Vermieter kündigt zwecks Schadensbegutachtung eine Besichtigung an und will die Hausverwaltung mitbringen

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Powl_0 schrieb:
Alle paar Monate gibts wieder Zeitungsartikel über Großvermieter, die sich fragwürdig bis rechtswidrig verhalten.
Das Problem bei Großvermietern sind eher die möglichen Nachbarn. Die gucken sich ihre Kundschaft dann halt auch nicht besonders genau an. Aber du hast dann einen Vermieter oder Konzern, der dich und deine Wohnung nicht mal persönlich kennt und daher auch nicht ständig irgendwas besichtigen möchte. Sowas hast du halt nur bei kleinen privaten Wohnungseigentümern in Vermietung. Auch bei Kündigung hast du vor der Übergabe am Auszugstag niemanden in der Wohnung und irgendwelches Gewese wegen Schönheitsreparaturen gibt es auch keines, solange du die Hütte nicht im Rohbauzustand zurückläßt.
 
Mach doch alle Türen zu, ermögliche nur den direkten Weg zum Schaden. Dann kann sich keiner umschauen. Denn selbst wenn der Vermieter, weil er wie von dir dargestellt ist, sich umgucken will, du glaubst doch nicht allen ernstes, dass die Hausverwaltung sich irgendwie dafür interessiert, wie du lebst oder was der Vermieter unrechtmäßig will? oder der ebenfalls anwesende Handwerker.

Klingt für mich eher so, als wolle man es hier dem Vermieter unnötig schwer machen. Mein Eindruck aus dem Thread hier.

PS: Klar wer kennt nicht die Deutsche Wohnen oder Vonovia und dergleichen Großvermieter als stets nachsichtige und stets rechtskonform agierende Vermieter, die stets das Interesse des Mieters im Blick haben. lol...
 
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Incanus schrieb:
Ob hier tatsächlich eine Drangsalierung stattfindet oder das der Mieter nur so empfindet ist aber bislang nicht klar
Richtig. Ein Verband kann aber in jedem Fall Rat geben. Auch an den Mieter, falls dieser tatsächlich etwas verkehrt macht.
 
Ob ich es dem Vermieter schwer mache, oder er mir, steht nicht wirklich zur Debatte und ohne die nötigen Informationen, wäre es schön, wenn man kein zu schnelles Urteil fällt.

Es ist die Frage: darf mein Vermieter das überhaupt und muss ich das hinnehmen.
 
Wechsler schrieb:
der dich und deine Wohnung nicht mal persönlich kennt und daher auch nicht ständig irgendwas besichtigen möchte.
Dafür anderen Stuss verbockt. zB das genaue Gegenteil zu hier, nämlich dass Schäden gar nicht behandelt werden.

@Erkekjetter hat ja schon zwei Beispiele genannt, die sich auch schon kriminell ggü Mietern verhalten haben.
Ergänzung ()

Wechsler schrieb:
Sowas hast du halt nur bei kleinen privaten Wohnungseigentümern in Vermietung
Kann ich nicht unterschreiben. Hatte auch schon einen Großvermieter, der regelmäßig irgendwelche Mitarbeiter vorbei schickte, die in alle Wohnungen schauen wollten.
 
Ja, darf er. Die Hausverwaltung wird die weitere Bearbeitung und Organisation zur Beseitigung des Schadens übernehmen, hat also unmittelbares Interesse darn, einen kurzen Blick vor Ort zu nehmen um zu wissen, um was es konkret geht. Es gibt kein mir bekanntes Recht, dass es dem Vermieter untersagt, bei einer solchen Besichtigung nicht weitere Personen dabei zu haben, wenn diese ebenfalls in den Vorgang involviert sind.
PS: Ich habe kein Urteil gefällt. Ich habe mitgeteilt, welchen Eindruck das Geschriebene hier auf mich macht. Denn ganz offensichtlich willst du deinen Vermieter in eher schlechtem Licht darstellen, obwohl das für den Sachverhalt ziemlich irrelevant ist.
 
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Wechsler schrieb:
Hier gibt es einen einfachen Trick: Nicht beim privaten Vermieter eine Wohnung mieten. Da hast du solche Scherereien immer. Da kannst du nur zum Großvermieter gehen oder deine Wohnung eben kaufen und als Eigentümer selbst frei darüber verfügen.
ist doch wieder sehr pauschal.
wir wohnen schon viele jahre bei einem privaten vermieter-absolut zufrieden.

ich denke, ein vermieter hat das recht sein eigentum zu begutachten, wenn ein schaden vorliegt. ist normalerweise auch im interesse des mieters.
 
chris12 schrieb:
ich denke, ein vermieter hat das recht sein eigentum zu begutachten, wenn ein schaden vorliegt. ist normalerweise auch im interesse des mieters.
Durchaus und damit habe ich kein Problem. Dafür wurde der Schaden ja auch von mir gemeldet und da ich ihn nicht verursacht habe, sehe ich mich in der Hinsicht auch nicht bedroht.
 
dann verstehe ich deine bedenken nicht.
ist doch gut, wenn gleich ein fachmann mitkommt. erspart dir einen zweiten oder dritten besuch.
 
