vermeintlich neues Notebook aus Fachhandel ist gebraucht

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Hallo zusammen,

ich habe ein Problem und frage mich, ob ich damit alleine bin und wie ich weiter vorgehen sollte.

Ich habe gestern ein Notebook im Elektrofachhandel gekauft, im Glauben, dass es Neuware ist. Ich kam erst heute zum auspacken, wobei mir bereits beim Karton auffiel, dass ein Siegel des Fachhandels über das Lenovo-Siegel drübergeklebt wurde. Dabei habe ich mir erstmal nichts gedacht.

Nach durchtrennen des Fachhandel-Logos fiel mir dann auf, dass das Lenovo-Logo bereits durchtrennt war, da es ziemlich schräg geschnitten und unter der Kartonklappe lag. Da habe ich mich schon ein wenig gewundert. Ich habe das Notebook herausgenommen und auch bei der Folie um das Notebook herum, gab es sehr viele Falten, was nicht auf Neuware schließen lässt.

Das hat sich bestätigt, als ich das Notebook aufgeklappt habe und dieses bereits eingeschaltet war und sich automatisch an ein Profil angemeldet hat, welches "user" heißt. Daraufhin habe ich den Taskmanager gestartet, in welchem zu lesen war, dass das Notebook bereits seit 84 Stunden eingeschaltet ist.

Hinzu kommt, dass das Notebook laut Verpackung im Januar 2022 hergestellt wurde, im Update-Bildschirm steht aber, dass im März Updates installiert wurden. Das zeigt auch der Battery Report von Windows. Das Notebook, das mir als Neuware verkauft wurde, ist also gebraucht.

Ich kenne es so, dass man das Notebook einschaltet und dann in den Einrichtungsmodus kommt, in welchem erst ein Profil erstellt wird. Nichts, dass es bereits eines gibt und das Gerät auch schon verwendet wurde.

Welche Möglichkeiten habe ich hier und wie soll ich weiter vorgehen?
 
pseudojymbo schrieb:
Welche Möglichkeiten habe ich hier und wie soll ich weiter vorgehen?

Beschaffenheit nicht wie vereinbart, RMA beantragen.

Moment: Du hast das aus einem lokalen Ladengeschäft? Dann wird es schwierig, wenn du keine Mängel an dem Gerät feststellst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hat wohl schon wer Updates installiert.
pseudojymbo schrieb:
Welche Möglichkeiten habe ich hier und wie soll ich weiter vorgehen?
1. Möglichkeit. Fass aufmachen, weil is nicht neu.
2. Möglichkeit. Das Ding so nehmen wie es ist und sich dran freuen (würde ich glaub ich so machen).

MfG
 
UNDERESTIMATED schrieb:
Beschaffenheit nicht wie vereinbart, RMA bei nbb beantragen.
@UNDERESTIMATED Was genau meinst du damit bzw. was heißen die Abkürzungen?

Drewkev schrieb:
Bin kein Rechtsexperte, aber ich meine, dass die Verpackung kein Kennzeichen für Neuware ist.

Vielleicht ein Rückläufer. Was sagt denn der Händler dazu?
@Drewkev Ich habe den Karton erst nach 20 Uhr geöffnet und morgen ist Feiertag; werde aber am Freitag ins Geschäft gehen und das monieren. Was meinst du mit dem ersten Satz?

Queediab schrieb:
Da hat wohl schon wer Updates installiert.

1. Möglichkeit. Fass aufmachen, weil is nicht neu.
2. Möglichkeit. Das Ding so nehmen wie es ist und sich dran freuen (würde ich glaub ich so machen).
@Queediab 1. Naja, da ich relativ viel bezahlt habe und mir das Gerät als Neuware verkauft wurde und ich auch den Neupreis gezahlt habe, werde ich auf jeden Fall das Geschäft / den Verkäufer zur Rede stellen.
2. Habe ich auch erst überlegt, aber die Gefahr ist höher, dass ich dann das Pech habe, dass zeitnah etwas mit dem Gerät nicht stimmt.

Der Verkäufer hat durchgehend versucht mir die hauseigene Versicherung für das Gerät anzudrehen, was ich immer wieder verneint habe.
 
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Wenn es fehlerfei funktioniert, und keine "Macken" bat, liegt es bei Dir. Werksreset natürlich und definitv vorher Beweise auf ein Vorleben sichern und den Händler informieren sowie nach Rabatt fragen. Oder natürlich zurückgeben, wenn es als NEU und Unbenutzt verkauft wurde.
 
Ich persönlich finde das durchaus legitim - denn es wird einfach viel Ware zurückgegeben, obwohl die vollkommen in Ordnung ist. Die nun "nur weil sie schon mal aufgemacht wurde" oder so ähnlich zu geringeren Preisen zu verkaufen muss man jetzt nicht von den Händlern erwarten imho.
Jedenfalls: Ist dieser sog. Elektrofachhandel n Versandhandel? Dann kannst du, wenn du willst, das Gerät ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben - oder du gibst darauf nicht viel und hast einfach deinen Spaß.
 
pseudojymbo schrieb:
Was meinst du mit dem ersten Satz?
Genau das, was da steht. Die Verpackung ist wohl nicht entscheidend dafür, ob es Neuware ist. Auch kann bereits benutzte Ware als Neuware verkauft werden, bin aber wie gesagt kein Rechtsexperte.

Da kommt dann auch das Thema Umwelt ins Spiel. Ich würde nicht wegen so einer Kleinigkeit ein RMA durchführen, zumal es um den Laptop selbst geht und nicht um die Verpackung. Zusätzlich ist das Windows nur Software, nichts physisches was den Zustand vom Laptop beeinflussen könnte.
 
