Erkekjetter
Rear Admiral
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Und diese vollmacht muss dem mieter zwingend vorliegen? Ich würd das ja gerne belegen, dass problem ist nur, dass man etwas nicht existentes nicht belegen kann. Da es keinen paragrafen gibt, der aussagt, dass das nicht vorliegen muss, kann ich dahingehend auch keine quelle benennen. Ich kann lediglich auf rechtsvorschriften verweisen, wo drin steht, was ein gültiger mietvertrag enthalten muss. Fakt ist: weder muss eine vollmacht zwingend vorliegen noch muss in einem mietvertrag der oder die tatsächlichen eigentümer genannt sein. Einen nachweis pber etwas, was es nicht gibt zu verlangen ist schon ein totschlargument.Wechsler schrieb:Das geht alles nur mit gültigen Vollmachten
Aber wenn man mir nicht glaubt, dann vll einem anwalt für immobilienrecht?
http://www.baarth.net/uploads/ygfGe...nderIdentittzwischenVermieterundEigentmer.pdf
Hier geht auch hervor, warum das von abe81 genannte beispiel eben kein problem darstellt. Ein besitzrecht kann der mieter auch dann einem eigentümer nachweisen, wenn zwischen diesen beiden keine vertragliche verbindung besteht.
Und ja, dass ist wichtig im themenbezug weil hier permanent empfehlungen auf basis von annahmen gegeben werden, die als tatsachen hingestellt werden. Beispielsweise das man dem ehepartner den zutritt verweigern könne bei diesem termin weil er nicht eigentümer sein könne da er nicht im mietvertrag stehen.