instabil. Angerufen und Kabel Deutschland hat da nicht lange herumgemacht und den Monat der Störung(en) einfach nicht berechnet. Kommt aber halt auch immer drauf an wie man sich am Telefon gibt. Die Leute auf der anderen Seite können auch nichts dafür und pampig sein bringt genau 0.
 
15€ wäre schön.

Mich hat 1&1 mit 2€ Rabatt für 190MBit (204er Profil) anstatt 250MBit abgespeist.*

*Upload ist dafür übererfüllt mit ca. 44MBit anstatt 40.
 
Geringverdiener schrieb:
gezwungen den Vertrag vorzeitig zu beenden.

Ich habe die Vertragskonditionen gerade nicht im Kopf aber können die von ihrer Seite den Vertrag einfach so einseitig kündigen? Der Vertrag gilt doch für beide Seiten und wenn die (zu hoch) beworbene Bandbreite nicht ankommt, dann ist es doch deren Fehler und sollte den Kunden doch nicht belasten.

Müssten die dann nicht eigentlich im Vorfeld testen, ob die beworbene Leistung ankommt? (Anstelle so wie es bei vielen Anbietern bisher läuft und der Kunde selbst erst testet, ob die Leitung OK ist)
 
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Zer0DEV schrieb:
Der Minderung ist Theorie...

KEIN Anbieter gewährt einem diese Minderung.
Die Anbieter mahnen, machen Inkasso und/oder kündigen die Verträge.
Das Ergebnis ist dann also anstelle von schnellem Internet kein Internet zu haben.
Das stimmt halt einfach nicht. Wenn man es entsprechend der gesetzlichen Regelungen und auch mit der nötigen und (auch gesetzlich geforderten) Sorgfalt macht, passt das auch.

Aber ich sehe eben auch in der täglichen Arbeit, dass oft Bandbreitenprobleme gar keine sind, sondern Fehlbedienung seitens der Kund:innen.
Ergänzung ()

Limmbo schrieb:
Müssten die dann nicht eigentlich im Vorfeld testen, ob die beworbene Leistung ankommt?
Und was ist, wenn es irgendwann eine Störung gibt, die aber - warum auch immer - nicht behebbar ist (Beispiel: Vermieter:in verwehrt dem Provider den Zugang zum Objekt, um die Störung zu beheben)?

Es könnte natürlich auch einfach ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden, was die Kund:innen annehmen können, wenn sie möchten und andernfalls den normalen Preis weiterzahlen.
 
Ich bekomme 92 Mbit/s Sync bei bestellten 100 Mbit (hohe dämpfung).
Es ist der einzige Anbieter, der mir 100 Mbit schaltet. Das läuft auch fehlerfrei und mit konstanter Geschwindigkeit.

Wenn ich denen jetzt mit Schadensersatz auf den Tisch kacke, werden die mir künftig nur noch einen 50 Mbit Vertrag anbieten… jede Wette.
 
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highwind01 schrieb:
"original Telekom Internet" was nicht ansatzweise seine Bandbreite erreicht - ein offensichtliches Qualitätsprodukt! :mussweg:
Na andere Anbieter können mir auf derselben Leitung ja nichts anderes anbieten.
Also warum sollte ich jemand drittes beauftragen mir eine Leitung von der Telekom zu buchen?
Ich kann doch selber bei der Telekom einen Vertrag abschließen, und brauche dazu kein zwischenhändler, außerdem mag ich Dual Stack und first party support ohne Umwege. 👍
 
Cool Master schrieb:
Doch tun sie. Weil es wird NIE mit X MBit geworben sondern immer nur "bis zu".
Also ich hab einen ganz gewöhnlichen Privattarif inkl. Mindestgeschwindigkeit von 80% oder so :) Es gibt auch die ein oder andere seriöse Firma in Europa.
Ergänzung ()

Engaged schrieb:
Also warum sollte ich jemand drittes beauftragen mir eine Leitung von der Telekom zu buchen?
Weils meist günstiger ist und man mag Fälle lesen, wo plötzlich sogar etwas mehr über die Leitung möglich ist.
 
Naja, wenn es schon an der "Endgerätefreiheit" in der Praxis scheitert; gerade da besteht m. E. auch Handlungsbedarf; bei Kabelkunden wird ja regelmäßig gerne darauf verwiesen, es liege am Endkundengerät - also im Falle einer Leistungsminderung oder Störung unerlässlich, das Provider-Engerät anzuhängen. Nervig.

Oftmals wünschen sich Kunden vor allem Transparenz und eine gute Kommunikation, auch bei möglichen Einschränkungen, beabsichtigten Wartungs- oder ggf. Bauarbeiten, bekannte Störungen u. a. - hier scheitert es bereits.

Ist mir mit Vodafone vor ein paar Jahren so passiert: ständiges Unterschreiten der zugesicherten Mindest-Datenraten; Protokoll angerfertig, Frist gesetzt - 1 Tag vor Fristende melde sich Vodafone per kurzer E-Mail und bietet an, entweder von 1000 Mbit/s auf 100 Mbit/s zu reduzieren (Preis wäre um 5 Euro gesunken) oder die Möglichkeit einer Sonderkündigung.

Grund war ein völlig überlastetes Segment, das war bekannt, aber proaktiv die Kundenseite zu unterrichten, völlige Fehlanzeige; stattdessen wird es auf "eigene Hardware" geschoben oder "man habe durchgemessen" und es sei "alles in Ordnung". Natürlich die Sonderkündigung in Anspruch genommen.

Pauschaler Schadenersatz wäre zwar wünschenswert, wird in der Realität aber nicht ankommen; im Zweifel werden die zugesicherten Mindestraten einfach abgesenkt.

Wäre doch mal ein nettes Gimmick, wenn z. B. AVM in der Firmware eine Leitungsüberwachung einbrächte; man hinterlegt manuell die vertraglichen Mindest-Datenraten, und per (Front-)LED lässt sich ablesen, ob der Speed innerhalb der Toleranz liegt, und im Falle einer Unterschreitung, automatisch protokolliert.

Träumchen :-)
 
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