MasterWinne schrieb:
Wenn es fehlerfei funktioniert, und keine "Macken" bat, liegt es bei Dir. Werksreset natürlich und definitv vorher Beweise auf ein Vorleben sichern und den Händler informieren sowie nach Rabatt fragen. Oder natürlich zurückgeben, wenn es als NEU und Unbenutzt verkauft wurde.
@MasterWinne Beweise habe ich bereits gesichert und werde ich vor Ort auch zeigen.

Mordenkainen schrieb:
Jedenfalls: Ist dieser sog. Elektrofachhandel n Versandhandel? Dann kannst du, wenn du willst, das Gerät ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben - oder du gibst darauf nicht viel und hast einfach deinen Spaß.
@Mordenkainen Sowohl als auch, haben also einen Online-Shop aber hauptsächlich stationär. Ich habe es im stationären Handel erworben.

@Drewkev Die Sache ist halt, dass es fast 4 Tage durchgehend in der Verpackung lief, wie der Task-Manager gezeigt hat und es bestimmt auch mal ziemlich heiß wurde.
 
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pseudojymbo schrieb:
Die Sache ist halt, dass es fast 4 Tage durchgehend in der Verpackung lief, wie der Task-Manager gezeigt hat und es bestimmt auch mal ziemlich heiß wurde.
Also der Laptop lag eingeschalten in der Verpackung, oder war der insgesamt 84 Stunden in Betrieb? Heiß kann ich mir nicht vorstellen, damit wurde ja nichts gemacht. Auch hätte dann der Akku nicht solange durchgehalten. "Heiß" ist ebenso wenig schädigend für die Hardware.

Man kann natürlich jetzt ein Fass aufmachen, aber ob das so notwendig ist..
 
Es ist wohl zulässig, einen Rückläufer wieder als Neuware zum Vollpreis zu verkaufen, wenn das auch dem Zustand des Gerätes entspricht.

That being said, ist das einer der Gründe für mich, möglichst bei grossen Online-Händlern zu bestellen. Da ist Neuware auch wirklich jungfräulich (stehe ich einfach drauf) oder geht zurück. Oder man bekommt es dort fairerweise günstiger als B-Ware angeboten.
 
bei 84 stunden würde ich auch reklamieren.
so maximal 10 stunden würde ich noch akzeptieren, aber mehr nicht.
 
Drewkev schrieb:
Also der Laptop lag eingeschalten in der Verpackung, oder war der insgesamt 84 Stunden in Betrieb?

Man kann natürlich jetzt ein Fass aufmachen, aber ob das so notwendig ist..
@Drewkev Der war tatsächlich 84 Stunden eingeschaltet im Karton. Das naheliegendste ist, dass es ein Ausstellerstück ist, welcher vor verpacken nicht ausgeschaltet wurde. Im Taskmanager stand eine Betriebszeit von 84 Stunden und die wird nach jedem neustart auf 0 zurückgesetzt.

Eigentlich würde ich auch ungern deswegen so viel Drama machen, aber ich habe ja für einen neuen Artikel bezahlt und nicht für B-Ware.
 
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pseudojymbo schrieb:
Eigentlich würde ich auch ungern deswegen so viel Drama machen, aber ich habe ja für einen neuen Artikel bezahlt und nicht für B-Ware.
Glaube ich nicht, denn B-Ware muss mWn gekennzeichnet werden.

Schau mal mit CDI wie lange die SSD bisher wirklich in Betrieb war.
 
Sherman789 schrieb:
That being said, ist das einer der Gründe für mich, möglichst bei grossen Online-Händlern zu bestellen. Da ist Neuware auch wirklich jungfräulich (stehe ich einfach drauf) oder geht zurück. Oder man bekommt es dort fairerweise günstiger als B-Ware angeboten.
@Sherman789 Da dachte ich mir einmal, unterstütze ich eben den Einzelhandel und jetzt passiert sowas.

Cardhu schrieb:
Lad dir Crystal Disk Info und schau wie lange die SSD wirklich lief!
@Cardhu , @Drewkev Ich habe das Notebook vorhin ausgeschaltet, damit der Händler nicht behaupten kann, dass es bei mir so lange lief und die Schuld zu mir schiebt. Davor natürlich noch Beweise gesichert.

@chris12 Der Ansicht bin ich auch.
 
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Und was hindert dich nun daran, das zu machen??
Es wird doch sogar geloggt, wann ein Gerät eingeschaltet ist.
Wenn die Kiste im Standby/Ruhezustand ist, läuft der Timer im Geräte-Manager übrigens weiter. Denn da steht, wann das Gerät das letzte Mal richtig neu gestartet ist. Da kann also 200h stehen, aber das Gerät lief nur 10 Minuten
 
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Welcher Laptop läuft denn 84 Stunden durch auf Batterie?
Also ich wage es zu Bezweifeln, dass der wirklich so lange IM KARTON lief.
Entweder der lief auf absoluter Sparflamme (Connected Standby) und hat keine Wärme erzeugt, ODER der kann unmöglich 84 Stunden durchgebraten haben. So ne Batterie hätte ich gerne.
 
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@Drewkev Ich kenne mich leider nicht so umfassend mit Notebooks aus, bin da immer ziemlich vorsichtig, weil die ja oft schneller den Geist aufgeben.

Dann lasse ich morgen mal CDI scannen; mal schauen, was dabei herauskommt.
 
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