Vermieter kündigt zwecks Schadensbegutachtung eine Besichtigung an und will die Hausverwaltung mitbringen

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Erkekjetter schrieb:
Eine wohnung hat man auch einfach so, verwaltet sich von allein und hält sich von allein intakt.
Aber lieber @Erkekjetter , das haben wir doch schon durch: Dafür haben die meisten Vermieter doch Firmen angestellt aus - rate mal - den Mieteinnahmen. Sonst noch irgendwelche schwere Arbeit für den Vermieter?

Erkekjetter schrieb:
Und nein, niemand muss zur Miete wohnen. Es steht jedem offen, Eigentum zu erwerben.
Klaro, schrieb ich ja bereits in Antizipation dieses Arguments: Sollen sie doch Kuchen essen.
Z.B. in München geboren in eine Arbwiterfamilie, als - let’s say - Reinigungskraft tätig… warum sollte der zur Miete wohnen? In der Innenstadt gibt es genug Wohnungen für ihn zu kaufen. Und wenn das zu teuer ist, soll er doch in die brandenburgische Provinz ziehen. Wer benötigt schon Freunde und Familie. Man hat ja schließlich die ‚Freiheit‘ genutzt…
 
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Prinzipiell zwingt einen niemand in einer Wohnung zu wohnen. Ist jedoch nur teilweise zutreffend. Da hier eine Mieter und Vermieter Beziehung besteht, wurde ein Mietvertrag geschlossen. Man hat zwar nicht die Pflicht in einer Mietwohnung zu wohnen, jedoch hat man damit das Recht und das ist es worauf es ankommt. Ob ich zu einen solchen Vertrag gezwungen, mich dazu genötigt gefühlt habe oder einfach nur eine Dienstleistung in Anspruch nehme, tut überhaupt garnichts zur Sache.

Mich hat auch niemand gezwungen meinen Fernseher zu kaufen und trotzdem habe ich einen Gewährleistungsanspruch.

Rückwirkend Behauptungen aufzustellen, dass kein Zwang bestanden hat, sind überflüssig, da zu dem jetzigen Zeitpunkt bereits Abmachungen getroffen und Verträge unterschrieben wurden.
 
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Erkekjetter schrieb:
Eine wohnung hat man auch einfach so, verwaltet sich von allein und hält sich von allein intakt.

Und nein, niemand muss zur Miete wohnen. Es steht jedem offen, Eigentum zu erwerben.
Ich glaube das macht keinen Sinn weiter zu machen 😉.
Natürlich darf ein Vermieter nach großzügiger ankündigung SEIN Objekt begutachten.

Ich gebe den Tipp an den TE Kaffee kochen übertrieben freundlich sein und am besten ein zwei Leute die man kennt mit in der Wohnung haben. Sollte es wirklich doof werden kann man nach der Schadensbegutachtung immer noch die Leine ziehen (freundlich) .
 
Me_phisto schrieb:
Natürlich darf ein Vermieter nach großzügiger ankündigung SEIN Objekt begutachten.
Durchaus, da Mietverträge jedoch Langzeitverträge sind, sind Begutachtungen der Mietsache nur alle 5 Jahre zulässig.
 
Finde nur ich es merkwürdig, dass da 5 Leute kommen wollen? Vermieter und 4(!) von der Hausverwaltung? Was ist das bitte für eine Hausverwaltung, die mal eben 4(!) Leute für einen scheinbar leichten Wasserschaden abstellt? Irgendwann ist hier im Argen und wenn das wirklich so stimmt, würde ich die wahrscheinlich auch nicht alle reinlassen. Was wollen bitte 4(!) Mitarbeiter der Hausverwaltung dort? Die Frage stellt sich mir als erstes, denn die Hausverwaltungen, die ich so kenne, hätten das Personal dafür sicher nicht mal eben übrig.

Wenn die Geschichte so stimmt, dann wollen sie dem Mieter scheinbar tatsächlich an Leder. Das ist zwar schade und unangenehm, hat aber leider oft auch seine Gründe.

Gab es dort schon öfter mal Streit mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung?
 
@Intolerance

hat der Termin jetzt schon stattgefunden??
 
.one schrieb:
Gab es dort schon öfter mal Streit mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung?
Da ich zuvor (und sei es aus Kulanz) den Forderungen nachgekommen bin, gab es keine Streitigkeiten. Jedoch nachdem ich meine Rechte in Anspruch genommen habe und kein generelles Besichtigungsrecht einräume, wird es immer problematischer und spitzt sich neuerdings zu.

Zu den 5 Personen zählt ein Handwerker, das Vermieter Ehepaar (wovon ich nur den Vertrag mit einem von ihnen habe) und zwei Personen aus der Hausverwaltung.
Ergänzung ()

Goldsmith schrieb:
@Intolerance

hat der Termin jetzt schon stattgefunden??
Der Termin ist für einen späteren Zeitpunkt angesetzt (genaue Daten möchte ich aber nicht nennen)
 
Hört sich ja schon anders an.