Aufgrund der Art und Weise wie die Wohnung geschnitten ist, es nicht möglich ist den Schaden zu begutachten, ohne vorher die komplette Wohnung zu sehen. Bei der letzten Reparatur hat sich mein Vermieter selbst eingeladen (ohne Anmeldung) und für die Dauer der Reparatur auch anwesend geblieben ist.

Dabei wurde ganz penibel in jede Ecke geguckt und ja, mir gefällt das ganz und gar nicht. Kann man wegstecken, muss man aber nicht.

Da ich mich gut stellen wollte, habe ich es dabei belassen. Bis dann kurze Zeit später die Forderungen zur regelmäßigen Besichtigung gekommen sind. Was eindeutig zu weit ging.

Deswegen möchte ich nicht weiterhin signalisieren, dass diese Art von Verhalten tolerabel ist. Wenn ich in dem Fall aber im unrecht bin, werde ich natürlich den nötigen Instanzen, die Tür öffnen und herein bitten.
 
Du wirst nicht umhin kommen, Mitglied eines Mieterschutzvereins zu werden (meiner kostet 12€ im Monat). Wenn du erstmal einen Streit an der Backe hast und erst dann die Mitgliedschaft aufnimmst, würde sich deren Rechtsschutz quer stellen, da du nicht für einen ‚akuten‘ Rechtsstreit noch schnell eine Versicherung anschließen kannst, um Kosten zu sparen.

Hast du jemanden, der während der Besichtigung ‚für dich‘ dabei sein kann?
 
Eine rechtsgültige Beratung kann es hier ja eh nicht geben. Ich würde vermutlich keinen weiteren Grund zur Annahme geben, dass ich was zu verbergen hätte und die fünf Personen in meine Wohnung lassen.
 
Es wäre von Vorteil, wenn du nicht alleine mit dem Trupp in deiner Wohnung bist. Jede Art der Begutachtung, die nichts mit dem aktuellen Schaden, zu tun hat, verbitten.
 
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Um aber auch mal ehrlich zu sein – ich kann jeden Vermieter verstehen, der auch gerne mal einen Blick drauf wirft wie mit seinem Eigentum umgegangen wird. Das ist klar nicht so toll für den Mieter aber im blödesten Fall hat der Vermieter dann das Probleme an Ende des Auszugs wenn so große Schäden vorhanden sind, dass er auch nur die Kaution einbehalten kann, was ggf. den Schaden nicht ansatzweise deckt.

Der eine Vermieter ist da etwas bedachter und würde wie geschrieben gern jährlich mal durchgehen, anderen ist es relativ egal und lassen sich während der ganzen Mietzeit nie blicken.

Das einem die Menge an Personen nicht gefällt kann ich schon nachvollziehen – anhand der Beschreibung würde ich aber vermuten, dass das ja nicht lange dauern sollte. Man kann ja während des Termins auch mal freundlich fragen warum eigentlich soviele Leute dabei sind bzw. in welcher Funktion sie dabei sind. Wie sagt man so schön…. DSDS: Dumm stellen, Daten sammeln.

Wenn der Vermieter die Teilnahme der Personen begründen kann wird man nicht soviel machen können. Mir wäre auch nicht bewusst, dass es eine harte Grenze an Personen gibt, die man als Mieter zu dulden hat.
Natürlich darf der Vermieter nicht auch noch seine Frau samt Kinder und Hund mitbringen die dann bei dir in der Wohnung rumspringen. „Fach“-Personen die auch tatsächlich einen Bezug dazu haben, wird man kaum ausschließen können.
 
Khaotik schrieb:
Um aber auch mal ehrlich zu sein – ich kann jeden Vermieter verstehen, der auch gerne mal einen Blick drauf wirft wie mit seinem Eigentum umgegangen wird.
Dem ist sicher so, es stellt sich nur die Frage, ob man dann gleich mit fünf Personen kommen muss.
 
Khaotik schrieb:
Der eine Vermieter ist da etwas bedachter und würde wie geschrieben gern jährlich mal durchgehen
Würde ein Vermieter gern, kann der Vermieter auch. Man kann jederzeit in sein Eigentum, wann man will. Nur Miete dafür verlangen kann man dann leider nicht. Denn genau das Recht über das Eigentum frei zu verfügen, gibt man gegen finanzielle Entschädigung eben teilweise auf.
 
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bin ja kein google Profi:

https://www.promietrecht.de/Blog/Ve...ngsbesichtigungweitere-Personen-mit-E3602.htm

Vermieter bringt zur Wohnungsbesichtigung andere Personen mit

Der Vermieter, der eine Besichtigung durchführen will und zum Termin weitere Personen (berechtigterweise) mitbringen will, muss dies im Normalfall auch vorher so ankündigen.

Bringt der Vermieter unangekündigt (sachunkundige) Personen mit, so können diese abgewiesen werden. Mieter haben für ihre Wohnung das Hausrecht.
  • Handelt es sich um Personen, die im direkten Zusammenhang mit dem Besichtigungsgrund stehen, so sollten Mieter die Besichtigung zulassen.

Liest sich, beruhend auf den bereitgestellten Informationen, so als ob der Vermieter sich korrekt verhält.
 
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