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vermeintlich neues Notebook aus Fachhandel ist gebraucht
Dieses Unternehmen weiß wie es andere Hersteller, Unternehmen und Marketplace-Mitbewerber so unter Druck setzt, dass sie die absurdesten und dreistesten Kundenwünsche mitmachen, weil sie sonst raus sind. Amazon ist das doch scheißegal.
pseudojymbo schrieb:
Sind Notebooks heutzutage noch so empfinglich wie früher? Die größte Angst habe ich wegen dem Akku.
Auch "früher" waren sie nicht so wirklich empfindlich.
pseudojymbo schrieb:
Ich habe eben nachgesehen und die Garantie von Lenovo wurde im März als die Updates gemacht wurden, aktiviert. Heißt ich habe knapp 3 Monate Herstellergarantie verloren - für ein "neues" Gerät.
Das ist eine automatische Garantie, falls du keinen Kassenzettel hast. Da du aber wohl eine Rechnung mit Seriennummer bekommen hast bei nem Einzelhändler gilt die.
Aber Austellungsgerät ist möglich. Ist auch nicht so unwahrscheinlich. Wenn da andere Geräte eingeschaltet stehen, ist die Laufzeit interessant. Wenn die Geräte dort ausgeschaltet stehen, setzen sie höchstens Staub an. Aber davon ist hier ja nichts zu lesen.
In dem Fall könnte es anders aussehen, wenn die "Garantie-Uhr" bereits tickt, schließlich ist diese Dienstleistung auch Bestandteil des Kaufpreises / ein Faktor für die Höhe des Kaufpreises.
In den Laden gehen, erklären, um Tausch gegen neue Ware ohne laufende Uhr bitten oder einem angemessenem Preisnachlass (keine Ahnung wieviel.. würde jetzt einfach mal grob 10% sagen? Barauszahlung, kein Gutschein, kein Rabattcoupon!) erbeten (idealerweise mit einer Begleitperson).
Wenn die sich nicht darauf einlassen, aus Gründen, diese direkt protokollieren und zum Verbraucherschutz damit. Die können dir dann sagen, ob Möglichkeiten bestehen da was zu unternehmen und falls ja, wie die Aussehen.
Ich bin auch der Meinung. dass sowas nicht geht - wenn das Gerät bereits in Verwendung war, egal ob als Aussteller oder Retourenware, gehört das dementsprechend deklariert.
catch 22 schrieb:
In den Laden gehen, erklären, um Tausch gegen neue Ware ohne laufende Uhr bitten oder einem angemessenem Preisnachlass
Ich bin auch der Meinung. dass sowas nicht geht - wenn das Gerät bereits in Verwendung war, egal ob als Aussteller oder Retourenware, gehört das dementsprechend deklariert.
Um hier noch einen Punkt anzuführen: Die Sicherheit!
Ich persönlich packe keinen Computer an, der nicht in von einer vom Hersteller versiegelten Packung auf meinem Schreibtisch landet.
Du weißt 0,0 was mit dem Gerät gemacht wurde, daher aus Sicherheitssicht ein No-Go für jegliche "heiklere" Tätigkeiten, wie z.B. irgendwo anmelden, Online-Banking, arbeiten mit personenbezogenen Daten und so weiter.
Die werden dann, wenn sie klug sind, allerhöchsten raten "Haben sie sich schonmal mit Lenovo in Verbindung gesetzt?"
Kann man auch ohne Verbraucherschutz und die Grundlage für die Berechnung des Garantiezeitraumes wird dann meist auf das Kaufdatum angepasst.
Ist auch deutlich stressfreier als sich bei 2 stellen zu melden und insbesondere mit keiner Fahrt in den Laden verbunden.
Fuchiii schrieb:
Ich bin auch der Meinung. dass sowas nicht geht - wenn das Gerät bereits in Verwendung war, egal ob als Aussteller oder Retourenware, gehört das dementsprechend deklariert.
Das ist schön, dass du diese Meinung hast. Rechtlich ist deine Meinung aber irrelevant und rechtlich dürfen solche Geräte nunmal weiterhin als neu verkauft werden.
gongplong schrieb:
Du weißt 0,0 was mit dem Gerät gemacht wurde, daher aus Sicherheitssicht ein No-Go für jegliche "heiklere" Tätigkeiten, wie z.B. irgendwo anmelden, Online-Banking, arbeiten mit personenbezogenen Daten und so weiter.
Ich habe jetzt mal Crystal Disk Info portable über einen Stick gestartet.