Unterm Strich meldest du also einen Schaden, den du gerne behoben haben magst. Den Vermieter, Handwerker und Hausverwaltung willst du den Schaden aber nicht begutachten lassen? Ich glaube du bist auf dem falschen Weg.

Vielleicht kannst du dich darauf einigen, dass einer nach dem andern kommt. Damit hättest du nicht so viele Leute auf einmal in der Wohnung. Ich gehe allerdings davon aus, dass der Termin zwischen den Parteien schon steht und das nun schwierig wird.

Dass ein privater Vermieter seinen Ehepartner mitbringt, empfinde ich als normal, denn die Wohnung gehört ja eigentlich beiden. Handwerker muss sich das nun mal anschauen, geht ja nicht anders. Und der zweite von der Hausverwaltung könnte sonst was bedeuten; vielleicht ein Azubi.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Vermieterehepaar kann ja freundlich fragen, ob es eingeladen ist. Ein Begutachtungsrecht dürfte mangels Fachkunde ausscheiden. Handwerker und ein Mitarbeiter der Hausverwaltung, also zwei Leute genügen hier.
 
.one schrieb:
Hört sich ja schon anders an.

Unterm Strich meldest du also einen Schaden, den du gerne behoben haben magst. Den Vermieter, Handwerker und Hausverwaltung willst du den Schaden aber nicht begutachten lassen? Ich glaube du bist auf dem falschen Weg.
da ist wohl etwas missverstanden worden. Ich räume meinem Vermieter das Besichtigungsrecht des Schadens ein, irgendwo im Verlauf des Threads hier, wurde auch geklärt, dass ebenfalls die Hausverwaltung an diesen Termin teilnehmen darf und es rechtens ist. Gleiches hat auch meine recherche ergeben.

Ich wollte nur ein paar Dinge richtig stellen.

Skurril wird es, wenn Besichtigungstermine, von der Vermietung in Anspruch genommen werden wollen, bei Meldungen von Schäden am Haus und Fassade gemacht werden (die nicht Teil des Mietvertrages sind) und musste dies schon häufiger ablehnen.
 
Wo bei ich mich immer noch frage, was die beiden Personen der Hausverwaltung bei diesem Termin zu suchen haben.
 
Offenbar fungiert die Hausverwaltung hier als Mittelsmann um zwischen Handwerker und Vermietung um die Kostenberechnung zu vermitteln und den Ablauf überwachen ....so oder so ähnlich

Ob das so wirklich nötig ist, sei dahingestellt.
 
Intolerance schrieb:
Skurril wird es, wenn Besichtigungstermine, von der Vermietung in Anspruch genommen werden wollen, bei Meldungen von Schäden am Haus und Fassade gemacht werden und musste dies schon häufiger ablehnen.
Du wehrst dich dagegen, eine trockene Außenwand zu haben? Bei Fassendschäden muss man auch mal von innen schauen. Wenn du so auf Probleme in dem Wohnhaus reagierst, stellt sich das langsam anders dar.
 
.one schrieb:
Du wehrst dich dagegen, eine trockene Außenwand zu haben? Bei Fassendschäden muss man auch mal von innen schauen. Wenn du so auf Probleme in dem Wohnhaus reagierst, stellt sich das langsam anders dar.
Wenn die Schäden explizit die Wohnung betreffen und sich auch akut darauf auswirken, dann ja. Sonst nein.

Der Schaden, der aber jetzt begutachtet werden will, hat damit nichts zu tun. Wollte keine Verwirrung stiften.
 
Dass der Vermieter seinen Ehepartner mitbringt - klar, aus seiner Sicht wohl nachvollziehbar - aber das kann man eben ablehnen (siehe Link weiter oben).

Und der Verweis darauf, dass man keine fünf Personen durch seine Wohnung stiefeln lassen möchte, sollte doch der Gegenseite verständlich sein, wenn man dieses Recht (‚Ehepartner bitte nicht‘) durchsetzen möchte.
 