Gestartet wurde das Notebook bzw. die Festplatte (eigentlich dasselbe oder nicht?) bereits 19 mal.
Lesevorgänge gesamt sind 330 GB und Schreibvorgänge gesamt 425 GB (es ist eine 256 GB Festplatte verbaut)
Beim Eintrag wegen den Betriebsstunden stand leider nur missing entry.
Wegen dem vorinstallierten Virenschutz und der anderen Bloatware läuft die CPU tatsächlich durchgehend auf 100%.
Gibt es äußerliche Gebrauchsspuren, wenn auch minimal? Die Schrauben vom Gerät mal gecheckt, ob die noch jungfräulich sind? Dann würde es auch rechtlich als gebraucht gelten und dürfte nicht als Neuware verkauft werden. Wie teuer war die Kiste?
Ich würde versuchen das Ding zurück zu geben. Und nie wieder bei dem Händler kaufen. Beim lokalen Kauf immer vorher den Karton checken, ob der auch noch versiegelt ist.
Zurücksetzen? Nützt nichts wenn das Recoveryimage bearbeitet wurde.
Neuinstallation? Nützt nichts wenn das UEFI modifiziert wurde.
Da wir hier nicht wissen wie das Notebook eingesetzt werden soll, muss man den Hinweis bezüglich der Integrität des Systems definitiv geben. Sollten hierauf personenbezogene Daten bearbeitet werden, würde ich das hinsichtlich einer Prüfung definitiv monieren, solange nicht zweifelsfrei keine Manipulation festgestellt werden kann.
Gibt es äußerliche Gebrauchsspuren, wenn auch minimal? Die Schrauben vom Gerät mal gecheckt, ob die noch jungfräulich sind? Dann würde es auch rechtlich als gebraucht gelten und dürfte nicht als Neuware verkauft werden. Wie teuer war die Kiste?
@tidus1979 Preis war 699 €. Die Schrauben sehen für mich normal aus. Auf dem Touchpad waren schlieren, als hätte man es mal benutzt.
gongplong schrieb:
Da wir hier nicht wissen wie das Notebook eingesetzt werden soll, muss man den Hinweis bezüglich der Integrität des Systems definitiv geben. Sollten hierauf personenbezogene Daten bearbeitet werden, würde ich das hinsichtlich einer Prüfung definitiv monieren, solange nicht zweifelsfrei keine Manipulation festgestellt werden kann.
@gongplong Da ich zu Hause einen PC habe, sollte das Notebook unterwegs aushelfen. Geplant war ungefähr es so wie zu Hause zu nutzen, sensible Daten können das schon mal sein, sowie Logins in verschiedenen Konten. Nun aber nicht mehr, da ich mich wirklich frage, wie man mit Updates fast die gesamte Platte 2mal beschreibt. Meine Vermutung ist, dass es eine Retoure war und es zurückgesetzt wurde, um es neu aussehen zu lassen.
Ziemlich realitätsfern. Als ob irgendjemand einen UEFI Rootkit signiert und installiert um das Gerät dann umzutauschen...
Dazu kann man bei den meisten Geräten alle Custom Keys aus dem UEFI löschen, auch das sollte schon ausreichen.
Das RecoveryImage holt man sich doch eh von MS, sollte man zumindest wegen der Bloatware.
Ich sehe den Angriff von wegen "Laptop kaufen, UEFI Rootkit installieren/Resetimage mabipulieren" als möglich, aber nicht realistisch an. Das ist ein Angriff der nicht mal ein bestimmtes Ziel hat, sondern einfach nur irgendwen der das Gerät kauft.
Man kann aber nicht einfach ein UEFI-Rootkit installieren, wenn SecureBoot genutzt wird. Da muss man schon gerätespezifische Lücken ausnutzen, was das ganze Szenario noch absurder macht.
Die werden dann, wenn sie klug sind, allerhöchsten raten "Haben sie sich schonmal mit Lenovo in Verbindung gesetzt?"
Kann man auch ohne Verbraucherschutz und die Grundlage für die Berechnung des Garantiezeitraumes wird dann meist auf das Kaufdatum angepasst.
Lenovo kann und wird die Nummer nur ziemlich egal sein. Dass die Garantie Laufzeit bereits "angebrochen" wurde, ist nicht Lenovo anzulasten, sondern dem Händler. Selbst wenn es reichen sollte, dass "man" die Rechnung mit dem Kaufdatum einschickt, damit der Startzeitraum der Garantielaufzeit bei Lenovo angepasst wird, hat sich der Händler darum zu kümmern, da es in seiner Verantwortung stand, ein Gerät mit "unangetasteter Garantielaufzeit" zu übergeben (zumal Lenovo eh sich mit dem Händler kurzschließen wollen dürfte, wenn der Käufer sich bei Lenovo meldet, um zu erfahren ob der Kaufbeleg echt ist).
Ob es eine rechtliche Grundlage zur Nachbesserung gibt, ist mir selber nicht bekannt. Allerdings ist mir bekannt, dass es immer wieder dazu kommt, dass es zum einen Händler gibt, die es nicht so mit der Kulanz, aber auch mit den rechtlichen Vorgaben haben und versuchen sich aus der Affäre zu ziehen. Und da ist der Verbraucherschutz die einfachste und günstigste Variante, um in Erfahrung zu bringen, wie die Pflichten des Händlers und die Rechte des Käufers aussehen.
chris12 schrieb:
@catch 22
das ist keine rückgabe wegen nichtgefallens, wie es beim onlinekauf möglich ist, sondern eine berechtige (aus meiner sicht) reklamation.
Garantie und Gewährleistung gelten immer ab Rechnungsdatum. Nur wenn man keine Rechnung (mehr) hat, kann beim Hersteller das Produktionsdatum dafür hergenommen werden. Und das auch nur, wenn sich der Hersteller darauf einlässt, mit dir ohne Rechnung diesbezüglich in Kontakt zu treten.
Herstellergarantie kann auch über den Händler abgewickelt werden.
Wofür denn, oder in welcher Relation zum 'normalen' Ladenpreis, Internet, UVP, ...?
Wurde das Notebook dort billiger angeboten, und du hast deswegen dort gekauft?
pseudojymbo schrieb:
Habe es vor Ort gekauft, aber am Tag davor für mich zurücklegen lassen.
Kann auch zur Ansicht für einen anderen Kunden bestellt worden sein, vor allem wenn es ein kleiner Händler ohne große Ausstellungsmöglichkeiten ist. Wenn's der Kunde dann nicht kauft, bleibt es beim Händler zurück. Ob es dann als Ausstellungsstück verkauft wird, mit Hinweis darauf und evtl. einem kleinen Nachlass beim Preis, hängt dann davon ab.
Sehe ich auch so, wenn in der Consumerklasse ein einziges Gerät wahllos manipuliert wird bringt das nichts und vom Aufwand ist das sehr hoch. Da halte ich einen Eingriff früher in die Lieferkette bei viel mehr Geräten für deutlich wahrscheinlicher da wesentlich mehr Nutzen... ...und die Organisationen welche zielgerichtet vorgehen können und/oder dürfen kommen auch an ein Siegel vom OEM für den Karton.
Einzig der SSD würde ich auch nicht vertrauen - da sind Manipulationen vergleichsweise einfach.
eYc schrieb:
Garantie und Gewährleistung gelten immer ab Rechnungsdatum.
Nur wenn der Händler mitspielt. Der Verkäufer ist "nur" für Gewährleistungsansprüche verantwortlich.
@pseudojymbo Der Zustand vom Gerät würde mir so auch nicht gefallen. 19 Startvorgänge der SSD ist mehr als mal kurz angeschaltet, was da noch als Neu gilt kann ich dir jedoch nicht sagen.
Ich würde an deiner Stelle mal schauen was du über die Ladevorgänge und Kapazität vom Akku herausfinden kannst (sollten die Lenovo Tools anzeigen können) und mir dann überlegen was du mit dem Geräte machen möchtest.
Was aus meiner Sicht für den Zustand neu wichtig wäre ist der Zustand des Inhalts der SSD wie bei einem Fabrikneuen Geräte - eben aus den Gründen dass die Recovery Partition nicht bearbeitet wurde. Und das bekommt der Händler so einfach nicht hin - falls du einen Grund für den Mangel brauchst...
Also, bezüglich der Betriebszeit lag ich falsch. Das waren keine 84 Stunden sondern Tage. Anscheinend wurde das System seit dem ersten einschalten damals nicht heruntergefahren.
Ich war beim Fachhändler und habe die Punkte moniert. Ich habe nun ein Fabrikneues Notebook erhalten, bei welchem das Hersteller-Siegel unbeschädigt war.
Allerdings gibt es ein kleines "Problem". Das Lenovo-Firmware-Update lässt sich nicht installieren. Ich starte den PC jedes Mal neu und es wird angezeigt "Installiere Firmware-Update" - dann startet sich das Notebook selbstständig neu und fährt hoch, ohne dass das Update installiert wurde. Woran kann das liegen und wie kann ich das Problem beheben?