Abe81 schrieb:
Dass der Vermieter seinen Ehepartner mitbringt - klar, aus seiner Sicht wohl nachvollziehbar - aber das kann man eben ablehnen (siehe Link weiter oben).
Aha kann man das? Wohl nur, wenn die Wohnung explizit nur dem einen Ehepartner gehört. Ansonsten sind beide Eigentümer und somit beide sachlich befugt...
Goldsmith schrieb:
Personen der Hausverwaltung
Weil sie verantwortlich für die anschließende Abwicklung und Bezahlung des Handwerkers sind.
Abe81 schrieb:
Z.B. in München geboren in eine Arbwiterfamilie, als - let’s say - Reinigungskraft tätig…
ich habe zu keinem Zeitpunkt irgendein von einer prakitschen Umsetzung gesprochen, hier wurde nur der Eindruck erweckt, man könne gar nichts anders als zur Miete wohnen. Doch kann man. Wenn man, aus welchen Gründen auch immer, aber nicht bereit ist, das dafür nötige zu tun (und dazu kann zum Beispiel auch ein umzug in eine weniger teure Gegend gehören) dann ist und bleibt das immer noch eine freiwillige Entscheidung. Weiterhin bleibt jedem völlig offen, Eigentum zu erwerben. Nichts hindert einen daran, außer man selber. Die Wohnortwahl und Berufwahl ist noch immer eine rein persönliche Wahl.
Abe81 schrieb:
Sonst noch irgendwelche schwere Arbeit für den Vermieter?
Das beste Beispiel ist doch dieser Thread hier....
Intolerance schrieb:
Durchaus, da Mietverträge jedoch Langzeitverträge sind, sind Begutachtungen der Mietsache nur alle 5 Jahre zulässig.
Du informierst dich auch sehr selektiv oder? Das ist so nur bedingt richtig. Richtig ist, dass keine Routinekontrollen stattfinden dürfen. Ansonsten darf der Vermieter sehr wohl weitaus öfter als alle 5 Jahre die Wohung betreten und begutachten/besichtigen. Neben 6 rechtlich definierten Gründen können darüber hinaus auch Einzelfallgründe vorliegen. Einzig unangekündigt darf er so gut wie nix. Unangekündigt darf nur im Notfall die Wohnung betreten werden. Beispielsweise einem Rohrbruch und abwesenheit des Mieters.
 
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Als Vermieter kann ich da nur den Kopf schütteln. Wer so rumzickt, der wird als Mieter von mir genau so behandelt wie er mich behandelt, d.h. wenn der Mieter etwas möchte, was ich nicht "muss", wird das entsprechend abgelehnt.

Und ja, je eher man als Vermieter solche Mieter los wird, desto besser und entspannter ist das für den Vermieter.
 
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Erkekjetter schrieb:
Aha kann man das [dem Ehepartner den Eintritt verwehren]? Wohl nur, wenn die Wohnung explizit nur dem einen Ehepartner gehört.

Ist bereits geklärt, siehe oben, Vertragspartner ist nur der eine Ehepartner, damit kann man das - siehe Link. Wären beide Eigentümer müssten auch beide Vertragspartner sein. In meinem Mietverhältnis sind zwei Personen Eigentümer, einer unterschreibt oft für beide (weist das so aus), auf dem Mietvertrag haben beide unterschrieben.

Erkekjetter schrieb:
dann ist und bleibt das [Miete] immer noch eine freiwillige Entscheidung. Weiterhin bleibt jedem völlig offen, Eigentum zu erwerben. Nichts hindert einen daran, außer man selber. Die Wohnortwahl und Berufwahl ist noch immer eine rein persönliche Wahl.

Dass das eine Wahl ist, bedeutet aber ja nicht, dass das möglich ist. Ich habe auch die Wahl, mir eine kleine Insel in der Südsee zu kaufen. Ich verstehe diese komischen Einwürfe zur persönlichen Wahl nicht. Es wurde doch von TE bereits sehr richtig geschrieben: Es geht hier um die Rechte, nachdem man diese Wahl getroffen hat (die für einen großen Teil der Bürger keine ist, sondern trotz der nominellen Freiheit, die hier als Argument -für was eigentlich? - bemüht wird, ein Zwang)

jof schrieb:
Wer so rumzickt,…

Was an den Vorstellungen und Fragen des TE ist denn ‚rumzicken‘? Seine Rechte in Anspruch nehmen wollen, sich vorher ihrer aber sicher sein?
Mal ehrlich, welcher der angeführten Gründe ist da nun so abwegig, das als ‚Rumzicken‘ abzuwerten?
 
Ich kann den TE schon verstehen.

Vor vielen Jahren hatte ich auch mal einen Wasserschaden in der Wohnung und es kam nur 1 Handwerker und der Nachbar, der unter mir wohnte.
(Allerdings auch nur weil ich ihn kannte und nichts dagegen hatte).

Paar Tage später kam dann (glaube ich) eine Person von der Vermietung.
(Ist halt sehr viele Jahre her).
Das war alles in Ordnung.

Auf 5 Personen zurselben Zeit hätte ich auch keinen Bock - das wäre mir selbst bei Freunden zu viel :D

Es reicht 1 Person mit Fachwissen und ggf 1 von der Vermietung.
Alle anderen wären nur Schaulustige, die niemand braucht.

Grüße
 
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